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| 28.09.2010 Muslime an deutschen Schulen
Bismillah Errahman Errahim Assalamu Aleikum wa Rahmatullahi wa Barakatuhu Liebe Geschwister im Islam, mein Name ist Yahya Martin Heising. 1996 habe ich den Islam angenommen und arbeite seit 2005 als Rechtsanwalt. Ich betreue die Organisation Muslime an deutschen Schulen in allen rechtlichen Fragen. Leider kennen viele muslimischen Schüler und Eltern weder ihre Rechte noch ihre Pflichten an den Schulen. Um euch und euren Eltern einen Überblick über die am häufigsten gestellten Rechtsfragen zu liefern, haben wir nach Themenkreisen geordnet die wichtigsten Punkte bearbeitet. Unter jedem Punkt findet ihr eine Erläuterung der rechtlichen Lage, Empfehlungen bezüglich des Vorgehens, Anträge zum Runterladen sind in Bearbeitung und für diejenigen, die es genau wissen wollen, werden wir einige Urteile hinzufügen. Es liegt in der Natur der Sache, dass im Folgenden ausschließlich Konfliktsituationen beschrieben werden. Der kleine Horrorladen ist aber kein Phantasieprodukt, sondern ein Destillat unserer Erfahrungen. Ich möchte aber explizit darauf hinweisen, dass die hier geschilderten Konflikte nicht der Regelfall sind. Es gibt in Deutschland überwiegend Lehrpersonen, die darum bemüht sind, sich für muslimische Kinder einzusetzen und weder Volks- noch Religionszugehörigkeit zum Anlass nehmen einen Schüler schlechter zu behandeln. Im Gegenteil gibt es eine große Zahl von Lehrern, die sich darum bemühen, muslimische Kinder wegen besonders zu unterstützen, wenn diese beispielsweise wegen sprachlicher Defizite Hilfe brauchen. Wir bedanken uns auch an dieser Stelle bei den Lehrpersonen für die Herzensweite und gelebte Toleranz, mit der sie unseren Kindern begegnen und für die Unterstützung, die Sie den Kindern gewähren. Möge Allah (t) Sie reich belohnen. Grundsätzliche Fragen Wenn Muslime ihre Rechte an Schulen wahren wollen, entsteht das erste Problem zumeist schon auf ganz banaler Ebene. Was muss ich jetzt überhaupt machen? Wer ist zuständig? Reicht hier ein Telefonat, oder muss ich einen Brief schreiben? Muss ich Anträge schriftlich stellen? Welche Fristen muss ich einhalten… Gerne geben wir euch telefonisch Auskunft wenn ihr konkret betroffen seid, und es ist in jedem Fall besser einen in rechtlichen Fragen versierten Mitarbeiter der Organisation zu konsultieren, wenn ihr euch nicht sicher seid. Aber wir suchen das Wissen von der Wiege bis zum Grab und Kenntnisse des deutschen Verwaltungsrechts sind ein nützliches Instrument für jeden Muslim, der sich im Bereich der Jugendarbeit betätigt. Eine Sache liegt mir besonders am Herzen, welche ich gerne loswerden möchte, bevor wir in die rechtlichen Ausführungen einsteigen. Diese Sache betrifft besonders die Eltern, wie aber auch die Schüler. Der Umgang mit den Muslimen im Rahmen meiner beruflichen Praxis hat mir gezeigt, dass es in unseren Kreisen leider eine erhebliche Zahl von Menschen gibt, welche sich für die Verbreitung des Wissens einsetzen wollen, dies aber auf eine Art und Weise tun, die Unwissenheit dokumentiert. Der Umgang mit diesen Menschen ist schwer und kompliziert. Wenn wir uns an Lehrpersonen wenden, um mit diesen über unsere Angelegenheiten zu sprechen, mögen wir bitte drei Dinge beachten: a. Zur rechten Zeit, Die rechte Zeit ist nach Absprache. Die meisten Lehrer haben Zeiten, zu denen sie zu sprechen sind. Nur in absoluten Ausnahmefällen sollten wir Lehrer außerhalb dieser Zeiten konsultieren. Am besten ist es einen Termin zu vereinbaren und diesen auch einzuhalten. Der rechte Ort ist der, an dem ihr in Ruhe mit den Lehrern sprechen könnt. Nicht das Klassenzimmer, kurz vor Unterrichtsbeginn, nicht der Pausenhof, wenn ein Lehrer Aufsicht führt und auch nicht der Supermarkt, wenn ihr den Lehrer zufällig in der Schlange vor der Kasse trefft. Wichtig ist auch die rechte Art. Wir sollten uns vor einem Gespräch fachkundig beraten lassen. Mit ausgesuchter Höflichkeit, und angemessener Stimmlage und Lautstärke und gemäßigter Gestik unser Anliegen präsentieren. Falls Lehrer Verständnis für unsere Belange zeigen, ist es durchaus angebracht eine entsprechende Dankbarkeit zum Ausdruck zu bringen. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, darf eines nie passieren, dass ihr anfangt zu streiten. Die Organisation Muslime an deutschen Schulen springt in genau diesen Fällen ein und wird versuchen, die Kartoffeln für euch aus dem Feuer zu holen. Die Lehrer treffen nicht die letzte Entscheidung. Es lohnt nicht mit ihnen zu streiten. Wenn sie anderer Ansicht sind als ihr, dann weist bitte höflich darauf hin, dass es hier wohl eine unterschiedliche Auffassung bezüglich der Rechtslage gibt, und dass man eine Einigung dann eben im Wege der Entscheidung durch die nächst höhere Behörde herbeiführen wird. Es lohnt sich nicht sich aufzuregen. Entweder ihr habt es mit einem verständigen Menschen zu tun, dann wird man auch eine Einigung erzielen können, oder ihr habt es mit einem Narren zu tun, der sich nicht belehren lässt – denn sonst wäre er kein Narr. Wer versucht einen Narren zu belehren, der braucht Belehrung, und wer mit einem verständigen Menschen streitet ist selbst ein Narr.
