(2) Sura Al-Baqara (Die Kuh) (offenbart zu Al-Madīna) 286 Āyāt
Diese Sura enthält 286 Verse und ist damit die längste Sura des Al-Qur’ān Al-Karīm. Sie fasst die gesamte Lehre des Qur’ān zusammen. Der Grund, warum diese Sura in der Anordnung der Suren an zweite Stelle gesetzt wurde, ist ein sehr logischer. Der Hauptinhalt der ersten Sura ist der Mensch, der seinen Schöpfer anruft: ”O Herr, hilf mir!“ In der Zweiten Sura spricht Allāh (t): ”Hier ist die Hfilfe und die Leitung, die du brauchst.“ Die Sura beginnt mit den Kriterien von drei Typen von Menschen, und wie sie Allāhs Botschaft aufnehmen. Die Schöpfung des Menschen wird umrissen, die hohe Stellung, die Allāh (t) für ihn ausersehen hatte; dann der Fall des Menschen und schließlich die Hoffnung, die ihm Allāh (t) trotz früherer falscher und schlechter Handlungen gibt. Die Geschichte der Kinder Israels wird in einem lehrreichen Umfang erwähnt, welche Gnaden Allāhs diesem Volk zuteil wurden, und wie sie üblen Gebrauch davon machten. Dadurch wird wiederum die allgemeine Geschichte des Menschen gezeigt. Im Besonderen wird auf den Propheten Moses (a.s.) Bezug genommen, ebenso auf Jesus (a.s.) und wie ihre frevelhaften Völker mit ihnen verfuhren; schließlich, wie die Christen und die Juden - obgleich sie Allāhs Propheten und Seine Bücher in ihrer Mitte hatten, Muḥammad (a.s.s.) aus Neid, Eifersucht und Missgunst ablehnten. Der Prophet Abraham (a.s.) war der Stammvater der Araber durch die Nachkommen seines Sohnes Ismael (a.s.), und ebenso der Juden durch die Nachkommenschaft seines zweiten Sohnes Isaak (a.s.), also des Bruders Ismaels. Zusammen mit Ismael erbaute Abraham (a.s.) die Al-Ka‘ba und hielt sie rein von allem Übel der Vielgötterei und des Götzendienstes; er errichtete sie zu einer globalen Stelle der Pilgerfahrt und für die einzig wahre Religion der gesamten Menschheit, den Islam. Die Al-Ka‘ba sollte von nun an das Zentrum der allgemeinen Anbetung Allāhs sein und für die islamische Einheit stehen, da sich ihr alle Muslime im Gebet zuwenden. Der Name dieser Sura stammt von dem Gleichnis mit der Kuh in den Versen 67-71, welche sich mit der Heuchelei befassen: Wenn Menschen den Glauben verlieren, versuchen sie sich durch verschiedene Ausreden und Vorwände dem Gehorsam gegenüber Allāh (t) zu entziehen, oder sie tun die gebotenen Dinge halbherzig. Diese Verhaltensweise nennt Allāh (t) ”eine Krankheit in ihren Herzen, die Allāh (t) noch vermehrt“ bis sie geistig ”taub, stumm und blind“ werden. Solche Menschen sind geistig tot, auch wenn sie physisch leben. Denn wahres Leben ist eine segensreiche Bewegung, heilsvolle Aktivität, Kampf gegen das Böse und die üblen persönlichen Neigungen, sowie Gebieten des Guten. Durch die Tatsache im Vers 128, dass Abraham (a.s.) mit seinem Sohn Ismael gebetet hatte: ”Und, unser Herr, mach uns Dir ergeben und aus unserer Nachkommenschaft eine Gemeinde, die Dir ergeben ist“, wird gezeigt, dass die islamische Gemeinschaft (Umma) bereits im Keim entstanden war. Das Mahnmal dieser Einheit ist die Al-Ka‘ba. Nun werden Regeln niedergelegt, denen diese islamische Gemeinschaft folgen soll, da keine gesellschaftliche Einheit auf Dauer ohne irgendwelche Verhaltensregeln existieren kann. Die Regeln betreffen zwei Aspekte: "Ḥuqūqu-llāh" (die Rechte Allāhs) und "Ḥuqūqul-‘ Ibād" (die Rechte der Menschen). Erstere befassen sich mit der Beziehung des Menschen zu Allāh (t), letztere mit den Beziehungen der Menschen untereinander. Der Qur’ān betont, dass Rechtschaffenheit nicht bedeutet, Dinge zu tun, deren idealen Werte nicht verstanden werden können; vielmehr liegen im Glauben, in der Güte, im Gebet, in den Abgaben für die Armen, in der Geduld, in Zeiten des Leides und in guten Zeiten, allgemeingültige moralische Werte. Vorschriften werden auch in Bezug auf Essen und Trinken erlassen, die Erbgesetze, das Fasten, das Sichmühen für eine gute Sache, Wein und Glücksspiel, Verhalten gegenüber Frauen und Waisen, das Zinsverbot usw. Kurz: wer ein guter Muslim sein will, muss den Geboten Allāhs folgen und versuchen, seiner Gemeinschaft ein wertvolles Mitglied zu sein. Er soll auch auf seine Gesundheit bedacht sein. All dies ist erforderlich, um ein wahrer Muslim zu sein. Das Thema des Ǧihād wird weiter ausgeführt mit Bezug auf die Überwindung Goliaths durch David (a.s.); dieser wurde enorme physische Kraft verliehen, um seinen Feind zu besiegen und dadurch den Glauben zu verteidigen. Andererseits wurde Jesus (a.s.) mit Allāhs Wort gestärkt, um der Sache des Glaubens zu dienen. Moses (a.s.) wiederum rief seine Anhänger auf, ihre üblen Begierden zu überwinden. Aus den Beispielen dieser drei Propheten können wir die Lehre ziehen, dass das Prinzip des Ǧihād auf drei Ebenen zum Tragen kommt: 1. Sich mit der Wahrheit zu wappnen, 2. Die eigenen niedrigen Instinkte, den Egoismus, zu bekämpfen, und 3. Den Glauben gegen Angriffe zu verteidigen. Unser Prophet Muḥammad, Allāhs Segen und Friede auf ihm, besaß alle diese drei Eigenschaften des Ǧihād. In diesem Abschnitt wird uns also gesagt, dass wahre Güte in Taten liegt, in der Freundlichkeit, gutem Glauben und in der Aufrichtigkeit. Die Eigenschaften und das Wesen Allāhs werden in dem herrlichen "Thronvers" 2:255 beschrieben. Es bleiben noch zwei Aspekte, bevor diese Sura ihren logischen Abschluss findet: Der erste ist ein Aufruf Allāhs an die Menschheit, zu glauben und die in dieser Sura niedergelegten Regeln zu befolgen. Dies muss durch Handlungen geschehen, die aus einem Gefühl der persönlichcn Verantwortlichkeit entspringen. Zweitens wird uns in den beiden letzten Versen Nr. 285 und 286 ein weiteres schönes Bittgebet gelehrt. Der Mensch mag nicht in der Lage sein, der Leitung Allāhs perfekt in Buchstaben und Geist zu folgen, deshalb wendet er sich wieder an Allāh (t) und fleht Seine göttliche Hilfe an.
Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen!
Alif Lām Mīm. (2:1) Dies ist das Buch Allāhs, das keinen Anlass zum Zweifel gibt, es ist eine Rechtleitung für die Gottesfürchtigen (2:2), 2:1 - Über die Bedeutung dieser arabischen Buchstaben vgl. Erläuterung der Termini (s.u. "Alif"). 2:2 - Unter Gottesfürchtigkeit fällt die Ehrfurcht vor Allāh (t), das Zurückhalten der Zunge, der Hand und des Herzens von allem Übel; demzufolge also Rechtschaffenheit, Frömmigkeit und gutes Benehmen. All diese Gedanken sind in diesem Wort beinhaltet. (s. ferner 47:17 und 74:56). Es gibt in diesem Zusammenhang eine schöne Überlieferung von Ubayy Ibn Ka‘b, einem Gefährten des Propheten. Er antwortete auf die Frage des Kalifen ‘Umar (r), was Gottesfürchtigkeit bedeute: ”O Herrscher der Gläubigen, wie siehst du dich vor, wenn du einen Weg entlanggehst, an dem auf beiden Seiten Dornenbüsche stehen?“ ”lch raffe mein Gewand zusammen und schreite vorsichtig den Weg entlang, antwortete ‘Umar (r), ”damit nicht ein Teil meines Gewandes in den Dornen hängenbleibt.“ Darauf sagte Ubayy Ibn Ka‘b: ”Das ist genau, was Gottesfürchtigkeit bedeutet.“ (ÜB)
die an das Verborgene glauben und das Gebet verrichten und von dem ausgeben, was Wir ihnen beschert haben (2:3), 2:3 - Der Glaube an das Verborgene ist eine Schwelle, die nur der Mensch überschreiten kann. Ein Mensch, der von seinen geistigen Fähigkeiten keinen Gebrauch macht und nur in seiner Sinneswelt lebt, ist natürlich nicht gleich einem Menschen, der sich als Teil der gesamten Schöpfung versteht, die sich ihm durch seine Intuition und sein inneres Wahrnehmungspotential erschließt. Alle Gaben kommen von Allāh (t). Dabei handelt es sich um materielle Dinge wie Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Reichtümer und dergleichen (vgl. 8:2-4 und die Anmerkung dazu).
und die an das glauben, was auf dich und vor dir herabgesandt wurde, und die mit dem Jenseits fest rechnen. (2:4) 2:4 - Die Gläubigen sind jene, die an das glauben, was Muḥammad (a.s.s.) und den vorausgegangenen Propheten offenbart wurde. Diese sind auch jene, die mit dem Leben im Jenseits rechnen. Aus diesem Glauben folgt das Verantwortsbewusstsein für eigene Taten und das Bewusstsein, dass diese Welt nicht ewig bestehen bleibt. (vgl. den Titel: Was ist Islam?, Islamische Bibliothek).
Diese folgen der Leitung ihres Herrn und diese sind die Erfolgreichen. (2:5) 2:5 - Diejnigen Gläubigen in 2:4 sind es, die auf dem wahren Weg ihres Herrn sind. Erfolgreich sind sie im Diesseits und im Jenseits, Glück und Zufriedenheit sind damit verbunden.
Wahrlich, denen, die ungläubig sind, ist es gleich, ob du sie warnst oder nicht warnst: sie glauben nicht. (2:6) 2:6 - "sie glauben nicht" = sie wollen nicht glauben, also eine vorsätzliche Ablehnung des Glaubens. Dies ist ein berühmter Vers des Qur’ān, und die meisten Leute finden ihn schwierig zu verstehen, wenn ihnen Urteilskraft und Überlegung fehlt. Bezug wird hier auf die Juden genommen, die überlegterweise ihre Augen gegen Wirklichkeiten verschlossen. Sie wussten alle Zeichen, die die Torah enthält, um auf die Ankunft des letzten Propheten hinzuweisen. Dennoch waren sie nicht vorbereitet über diese Zeichen und Beweise nachzusinnen, und es ist Allāhs Gesetz, dass Er die Herzen jener Leute verschließt, die ihre Vernunft nicht ausüben. Sie haben Ohren, aber sie hören damit nicht; sie haben Augen, aber sehen damit nicht. Die göttlichen Worte "ob du sie warnst oder sie nicht warnst, sie glauben nicht", bedeuten nicht, dass ihr Unglaube der Wille Allāhs ist. Das Wissen Allāhs ist eine Angelegenheit für sich und das, was Er gerne sieht (bei dem Menschen), ist eine andere Angelegenheit für sich. Beides ist vollkommen verschieden. Beispielsweise können wir den Fall eines Arztes nennen, der vorhersagt, dass er die Krankheit eines Tuberkulose-Patienten nicht wird heilen können. Das bedeutet ja nicht, dass der Arzt den Tod des Patienten will. Er informiert nur entsprechend seinem erfahrenen Wissen. Sein eigener Wille und Wunsch gehört nicht zu dieser Sache. Dieser Vers zeigt uns, dass wir immer unsere Vernunft gebrauchen sollten, da sie eine Gabe Allāhs ist. Die Herzen sollten nicht verschlossen sein, wenn es darum geht, das Verständnis über Dinge zu gewinnen und zu suchen. Im Gegenteil besteht die Gefahr, dass Allāh schrittweise die Macht und das Vermögen in die Erkenntnis von Gut und Böse zurückzieht. (Nia) (vgl. dazu 7:186).