Was ist hier nun in rechtlicher Hinsicht geschehen? Fatimas Mutter hat für Fatima einen mündlichen Antrag auf Befreiung vom Schwimmunterricht gestellt. Der Lehrer hat diesen Antrag abgelehnt. Die Ablehnung ist ein Verwaltungsakt. aa. Der Verwaltungsakt (VA) Verwaltungsakte sind in aller Regel die Antworten auf eure Anträge (Befreiung vom Unterricht wegen Karneval, Antrag auf Ramadanfest an der Schule…). Ob im Einzelfall ein VA vorliegt ist immer ohne weiteres klar. In den meisten Fällen, in denen zuvor ein Antrag von euch gestellt wurde ist der VA aber die Regel. Sowohl der Antrag wie auch der Verwaltungsakte können mündlich ergehen und bedürfen nicht der Schriftform. Das Problem, dass wir aber häufig haben ist, dass alles, was wir nicht schriftlich haben, auch schlecht beweisen können. Daher stellen wir Anträge, nicht wie im Fall von Fatima mündlich, sondern schriftlich und bitten um Erlass eines schriftlichen Bescheides. Das heißt, wir wollen, dass auch der VA schriftlich erlassen wird, damit wir etwas in der Hand haben. In meiner beruflichen Praxis hat es bereits mehrere Fälle gegeben, in denen alle Schritte mündlich unternommen wurden, was das weitere Vorgehen merklich komplizierte. bb. Der Widerspruch Auf dieser Ebene empfehlen wir, nicht ohne sachkundige Unterstützung weiter vorzugehen. Wer sich nicht mit den Strukturen des Verwaltungsrechts weiter auseinandersetzen möchte kann diesen Abschnitt getrost überspringen. Im Fall von Fatima haben wir nach der Weigerung des Lehrers, Fatima vom Schwimmunterricht zu befreien einen VA in der Welt. Was macht man mit diesem VA nun? An wen wendet man sich als nächstes, denn wir wissen doch, dass Mädchen einen Anspruch auf Befreiung vom Schwimmunterricht haben? Es muss doch jemanden geben, der die Entscheidung des Lehrers überprüfen und aufheben kann. Richtig! Das ist im Falle der Grund- und Hauptschulen das Schulamt und in Fällen aller anderer Schulen die Bezirksregierung. An diese wird nun der Widerspruch gesandt, und zwar innerhalb eines Monats nach Erhalt des VA, sofern dieser mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen ist. Die fehlt aber meistens bei den VAs der Schulen. Sollte der VA keine Rechtsmittelbelehrung enthalten, beträgt die Frist für die Einlegung des Widerspruchs ein Jahr. Die Rechtmittelbelehrung ist zumeist am Ende des VA zu finden, als Rechtsmittelbelehrung überschrieben und weist darauf hin, dass gegen den VA innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde der Widerspruch eingelegt werden kann. Ein Beispiel für einen Widerspruch findet ihr ebenfalls bei den Downloads. cc. Die Klage Falls ihr mit dem Widerspruch ebenfalls keinen Erfolg habt, könnt ihr, wiederum innerhalb eines Monats bei dem für euch zuständigen Verwaltungsgericht Klage gegen den Widerspruch erheben. Allerspätestens hier solltet ihr aber einen Rechtsanwalt einschalten. dd. Kostenfrage – Prozesskostenhilfe Hier stellt sich dann meistens die Frage nach den Kosten. Menschen mit nur geringem Einkommen haben die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Kosten des Verfahrens trägt im Falle der Abweisung der Klage dann die Staatskasse. In all den Fällen, welche für die Gemeinschaft der Muslime von erheblicher Bedeutung sind, und in denen wir keine Prozesskostenhilfe bekommen, wünschen wir aber, dass die Betroffenen trotzdem klagen. Allah (t) versorgt uns. Die Organisation Muslime an deutschen Schulen übernimmt in diesen Fällen die Kosten des Rechtsstreites. ee. Wer kann einen Antrag stellen Alle Schüler über 18 Jahre können selber Anträge stellen. Diejenigen, die jünger sind bedürfen der Eltern als Vertreter.