Versiegelt hat Allāh ihre Herzen und ihr Gehör; und über ihren Augen liegt ein Schleier; ihnen wird eine gewaltige Strafe zuteil sein. (2:7) 2:7 - Das Versiegeln ihrer Herzen ist die Folge der vorsätzlichen Ablehnung des Glaubens, nicht deren Ursache. Die Strafe steht hier im Gegensatz zum Wohlergehen in 2:5 (vgl. dazu 7:100, 186; 16:106-107; 17:45-46 und die Anmerkung dazu). Nachdem Allāh zunächst in den vorangehenden Versen Seine aufrichtigen Diener nebst den Eigenschaften, die sie Seiner Gunst würdig machen, genannt und gezeigt hat, dass die Schrift Allāhs für sie Rechtleitung und Wohlwollen bedeutet, lässt Er nun die Erwähnung ihrer Widersacher folgen, die Ungläubige von anmaßender Widerspenstigkeit sind, bei denen die Rechtleitung ohne Nutzen und das Wohlwollen ohne Erfolg bleiben. Diesen ist es nämlich gleichgültig, ob die Schrift existiert oder nicht und ob der Gesandte warnt oder schweigt. Wenn das Wort "denen, die ungläubig sind", sprachlich determiniert ist und damit nicht eine unbestimmte Gruppe von Ungläubigen angesprochen ist, so kann das deshalb geschehen sein, weil diese Ungläubigen bekannt sind. Es wären dann bestimmte Einzelmenschen damit gemeint, wie Abū Lahab, Abū Ǧahl, Al-Walīd Ibn Al-Muġīra und Ungläubige derselben Art. Die Determination kann aber auch auf die Gattung der Ungläubigen gehen und sich somit auf jeden erstrecken, der fest in seinem Unglauben beharrt und sich später nicht mehr davon abbringen lässt, wie es bei den Genannten und anderen der Fall ist. Dass sich die Determination tatsächlich auf alle diejenigen erstreckt, die auf ihrem Unglauben bestehen, beweist der Umstand, dass hier von den Ungläubigen als den Leuten berichtet wird, denen es gleich ist, ob sie gewarnt werden oder nicht. Das Wort "Versiegeln" (ḫatama) und das (Wort) "Geheimhalten" (katama) sind verwandte Ausdrücke; denn wenn man sich einer Sache versichert, indem man ihr ein Siegel aufdrückt, so hält man sie geheim und verbirgt sie, damit sich niemand Zugang zu ihr verschaffen und etwas von ihr erfahren kann. Wenn man fragt, was die Versiegelung des Herzens und des Gehörs sowie die Verhüllung des Gesichtes bedeuten soll, so kann geantwortet werden: In Wirklichkeit gibt es hier weder eine Versiegelung noch eine Verhüllung. Vielmehr liegt ein Tropus (Maǧāz) vor, wobei beide Arten des Tropus in Betracht kommen, nämlich Metapher (Isti‘āra) und Gleichnis (Tamṯīl). Eine Metapher liegt unter folgenden Bedingungen vor: Man stellt das Herz und das Gehör der Ungläubigen als etwas hin, dessen man sich gleichsam durch Versiegelung versichert hat, und zwar deshalb, weil die Wahrheit nicht in das Herz eindringt und nicht in dessen Inneres gelangt, da sich die Ungläubigen von der Wahrheit abwenden und sich zu hoch dünken, als dass sie sie aufnähmen und glaubten, ferner weil das Gehör der Ungläubigen die Wahrheit von sich weist, ihr nicht aufmerksam lauscht und abgeneigt ist, sie anzuhören. Und man stellt das Gesicht der Ungläubigen als etwas hin, über das gleichsam eine Hülle und ein Vorhang gedeckt sind und dem das Erkennen unmöglich ist, weil das Gesicht der Ungläubigen die dargebotenen Zeichen Allāhs und die gezeigten Hinweise nicht so enthüllt, wie es die Augen der Erwägenden und Überlegenden tun. Ein Gleichnis liegt vor, wenn man Herz, Gehör und Gesicht mit Dingen vergleicht, die infolge einer Versiegelung und Verhüllung durch eine Scheidewand von ihrer Nutzung getrennt sind, und zwar deshalb, weil die Ungläubigen sie nicht für die religiösen Zwecke nutzen, die den Menschen anvertraut sind und derentwegen diese erschaffen sind. Man kann nun sagen: Warum ist die Tat der Versiegelung Allāh zugeschrieben? Wenn sie Ihm zugeschrieben ist, so deutet das darauf hin, dass es den Ungläubigen verwehrt ist, die Wahrheit aufzunehmen und auf dem ihr angemessenen Wege Zugang zu ihr zu finden. Dies wäre schändlich, Allāh aber ist hoch darüber Erhaben, Schändliches zu tun; denn Er kennt den schimpflichen Charakter des Schändlichen und weiß, dass Er Seiner nicht bedarf. Er hat Selbst festgelegt, dass man sein Wesen von der Beilegung einer solchen Eigenschaft freihalten muss. (vgl. 7:28; 43:76; 50:29). Darauf kann geantwortet werden: Es ist hier beabsichtigt, das Herz als etwas zu charakterisieren, dem gleichsam ein Siegel aufgedrückt ist. Wenn die Versiegelung Allāh zugeschrieben ist, so soll dadurch angezeigt werden, dass diese Eigenschaft in ihrer übermäßigen Beständigkeit und Beharrlichkeit wie etwas Angeborenes und nicht bloß wie eine vorübergehende Eigenschaft ist. Man sagt ja auch: "Der und der ist mit einer Anlage für das und jenes erschaffen und damit ausgestattet", wenn man meint, dass er darin sehr beständig ist. Wie kann man sich etwas vorstellen, das einem eingibt, Allāh Selbst habe den Ungläubigen das Herz versiegelt, wo doch, um den Ungläubigen die Hässlichkeit ihrer Eigenschaft und die Widerwärtigkeit ihres Verhaltens vorzuwerfen, der vorliegende Vers herabgekommen und die ausdrückliche Androhung einer gewaltigen Strafe angehängt ist! Möglicherweise ist der Satz in seiner vorliegenden Form, also in der Form "Allāh hat ihnen das Herz versiegelt" gleichnishaft gebraucht. So sagt man: "Der Gießbach ist mit jemand davongeflossen", wenn dieser zugrunde gegangen ist, und: "Der Vogel Greif ist mit jemand davongeflogen", wenn dieser lange abwesend ist. In Wirklichkeit sind der Gießbach und der Vogel Greif nicht am Untergang und an der langen Abwesenheit des Betroffenen beteiligt. Vielmehr handelt es sich um ein Gleichnis, in welchem dargetan wird, dass die Lage des Betroffenen hinsichtlich des Unterganges der Lage von einem gleicht, mit dem der Gießbach davongeflossen ist, und dass die Lage des Betroffenen bei langer Abwesenheit der Lage von einem gleicht, mit dem der Vogel Greif davongeflogen ist. Ebenso wird hier dargetan, dass der Zustand des Herzens der Ungläubigen in seinem Widerwillen gegen die Wahrheit dem Zustand eines Herzens gleicht, das Allāh versiegelt hat, ähnlich dem Herzen der Barbaren, das in seinem Mangel an Klugheit unmittelbar dem Herzen der wilden Tiere entspricht. Oder es wird dargetan, dass der Zustand des Herzens der Ungläubigen dem Zustand eines Herzens gleicht, über das Allāhs Versiegelung so verhängt ist, dass es auf nichts achtgibt und nichts versteht. Tatsächlich hat Allāh bei dem Widerwillen des Herzens gegen die Wahrheit und der Abneigung, die Wahrheit aufzunehmen, nicht mitgewirkt, ist Er doch hoch über so etwas Erhaben. Möglicherweise ist auch die Zuschreibung selbst in metaphorischer Weise von etwas anderem als Allāh (t) auf diesen übertragen. Dann wäre die Versiegelung nach der Art eines Tropus dem Namen Allāhs zugeschrieben, während sie in Wirklichkeit einem anderen als Ihm zukommt. Dies ist folgendermaßen zu erläutern: Das Handeln hat verschiedene Berührungspunkte. Es berührt das Subjekt, das äußere Objekt, das innere Objekt, die Zeit, den Ort und das, was das Handeln verursacht. Tatsächlich ist das Handeln dem Subjekt zuzuschreiben; doch wird es im tropischen Gebrauch der Metapher bisweilen auch den anderen soeben angeführten Dingen zugeschrieben. Das kann deshalb geschehen, weil diese Dinge dem Subjekt insoweit gleichen, als auch sie mit dem Handeln in Berührung stehen. Es ist dies genauso, wie wenn ein Mann in seinem Wagemut dem Löwen gleicht und man ihn dann metaphorisch einen Löwen nennt. So sagt man metaphorisch vom Objekt einer Handlung "ein zufriedenes Leben" - statt: "ein Leben, mit dem man zufrieden ist", und von demjenigen, der eine Handlung verursacht: "Der Kalif hat die Stadt gebaut" - statt: "Der Kalif hat verursacht, dass man die Stadt gebaut hat". Im vorliegenden Fall ist es nun in Wirklichkeit der Satan oder der Ungläubige selbst, der das Herz versiegelt hat. Da es jedoch Allāh ist, der ihm die Fähigkeit und die Möglichkeit dazu verliehen hat, schreibt man ihm das Versiegeln in demselben Sinne zu wie eine Handlung dem, der sie verursacht hat. Es gibt noch eine vierte Deutungsmöglichkeit: Nachdem die Ungläubigen fest und endgültig zu denen gehören, die nicht glauben und denen die Zeichen und Warnungen nicht genügen und denen weder die empfangenen noch die bevorstehenden Erweise des göttlichen Wohlwollens, wenn sie ihnen gewährt werden, nützen, bleibt angesichts des sicheren Wissens, dass sie durch Gehorsam und freie Wahl nicht zum Glauben kommen werden, kein anderer Weg zum Glauben, als dass Allāh sie zwingt und nötigt. Und wenn nun kein anderer Weg zum Glauben bleibt, als dass Allāh sie zwingt und nötigt, Er sie aber trotzdem nicht zwingt und nötigt, damit der Zweck, der im Bemühen um den Glauben liegt, nicht verlorengehe, ist der Verzicht auf Zwang und Nötigung durch das Versiegeln umschrieben. Es soll dadurch kundgetan werden, dass sie es sind, deren Entschlossenheit zum Unglauben und deren Beharren darin sich einer Grenze nähert, von der man nur durch Zwang und Nötigung abkommen kann. Hier ist das äußerste Maß erreicht, wie man ihr hartnäckiges Verweilen in der Verfehlung sowie ihren schlimmen Zustand im Irrtum und in der Ungerechtigkeit darstellen kann. Schließlich bleibt als fünfte Deutungsmöglichkeit die folgende: Es handelt sich hier um eine ironische Wiedergabe von etwas, das die Ungläubigen selbst gesagt haben. (Zam, Gät) (vgl. 16:106-107 und die Anmerkung dazu).
Und manche Menschen sagen: ”Wir glauben an Allāh und an den Jüngsten Tag“, doch sie sind keine Gläubigen. (2:8) Sie versuchen, Allāh und die Gläubigen zu betrügen, und doch betrügen sie nur sich selbst, ohne dass sie dies empfinden. (2:9) 2:8-9 - Hier handelt es sich um die Heuchler; sie können Allāh (t) nicht betrügen; dennoch versuchen sie es, sie sind damit sich selbst gegenüber unaufrichtig und deshalb sind ihre Herzen von Krankheit befallen (vgl. 2:10).
In ihren Herzen ist eine Krankheit, und Allāh mehrt ihre Krankheit, und für sie ist eine schmerzliche Strafe dafür bestimmt, dass sie logen. (2:10) 2:10 - (vgl. oben 2:8-9) Allāh mehrt ihre Krankheit = Allāh (t) verschlimmert die Krankheit ihrer Herzen im Diesseits und bestimmt für sie darüber hinaus eine schmerzliche Strafe im Jenseits (vgl. ferner 6:27-30; 8:47-49; 9:124-125 und die Anmerkungen dazu).
Und wenn ihnen gesagt wird: ”Stiftet kein Unheil auf der Erde“, so sagen sie: ”Wir sind doch die, die Gutes tun.“ (2:11) Gewiss jedoch sind sie die, die Unheil stiften, aber sie empfinden es nicht. (2:12) 2:11-12 - Unheil wird, beabsichtigt oder unbeabsichtigt, von Menschen angerichtet, die meinen, sie hätten eine Friedensmission zu erfüllen, während sie nicht einmal eine wirkliche Vorstellung von Recht und Unrecht besitzen. In ihrer blinden Anmaßung unterdrücken sie das Gute und leisten dem Bösen Vorschub. Gerade zu diesem Vers haben wir etliche Beispiele aus der jüngsten Geschichte, wo die Staatsmänner in Ost und West ihren Völkern Frieden und Wohlstand versprechen, obwohl sie von dem wirklichen Sinn und Gehalt dieser Worte keinerlei Ahnung haben. (ÜB) (vgl. 16:28 und die Anmerkung dazu).
Und wenn ihnen gesagt wird: ”Glaubt wie die Menschen geglaubt haben“, sagen sie: ”Sollen wir etwa wie die Toren glauben?“ Gewiss jedoch sind sie selbst die Toren, aber sie wissen es nicht. (2:13) 2:13 - Dies ist eine weitere Entwicklung der Heuchler, die meinen, Glaube sei nur für die Toren. Doch diese Meinung dürfte der größte Irrtum aller Zeiten sein. Die Heuchler betrachten diejenigen als Toren, die sich - durch aufrichtige Befolgung der Botschaft Unannehmlichkeiten und Gefahren aussetzen. Ihrer Auffassung nach sei es nichts anderes als Torheit, wenn man sich der Wahrhaftigkeit zuliebe die restliche Welt zum Feind macht.
Und wenn sie mit den Gläubigen zusammentreffen, so sagen sie: ”Wir glauben.“ Wenn sie aber mit ihren Satanen allein sind, sagen sie: ”Wir sind ja mit euch; wir treiben ja nur Spott.“ (2:14) Allāh verspottet sie und lässt sie weiter verblendet umherirren. (2:15) 2:14 - Beispielsweise für Falschheit und Doppelgesicht der Heuchler (vgl. 6:112-113; 17:47-48 und die Anmerkung dazu). 2:15 - "...verblendet", weil ihnen das Licht des Glaubens fehlt, und so müssen diejenigen, die diesen Weg einschlagen, in die Irre gehen.
Diese sind es, die das Irregehen gegen die Rechtleitung eingetauscht haben, doch ihr Handel brachte ihnen weder Gewinn, noch werden sie rechtgeleitet. (2:16) 2:16 - "eingetauscht haben" = sie haben durch das Fehlen des Lichtes (vgl. 2:15) das Irregehen ergriffen und ließen von der Rechtleitung ab.
Ihr Beispiel ist dem Beispiel dessen gleich, der ein Feuer anzündet; und als es nun alles um ihn herum erleuchtet hatte, ließ Allāh ihr Licht verschwinden und ließ sie in Finsternissen zurück, und sie sahen nichts (2:17), taub, stumm und blind; und so kehrten sie nicht um. (2:18) 2:17-18 - In der Verwirrung können sie nicht sprechen oder einander hören. Deshalb enden sie genauso wie jene, die den Glauben vorsätzlich zurückweisen (vgl. 2:7), kopflos herumtaumelnd, stumm, taub und blind. (ÜB) (vgl. oben 2:15-16; ferner unten 7:179; 8:20-23 und die Anmerkungen dazu).
Oder (ihr Beispiel ist) gleich (jenen bei) einem Regenguss vom Himmel, voller Finsternisse, Donner und Blitz; sie stecken ihre Finger in ihre Ohren in Todesangst vor den Donnerschlägen. Und Allāh hat die Ungläubigen in Seiner Gewalt. (2:19) Der Blitz raubt ihnen beinahe ihr Augenlicht: Sooft er ihnen Licht gibt, gehen sie darin voran, und wenn es dunkel um sie wird, so bleiben sie stehen. Und wenn Allāh wollte, hätte Er ihnen gewiss Gehör und Augenlicht genommen. Wahrlich, Allāh ist über alle Dinge Mächtig. (2:20) 2:19-20 - Eine wunderbar anschauliche und kraftvolle Darstellung, die keiner näheren Erklärung bedarf.
O ihr Menschen, dient eurem Herrn, Der euch und diejenigen vor euch erschaffen hat, damit ihr gottesfürchtig sein mögt (2:21), Der euch die Erde zu einer Ruhestätte und den Himmel zu einem Bau gemacht hat und vom Himmel Wasser herniedersandte und dadurch Früchte als Gabe für euch hervorbrachte, darum setzt Allāh nichts gleich, wo ihr doch wisst. (2:22) 2:21 - Dieser kurze Vers des Qur’ān enthält viele Hinweise, die uns zum Nachdenken anregen. Zuerst sollte die Aufmerksamkeit auf die Art der Anrede gerichtet werden. Der Qur’ān sagt nicht: "O ihr Leute von Arabien!", sondern wendet Sich an alle menschlichen Wesen. Dies zeigt, dass die Botschaft des Qur’ān für die gesamte Welt, für die gesamte Menschheit bestimmt ist, ohne jeden Unterschied, ob Persien oder Arabien, ob Osten oder Westen. Der Qur’ān wurde nicht allein für die Zeitgenossen der Offenbarung gegeben. Er wurde offenbart für die nachfolgenden Generationen bis ans Ende aller Zeiten. Eine andere Sache, die überlegenswert ist, liegt darin, dass die qur’ānische Einladung auf dem Tauḥīd, dem reinen "Ein-Gott-Glauben", beruht. Sie sagt: "O ihr Leute! Betet an euren Beschützer", als ob der Tauḥīd das Fundament ist, auf dem das ganze Lebensgebäude errichtet werden sollte. Wenn dieser Grundstein defekt ist, dann wird das ganze Gebäude defekt sein. Dies ist der Grund, warum alle Propheten, bis zum letzten Propheten, Muḥammad (a.s.s.), die Menschen zuerst zum Tauḥīd einluden; und der Qur’ān ging so weit zu erklären, dass alle Sünden vergeben werden können, aber die Sünde der Vielgötterei wird nicht vergeben werden, weil die Vielgötterei an den Fundamenten des Lebens rüttelt. Ein dritter wichtiger Aspekt dieses Verses liegt darin, dass er uns nicht allein zum Glauben an Allāh einlädt, sondern auch sagt, dass Seine Verehrung gleich notwendig ist. Die Gottesverehrung besteht nicht darin, einige Riten und feierliche Gebräuche zu beachten. Er weist hin auf eine besondere Lebensweise, so dass der Mensch ein Leben im Einklang mit dem Willen Allāhs führen kann. Es ist nicht genug, Ihn nur in der Moschee zu verehren. Er sollte verehrt werden und Ihm sollte Gehorsam gezeigt werden auch außerhalb der Moschee. Der Mensch sollte Ihm zu Hause gehorchen, und auch in der Öffentlichkeit sollten seine Weisungen ausgeführt werden. Der Mensch sollte nach Leitung durch Seine Lehren in jeder persönlichen Angelegenheit suchen, und in den öffentlichen Angelegenheiten des Lebens sollte gleichfalls seinen Lehren gefolgt werden. Dies ist die Botschaft Allāhs an die Menschheit. Dies ist auch die Botschaft des Tauḥīd, die Botschaft der Gottesverehrung, die Botschaft, die unseren Erfolg hier auf dieser Welt und im Jenseits garantiert. (Nia) 2:22 - Die Lebensbedingungen, die der Mensch und alle anderen Lebewesen auf Erden vorfinden, sind kein Zufall, sondern ein Akt der Schöpfung; "und den Himmel zu einem Bau gemacht" heißt, dass der Himmel ein planmäßig angeordneter Weltraum ist, durch dessen Einflüsse wie Licht, Wärme, Schwerkraft, das Leben auf der Erde erst möglich gemacht wurde. In diesem Vers werden Beweise über die Güte Allāhs genannt. Da alle diese Gaben einzig und allein von Allāh (t) kommen, sollen die Menschen keine falschen Götter neben Allāh setzen. (ÜB)
Und wenn ihr im Zweifel seid über das, was Wir auf Unseren Diener herabgesandt haben, so bringt doch eine Sura gleicher Art herbei und beruft euch auf eure Zeugen außer Allāh, wenn ihr wahrhaftig seid. (2:23) Und wenn ihr es aber nicht tut - und ihr werdet es bestimmt nicht tun können - so fürchtet das Feuer, dessen Brennstoff Menschen und Steine sind; es ist für die Ungläubigen vorbereitet. (2:24) 2:23 - Im Qur’ān sind viele Suren offenbart worden und die Menschen werden aufgefordert, auch nur eine einzige gleicher Art hervorzubringen. Wenn es jemanden außer Allāh (t) gibt, der geistige Wahrheit in so herrlichen Worten einzugeben vermag, dann sollen sie ihre Beweise erbringen. Der Qur’ān ist unnachahmbar, sei es in der Eleganz seiner Sprache, in dem ihm eigenen Stil, in der Gedankenfolge, in der Wahl der Parabeln oder in der Beschreibung von Ereignissen, vor allem aber in der unvergleichlichen Vermittlung der geistigen Wahrheiten. Wenn sich die Menschen aus eigenen Kräften mit dem geistigen Licht nicht messen können und doch den Glauben zurückweisen, dann wird ihnen eine Strafe zuteil, die gleichzeitig auch ihre geliebten Idole verzehrt (vgl. 11:12-14; 17:88-89 und die Anmerkung dazu). 2:24 - Dieses Feuer verschlingt sowohl die Götzendiener als auch die Idole, die sie irrtümlich verehren. Die Menschen sollen sich darüber Gedanken machen, wie sich im Innern unserer Erde unglaubliche Mengen von Magma, d.h. heißem, flüssigem Gestein, brodeln, aber auch wie die Gesteinmasse in der Sonne brennt; dann werden sie die Furcht vor dem gewaltigen Feuer im Jenseits empfinden und dafür sorgen, dass die Rettung davor nur durch die Zuflucht zu Allāh möglich ist (vgl. dazu 11:12-14).