Grundsätzlich sollten wir unsere Ansprüche nicht direkt unter Einsatz von Rechtsmitteln durchsetzen. Es ist sinnvoller die Lehrpersonen, die Probleme machen, zunächst einmal persönlich anzusprechen. Häufig sind die entsprechenden Lehrer einfach nur Opfer überzogener und einseitig dargestellter Informationen aus den Medien. Wenn man ihnen aber bewusst macht, dass sich hinter dem Bart oder Kopftuch ein Mensch mit Gefühlen, Wünschen, Werten, Zielen und Träumen ist, dann findet man oft ein entsprechendes Entgegenkommen. In den Fällen, in denen wir es mit Lehrern und Direktoren zu tun haben, die glauben der große Fisch in ihrem Teich zu sein und den Muslimen boshaft und unter Umgehung der bestehenden Rechtslage Probleme bereiten, gehen wir mit aller Härte vor, die das Gesetz kennt. Die Latte reicht hier von kostenträchtigen Widersprüchen über unangenehme Dienstaufsichtsbeschwerden bis hin zu Strafanzeigen wegen Beleidigung, und qualifizierter Nötigung. Befreiung vom Schwimmunterricht für Mädchen Mädchen haben grundsätzlich ab dem Eintritt der Geschlechtsreife, spätestens aber ab der fünften Klasse einen Anspruch auf Befreiung vom Schwimmunterricht. Vorher besteht dieser Rechtsanspruch nicht. Maßgeblich ist ein Urteil des BVerwG aus dem Jahre 1993. Dieses Urteil könnt ihr unter den Downloads finden. Jüngere Mädchen haben keinen Anspruch auf Befreiung, aber manche Schulen befreien trotzdem. Zur Befreiung müsst ihr einen Antrag stellen. Dieser muss neben Name, Anschrift, Klasse etc. eine Begründung enthalten, in der ihr erklärt, dass es aus religiösen Gründen und wegen der islamischen Kleiderordnung zu einer unerträglichen Gewissensbelastung bei der betroffenen Schülerin kommen würde, wenn sie am Schwimmunterricht teilnehmen würde. Wir haben zwei Anträge (kurze Version und lange Version) als Downloads zur Verfügung gestellt. Es gibt noch immer viele Schulen, die den Eltern interessante Märchen über neue Gesetze und neue Urteile erzählen, wonach Mädchen jetzt am Schwimmunterricht teilnehmen müssen. Wenn euch solche Fälle bekannt werden, dann teilt uns dies mit. Wir werden dann gegen die Schule vorgehen. Heutzutage kann kein Direktor sich mehr darauf berufen, nicht gewusst zu haben, dass muslimische Mädchen vom Schwimmunterricht befreit werden müssen. Wer ein Mädchen, das einen Antrag gestellt hat, trotzdem zum Schwimmunterricht zwingt, macht sich strafbar. Die Organisation Muslime an deutschen Schulen hat alle Kapazitäten, um in diesen Fällen das ganze Potential rechtlicher Möglichkeiten auszuschöpfen und wird dies auch tun. Die Kosten für die Rechtsverfolgung übernehmen wir. Befreiung von Jungen vom Schwimmunterricht Die Möglichkeit der Befreiung von Jungen vom Schwimmunterricht gibt es bisher noch nicht. Die Klagen werden, wenn sie gut begründet sind, zumeist liegen gelassen, bis das Schuljahr beendet ist, und dann wird für erledigt erklärt, weil der Schüler im nächsten Schuljahr keinen Schwimmunterricht mehr hat. Eine Klage haben wir auszugsweise bei den Downloads abgestellt. Wir suchen einen mindestens 14-jährigen Jungen, vorzugsweise hanifitischer Bauart, der vom Schwimmunterricht befreit werden möchte und im Verlauf seiner Schullaufbahn mit mindestens einem weiteren Jahr Schwimmunterricht zu rechnen hat. Befreiung von Mädchen vom Sportunterricht Bezüglich des Sportunterrichtes verhält es sich ebenso, wie bezüglich des Schwimmunterrichtes. Mädchen haben einen Anspruch. Einschlägig ist hier das zuvor zitierte Urteil des BVerwG. Befreiung von Jungen vom Sportunterricht Eine Befreiung vom Sportunterricht für Jungen kommt nicht in Betracht. Befreiung von Mädchen von der Teilnahme an Klassenfahrten Ein zentrales Thema ist auch die Befreiung von