Und verkünde die frohe Botschaft denjenigen, die glauben und Gutes tun, auf dass ihnen Gärten zuteil werden, in deren Niederungen Bäche fließen; und sooft sie eine Frucht daraus bekommen, sagen sie: ”Das ist doch das, was wir schon früher zu essen bekamen.“ Doch ihnen wird nur Ähnliches gegeben. Und ihnen gehören darin Gattinnen vollkommener Reinheit und sie werden ewig darin bleiben. (2:25) 2:25 - Wenn das Feuer als Strafmaß für die Ungläubigen verkündet wird, dann wird das Paradies als Belohnung für die Glückseligen genannt. Keine Qual des Höllenfeuers, sondern Ströme und Bäche, in denen herrliches, kühles Wasser fließt, und Obstbäume, die wunderbare Früchte tragen. Man meint, es sei dasselbe, doch dies scheint nur so zu sein, weil man den Maßstab früherer Erfahrungen anlegt. Zusätzlich dazu gibt es dort Gefährtinnen in vollkommener Reinheit.
Wahrlich, Allāh schämt Sich nicht, irgendein Gleichnis zu prägen mit einer Mücke oder mit etwas darüber. Nun diejenigen, die glauben, wissen, dass es die Wahrheit von ihrem Herrn ist. Diejenigen aber, die ungläubig sind, sagen: ”Was wollte denn Allāh mit einem solchen Gleichnis?“ Er führt damit viele irre und leitet viele auch damit recht. Doch die Frevler führt Er damit irre (2:26), die den Bund Allāhs brechen, nachdem dieser geschlossen wurde, und die zerreißen, was nach Allāhs Gebot zusammengehalten werden soll, und Unheil auf der Erde anrichten. Diese sind die Verlierer. (2:27) 2:26 - In 22:73 wird die Fliege für ein Gleichnis herangezogen. In 29:41 wird das Gleichnis der Spinne verwendet. Mücke, Fliege und Spinne gehören zu den schwachen Wesen, aber in ihnen verbirgt sich ein wunderbarer Plan der Schöpfung Allāhs. Einen Moskitostich merkt man erst wenn es zu spät ist. Japanische Forscher haben auf der Basis des Moskito-Prinzips eine Spritze entwickelt. Mit der winzigen, gezackten Nadel soll das Blutabnehmen völlig schmerzlos werden, berichtet das britische Fachjournal "New Scientist". Die von Seiji Aoyagi und Kollegen von der Kansai Universität in Osaka entwickelte Nadel ist nur einen Millimeter lang und 0,1 Millimeter breit. Sie hat - ähnlich wie der Moskito-Rüssel - eine gezackte Form, die die Forscher aus winzigen Scheiben Silikondioxid ätzten. Anders als bei der glatten Oberfläche einer herkömmlichcn Spritzennadel kommen bei der Neuentwicklung nur die winzigen Zacken in Kontakt mit der Haut. "Das reduziert die Nervenstimulation erheblich", verspricht Aoyagi. Bislang gelang es jedoch erst, im Labor winzige Mengen einer Testflüssigkeit durch eine hautähnliche Membran abzusaugen. Eine schmerzfreie Blutabnahme beim Menschen würde noch zu lange dauern. Auch ist die Nadel bislang zu fragil. "Wenn ein Stück in der Haut abbricht könnte sich ein Blutgerinnsel bilden", sagt Aoyagi. Bevor er die Moskito-Nadeln an Menschen ausprobiert, will er sie deshalb zunächst bruchsicherer machen. (KStA Nr. 82 / 02). 2:27 - Die allgemeine Bedeutung liegt darin, dass ein solcher Bund in jedem Menschen von der Geburt an existiert. Für Allāhs liebevolle Fürsorge schulden wir Ihm zumindest volle Dankbarkeit und Anerkennung. Dieser Bund ist tief in der Seele des Menschen verwurzelt, er ist sich ihrer instinktiv ebenso wie durch seine gemachten Erfahrungen bewusst. Als Menschen sollten sie Gutes tun, um damit das Wohl der Menschheit und ein friedliches Zusammenleben auf Erden zu bewirken. Doch stattdessen stiften sie Unheil auf Erden (vgl. dazu 7:101-102).
Wie könnt ihr Allāh leugnen, wo ihr doch tot wart und Er euch lebendig machte und euch dann sterben lässt und euch dann (am Jüngsten Tag) lebendig macht, an dem ihr zu Ihm zurückkehrt? (2:28) 2:28 - In den vorangegangenen Versen werden den Menschen mannigfaltige Tatsachen vor Augen gefuhrt: Allāhs Güte gegenüber Seinen Geschöpfen (2:21-22); die Gültigkeit der göttlichen Offenbarungen (2:23); die Bestrafung für deren Anzweiflung (2:24); die Belohnung der Gläubigen (2:25); und die Gnade, die für Gläubige in Gleichnissen verborgen liegt, während sie den Ungläubigen zum Verderben werden können (2:26-27). Nun (2:28-29) wird das Gewissen der Menschen aufgerüttelt, indem ihr Augenmerk auf einige ganz eindeutige Tatsachen gelenkt wird. Sie werden dazu angehalten, über ihr Leben nachzudenken, um einzusehen, dass ihr gesamtes Dasein von Allāh (t) abhängig ist. Er ist es, Der das Leben spendet und den Tod herbeiführt und am Jüngsten Tag alle wieder auferstehen lässt. So wie der Mensch in Bezug auf seine materielle Existenz von der Gnade und Gunst Allāhs abhängig ist, so hängt sein geistiges Wohlergehen davon ab, dass er sich dem Willen Allāhs unterwirft. Vor allem jedoch ist es der Glaube an das Jenseits, der den Menschen in diesem Vers bewusst gemacht wird. (ÜB)
Er ist es, Der für euch alles auf der Erde erschuf; alsdann wandte Er Sich den Himmeln zu und richtete sie zu sieben Himmeln auf; und Er ist aller (Dinge) kundig. (2:29) 2:29 - Die Zahl der sieben Himmel wird im Qur’ān hier an dieser Stelle und an weiteren sieben Stellen betont (vgl. 17:44; 23:17; 23:86; 41:12; 65:12; 67:3; 71:15; vgl. ferner 2:22, 10:3; 17:44; 23:17 und die Anmerkung dazu).
Und als dein Herr zu den Engeln sprach: ”Wahrlich, Ich werde auf der Erde einen Nachfolger einsetzen“, sagten sie: ”Willst Du auf ihr jemanden einsetzen, der auf ihr Unheil anrichtet und Blut vergießt, wo wir doch Dein Lob preisen und Deine Herrlichkeit rühmen?“ Er sagte: ”Wahrlich, Ich weiß, was ihr nicht wisst.“ (2:30) 2:30 - Die Erschaffung des ersten Menschen wurde nach den historischen Quellen vor ca. 20000 Jahren vollbracht (vgl. den Titel: Islam international, IB). Dieser Vers steht nicht im Widerspruch zu den archeologischen Entdeckungen. Der Qur’ān-Vers verrät also das Geheimnis der menschlichen Erschaffung, indem Allāh (t) den Engeln Seinen diesbezüglichen Beschluss preisgibt und sie sagen: ”Willst Du auf ihr jemanden einsetzen, der auf ihr Unheil anrichtet und Blut vergießt..." Wir wissen von der Glaubenslehre, dass nur Allāh (t) allein das Verborgene kennt. Wie können die Engel es wissen, dass der noch nicht erschaffene Mensch "Unheil anrichtet und Blut vergießt". Die Antwort muss lauten, dass die Erde vor Adam (a.s.) von anderen Lebewesen bewohnt war und dass die frühreren Erdbewohner vor den Menschen auf Grund ihrer Freverhaftigkeit durch Anrichten von Unheil und Blutvergießen untergegangen waren, und von denen heutzutage die archeologischen Entdeckungen gemacht werden. Deshalb der Ausdruck anfangs dieses Verses: "Wahrlich, Ich werde auf der Erde einen Nachfolger einsetzen“ (vgl. 15:28-33; ferner 45:3-4 über die Ablehnung der Evolutionstherie).
Und Er brachte Adam alle Namen bei, dann brachte Er diese vor die Engel und sagte: ”Nennt mir die Namen dieser Dinge, wenn ihr wahrhaftig seid!“ (2:31) Sie sprachen: ”Gepriesen bist Du. Wir haben kein Wissen außer dem, was Du uns gelehrt hast; wahrlich, Du bist der Allwissende, der Allweise.“ (2:32) Er sprach: ”O Adam, nenne ihnen ihre Namen!“ Und als er ihnen ihre Namen nannte, sprach Er: ”Habe Ich nicht gesagt, dass Ich das Verborgene der Himmel und der Erde kenne, und dass Ich kenne, was ihr offenbart und was ihr verborgen gehalten habt.“ (2:33) 2:31 - Adam (a.s.) war zuwohl der erste Mensch als auch der erste Prophet Allāhs auf Erden. Ihm wurde die allererste Botschaft gegeben, damit er und seine Kinder nach den Geboten Allāhs leben und handeln können. Unter dem Begriff "Namen" versteht man die Vermittlung von Wissen über Dinge, die zum diesseitigen und jenseitigen Leben gehören. Im Zusammenhang gelesen zeigt dieser Vers an, dass die Engel sehr überrascht waren, als Allāh den ersten Menschen, Adam, schuf und ihm Seine Treuhänderschaft (Amāna) übertrug. Sie konnten nicht den Grund für ein anderes Geschöpf an ihrer Seite verstehen. Um ihre Überraschung zu beseitigen und um den Vorrang des Menschen über die Engel zu errichten, ließ Allāh eine "Erkenntnis-Debatte" veranstalten. Allāh sprach: "Wir lehrten Adam die Namen jener Dinge, die unter die Macht der Treuhänderschaft des Menschen kommen werden." Er sprach zu den Engeln: "Wenn ihr glaubt, dass ihr einen Vorrang über den Menschen haltet, so sagt Mir die Namen all dieser Dinge!" Die Engel fanden sich hilflos in dieser Angelegenheit. Auf diese Weise wurde der Vorrang des Menschen klar dargelegt. Dies zeigt auch die hohe Stelle, die das Wissen im Plan der Dinge im Islam einnimmt. Nach dem Islam ist dies ein Privileg des Menschen, das ihn vorrangig gegenüber den Engeln macht, die aus Licht erschaffen wurden. Aus diesem besonderen Grund legte der Prophet Muḥammad (a.s.s.) so großen Wert auf das Wissen. Man kann kaum seine Verpflichtung dem Propheten des Islam gegenüber vergessen, als die erste Offenbarung, die von Allāh zu ihm kam, ihm befahl: "Lies!" Seine Liebe zum Wissen war so groß, dass er, obgleich er die Quelle des Wissens für die Umma war, niemals aufhörte zu Allāh zu beten: "O Allāh, vermehre mein Wissen!" Daher wurde keiner Nation der Erwerb von Wissen so verpflichtend gemacht wie der Nation der Muslime. Das Wissen Europas ist das Ergebnis der letzten anderthalb oder zwei Jahrhunderte. Die Bücher, die seit der Ankunft des Propheten in Arabisch geschrieben wurden, übersteigen die totale Zahl der Bücher, die in all den anderen Sprachen geschrieben wurden. Als Spanien von den Muslimen regiert wurde, betrug die Bücherliste seiner öffentlichen Büchereien etwa vierundvierzig Bände. Gerade aus diesem Vers wissen wir also, dass des Menschen Vorrang in seinem Wissen besteht. Dies ist die Qualität, die ihn über die Stufe der Engel hinaushebt. Daher ist es Pflicht der Muslime, sich dem Erwerb von Wissen zu widmen. (Nia) 2:31 - Als Allāh (t) den ersten Menschen erschuf, erschuf Er ihn nicht mit dem für sein irdisches Dasein notwendigen Wissen, um zu leben und zu überleben. Adam (a.s.) glich nach seinem Schöpfungsakt einem Schüler, der noch viel lernen muss, um existenzfähig zu sein. Allāh, Kenner des Verborgenen wusste, wie schwer die Lage Adams war. Aus Barmherzigkeit wollte Er Sein hilfloses Geschöpf nicht im Stich lassen. Er gab Adam das erste Wissen, indem Er ihm die Namen aller Dinge und die Begriffe aller Art lehrte. Und im Qur’ān (55:1ff.) weist Allāh (t) auf die Tatsache hin: ”Der Allerbarmer hat den Qur’ān gelehrt. Er hat den Menschen erschaffen. Er hat ihm das deutliche Reden beigebracht.“ Schon nach dem ersten Fehler, den Adam in seinem Ungehorsam Allāh (t) gegenüber begangen hatte (vgl. Qur’ān 2:36), stand Adam reumütig und beschämt da, und hatte nicht die geringste Ahnung, wie man sich entschuldigen kann. Die richtigen Worte konnte er nicht sprechen, da er diese nicht gelernt hat. Allāh (t) sagt im Qur’ān über diese schwere Lage Adams: ”Daraufhin empfing Adam von seinem Herrn Worte, worauf Er ihm verzieh; wahrlich, Er ist der Allverzeihende, der Barmherzige.“ (2:37) Darunter verstehen wir, dass Allāh (t) Adam diejenigen passenden Worte eines Bittgebets um Vergebung gab und ihm sagte: Sprich zu Mir dies und jenes; dann werde Ich dir verzeihen! Als Adam das machte, was er gelernt hat, wurde ihm seine Tat verziehen. Damit entstand die erste Schule in der Menschheitsgeschichte, ein göttliches Modell für einen barmherzigen Umgang mit unseren Kindern zu allen Zeiten. Hierzu hat der Mensch auch gelernt, wie er mit seinem Schöpfer redet und Bittgebete spricht. Nach dem ersten Mord in der Geschichte, stand der Mörder hilflos da und wusste nicht einmal, was er mit dem Leichnam seines Bruders macht. Hier griff Allāh ein und brachte dem Mörder bei, was er in diesem Fall noch nicht wusste. Darüber lesen wir im Qur’ān: ”Und verlies ihnen in Wahrheit die Geschichte von den zwei Söhnen Adams, als sie beide ein Opfer darbrachten, und es von dem einen angenommen und von dem anderen nicht angenommen wurde. Da sagte dieser: »Wahrhaftig, ich schlage dich tot.« Jener erwiderte: »Allāh nimmt nur von den Gottesfürchtigen (Opfer) an. Wenn du auch deine Hand nach mir ausstreckst, um mich zu erschlagen, so werde ich doch nicht meine Hand nach dir ausstrecken, um dich zu erschlagen. Ich fürchte Allāh, den Herrn der Welten. Ich will, dass du die Last meiner Sünde und deiner Sünde trägst und so unter den Bewohnern des Feuers bist, und dies ist der Lohn der Frevler.« Doch er erlag dem Trieb, seinen Bruder zu töten; also erschlug er ihn und wurde einer von den Verlierern. Da sandte Allāh einen Raben, der auf dem Boden scharrte, um ihm zu zeigen, wie er den Leichnam seines Bruders verbergen könne. Er sagte: »Wehe mir! Bin ich nicht einmal imstande, wie dieser Rabe zu sein und den Leichnam meines Bruders zu verbergen?« Und da wurde er reumütig.“ (5:27-31) Diese Äußerung des Sohnes Adams zeigt, dass die Religionslehre von Sünde, Strafe und Rechenschaft über begangene Taten, den ersten Menschen bereits seit Beginn offenbart worden war. Aus den letzten zwei Zeilen dieses Qur’ān-Verses erkennen wir, wieviel Wert das Lernen hat. Denn ohne Lernen werden wir Probleme haben. Ein weiteres Beispiel finden wir in der Geschichte des Propheten Noah, dem Erbauer des ersten Schiffes im Dasein der Menschheit. Noah, der nicht die geringste Kenntnis vom Schiffsbau hatte, musste auf Verheißung Allāhs und unter Seiner Anweisung ein Schiff bauen. Noah fing die Arbeit auf trocknem Ackerboden an, und seine Leute lachten ihn deshalb aus, weil er nicht mindestens ein Meeresufer für diesen Zweck suchte. Im Qur’ān lesen wir: ”Und es wurde Noah offenbart: »Keiner von deinem Volk wird (dir) glauben, außer jenen, die (dir) bereits geglaubt haben: sei darum nicht traurig über ihr Tun. Und baue das Schiff unter Unserer Aufsicht und nach Unserer Anweisung, und lege bei Mir keine Fürsprache für diejenigen ein, die gefrevelt haben; denn diese werden ertrinken.« Und er baute also das Schiff; sooft die Vornehmen seines Volkes an ihm vorübergingen, verspotteten sie ihn. Er sagte: »Verspottet ihr uns, so werden auch wir euch verspotten, gerade so, wie ihr spottet. Ihr werdet dann erfahren, wer es ist, über den eine Strafe kommen wird, die ihn mit Schande bedeckt, und wen eine immerwährende Strafe treffen wird.«“ (11:36-39) Durch diese Geschichte erfahren wir, dass damals zur Zeit Noahs die erste Schule für den Schiffsbau entstand. Die Lehre und die Anweisungen dafür kamen von unserem Erhabenen Schöpfer Selbst. (Über die Vermittlung des göttlichen Wissens vgl. weiter 12:22; 18:65; 20:114; 21:74, 79; 27:15; 28:14.) Mit der Entsendung von Propheten wurde diese segensreiche göttliche Schule fortgesetzt. Die Propheten hatten gleichzeitig mit ihrer Einberufung, den Lehrauftrag für ihre Völker erhalten, den sie getreu und gewissenhaft ausführen mussten: sie lehrten, warnten, ermahnten und verkündeten die frohe Botschaft Allāhs. Der letzte aller Propheten war Muḥammad, Allāhs Segen und Friede auf ihm, und die letzte Offenbarung ist der Qur’ān. Die Schule ist also eine göttliche Institution, deren Existenz bis zum Weltende unentbehrlich bleibt. Die Worte aus 96:1ff. werden uns stets daran erinnen. Es waren die ersten Wort in der Offenbarung des Qur’ān an den Propheten Muḥammad, Allāhs Segen und Friede auf ihm. Und wie die Schule unentbehrlich ist, so ist der Lehrer auch unentbehrlich, der uns das Wissen vermittelt. Dieser Lehrer kann die Mutter sein, die dem Kind die "Muttersprache" und die ersten Gehversuche beibringt; Lehrer kann auch der Vater, der das Kind vor den Gefahren warnt, oder der Lehrer in der Schule sein, der das Lesen und Schreiben beibringt usw. Der Lehrer muss für seinen idealen Einsatz gebührend mit Anstand und Achtung behandelt werden. Bei den islamischen Völkern werden die Schüler stets an die Prinzipien der "Lehrer-Schüler-Beziehung" mit Weisheiten und Sprichwörtern erinnert, zum Beispiel diese: "Wer mir einen einzigen Buchstaben lehrt, dem bin ich ein dankbarer Diener". "Steh auf für den Lehrer und erweise ihm Respekt. Der Lehrer wäre beinah ein Prophet geworden!" Wenn muslimische Schüler in einem Lehrplan verschiedene Lehrstoffe erhalten, so muss dort die islamische Religionslehre Priorität haben. Der Grund dafür besteht darin, dass das Begreifen der göttlichen Lehre zum Begreifen des Lebenssinns führt. (Aus der Einleitung des Titels: "Islam für Schüler", Islamische Bibliothek) 2:32 - "Wir haben kein Wissen außer dem, was Du uns gelehrt hast": Dies gilt entsprechend für den Menschen; denn das Wissen, das Allāh (t) dem Menschen gibt, ist - angemessen mit Wissen Allāhs in 18:109; 32:4 - auch nicht grenzenlos. 2:33 - Allāh (t) ist allein Kenner des Verborgenen (vgl. dazu oben: Ende der Anmerkung zu 2:30).
Und als Wir zu den Engeln sprachen: ”Werft euch vor Adam nieder“, da warfen sie sich nieder bis auf Iblīs; er weigerte sich und war hochmütig. Und damit wurde er einer der Ungläubigen. (2:34) 2:34 - Die Niederwerfung vor Allāh ist die höchste Auszeichnung und Ehrung für unseren Schöpfer. Der Befehl Allāhs an die Engel, sich vor Adam niederzuwerfen, ist die Ehrung des gerade geschehenen göttlichen Schöpfungsaktes, also eine Ehrung des Schöpfers Selbst. Der ungehorsame Iblīs ist laut 18:50 kein Engel, sondern ein Ǧinn. Die Tatsache, dass Iblīs hier zusammen mit den Engeln erwähnt ist, lässt darauf schließen, dass er sich mit Allāhs Erlaubnis Zugang zu ihnen hatte und unter ihnen verweilen dürfte, aber nicht einer von ihnen war. Wäre er ein Engel gewesen, hätte er sich dem Befehl Allāhs nicht widersetzen können; denn die Engel sind so erschaffen, dass sie keine Sünde begehen können (vgl. 16:50). Der Name "Iblīs" (der Enttäuschte) wurde ihm auf Grund seines Ungehorsams gegeben. Man nennt ihn auch Satan. Er ist wie Engel und Menschen ein Geschöpf Allāhs, und gilt nicht - wie manche glauben - als irgendeine abstrakte Kraft, sondern ein Wesen mit eigener Willensfreiheit und Entscheidungskraft wie der Mensch (vgl. 15:39ff.; 18:50 und die Anmerkungen dazu).
Und Wir sprachen: ”O Adam, verweile du und deine Gattin im Garten und esst uneingeschränkt von seinen Früchten, wo immer ihr wollt! Kommt jedoch diesem Baum nicht nahe, sonst würdet ihr zu den Frevlern gehören.“ (2:35) Doch Satan ließ sie dort straucheln und brachte sie aus dem Zustand heraus, in dem sie waren. Da sprachen Wir: ”Geht (vom Garten) hinunter! Der eine von euch sei des Anderen Feind. Und ihr sollt auf der Erde Wohnstätten und Versorgung auf beschränkte Dauer haben.“ (2:36) 2:35 - Der Garten war ein Platz auf der Erde mit paradiesischen Eigenschaften. Der Beweis dafür liegt auf der Hand, nämlich, dass: 1. es im Paradies weder Gebote noch Verbote gibt. Ungehorsam der Paradiesbewohner ist nicht möglich. Schädliche bzw. negative Folgen auf Grund des Verzehrs von Frucht aus einem verbotenen Baum sind nicht vereinbar mit dem makellosen Paradiesleben; 2. der Wille des Schöpfers von Beginn an darin bestand, dass der Mensch für die Erde erschaffen werden soll: "Und als dein Herr zu den Engeln sprach: ”Wahrlich, Ich werde auf der Erde einen Nachfolger einsetzen“ (2:30). Und da der erste Mensch nach seinem Schöpfungsakt sündenfrei war, so genoss er aus göttlicher Gerechtigkeit paradiesesisches Leben. Nach dem Sündenfall entfiel ihm dieses Privileg, genauso wie wir Menschen, jedes Mal auf Grund unserer Auflehnung gegen Allāh, Seinen Schutz und Beistand verlieren. Im Qur’ān finden sich keine weiteren Erläuterungen über den Baum. Die Kommentatoren meinen jedoch, dass der verbotene Baum nicht der "Baum der Erkenntnis" war; denn dem Menschen war in jenem Stadium der Vollkommenheit ein viel tieferes Wissen gegeben als jetzt (2:31). Vielmehr ist es nach ihrer Ansicht der Baum, von dem zu essen, Adam verboten war. Bis zum heutigen Tag müssen die Menschen nach den Geboten Allāhs leben. Er gibt uns täglich in Hülle und Fülle von den Früchten dieser Erde und verbietet uns nur wenige Dinge, denen wir uns - wie damals - nicht nähern dürfen (vgl. 7:24-25 und die Anmerkung dazu). 2:36 - Was die Belehrung des Menschen angeht vgl. 2:31, die Anmerkung dazu und die Einleitung des Titels: "Islam für Schüler"). Hier macht sich Satan ans Werk. Seine unheilvolle Aufgabe besteht darin, dass er versucht, den Menschen "straucheln" zu lassen. Die Frau ist nicht - wie im Alten Testament - für den Fehltritt Adams verantwortlich gemacht. Vielmehr verführte Satan beide gleichzeitig dazu, von den Früchten des verbotenen Baums zu essen. "Der eine von euch sei des anderen Feind" besagt nicht, dass einige Menschen Feinde der anderen sein sollen; denn diese Feindschaft entspricht nicht dem Wesen des Menschen, der gemeinsamen Abstammung von Adam und der Brüderlichkeit der Gläubigen. Die menschliche Persönlichkeit entfaltet sich durch gemeinsames Wirken, gegenseitige Liebe und Zusammengehörigkeitsgefühl. Wenn der Mensch einem anderen gegenüber Hass an den Tag legt, so tut er dies entgegen seinen natürlichen Charaktereigenschaften. Ewige Feindschaft jedoch herrscht zwischen Mensch und Satan. Die Verse 30 bis 36 bilden die Grundlage des islamischen Konzepts vom Menschen und seinem Verhältnis zur Umwelt. (ÜB)
Daraufhin empfing Adam von seinem Herrn Worte, worauf Er ihm verzieh; wahrlich, Er ist der Allverzeihende, der Barmherzige. (2:37) 2:37 - Es mögen "Worte der Erleuchtung" oder "Worte der Reue" sein, wie wir sie in Sura 7:23 finden, wo Adam Allāh (t) für seinen Fehltritt um Verzeihung bittet. Hier tritt der große Unterschied zwischen Adam und Satan zutage. Satan weigerte sich aus Stolz und Hochmut, Allāh (t) zu gehorchen. Er fühlte keine Reue, sondern beschloss im Gegenteil, möglichst viele Menschen irrezuführen. Adam dagegen schämte sich unendlich dafür, dass er sich hatte verleiten lassen und flehte Allāh um Verzeihung an. Die stets bereite Vergebung Allāhs gibt dem Menschen Gelegenheit, sich trotz seiner Fehler und Verirrungen zu bessern. Der Islam ninmmt ihm niemals die Hoffnung. Wer sich in aufrichtigem Bedauern Allāh zuwendet, dem wird Allāh vergeben. (ÜB) (Was die Belehrung des Menschen angeht vgl. 2:31, die Anmerkung dazu und die Einleitung des Titels: "Islam für Schüler", Islamische Bibliothek).
Wir sprachen: ”Geht hinunter von hier allesamt!“ Und wenn dann zu euch Meine Rechtleitung kommt, brauchen diejenigen, die Meiner Rechtleitung folgen, weder Angst zu haben, noch werden sie traurig sein. (2:38) Diejenigen aber, die ungläubig sind und Unsere Zeichen für Lüge erklären, werden Bewohner des Feuers sein, in dem sie auf ewig verweilen sollen. (2:39) 2:38 - "Geht hinunter" ist ein Hinweis auf eine degradierung von den paradiesischen Verhältnissen im "Garten". Trotz des menschlichen Fehltritts, ja als Folge dessen, wird uns die Zusage der göttlichen Rechtleitung gegeben. Wenn der Mensch dieser Weisung folgt, dann gibt es für ihn keine Furcht vor der Gegenwart oder Zukunft, noch braucht er sich wegen des Vergangenen Sorge zu machcn. Der Begriff der Erbsünde ist dem Islam völlig fremd (vgl. den Titel: "Was ist Islam?", Islamische Bibliothek), ebenso wie der Gedanke, dass die sog. "Erbsünde" durch eine "Kreuzigung" gesühnt werden musste, da Fehltritte und auch Reue rein individueller Natur sind und nichts durch andere Menschen gesühnt werden kann. Der Übergang vom Plural "Wir" zu Beginn des Verses zum Singular "Mir" ist von großer Bedeutung. Damit wird die enge und ganz persönliche Verbindung zwischen der göttlichen Gnade, Barmherzigkeit und Güte und den Gläubigen betont und gleichzeitig dem Menschen bewusst gemacht, dass Allāh (t) allein der Ursprung aller Rechtleitung ist. (ÜB) 2:39 - Wenn jedoch der Mensch trotz der ständig, sich ihm wieder zuwendenden Barmherzigkeit Allāhs, die echte Erkenntnis zurückweist und fortfährt, gegen diese bessere Erkenntnis zu handeln, dann muss eine strenge Strafe die unausbleibliche Folge sein. Hier handelt es sich nicht um ein Spiel des Zufalls. Wenn der Mensch absichtlich und eindeutig das Gute und Richtige ablehnt, müssen sich daraus bleibende Folgen ergeben. (ÜB) (vgl. 15:28-33 und die Anmerkung dazu).
O ihr Kinder Israels! Gedenkt Meiner Gnade, die Ich euch erwiesen habe und erfüllt euer Versprechen Mir gegenüber, so erfülle Ich Mein Versprechen euch gegenüber. Und Mich allein sollt ihr fürchten. (2:40) Und glaubt an das, was Ich als Bestätigung dessen herabgesandt habe, was bei euch ist, und seid nicht die ersten, die dies verleugnen! Und tauscht Meine Zeichen nicht ein gegen einen geringen Preis, und Mir allein gegenüber sollt ihr ehrfürchtig sein. (2:41) 2:40 - Dieser Aufruf ergeht unmittelbar an die Kinder Israels, und zwar in Worten, die sich auch in dessen eigener Überlieferung finden: Die Juden erheben den Anspruch, ein auserwähltes Volk zu sein. Dabei haben sie die Wohltaten Allāhs vergessen. Wenn sie behaupten, ein besonderes Bündnis mit Allāh geschlossen zu haben, so hat Er Seinen Teil dieses Bündnisses erfüllt, indem Er sie aus dem Land der Knechtschaft herausführte und ihnen Kanaan, das Land, wo "Milch und Honig fließt", gab. Wie jedoch haben sie ihren Teil des Bündnisses erfüllt? Israel war der Beiname, den ihr Vorfahre Jakob (a.s.) trug. Er war der Vater der zwölf Söhne, von denen die "zwölf Stämme" entstanden waren. Dieses Volk, zu dem David und Salomo gehören, war mächtig und ruhmreich über lange Zeitabschnitte hinweg; die Kinder Israels waren nach der Eroberung Jerusalems durch die Römer unter Titus zu Tausenden nach Arabien ausgewandert. Sie hatten sich in und um Al-Madīna niedergelassen und zwar schon lange vor dem Erscheinen des Propheten Muḥammad (a.s.s.). Der gesamte Nordosten Arabiens war von ihren Kolonien übersät und viele arabische Heiden hatten sich im Lauf der Zeit ihrer Lebensweise angepasst und waren zu ihrem Glauben übergetreten. Die Juden waren es, die schon seit langem das Erscheinen eines neuen Propheten vorhergesagt hatten und ihn ungeduldig erwarteten. Dies alles sollte uns helfen zu verstehen, warum ihnen im Qur’ān so viel Aufmerksamkeit gewidmet wird und weshalb derart zahlreiche Ermahnungen, Warnungen und Aufrufe an sie gerichtet werden. (ÜB) 2:41 - Die Juden werden hier aufgefordert, diese letzte Offenbarung anzuerkennen (s. Anmerkung zu 2:40; ferner 9:9-11).