Mädchen von der Teilnahme an Klassenfahrten. Eine Befreiung aus religiösen Gründen ist nicht möglich. Eine Ausnahme wird aber dann gemacht, wenn aufgrund der religiösen Haltung und der daraus erwachsenden Lebensumstände eine psychische Belastung des betroffenen Mädchens entsteht, die so groß ist, dass hier ein im medizinischen Sinne verstandenes körperliches Unbehagen entsteht. Das bedeutet, wenn Fatima nachts nicht schlafen kann, insgesamt unruhig und niedergeschlagen ist, weil sie noch nie von den Eltern getrennt war, nicht weiß, wie sie bei der Klassenfahrt ihre Gebetswaschung machen soll, nicht weiß, wie sie sich ernähren soll, sie Angst hat zur Außenseiterin zu werden, weil sie vieles nicht mitmachen kann, und deshalb unter Angstzuständen leidet, dann kann sie unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes von der Klassenfahrt befreit werden. Wir halten es für eine gelungene Lösung, sofern sich das Ziel der Klassenfahrt irgendwo in der Nähe des Elternhauses befindet, dass die Eltern ihre Kinder morgens bringen und abends abholen. Befreiung von Jungen von der Teilnahme an Klassenfahrten Die rechtliche Lage ist hier die gleich wie bei den Mädchen. Es ist aber hier wegen der unterschiedlichen Natur von Junge und Mädchen natürlich schwerer glaubhaft zu machen, dass ein Junge entsprechende Ängste hat. Kopftuch in Schulen, außerhalb des Sportunterrichtes Neuerdings gibt es vereinzelt Lehrpersonen, die muslimischen Mädchen Probleme machen, wenn sie ein Kopftuch im Unterricht tragen. Sie berufen sich zumeist auf die Neufassung des Schulgesetzes im Hinblick auf Empfehlungen bezüglich der Kleidung. Dies ist natürlich völliger Unsinn. Muslimische Mädchen haben das Recht ab der ersten Klasse ein Kopftuch zu tragen. Schon die Aufforderung, das Kopftuch abzulegen ist ein Verstoß seitens des Lehrers gegen geltendes Schulrecht, mithin das Gebot der Neutralität der Lehrpersonen in religiösen Angelegenheiten. Wir bitten hier insbesondere uns über jeden derartigen Vorfall in Kenntnis zu setzen. Auf dem Video, das ihr hier sehen könnt, wird sehr anschaulich dargestellt, wie vereinzelte Lehrpersonen versuchen, unsere Kinder zu manipulieren. Verpflichtungserklärungen zur Schulaufnahme Oftmals wird die Aufnahme von Kindern an Schulen davon abhängig gemacht, dass die Eltern eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen, durch die sie sich zur Teilnahme ihrer Kinder an Klassenfahrten und am Schwimmunterricht verpflichten. Diese Praxis der Schulen ist nach meinem Rechtsverständnis verfassungswidrig, da die Aufnahme an der Schule hier mit Einschränkungen des verfassungsrechtlich garantierten Rechtskreises der Muslime abhängig gemacht wird. Ich empfehle, die Erklärungen zu unterschreiben und die Kinder an der Schule anzumelden. Da die Verpflichtungserklärungen aus Gründen, die hier nicht darzulegen sind, tatsächlich nicht verpflichtend sind, stehen Sie einem Antrag auf Befreiung auch nicht im Wege. Die Verpflichtungserklärungen sind juristisch unbeachtlich und nur ein Theater, durch welches die Muslime eingeschüchtert werden sollen, oder was Direktoren inszenieren, um ihre Schule kopftuchfrei zu halten. Wenn euch ein Fall bekannt wird, in dem eine Schule die Abgabe solch einer Verpflichtungserklärung fordert, dann bitten wir dringend darum uns in Kenntnis zu setzen. Wir brauchen ein Urteil. Wird fortgesetzt http://www.muslimeandeutschenschulen.de/Geschäftsstelle: Rechtsanwalt Yahya Martin Heising Adenauerallee 13 53111 Bonn Telefonische Auskunft: Montag bis Freitag von 13:00 bis 15:00 Uhr Telefonnummer: 01520/7963298 Wir bitten Sie Termine per E-mail oder telefonisch zu vereinbaren. |
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