Und mischt nicht Wahrheit mit Unrecht durcheinander! Und verschweigt nicht die Wahrheit, wo ihr (sie) doch kennt. (2:42) Und verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakāh und verneigt euch mit den Sich-Verneigenden. (2:43) 2:42 - Dies ist ein Hinweis auf eine weitere Schwäche der Juden. Ihre Moralbegriffe waren durch ihre Vorliebe für alles Materielle bereits so untergraben, dass sie Wahres mit Falschem vermengten. Allāh (t) offenbarte die Wahrheit. Doch diese stets auf materielle Vorteile Bedachten verdarben sie durch Hinzufugen von Unwahrheiten und trachteten sogar danach, sie zu verbergen, wenn es ihnen im Hinblick auf weltlichen Gewinn oder Verlust notwendig erschien. (ÜB) (vgl. 9:5; 27:2-3 und die Anmerkung dazu). 2:43 - Gebet und Zakāh waren stets ein Bestandteil aller Offenbarungen. Wie alle anderen Propheten, machten auch die Propheten Israels beides zu bindenden Pflichten. Doch nach und nach begannen die Juden, sie zu vernachlässigen. Sie hörten auf, das Gebet gemeinsam zu verrichten, ja die meisten von ihnen beteten nicht einmal für sich allein. Anstatt Zakāh zu bezahlen, fingen sie sogar an, Zinsen für ihr Geld zu verlangen. Die Zakāh soll den Menschen von Geiz und Gier heilen. (ÜB) (Was die Verrichtung des Gebets und die Entrichtung der Zakāh angeht vgl. 2:43, die Anmerkung dazu und die beiden Titel: "Aṣ-Ṣalāh - das Gebet im Islam" und "Handbuch der Zakāh und der islamischen Wirtschaftslehre", Islamische Bibliothek) (vgl. ferner 9:17-18; 24:37-38, 56-57 und die Anmerkung dazu). 2:43 - Die Zakāh (Reinigung), eine der Hauptpflichten des Islam. Das Gesetz versteht darunter eine Abgabe, die man von bestimmten Vermögensbestandteilen aufbringt und die an acht Kategorien von Personen ausgeteilt wird. Die Hauptbestimmungen des Gesetzes über die Zakāh sind folgende: Nur die Muslime zahlen Zakāh, und zwar von folgenden Vermögensbestandteilen: 1. Feldfrüchten, die als Nahrungsmittel angebaut werden; 2. Früchten, nämlich den in der Sunna ausdrücklich genannten Weintrauben und Datteln; 3. Vieh, d.h. Kamelen, Rindern und Kleinvieh; 4.Gold und Silber; 5.Kaufmannswaren. Von den beiden ersten Kategorien ist die Zakāh sofort bei der Ernte zu leisten, von den letzten drei erst nach einjahrigem, ununterbrochenem Besitz; Voraussetzung für die Zakāh-Pflicht ist das Erreichen eines bestimmten Mindestsatzes (Niṣāb). Von der ersten und zweiten Kategorie beträgt die Zakāh 10% (bei künstlicher Bewässerung 5%), der Niṣāb 5 Kamellasten (Wasq). Für die dritte Kategorie gelten kompliziertere Regeln, die sich hauptsachlich auf die Zakāh-Ordnung Abū Bakr's stützen und neben der Zahl auch die Art der Tiere berücksichtigen; der Niṣāb beträgt 5 Kamele bzw. 20 Rinder, bzw. 40 Stück Kleinvieh; die Tiere sind nur dann zakāh-pflichtig, wenn sie während des ganzen Jahres frei geweidet haben und zu keinerlei Arbeit gebraucht worden sind. Von der vierten und fünften Kategorie beträgt die Zakāh 21%; der Niṣāb wird für die Edelmetalle nach dem Gewicht berechnet und beträgt für Gold 20 Miṯqāl (oder Dinār = ca. 84 Gramm), für Silber das Siebenfache, 200 Dirham (für goldene und silberne Schmucksachen ist der Handelswert massgebend), der Wert von Kaufmannswaren muss am Ende des Jahres in Gold oder Silber umgerechnet werden; auch hier tritt die Zakāh-Pflicht nur ein, wenn die Edelmetalle bzw. Kaufmannswaren ein volles Jahr hindurch ungebraucht "als Schätze" aufbewahrt worden sind. Auch Forderungen und Deposita sind zakāhpflichtig, wenigstens wenn ihre Eintreibung sichergestellt ist. Endlich gilt auch die Abgabe von dem aus Bergwerken geforderten Edelmetall sowie von gefundenen Schätzen nach der besten Meinung als Zakāh. Es ist gestattet, die Zakāh den Personen, die auf sie Anspruch haben, direkt zukommen zu lassen; doch ist es vorzuziehen, sie zwecks geregelter Verteilung an die muslimische Obrigkeit abzuliefern. Wird die Zakāh von regierungswegen eingefordert, so ist man verpflichtet, sie an den Einnehmer (‘Āmil) abzuliefern, selbst, wenn der Charakter der Regierung keine Gewahr für eine richtige Verteilung bieten sollte. Das Recht der Regierung, die Zakāh einzufordern, beschränkt sich aber auf die sog. Ẓāhir-Güter, d.h. die "äusseren, sichtbaren" Sachen der ersten drei Kategorien, bei denen der ‘Āmil den Betrag der Zakāh nach eigener Schätzung feststellen darf; die sog. Bāṭin-Güter dagegen, d.h. die "inneren, verborgenen" Sachen der beiden letzten Kategorien, sind dieser Kontrolle ausdrücklich entzogen, und die Zakāh ist ganz der Gewissenhaftigkeit des Einzelnen überlassen. Der Ertrag der Zakāh ist lediglich für die in Sura 9:60 angeführten acht Personenkreise bestimmt (also unter Ausschluss der Familie des Propheten (a.s.s.), im Gegensatz zur Ġanīma und zum Fai’), und zwar ist er nach Abzug eines festen Lohnes für die Einnehmer zu gleichen Teilen an die übrigen sieben Kategorien, soweit sie im Lande vorhanden sind, zu verteilen. Der Unterschied, der zwischen "Armen" und "Bedürftigen" gemacht wird, ist durchaus willkürlich; jedenfalls pflegen die Gesetzkundigen die Definition so zu fassen, dass sie in den meisten Fallen selbst zu einer dieser Klassen gehören. Ob es nach der Zeit des Propheten (a.s.s.) noch Personen gebe "deren Herzen besänftigt werden sollen", ist zwischen den Schulen strittig. Unter den Sklaven, die auf einen Anteil an der Zakāh Anspruch haben, versteht man solche, die einen Freikaufs-Vertrag (Mukātaba) geschlossen haben, unter den Schuldnern, besonders solche, die um Allāhs willen die Tilgung einer Schuld auf sich genommen haben. Der "für die Zwecke Allāhs" bestimmte Teil der Zakāh ist für die Glaubenskämpfer zu verwenden, die sich freiwillig, ohne zu den regulären Truppen zu gehören, am Kampf beteiligen. Die Aufstellung dieser Kategorien beruht auf schematischer Interpretation der Qur’ānstelle. Stellenweise ist die Zakāh von Feldfrüchten unter dem Namen des "Zehnten" (‘Ušr) zu einer rein weltlichen Steuer geworden. Dennoch kennt man überall die religiöse Zakāh-Pflicht, und wo der Bauer nicht mit anderen Steuern überlastet ist, befolgt er sie wenigstens bei den Ẓāhir-Gutern, soweit die Umstände es gestatten, obgleich mit vielen Missbrauchen im einzelnen. Auch von Banknoten und Bank-Guthaben, die als erstklassige Forderungen gelten, ist die Zakāh aufzubringen; in neuester Zeit hat die Aufgabe des Gold-Standards in den meisten Ländern neue Probleme entstehen lassen. Unter der Zakāh-Al-Fiṭr (Zakāh des Fastenbrechens) versteht man die am Ende des Fastenmonats Ramaḍān zu leistende pflichtmässige Abgabe von Lehensmitteln, die nach der Sunna durch den Propheten (a.s.s.) im Jahre 2 n.H. vorgeschrieben und quantitativ geregelt worden. Über das Verhältnis dieser Zakāh zu der allgemeinen und ihren verpflichtenden Charakter herrschte Meinungsverschiedenheit: Nach der schliesslich durchgedrungenen Ansicht ist die Zakāh-Al-Fiṭr pflicht und von einem jeden freien Muslim für sich selbst und alle Personen, deren Unterhalt ihm nach dem Gesetz obliegt, spätestens am Ersten des auf den Ramaḍān folgenden Monates Šawwāl zu entrichten. Nur wer nicht mehr besitzt, als er selbst mit den Seinen zum Lebensunterhalt benötigt, ist davon befreit. Das Quantum dieser Zakāh beträgt 1 Ṣā‘ (= 1/60 Wasq) oder 4 Mudd von den gewöhnlichen Nahrungsmitteln des Landes für jedes Mitglied des Haushaltes. (In den letzten Jahren wurde der Wert von den islamischen Zentren und Vereinen auf 5,- Euro festgelegt) (Über Zakāh vgl. den Titel: "Handbuch der Zakāh und der islamischen Wirtschaftslehre", Islamische Bibliothek; ferner 24:37-38).
Wollt ihr den Menschen Aufrichtigkeit gebieten und euch selbst vergessen, wo ihr doch das Buch lest! Habt ihr denn keinen Verstand? (2:44) 2:44 - Obwohl von allgemeiner Gültigkeit wie alle Ermahnungen im Qur’ān, dürfte sich dieser Vers auf das recht wenig fromme Leben beziehen, das die Juden trotz ihres großen theoretischen Wissens über die Gebote Allāhs führten. (ÜB)
Und helft euch durch Geduld und Gebet; dies ist wahrlich schwer, außer für Demütige (2:45), welche ahnen, dass sie ihrem Herrn begegnen und zu Ihm heimkehren werden. (2:46) 2:45 - Es bedeutet: 1. Geduld im Sinne von Gründlichkeit, dem Gegenteil von Hast; 2. geduldige Beharrlichkeit, Ausdauer, Standhaftigkeit, Entschlossenheit in den Absichten; 3. systematisches im Gegensatz zu sprunghaftem oder rein zufälligem Vorgehen; 4. gefasste und einsichtige Hinnahme von Kummer, Misserfolg oder Leiden, im Gegensatz zu Aufbegehren und Widerspenstigkeit, wobei völlige Passivität oder Gleichgültigkeit wegen der gleichzeitig angedeuteten Ausdauer und Standhaftigkeit ausgeschlossen ist. Das Gebet ist schwer nur für den, der Allāh (t) gegenüber ungehorsam ist und nicht ans Jenseits glaubt. Es ist eine beglückende Pflicht für den, der gern und bereitwillig Allāh (t) gehorcht, keinen Hochmut kennt und daran glaubt, dass er eines Tages vor Allāh (t) hinzutreten hat; ja, für diesen ist es eher schwer, das vorgeschriebene Gebet zu versäumen. Das Gebet ist die unmittelbare Verbindung zwischen dem Gläubigen und Allāh (t), eine Verbindung, durch die das Herz Kraft schöpft. Selbst der Prophet (a.s.s.), dessen Verbindung mit Allāh (t) besonders innig und stark war, flüchtete sich immer wieder ins Gebet, wenn ihn etwas bewegte. (ÜB) (vgl. 7:205; 11:114) und die Anmerkung dazu). 2:45-46 - Es ist kein kindliches Spiel, dem Weg des Glaubens zu folgen; denn es gibt gewisse Auflagen, die darin eingeschlossen sind. Sich als Muslim zu bezeichnen, heißt mit gewissen Einschränkungen zu rechnen und gewisse Verpflichtungen auf sich zu nehmen. Der Qur’ān sagt, dass in dieser Lage, in der du bei jedem Schritt einige Hilfe brauchst, du Hilfe durch Gebet und Ausdauer suchen solltest; denn dies gibt dir einen Schutzschild gegen jede Trübsal und hält dich von der Versuchung fern. Was die Frage anbelangt, wie die Tugenden der Ausdauer und des Gebets entwickelt werden sollten, so sind zwei Dinge ins Gedächtnis zu rufen, entsprechend dem Qur’ān. Erstens: deine Mühe wird nicht umsonst sein. Du wirst deine Belohnung von deinem Schöpfer erhalten. Zweitens: wenn du diese Gewohnheit nicht entwickelst, dann sollst du dir ins Gedächtnis rufen, dass du eines Tages Allāh gegenübertreten musst, wenn du zur Rede gestellt werden wirst, warum du dich nicht an Ausdauer und Gebet gewöhnt hast. Moderne Psychologie vertritt die Ansicht, dass Handlungen entweder durch Überzeugung (Glaube) oder Furcht vor den Folgen motiviert werden. In diesen Versen hat der Qur’ān die Überzeugung benutzt, in dem er die frohe Kunde einer reichen Belohnung gegeben hat. Er hat in gleicher Weise die andere motivierende Kraft benutzt, nämlich die Furcht, in dem er den Gläubigen gesagt hat, dass sie zur Rede gestellt werden. Diese Art der Ansprache, die im Einklang mit der modernen Psychologie ist, zieht keine Wohltaten für Allāh und Seinen Propheten nach sich. Die Wohltat ist einzig für uns. Gibt es irgendjemanden, der die grenzenlose Gnade Allāhs einschätzen kann? (Nia)
O ihr Kinder Israels! Gedenkt Meiner Gnade, mit der Ich euch begnadete und (denkt daran) dass Ich euch allen Welten vorgezogen habe. (2:47) 2:47 - Allāh (t) ließ dem Volk Israels viele Wohltaten zuteil werden, die wichtigste war jedoch, dass es dazu ausersehen war, die Rolle des Vorkämpfers und Fahnenträgers für den göttlichen Glauben zu übernehmen. Dies stellte zweifelsohne eine große Verantwortung dar, doch war es eine überaus ehrenhafte und begehrenswerte Aufgabe. (ÜB) (vgl. 28:3 und die Anmerkung dazu).
Und fürchtet den Tag, an dem keine Seele für eine andere bürgen kann und von ihr weder Fürsprache noch Lösegeld angenommen wird; und ihnen wird nicht geholfen. (2:48) 2:48 - D.h. den Jüngsten Tag, von dem man nicht weiß, wann er kommen wird. In diesem Vers werden die Kinder Israels wegen ihrer falschen Vorstellung über das Jenseits gewarnt, die der Hauptgrund für ihre Degeneration war. Sie bildeten sich ein, die Errettung sei ihnen sicher, weil sie die Nachfahren großer Propheten waren. (ÜB)
Und denkt daran, dass Wir euch vor den Leuten des Pharao retteten, die euch schlimme Pein zufügten, indem sie eure Söhne abschlachteten und eure Frauen am Leben ließen. Darin lag eine schwere Prüfung von eurem Herrn. (2:49) Und denkt daran, dass Wir für euch das Meer teilten und euch retteten, während Wir die Leute des Pharao vor euren Augen ertrinken ließen. (2:50) 2:49-50 - Die Teilung des Meeres und die Errettung der Kinder Israels fand nach den historischen Quellen zwischen 1447 und 1417 vZtw. statt. Durch das Wunder konnten die Kinder Israels trockenen Fußes das Rote Meer überqueren. Allāh (t) ließ die Wasserwogen auf die Truppen des Pharao schließen, während die Kinder Israels die Vernichtung ihres Feindes mit eigenen Augen zuschauten (vgl. 7:140-141; 20:37-40, 77-79; 28:3, 9 und die Anmerkung dazu).
Und denkt daran, dass Wir Uns mit Moses vierzig Nächte verabredeten, als ihr dann hinter seinem Rücken das Kalb nahmt und damit Unrecht begingt. (2:51) Alsdann vergaben Wir euch, auf dass ihr dankbar sein mögt. (2:52) Und denkt daran, dass Wir Moses das Buch gaben, sowie die Unterscheidung, auf dass ihr rechtgeleitet werden mögt. (2:53) 2:51 - Moses (a.s.) lebte nach historischen Berechnungen von 1520 bis 1400 vZtw.; er als Prophet berufen und wurde 120 Jahre alt. In diesem Vers werden Untreue und Ungeduld des Volkes erwähnt (vgl. 7:148-149; 20:83-89 und die Anmerkung dazu). 2:52 - Die Vergebung war mit der Bedingung verbunden, dass das Volk seine Dankbarkeit gegenüber dem Allmächtigen Schöpfer erkenntlich macht. 2:53 - Die "Unterscheidung" ist die Bezeichnung der offenbarten Schrift und bedeutet einen feststehenden Maßstab für die Unterscheidung zwischen Wahrheit und Falschheit. Nur Allāhs Offenbarungen gelten als der gültige Maßstab dafür. Die Gelehrten erklären das "Buch" und die "Unterscheidung" (arab.: Al-Furqān) für identisch. Das Wort "Al-Furqān" findet sich auch in Sura 21:48 und in den ersten Versen der Sura 25 (vgl. 21:48-50 und die Anmerkung dazu).
Und da sagte Moses zu seinen Leuten: ”O meine Leute! Ihr habt auf euch selbst eine schwere Schuld geladen, indem ihr euch das Kalb nahmt; so kehrt reumütig zu eurem Schöpfer zurück und tötet selbst eure Schuldigen. Dies ist für euch besser bei eurem Schöpfer.“ Alsdann vergab Er euch; wahrlich, Er ist der Allvergebende, der Barmherzige. (2:54) 2:54 - Hier handelt es sich um ein offenbartes Hinrichtungsurteil des höchsten Richters, d.h.: tötet jeden Schuldigen, auch dann wenn es sich um den eigenen Bruder, Freund oder Anverwandten handelt. Denn dies ist für euch besser vor Allāhs Angesicht. Dennoch erfolgt wieder die Vergebung Allāhs, die immer wieder durch Seine Barmherzigkeit möglich ist.
Und als ihr sagtet: ”O Moses! Wir werden dir gewiss nicht glauben, bis wir Allāh unverhüllt sehen“, da traf euch der Blitzschlag, während ihr zuschautet. (2:55) Dann erweckten Wir euch wieder nach eurem Tode, auf dass ihr dankbar sein mögt (2:56), 2:55 - Moses (a.s.) brachte siebzig Männer von seinem Volk mit sich. Als er ihnen die Tafeln mit Allāhs Geboten zeigte, weigerten sie sich, diese als offenbarte Schrift anzuerkennen, ohne vorher Allāh (t) unverhüllt gesehen zu haben. In 7:155 heißt es: ”Und Moses erwählte aus seinem Volk siebzig Männer für Unsere Verabredung. Doch als das Beben sie ereilte, sagte er: ”Mein Herr, hättest Du es gewollt, hättest Du sie zuvor vernichten können und mich ebenfalls. Willst Du uns denn vernichten um dessentwillen, was die Toren unter uns getan haben? (vgl. 17:90-93 und die Anmerkung dazu). 2:56 - Die Wiedererweckung nach dem Tod ist Allāh (t) ein Leichtes. Dies ist wieder mit der Bedingung verknüpft, Allāh gegenüber dankbar zu sein. Dieses Ereignis mit den Kindern Israels ist ein Beweis dafür, dass Allāh (t) die Macht dazu hat, uns Menschen wieder nach dem Tod für die Rechenschaft ins Leben zu rufen.
und Wir ließen die Wolken über euch Schatten werfen und sandten euch Manna und Wachteln herab: ”Esst von den guten Dingen, die Wir euch gegeben haben.“ Und sie schadeten Uns nicht; vielmehr schadeten sie sich selbst. (2:57) 2:57 - Die Wolken begleiteten das Volk auf seiner langen Wanderschaft, um ihm Kühle und Schatten zu spenden und es vor der starken Hitze der Wüste zu schützen. Manna ist wie eine Art Morgentau, der süßlich ist und bis heute noch in diesen Gebieten als Süßigkeit konsumiert wird. Wachteln überfliegen in großen Zügen bis heute die Sinai-Halbinsel und stellen eine reichliche Nahrung für die Wüstenbewohner dar, also ab diesem Ereignis eine zeitlich unbegrenzte Gabe Allāhs. Der Ungehorsam und die Undankbarkeit des Volkes führten dazu, dass sie selbst den Schaden tragen mussten und dass sie selbst die Verlierer waren.
Und Wir sagten: ”Tretet ein in diese Stadt und esst von dort, wo immer ihr wollt nach Herzenslust, und tretet durch das Tor ein, indem ihr euch niederwerft und sagt: »Vergebung!«, auf dass Wir euch eure Missetaten vergeben. Und Wir werden den Rechtschaffenen mehr geben.“ (2:58) Doch die Ungerechten vertauschen das Wort mit einem, das ihnen nicht gesagt wurde. Da sandten Wir auf die Ungerechten eine Strafe vom Himmel herab, weil sie gefrevelt hatten. (2:59) 2:58 - Der Name der Stadt wird hier nicht genannt. Es wurde ihnen befohlen, diese Stadt als Reumütige und um Vergebung Bittende zu betreten, wie es den Gottesfürchtigen Dienern eigen ist. 2:59 - D.h.: sie versuchten, das Wort "Vergebung" ins Lächerliche zu ziehen, indem sie es gegen akkustisch ähnliche Worte vertauschten. Die vom Himmel herabgesandte Strafe traf aus Gerechtigkeit nur diejenigen, die gefrevelt hatten.
Und als Moses für sein Volk um Wasser bat, da sagten Wir: ”Schlag mit deinem Stock auf den Felsen.“ Da sprudelten aus ihm zwölf Quellen heraus. So kannte jeder Stamm seine Trinkstelle. ”Esst und trinkt von dem, was Allāh euch gegeben hat, und richtet auf Erden kein Unheil an.“ (2:60) 2:60 - Hier handelt es sich wieder um ein weiteres Wunder, eine Gnade und Barmherzigkeit Allāhs für das Volk. Ein Schlag mit dem Stock genügt, um großzügig reichliches Wasser aus den Felsen hervorsprudeln zu lassen. Genau zwölf Quellen für genau zwölf Stämme der Kinder Israels, damit kein Streit und kein Unfriede wegen Wasserverteilung und Trinkpriorität entsteht; dies ist typisch für eine gnadenvolle göttliche Verfahrensweise (vgl. 17:90-93 und die Anmerkung dazu).
Und als ihr sagtet: ”O Moses, wir können uns mit einer einzigen Speise nicht mehr zufriedengeben. Bitte also deinen Herrn für uns, dass Er uns (Speise) von dem hervorbringe, was die Erde wachsen lässt, (von) Kräutern, Gurken, Knoblauch, Linsen und Zwiebeln!“ Da sagte er: ”Wollt ihr etwa das, was geringer ist, in Tausch nehmen für das, was besser ist? Geht doch zurück in eine Stadt. Dort werdet ihr das erhalten, was ihr verlangt!“ Und Schande und Elend kamen über sie und sie verfielen dem Zorn Allāhs. Dies (geschah deshalb), weil sie immer wieder die Zeichen Allāhs leugneten und die Propheten zu Unrecht töteten; dies (geschah), weil sie sich auflehnten und immer wieder übertraten. (2:61) 2:61 – Merke die Ausdrucksweise mit dem aroganten Satz "Bitte also deinen Herrn...", als ob sie Ihm in diesem Zusammenhang keine gebührende Anerkennung in aller Demut zeigen wollten. Nunmehr sind die Kinder Israels wieder ungeduldig: sie schwärmen voller Gelüste nach den Speisegewohnheiten in der Knechtschaft Ägyptens, aus dem Allāh (t) sie segensreich geführt hatte. Der Befehl lautete: "Geht doch zurück in eine Stadt", d.h. in irgendeine Stadt; denn das, was sie begehren gibt es überall für alle Menschen im irdischen Dasein. Dort in der Wüste waren sie das besonders auserwählte Volk des Allmächtigen, die "Gäste" Allāhs, Der für sie mit reiner Speise und schattenspendenden Wolken und herrlich sprudelndem Trank aus den Felsen gesorgt hat (vgl. 17:90-93 und die Anmerkung dazu). So wurde ihre Demütigung zum Unheil für das ganze Volk: Es wurde nach Assyrien in die Sklaverei getrieben und obwohl es später von den Persern befreit wurde, verblieb es unter persischer Herrschaft, später unter der der Griechcn, Römer und Araber. Und schließlich wurden die Kinder Israels in alle Welt verstreut, weil sie den Glauben zurückgewiesen, die Gesandten Allāhs verfolgt und erschlagen und die Gesetze übertreten hatten. Dies sollte eine Warnung für alle Völker dieser Erde sein. Das schlimmste Verbrechen, das man sich vorstellen kann, ist die Ermordung der Propheten, die von Allāh (t) gesandt wurden, um die Menschen auf den rechten Weg zu führen. Da sie frei von Sünde waren und keinerlei Verbrechen begingen, ist jeder Versuch, ihnen Böses anzutun, eine große Ungerechtigkeit. (ÜB)
Wahrlich, diejenigen, die glauben, und die Juden, die Christen und die Sabäer, wer an Allāh und den Jüngsten Tag glaubt und Gutes tut - diese haben ihren Lohn bei ihrem Herrn und sie werden weder Angst haben noch werden sie traurig sein. (2:62) 2:62 - Hier ist erstmals im Qur’ān von den Juden - im Gegensatz zu den Kindern Israels - die Rede. Obwohl beide Begriffe oft als Synonyme verwendet werden, sind sie nicht genau gleichbedeutend oder auswechselbar. Die Kinder Israels sind eine Rasse, eine Nation, ein Volk, eine Großfamilie, die Nachkommen des Stammvaters Jakob (a.s.) des Enkels Abrahams; sie sind sich ihrer edlen Abstammung bewusst und mit Recht stolz darauf. Die Juden dagegen sind eine religiöse Gemeinschaft, zu der Menschen aus Glaubensüberzeugung übergetreten sind. Im Qur’ān werden diese beiden Unterschiede stets berücksichtigt. Die Christen in diesem Vers werden im Arabischen "Nazarener" genannt; ihre Benennung entstand aus der Ortsbezeichnung Nazareth, wo Jesus (a.s.) seine Jugend verbrachte. Die Sabäer waren ein arabisches Volk in der Zeit vor dem Islam. Es gehörte zum Königreich Saba’ (um 950-115 v.Ztw.). (vgl. Sura Saba’, Nr. 34 und die Anmerkung dazu). Nach einigen Gelehrten handelte es sich um die sogenannten Johanneschristen, von denen einige Tausend noch heute im Irak leben. Trotz ihrer Verbrechen und Untaten, die in den vorangegangenen Versen geschildert werden, behaupten die Juden immer noch, dass sie das auserwählte Volk Allāhs seien, dass nur sie rechtgeleitet seien, dass nur ihnen die Gnade Allāhs zuteil werde, dass nur sie Allāhs Lohn erhalten werden. Hier nun werden diese Behauptungen bestraft und zurückgewiesen. Stattdessen verkündet der Qur’ān den universellen Grundsatz der Einheit im Glauben, dem zufolge die Gnade Allāhs sich nicht auf eine Rasse, eine Religionsgemeinschaft oder einen Stamm beschränkt, sondern gleichermaßen alle aufrichtigen Gläubigen nach islamischen Maßstäben zu allen Zeiten und überall auf der Welt umfasst. (ÜB) (vgl. 5:68-69; 22:17 und die Anmerkung dazu).
Und als Wir mit euch einen Bund schlossen und über euch den Berg emporragen ließen (und zu euch sagten): ”Haltet fest an dem, was Wir euch gebracht haben, und gedenkt dessen, was darin enthalten ist; vielleicht werdet ihr gottesfürchtig sein“ (2:63); da habt ihr euch abgewandt; und wenn nicht die Gnade Allāhs und Seine Barmherzigkeit über euch gewesen wären, so wäret ihr gewiss unter den Verlierenden gewesen. (2:64) 2:63 - Kraft dieses Bundes werden die Kinder Israels aufgefordert, die Gebote Allāhs zu befolgen. Beim Berg handelt es sich um den Berg Sinai (vgl. den Titel: "Schritte auf heiligem Boden", Islamische Bibliothek). Hier wurden Moses (a.s.) die Gebote gegeben. Deshalb spricht man heute vom "Berg Moses" (arab. ägypt.: Gebel Musa). Mit dem emporgehobenen Berg bestätigte Allāh (t) Seine Allmacht, und unter diesem Beglaubigungswunder schlossen die Kinder Israels den Bund mit ihrem Herrn und versprachen, sich nach all dem zu richten, was Allāh (t) ihnen befohlen hatte. (ÜB) (vgl. dazu 7:171). 2:64 - "... da habt ihr euch abgewandt" von den in diesem Bund gemachten Verpflichtungen Allāh (t) gegenüber.
Und gewiss habt ihr diejenigen unter euch gekannt, die das Sabbat-Gebot brachen. Da sprachen Wir zu ihnen: ”Werdet ausgestoßene Affen.“ (2:65) Und Wir machten dies zu einem warnenden Beispiel für alle Zeiten und zu einer Lehre für die Gottesfürchtigen. (2:66) 2:65 - Der Sabbat ist der siebte Wochentag (Samstag), der entsprechend dem jüdischen Gesetz ausschließlich dem Gottesdienst vorbehalten war. Jegliche Alltagstätigkeiten wie Feldarbeit, Handel, Kochen und Jagen mussten unter allen Umständen unterbleiben. Ihre Umwandlung ist die Strafe für die Übertretung des Sabbat-Gebots. Nachdem die Kinder Israels selbst am Sabbat ihren Erwerb nicht unterlassen wollten, sind sie auf das Niveau der Tiere herabgesunken, die keinen freien Willen besitzen und sich nur von ihren Bräuchen leiten lassen. Dabei müssen sie nicht unbedingt körperlich in Affen verwandelt worden sein, sondern vielmehr in ihrem Denken und Fühlen, was sich wiederum in ihren Gesichtszügen und ihrer Haltung geäußert haben mag. Oft prägen Charaktereigenschaften die äußere Erscheinung des Menschen. Mit der Meinung, dass die Verwandlung vor allem geistiger Natur war, stimmen verschiedene Kommentatoren überein. Andere dagegen sind der Ansicht, dass diejenigen unter den Kindern Israels, die das Sabbat-Gebot brachen tatsächlich zu Affen geworden seien. (s. unten die Anmerkung zu 2:66; ferner 7:163-166 und ÜB). 2:66 - Die derartige Umwandlung als die Strafe Allāhs für die Gesetzesbrecher soll ein warnendes Beispiel für alle Zeiten und zu einer Lehre für die Gottesfürchtigen sein.
Und als Moses zu seinem Volk sagte: ”Wahrlich, Allāh befiehlt euch, eine Kuh zu schlachten“, sagten sie: ”Willst du dich über uns lustig machen?“ Er sagte: ”Allāh bewahre mich davor, einer der Toren zu sein.“ (2:67) 2:67 - Das Gleichnis von der Kuh, nach der diese Sura genannt ist, sollte mit dem in 2:72-73 vom Toten gelesen werden, der wieder zum Leben gebracht wurde. Als Moses (a.s.) den Kindern Israels befahl, eine Kuh zu opfern, versuchten sie, das Ganze ins Lächerliche zu ziehen.
Sie sagten: ”Bitte für uns deinen Herrn, dass Er uns erkläre, wie sie sein soll.“ Er sagte: ”Wahrlich, Er sagt, sie soll eine Kuh sein, die nicht zu alt und nicht zu jung ist, sondern ein Alter dazwischen hat. So tut das, was euch befohlen wird.“ (2:68) Sie sagten: ”Rufe für uns deinen Herrn an, dass Er uns erkläre, welche Farbe sie haben soll.“ Er (Moses) sagte: ”Wahrlich, Er sagt, es soll eine gelbe Kuh sein von lebhafter Farbe, die die Schauenden erfreut.“ (2:69) Sie sagten: ”Rufe für uns deinen Herrn an, dass Er uns erkläre, wie sie sein soll. Für uns sind die Kühe einander ähnlich; und wenn Allāh will, werden wir gewiss rechtgeleitet sein!“ (2:70) Er (Moses) sagte: ”Wahrlich, Er sagt, es soll eine Kuh sein, die nicht abgerichtet ist, die weder den Boden pflügt noch den Acker bewässert, makellos, ohne jeglichen Flecken.“ Da sagten sie: ”Jetzt bist du mit der Wahrheit gekommen.“ So schlachteten sie sie, und beinahe hätten sie es nicht getan. (2:71) 2:68-71 - In den Versen 68, 69 und 70 sprechen die Kinder Israels Moses (a.s.) wiederholend und auffallend an mit den Worten "...deinen Herrn", als ob Allāh (t) nur sein Herr sei und nicht ebenso auch ihr Herr (vgl. oben 2:61 und die Anmerkung dazu). Diese Selbstherrlichkeit tritt auch in Vers 71 zutage, wo die Kinder Israels meinen: Jetzt endlich bist du mit der Wahrheit gekommen, als ob das Vorherige nicht die Wahrheit gewesen sei! Unter allerlei Vorwänden und durch unnötige Fragen glaubten sie, die Sache umgehen zu können. Als ihnen schließlich kein Ausweg blieb, brachten sie das Opfer dar, doch es fehlte die redliche Absicht; denn ihr Gewissen war keineswegs rein. Der Sinn dieser Geschichte berührt einen wichtigen Punkt: Hätten die Juden gleich nach der ersten Aufforderung irgendeine Kuh ihrer Wahl geschlachtet - was sie allerdings nicht wollten (s. Vers 72 und 73), wären sie dem Befehl Allāhs durchaus gerecht geworden. Unser Prophet Muḥammad (a.s.s.) hat die Gläubigen dringend davor gewarnt, solche unnötigen Fragen zu stellen. Abū Huraira (r) berichtete, dass der Prophet gesagt hat: "Fragt mich nicht nach Dingen, die unerwähnt geblieben sind; denn wahrlich, es gab Völker vor euch, die untergingen, weil sie ihren Propheten zuviele Fragen stellten und danach uneinig wurden. Wenn euch also etwas aufgetragen wird, so handelt dementsprechend nach besten Kräften. Und wenn euch etwas verboten wird, dann haltet euch davon fern. (Mu, ÜB) (vgl. dazu 5:102).
Und als ihr jemanden getötet und darüber untereinander gestritten hattet, da sollte Allāh ans Licht bringen, was ihr verborgen hieltet. (2:72) Da sagten Wir: ”Berührt ihn mit einem Stück von ihr!“ So bringt Allāh die Toten wieder zum Leben und zeigt euch Seine Zeichen; vielleicht werdet ihr es begreifen. (2:73) 2:72-73 - Der Getötete wurde mit einem Stück Fleisch der geschlachteten Kuh berührt (vgl. 2:67). Dadurch wurde der Getötete mit Allāhs Macht wieder lebendig und stand da als Zeuge gegen den Verbrecher. Das leblose Stück Fleisch wird hier lediglich als Kausalität gebraucht, um den Menschen die Macht Allāhs zu veranschaulichen. "So bringt Allāh die Toten wieder zum Leben ..." hat die Bedeutung, auf welche leichte Art und Weise Allāh (t) die Toten ins Leben ruft.
Sodann verhärteten sich eure Herzen, so dass sie wie Steine wurden, oder noch härter. Und es gibt wahrlich Steine, aus denen Bäche hervorsprudeln, und es gibt auch welche unter ihnen, die bersten und aus denen Wasser herausfließt. Und es gibt welche unter ihnen, die herniederstürzen aus Furcht vor Allāh. Und Allāh ist eures Tuns nicht achtlos. (2:74) 2:74 - Für die Kinder Israels war diese Schilderung keineswegs nur ein Gleichnis; denn sie hatten mit eigenen Augen gesehen, wie das Wasser in zwölf Quellen aus einem Felsen durch das Wunder Allāhs hervorgesprudelt wurde (vgl. 2:60).
Verlangt ihr denn, dass sie euch glauben, wo doch eine Schar von ihnen das Wort Allāhs bereits gehört und es dann, nachdem sie es begriffen hatten, bewusst verfälschten? (2:75) Und wenn sie mit denen zusammentreffen, die glauben, so sagen sie: ”Wir glauben.“ Und wenn sie aber untereinander allein sind, sagen sie: ”Sprecht ihr zu ihnen über das, was Allāh euch eröffnet hat, damit sie es vor eurem Herrn als Argument gegen euch verwenden? Begreift ihr denn nicht?“ (2:76) Als ob sie nicht wüssten, dass Allāh weiß, was sie verheimlichen und was sie kundtun! (2:77) 2:75 - Hier gilt die Vorhaltung an die jüdischen Rabbiner, die die offenbarte Schrift vorsätzlich und skrupellos verfälschten. 2:76 - In diesem Vers wird über die Verhaltensweise der Juden gegenüber den Muslimen zur Zeit des Propheten Muḥammad (a.s.s.) berichtet; sie täuschten den Muslimen den Glauben vor, und warnten heimlich einander davor, den Muslimen etwas von ihren Schriften, das das Prophetentum Muḥammads (a.s.s.) bestätigt, zu enthüllen. 2:77 - Die Juden sollen hier ermahnt werden, dass Allāh (t) alles sieht und das Verborgene kennt.
Es gibt Ungelehrte unter ihnen, die das Buch nicht kennen, sondern nur Wunschvorstellungen; und sie stellen nichts anderes als Vermutungen an. (2:78) Doch wehe denen, die das Buch mit ihren eigenen Händen schreiben und dann sagen: ”Dies ist von Allāh!“, um dafür einen geringen Preis zu erlangen. Wehe ihnen also ob dessen, was ihre Hände geschrieben und wehe ihnen ob dessen, was sie erworben haben! (2:79) 2:78 - Die Laien unter den Juden wurden von ihren Gelehrten falsch informiert; sie erweckten bei ihnen falsche Vorstellungen, die ihren Wünschen und Neigungen entsprachen. 2:79 - Die jüdischen Gelehrten verfälschten nicht nur ihre eigene Schrift, sondern versetzten darüber hinaus den Wortlaut der Offenbarung mit anderen Deutungen, die ihren Interessen entsprechen, alsdann stellten sie dies als Wort Allāhs dar.
Und sie sagen: ”Gewiss wird uns das Feuer nicht berühren, außer auf abgezählte Tage!“ Sprich: ”Habt ihr etwa ein Versprechen (darüber) von Allāh erhalten? Dann wird Allāh Sein Versprechen bestimmt nicht brechen, oder wollt ihr über Allāh (etwas) sagen, wovon ihr kein Wissen besitzt?“ (2:80) 2:80 - Dieser Vers ist eine göttliche Aufklärung und Kundgebung zugleich über falsche Vorstellungen; denn in der jüdischen Lehre im Talmud wird versichert, dass das Höllenfeuer keine Macht über die "Beschnittenen" oder die Sünder aus dem Volk Israels habe. (ÜB) (vgl. dazu 7:168-170).
Doch nein! Wer sich Übles erworben hat und sich in seiner Sündhaftigkeit eingefangen hält - diese werden Bewohner des Feuers sein. Darin werden sie ewig bleiben. (2:81) Diejenigen aber, die glauben und gute Werke tun, werden die Bewohner des Paradieses sein. Darin werden sie ewig bleiben. (2:82) 2:81 - D.h.: doch das Höllenfeuer wird sie wohl berühren, und das nicht nur auf "abgezählte Tage". 2:82 - Also kein toter Glaube, sondern ein lebendiger Glaube, der stets mit der Begehung von guten Taten verbunden sein muss. Die Muslime müssen diese Tatsache vor Augen halten. Nur dann werden sie "die Bewohner des Paradieses sein", nicht nur für "abgezählte Tage" (vgl. oben 2:80), sondern "darin werden sie ewig bleiben".
Und als Wir mit den Kindern Israels einen Bund schlossen: ”Ihr sollt niemanden außer Allāh anbeten, euch den Eltern, Verwandten, Waisen und Armen gegenüber wohltätig erweisen, freundlich zu den Menschen sprechen, das Gebet verrichten und die Zakāh entrichten“, so habt ihr euch danach abgewendet bis auf wenige unter euch, indem ihr abtrünnig bliebt. (2:83) 2:83 - In diesem Vers wird der Inhalt des Bundes mit den Kindern Israels in 2:63 (s. auch unten: 2:84ff.) bekannt gemacht. Es handelt sich um ewige Gebote bei allen offenbarten Schriften und zu allen Zeiten.
Und als Wir mit euch einen Bund schlossen: ”Ihr sollt weder euer Blut vergießen noch euch gegenseitig aus euren Häusern vertreiben“, da habt ihr es dann zugesagt und es bezeugt. (2:84) Dennoch seid gerade ihr es, die ihr euch gegenseitig tötet und einen Teil von euch aus seinen Häusern vertreibt, indem ihr gemeinsam gegen sie vorgeht in Sünde und Unrecht. Wenn sie jedoch als Gefangene zu euch kommen, kauft ihr sie los, wo euch doch ihre Vertreibung verboten worden ist. Glaubt ihr denn an einen Teil des Buches und leugnet einen anderen Teil? Für diejenigen unter euch, die solches tun, gibt es aber keine andere Vergeltung außer Schande in diesem Leben; und am Tage der Auferstehung werden sie der strengsten Bestrafung zugeführt werden. Und Allāh ist eures Tuns nicht achtlos. (2:85) Diese sind es, die das diesseitige Leben um das jenseitige erkauft haben; deshalb wird ihnen die Strafe nicht erleichtert und ihnen nicht geholfen werden. (2:86) 2:84 - Wie oben in 2:83 - wird hier ferner der Inhalt des Bundes mit den Kindern Israels bekannt gegeben. 2:85-86 - Hier wird Bezug genommen auf die Juden von Al-Madīna, die vor der Hiǧra Bündnisse mit verschiedenen heidnischen Stämmen eingingen. Als diese sich gegenseitig bekämpften, führten auch die jeweiligen jüdischen Verbündeten Krieg gegeneinander. So lagen Juden in Fehde gegen Juden, was eindeutig im Widerspruch zu ihren Schriften und Gesetzen stand, die sie damit wissentlich übertraten. Fielen nun Juden eines Stammes in die Hände eines anderen Stammes, so wurden sie gegen Zahlung eines Lösegeldes freigekauft. (ÜB) (vgl. 15:90 und die Anmerkung dazu).
Wahrlich, Wir gaben Moses das Buch und ließen ihm die Gesandten nachfolgen; und Wir gaben Jesus, dem Sohn Marias, die klaren Beweise und unterstützten ihn durch heilige Eingebung. Doch sooft euch ein Gesandter etwas brachte, was euch nicht behagte, wart ihr hochmütig und erklärtet einige für Lügner und erschlugt andere! (2:87) 2:87 - vgl. 5:70-71; 16:2, 102, 40:15, 42:52, 58:22, 97:4 und die Anmerkungen dazu.
Und sie sagten: ”Unsere Herzen sind unempfindlich.“ Aber nein! Allāh hat sie wegen ihres Unglaubens verflucht. Darum sind sie wenig gläubig. (2:88) 2:88 - D.h.: Unsere Herzen sind unempfänglich und reagieren nicht mit dem, zu dem wir aufgerufen werden. In ihrer Selbstherrlichkeit hielten sich die Juden dem Islam gegenüber für weit überlegen. Der Fluch Allāhs hat dazu geführt, dass ihnen Seine Führung zum Heil entzogen wurde (vgl. unten 2:89).
Und als zu ihnen ein Buch von Allāh kam, das bestätigend, was ihnen vorlag - und zuvor hatten sie (Ihn) um den Sieg angefleht über diejenigen, die ungläubig waren; als aber zu ihnen das kam, was sie schon kannten, da leugneten sie es. Darum lastet der Fluch Allāhs auf den Ungläubigen! (2:89) 2:89: Das hier erwähnte Buch ist der Qur’ān, der ihnen das bestätigt, was in der Thora steht (vgl. dazu Ende der Sura 87). Diejenigen Juden werden hier als Ungläubige bezeichnet, auch dann wenn sie nach der Lehre des Islam Schriftbesitzer mit besonderem Rechtstatus sind (vgl. die ersten Verse der Sura 98).
Schlecht ist das, wofür sie ihre Seelen verkauft haben, indem sie das leugnen, was Allāh herabgesandt hat, aus Missgunst, dass Allāh etwas von Seiner Huld herabkommen lasse auf wen von Seinen Dienern Er auch immer will. So haben sie Zorn über Zorn auf sich geladen, und den Ungläubigen wird eine erniedrigende Strafe zuteil sein. (2:90) 2:90 - "Zorn über Zorn" deshalb, weil sie Schriftbesitzer sind und bewusst gegen die Botschaft Allāhs "aus Missgunst" handelten.
Wenn ihnen gesagt wird: ”Glaubt an das, was Allāh herabgesandt hat“, sagen sie: ”Wir glauben an das, was uns herabgesandt wurde“, während sie das leugnen, was danach kam, obgleich es um die Wahrheit geht, die das bestätigt, was in ihrem Besitz ist. Sprich: ”Warum habt ihr also die Propheten Allāhs vordem getötet, wenn ihr Gläubige seid?“ (2:91) Und Moses war zu euch mit den klaren Beweisen gekommen. Dann nahmt ihr euch das Kalb, nachdem er weggegangen war, und habt unrecht getan. (2:92) 2:91 - Doch selbst wenn die Juden verkündeten, ihrem eigenen Volk und ihrer eigenen Rasse den Vorzug zu geben, war dies nur eine dürftige Ausrede. Denn sobald ihre Propheten ihnen unerquickliche Wahrheiten sagten, verwarfen sie diese. In Wirklichkeit waren ihre Motive Selbstsucht, Engstirnigkeit und Abscheu gegen alles, was den eigenen Sitten, Gebräuchen und Neigungen zuwiderlief. (ÜB) 2:92 - Die verschiedenen Wunder, zu denen das Teilen des Meeres gehört und die Offenbarung der Thora waren klare Beweise für die Glaubwürdigkeit des Prophetentums Moses' und die Allmacht Allāhs. Dennoch nahmen die Kinder Israels das Kalb zur Anbetung in der Abwesenheit Moses' (a.s.).
Und als Wir mit euch einen Bund schlossen und über euch den Berg emporragen ließen: ”Haltet fest an dem, was Wir euch gegeben haben und hört“, da sagten sie: ”Wir hören, doch wir widersetzen uns.“ Und sie wurden in ihren Herzen durch das Kalb trunken gemacht um ihres Unglaubens willen. Sprich: ”Schlecht ist das, was euer Glaube euch befiehlt, wenn ihr Gläubige seid.“ (2:93) 2:93 - Hier wird ihnen, nach Erwähnung desselben Bundes, gesagt, dass sie eigentlich niemals beabsichtigten, den geschlossenen Bund einzuhalten. D.h.: Sie hören, was ihnen gesagt wird, aber sie widersetzen sich der Ausführung des Befehls. Die Liebe zum Kalb hat sie so betört, dass ihre Herzen dadurch in Benommenheit waren (vgl. oben die vorangegangenen Verse ab 63ff. über den geschlossenen Bund mit den Kindern Israels und die Anmerkungen dazu; vgl. auch unten die Verse 96 und 97).
Sprich: ”Wenn die Wohnstätte des Jenseits bei Allāh nur euch gehört, unter Ausschluss anderer Menschen, dann wünscht euch den Tod, wenn ihr wahrhaftig seid!“ (2:94) Doch nie werden sie ihn herbeiwünschen wegen dessen, was ihre Hände vorausgeschickt haben, und Allāh kennt die Ungerechten. (2:95) Und bestimmt wirst du sie unter allen Menschen am gierigsten nach Leben finden, und mehr noch als diejenigen, die Götzen anbeten. Manch einer von ihnen möchte, dass ihm ein Leben von tausend Jahren gewährt wird; doch er hält sich dadurch von der Strafe nicht fern, (auch) wenn ihm ein hohes Alter gewährt würde. Und Allāh sieht wohl, was sie tun. (2:96) 2:94 - Man wünscht sich erst den Tod, wenn man mit derartiger Herausforderung dazu ehrlich ist und Gewissheit darüber hat, dass das, was man tut bei der Begegnung mit Allāh (t) im Jenseits die Wahrheit ist, die bei Ihm ankommt. 2:95 - Deshalb - aus der oben erwähnten Erklärung im Vers 94 - werden sie den Tod nicht herbeiwünschen wollen. "... wegen dessen, was ihre Hände vorausgeschickt haben" ist eine oft erwähnte Vorhaltung in der qur’ānischen Offenbarung; sie bezieht sich auf die von den Menschen im Diesseits begangenen Taten (vgl. dazu 10:28-30; 30:36; 36:65; 42:48). 2:96 - Es geht also nicht nur darum, dass sie den Tod nicht herbeiwünschen wollen; vielmehr hängen sie fest am irdischen Leben - gleichwohl in welcher schmachvollen Form es immer ist. Die Rechenschaft im Jenseits setzt voraus, dass man sein Leben auf dieser Erde durch den Tod beendet hat; deshalb äußert sich der Wunsch nach langer Lebensdauer, die als Charakteristik für die Wunschvorstellung der Götzendiener ist, und auf keinen Fall die Strafe im Jenseits außer Kraft setzen wird.
Sprich: ”Wer auch immer Gabriel zum Feind nimmt, so hat er ihn (den Qur’ān) doch mit Ermächtigung Allāhs in dein Herz herabgesandt als Bestätigung dessen, was vor ihm war, und als Rechtleitung und frohe Botschaft für die Gläubigen.“ (2:97) Wer auch immer zum Feind wurde gegen Allāh und Seine Engel und Seine Gesandten und Gabriel und Michael, so ist wahrlich Allāh den Ungläubigen ein Feind. (2:98) 2:97 - Die Entscheidung Allāhs darüber im Qur’ān wurde im 2. Jahr n.H. in Al-Madīna mit diesem Wortlaut offenbart. Dieser Vers wurde wegen dem Rabbiner ‘Abdullāh Ibn Ṣuriǧā’ herabgesandt. Er fragte den Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, wer ihm die Eingebung herabzubringen pflegte. Als der Prophet (a.s.s.) den Engel Gabriel nannte, erwiderte jener: Das ist unser Feind. Er ist mehrfach feindlich gegen uns aufgetreten, am stärksten, als er unserem Propheten die Verkündigung herabsandte, dass Nebukadnezar Jerusalem zerstören werde. Wir haben damals jemand hingeschickt, der Nebukadnezar töten sollte. Als er ihn in Babylon fand, wies ihn Gabriel von Nebukadnezar ab und sagte: Wenn euer Gott ihm befohlen hat, euch zu vernichten, wird er euch keine Macht über ihn geben. Liegt aber kein solcher Befehl vor, warum sucht ihr ihn dann zu toten? Man sagt auch: ‘Umar (r) kam eines Tages in die Tora- Schule der Juden und befragte diese über Gabriel. Sie antworteten: "Das ist unser Feind, der Muḥammad Kenntnis von unserem geheimgehaltenen Offenbarungswissen gegeben hat. Er bedient sich jeder Niedrigkeit und Quälerei. Dagegen hält es Michael mit der Fruchtbarkeit und dem Frieden." Als ‘Umar (r) nun fragte, welche Stellung sie bei Allāh hatten, sagten die Juden: Gabriel steht an der rechten und Michael an der linken Seite Allāhs. Zwischen beiden aber herrscht Feindschaft. Darauf entgegnete ‘Umar (r): Wenn es sich so mit ihnen verhält, wie ihr sagt, dann sind sie nicht Feinde. Ihr seid wahrhaftig ungläubiger als die Esel. Wer nämlich einem von ihnen feind ist, der ist Allāhs feind. Als ‘Umar nun zu Muḥammad (a.s.s.) zuruckkam, fand er, dass Gabriel schon vor ihm mit der vorliegenden Eingebung da gewesen war. (Baid, Gät) (vgl. 19:96-98 und die Anmerkung dazu). 2:98 - Die Feindschaft Allāhs gegen den Menschen besagt, welcher Entbehrung dieser in seinem Leben aufgrund seines Unglaubens ausgesetzt wäre und welche Bestrafung er sich folglich im Jenseits zuziehen würde. Was die Feindschaft des Menschen gegen Allāh (t) angeht, so äußert sie sich in der Auflehnung gegen Seine Gebote. Dieser Vers stellt klar, dass alle Engel und Gesandten Diener Allāhs sind. Wer also einen von ihnen anfeindet, greift alle an und somit auch Allāh (t) Selbst. (ÜB) 2:98-102: Unter den jüdischen Rabbiner, die sich in heuchlerischer Weise mit den Muslimen zum Islam bekannten, war auch Zaid Ibn Luṣaiṭ. Er war es, der, als sich das Kamel des Propheten einmal verirrte, sprach: ”Muḥammad behauptet, er erhielte himmlische Botschaft. Dabei weiß er nicht einmal, wo sein Kamel ist!“ Der Prophet (a.s.s.) erfuhr von diesen Worten und sprach, nachdem Allāh ihm gezeigt hatte, wo sein Kamel war: ”Ich weiß nur, was Allāh mich wissen lässt. Er hat mir gezeigt, wo es ist, nämlich in dem und dem Tal, und es hat sich mit seinem Halfter an einem Baum verfangen.“ Sogleich machten sich einige Muslime auf den Weg und fanden das Kamel so, wie der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, es heschrieben hatte. Die Heuchler pflegten auch zur Moschee zu kommen, den Erzählungen der Muslime zuzuhören und sich über ihren Glauben lustig zu machen. Eines Tages hatten sich dort wieder einige von ihnen versammelt, als der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sah, wie sie die Köpfe zusammensteckten und miteinander flüsterten. Da befahl er, sie mit Gewalt aus der Moschee zu treiben. Einer von ihnen war ‘Amr Ibn Qais vom Stamm Banū An-Naǧǧār, der in der AlǦāhiliyya die Götzen des Stammes bewacht hatte. Abū Ayyūb ging auf ihn zu, packte ihn am Fuß und zog ihn über den Boden von der Moschee hinaus, wobei jener rief: ”Wie kommst du dazu, mich aus dem Dattelspeicher der Ṯa‘laba hinauszuwerfen?“ Dann trat Abū Ayyūb auch zu Rāfi‘ Ibn Wadī‘a, einem anderen Heuchler des Stammes Banū An-Naǧǧār, griff ihn fest am Gewand, versetzte ihm eine Ohrfeige und warf ihn mit den Worten von der Moschee hinaus: ”Pfui, du dreckiger Heuchler. Lass dich in der Moschee des Gesandten Allāhs nicht mehr sehen!“ Eines Tages kam eine Gruppe jüdischer Rabbiner zum Propheten, Allāhs Segen und Friede auf ihm, und sprach: ”Wenn du uns vier Fragen, die wir dir stellen, beantwortest, folgen wir dir und glauben an dich.“ ”Gebt mir darauf euer Versprechen bei Allāh, so fragt, was ihr wollt!“, erwiderte der Prophet (a.s.s.). Die Rabbiner erklärten sich damit einverstanden und sprachen: ”Sage uns, wie es kommt, dass ein Kind seiner Mutter ähnlich sehen kann, wo der Same doch vom Mann stammt?“ Der Prophet sprach: ”Ich beschwöre euch bei Allāh und Seinen Zeichen für die Kinder Israels! Wisst ihr nicht, dass der Same des Mannes weiß und dick und der der Frau gelb und dünn ist und dass die Ähnlichkeit sich danach richtet, welcher der beiden Samen zuoberst kommt.“ ”Bei Allāh, richtig!“, sagten die Rabbiner, ”nun berichte uns über deinen Schlaf!“ ”Wisst ihr nicht“, entgegnete der Prophet, ”dass die Augen dessen, der diesen Schlaf hat - wobei ihr behauptet, ich sei kein solcher, schlafen, während sein Herz wacht?“ ”Bei Allāh, richtig!“, sagten sie und fuhren fort: ”Jetzt sage uns, was Israel sich selbst verboten hat!“ ”Wisst ihr nicht, dass Israel am liebsten Kamelmilch trank und Kamelfleisch aß, dass er sich dies aber selbst für verboten erklärte, um Allāh dafür zu danken, dass Er ihn einmal von einer Krankheit genesen ließ?“, antwortete der Prophet. ”Richtig, bei Allāh!“, sagten die Rabbiner, ”nun erzähle uns noch über den heiligen Geist.“ Darauf sagte der Prophet: ”Wisst ihr nicht, dass Gabriel der heilige Geist ist und dass er zu mir kommt?“ Da entgegneten die Rabbiner: ”Bei Allāh, richtig! Aber, o Muḥammad, er ist uns ein Feind. Er ist ein Engel, der Ungemach und Blutvergießen bringt. Wäre es nicht so, würden wir dir folgen.“ Darauf offenbarte Allāh diese Qur’ān-Verse.
Und Wir haben dir gewiss klare Zeichen herabgesandt und niemand leugnet sie außer den Frevlern. (2:99) Ist es denn nicht immer so, dass jedesmal, wenn sie ein Bündnis eingegangen sind, ein Teil von ihnen es verwirft? Die meisten von ihnen glauben es doch nicht. (2:100) Und als nunmehr zu ihnen ein Gesandter von Allāh kam, das bestätigend, was in ihrem Besitz ist, da hat ein Teil von ihnen, denen das Buch gegeben wurde, das Buch Allāhs hinter ihren Rücken geworfen, als ob sie nichts wüssten. (2:101) Und sie folgten dem, was die Satane während der Herrschaft Salomos vortrugen; doch nicht Salomo war ungläubig, sondern die Satane waren ungläubig; sie brachten den Menschen die Zauberei bei sowie das, was den beiden Engeln in Babel, Hārūt und Mārūt, herabgesandt wurde. Die beiden jedoch haben niemanden etwas gelehrt, ohne dass sie gesagt hätten: ”Wir sind nur eine Versuchung, so werde nicht ungläubig!“ Und sie lernten von den beiden das, womit man zwischen dem Mann und seiner Gattin Zwietracht herbeiführt. Doch sie fügten damit niemandem Schaden zu, es sei denn mit der Ermächtigung Allāhs. Und sie lernten, was ihnen schadet und ihnen nichts nützt. Und doch wussten sie, dass, wer es erkauft, keinen Anteil am Jenseits hat. Schlecht ist das wahrlich, wofür sie ihre Seelen verkauft haben, hätten sie es (nur) gewusst! (2:102) Hätten sie aber geglaubt und wären gottesfürchtig gewesen, so wäre eine Belohnung (für sie) von Allāh besser gewesen, hätten sie es nur gewusst! (2:103) 2:99 - Und Wir haben dir O Muḥammad gewiss klare Zeichen des Prophetentums herabgesandt. 2:100 - Dies kann sich in der Regel auf alle Botschaften beziehen; so bedeutet es hier, dass sie den Qur’ān, das Buch Allāhs, ablehnen, obwohl ihn ihre offenbarten Schriften bestätigte. 2:101 - Aus Überheblichkeit ließen sie das auf Muḥammad (a.s.s.) offenbarte Buch Allāhs außer Acht und verhielten sich so, als hätten sie nichts von seinem Inhalt gewusst (vgl. 15:90 und die Anmerkung dazu). 2:102 - Hier sind die Juden Arabiens gemeint, die mit ihrer Zauberei bekannt waren. Den Juden zur Zeit des Propheten Muhammad (a.s.s.) wird vorgeworfen, wohlbewandert gewesen zu sein in allerlei satanischen Praktiken. Ihre Neigung zur Zauberei war das Spiegelbild für die Ablehnung religiöser Hingabe. König Salomon (973 bis 933 vZtw), auf dessen Macht die Juden ihre Praktiken rechtfertigen, war nach qur’ānischer Angabe ein Gesandter Allāhs und keineswegs ein Götzenanbeter (vgl. 27:17). Die beiden, im Vers genannten Engel Hārūt und Mārūt, lebten in Babel; sie behielten ihr göttliches Wissen nicht für sich, sondern sie lehrten es und warneten ausdrucklich davor, welche fatale Folgen und Versuchungen dadurch entstehen könnten. Dieses Wissen stellte also in der Tat eine Prüfung von Allāh (t) für die Zauberer dar, die vor dessen Anwendung mit freier Entscheidung standen. 2:103 - Dies ist Kern und Wesen aller Lehren und Weisungen des Qur’ān. Nach anderen Versen ist dies der Wille, der von allen Propheten an ihre Kinder und Verwandten hinterlassen wird. In diesem Vers wurde der Befehl gegeben, dass die Todesstunde dich im Stande der Gottesfurcht finden sollte; und da die Zeit des Todes nicht festliegt, solltest du jeden Augenblick deines Lebens im Zustande der Gottesfurcht finden. Niemand weiß, wann der Tod ihn ereilt. "Taqwā" (Gottesfurcht) bedeutet im Arabischen "sich hüten vor dem Übel" bzw. "das Böse abwehren". Aber in der Wortbedeutung des Qur’ān bezeichnet "Taqwā" einen Zustand der Seele, des Geistes, in dem der Mensch die Tugend liebt und das Schlechte hasst und versucht, nicht allein die großen, sondern auch die kleinen Sünden zu vermeiden. In den Worten von Ibn Al-Qayyim sieht ein Gottesfürchtiger nicht wie klein und unbedeutend die begangene Sünde ist; was er sieht ist, dass Allāh, Dem gehorcht werden sollte, Groß ist. Ein arabischer Dichter hat die Gottesfurcht in ausgezeichneter Weise ausgedeutet: Er sagt: "Wehre ab die Sünden, seien sie groß oder klein. Dies ist die wahre Gottesfurcht. Behandle kleine Sünden nicht so, als ob sie keine Folgen hätten; schmale Kieselsteine bilden zusammen große Bergplatten." (Nia)
O ihr, die ihr glaubt, sagt nicht: ”Achte auf uns!“ sondern sagt: ”Schau auf uns!“ und hört (auf den Propheten). Und den Ungläubigen wird eine schmerzliche Strafe zuteil sein. (2:104) Diejenigen, die ungläubig sind unter den Besitzern des Buches, und die Götzenanbeter möchten nicht, dass euch etwas Gutes von eurem Herrn herabgesandt werde, doch Allāh zeichnet mit Seiner Barmherzigkeit aus, wen Er will, und Allāh besitzt die große Huld. (2:105) 2:104 - Die Rede ist an die Muslime gerichtet. Diese an sich völlig gewöhnliche Ausdrucksweise wurde von den Juden durch eine geringfügige Veränderung in der arabischen Aussprache zu einer kränkenden Anrede missbraucht. Den Muslimen wurde untersagt, mit solchen Zweideutigkeiten die Aufmerksamkeit des Propheten (a.s.s.) auf sich zu lenken. Vielmehr sollten sie ”Schau auf uns!“, d.h.: "wende Dich uns zu", ohne krumme Gedanken anzuwenden. Die absichtliche Kränkung des Gesandten Allāhs stellt eine schwere Form des Unglaubens dar, die zu einer schmerzlichen Strafe führt. 2:105 - Hier wird die Rede im Vers 104 weiterhin an die Muslime fortgesetzt. Die Ungläubigen unter den Besitzern des Buches - u.a. Juden und Christen - (vgl. die ersten Verse der Sura 98) und die Götzenanbeter sind diejenigen gemeint, die den Glauben an die letzte Botschaft ablehnen, und Hass gegen diese Religion empfinden. Hier stellt der Qur’ān den wirklichen Grund für die feindselige Einstellung der Juden dem Propheten Muḥammad (a.s.s.) gegenüber heraus. In ihrem Rassenstolz konnten sie sich nicht damit abfinden, dass weder Prophetentum noch Offenbarung das alleinige Vorrecht einer bestimmten Gruppe, Rasse oder Nation ist, sondern von Allāh (t), dem Allmächtigen, dem gewährt wird, den Er dafür auserwählt. (ÜB) (vgl. oben 2:89 und die Anmerkung dazu)
Wenn Wir eine Āya aufheben oder der Vergessenheit anheimfallen lassen, so bringen Wir eine bessere als sie oder eine gleichwertige hervor. Weißt du denn nicht, dass Allāh Macht hat über alle Dinge? (2:106) Weißt du denn nicht, dass Allāh die Herrschaft über die Himmel und die Erde gehört? Und außer Allāh habt ihr weder Freund noch Helfer. (2:107) 2:106 - Āya = Qur’ān-Vers, wird zu den Zeichen Allāhs gezählt (vgl. oben die Verse 39 und 61). Als Anlaß zur Offenbarung dieses Verses ist folgendes überliefert: Die Ungläubigen hatten das Tilgen angefochten und gesagt: Schaut euch den Muḥammad an, wie er seinen Gefährten etwas befiehlt, um es ihnen dann zu verbieten und das Gegenteil zu befehlen. Er sagt heute etwas und nimmt es morgen zurück. Daraufhin kam der Vers herab. (Zam, Gät) (vgl. 13:39; 16:101 und die Anmerkung dazu). Zu der Abrogation (arab.: Nasḫ) war der bekannteste Fall über das stufenweise Verbot des Weines, dessen Genuss in einem frühen Qur’ān-Vers als unbeliebt, in einem späteren als verwerflich und schließlich als verboten bezeichnet wurde. Ein anderes, ein noch grundlegenderes Prinzip beruhrendes Beispiel ist das des rituellen Gebetes, welches für die frühe Gemeinde nur zweimal täglich Pflicht gewesen war, nach der Himmelreise fünfmal Pflicht wurde. Die Zeitehe war in den frühen Tagen des Islam erlaubt gewesen, wurde aber schließlich verboten, nachdem die sozialen Bedingungen sich entwickelt, der Respekt für Frauen zugenommen und die Moral sich gefestigt hatten. Es gibt ein ganze Reihe solcher Fälle, die meisten lassen sich auf die Jahre unmittelbar nach der Hiǧra datieren, in denen sich die Situation der jungen Umma radikal wandelte. Es existieren zwei Formen von Abrogation: explizit (ṣarīḥ) oder implizit (ḍimni). Die erste ist leicht zu erkennen, weil sie Texte betrifft, die selbst zum Ausdruck bringen, dass eine frühere Regelung geändert wird. Zum Beispiel gibt es im Qur’ān einen Vers (2:142), der den Muslimen befiehlt, sich beim Gebet der Al-Ka‘ba zuzuwenden statt nach Jerusalem. In der Literatur findet man diesen Fall noch viel häufiger. Zum Beispiel lesen wir in einem von Imam Muslim überlieferten Ḥadīṯ: "Ich hatte euch verboten, Gräber zu besuchen; doch nun sollt ihr sie besuchen." Als Kommentar hierzu erklären die Gelehrten, der Ḥadīṯ, lag in der Frühzeit des Islam, als die Praktiken der Götzenanbetung noch frisch im Gedächtnis der Menschen waren, das Besuchen von Gräbern in der Befürchtung verboten worden war, dass einige neue Muslime dort Götzenkult begehen könnten. Nachdem aber die Muslime in ihrem Verständnis von Tauḥīd gestärkt und dieser in ihrem Bewustsein und ihren Herzen fest verwurzelt war, wurde dieses Verbot als nicht langer notwendig aufgegeben, so dass es heute empfohlene Praxis für die Muslime ist, Gräber zu besuchen, um für die Verstorbenen zu beten und ans Jenseits erinnert zu werden. Die andere Form des Nasḫ ist subtiler und forderte den Scharfsinn der frühen Gelehrten bis an ihre Grenzen heraus. Dabei handelt es sich um Texte, die frühere aufheben oder modifizieren, ohne im Text selbst darzulegen, dass dies der Fall ist. Die Gelehrten haben dafür eine Vielzahl von Beispielen gegeben, einschließlich der zwei Verse in Sura Al-Baqara, die unterschiedliche Anweisungen bezüglich der Zeitspanne angeben, während derer Witwen (nach dem Tode ihres Mannes) aus dem Nachlaß unterhaltsberechtigt sind (2:240 und 234). Und in der Fachliteratur gibt es das Fallbeispiel, in dem der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, als er von Krankheit gezwungen im Sitzen betete, die Gefahrten aufforderte, ebenfalls im Sitzen hinter ihm zu beten. Dieser Ḥadīṯ wird vom Imam Muslim überliefert. Und doch finden wir einen anderen Ḥadīṯ, ebenfalls bei Imam Muslim, welcher einen Fall belegt, in dem die Gefährten stehend hinter dem Propheten (a.s.s.) beteten, während dieser das Gebet sitzend verrichtete. Der offenbare Widerspruch wurde durch eine sorgfältige Analyse der Chronologie gelöst, welche zeigte, dass der zuletzt genannte Fall nach dem erstgenannten stattfand und deshalb darüber Vorrang genießt. (Der Morgenstern 4/97) (vgl. 13:39; 16:101 und die Anmerkung dazu). 2:107 - Dieser Vers bezieht sich eindeutig darauf, dass die Juden ihre außerordentliche Stellung als Vorkämpfer des göttlichen Glaubens an die Muslime verlieren sollten. Die Klugen unter den Juden konnten durchaus voraussehen, dass die Aufhebung einiger in der Thora enthaltener Gebote und ihre Ersetzung durch andere im Qur’ān von weittragender Bedeutung war, weil das ein deutliches Signal für die Berufung einer neuen Gemeinde zum geistigen Führer der Menschheit war, was sie nicht hinnehmen konnten. Darum wird ihnen hier gesagt, dass die Herrschaft über die Himmel und die Erde allein bei Allāh (t) ist und dass Er jederzeit einer Gemeinschaft eine ehrenvolle Aufgabe entziehen kann, um sie einer anderen zu übertragen. Niemand darf Ihn wegen dieser Entscheidung zur Rechenschaft ziehen oder eine solche Entscheidung in Frage stellen. (ÜB)
Oder wollt ihr euren Gesandten ausfragen, wie früher Moses ausgefragt wurde? Und wer den Unglauben gegen den Glauben eintauscht, der ist gewiss vom rechten Weg abgeirrt. (2:108) 2:108 - Moses (a.s.) wurden durch die Kinder Israels hinterlistige und unangebrachte Fragen gestellt. Die Muslime werden davor gewarnt, diesem schlechten Beispiel nachzuahmen. In Angelegenheiten der Offenbarung können Fragen zu einer harten, aber auch unangenehmen Gesetzgebung führen (vgl. 16:124 und die Anmerkung dazu).
Viele von den Besitzern des Buches möchten euch - nachdem ihr gläubig geworden seid - gern wieder zu Ungläubigen machen, aus Neid in ihren Seelen, nachdem ihnen die Wahrheit klar gemacht wurde. Doch vergebt und seid nachsichtig, bis Allāh Seine Entscheidung ergehen lässt. Wahrlich, Allāh hat zu allem die Macht. (2:109) Und verrichtet das Gebet und gebt die Zakāh, und was ihr für euch an Gutem vorausschickt, das werdet ihr bei Allāh vorfinden. Wahrlich! Allāh sieht wohl, was ihr tut. (2:110) 2:109 - Die Muslime werden vor einer Gefahr gewarnt. Hier ist nicht gemeint, dass die Schriftbesitzer ahnungslos handeln; denn sie wissen wohl, dass die Muslime im Besitz der Wahrheit sind; sie werden zur Vergebung und zur Nachsicht deshalb aufgefordert, weil die Entscheidung in dieser Angelegenheit ganz und gar Allāh (t) allein zusteht. 2:110 - Die Muslime werden aufgefordert, den Beistand Allāhs durch Begehung von Guten Taten - vorrangig durch Verrichten des Gebets und Entrichten der Zakāh - hervorzurufen. Sowohl in diesem Vers als auch oben im Vers 95 ist von Taten die Rede, die die Menschen vorausgeschickt haben.
Und sie sagen: ”Es wird niemand in das Paradies eingehen außer Juden und Christen.“ Dies sind Wunschvorstellungen. Sprich: ”Bringt euren Beweis her, wenn ihr wahrhaftig seid!“ (2:111) Doch wer sich Allāh hingibt und Gutes tut, der hat seinen Lohn bei seinem Herrn; und diese werden weder Angst haben noch werden sie traurig sein. (2:112) Und die Juden sagen: ”Die Christen stützen sich auf nichts“, und die Christen sagen: ”Die Juden stützen sich auf nichts“, wobei sie doch das Buch lesen. Genauso, wie sie reden, redeten auch diejenigen, die kein Wissen besitzen. Allāh wird dann am Tag der Auferstehung zwischen ihnen über das richten, worüber sie gestritten haben. (2:113) 2:111 - Derartige Behauptungen von Juden und Christen werden in diesem Qur’ān-Vers als ihre Wunschvorstellungen bezeichnet; sie werden Aufgefordert, den Beweis dafür zu erbringen. Dies ähnelt der Äußerung der Juden im Vers 80 (s. ferner oben Vers 81). 2:112 - Die Hingabe, d.h. der Islam, und die Begehung von guten Werken bilden gerade das Gerüst des Glaubens im Qur’ān. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gemeinschaft bildet keinen Anspruch auf das Heil im Jenseits (vgl. 10:104-107). 2:113 - Obwohl alle Offenbarungen eine segensreiche Kette des Erhabenen Schöpfers bilden, wollen sich Juden und Christen von einander distanzieren, obwohl Jesus (a.s.) selbst Jude war und zu den Juden entsandt wurde. Das Christentum müsste im wahren Sinne eine Fortsetzung des Judentums sein. Dennoch wollen sich die beiden verfeinden und mit einander nicht zu tun haben. Mit ihrem Verhalten ähneln sie denjenigen, "die kein Wissen besitzen"; es sind die arabischen Götzendiener.
Wer begeht mehr Unrecht als derjenige, der verhindert, dass in den Gebetsstätten Allāhs Sein Name gerufen wird, und der für ihre Zerstörung eifert? Jene dürfen sie nicht anders als in Furcht betreten. Für sie gibt es im Diesseits Schande und im Jenseits wird ihnen eine schwere Strafe zuteil sein. (2:114) 2:114 - Die "Gebetsstätten Allāhs" ist ein Sammelbegriff für alle Gebetsstätten; hier speziell wird auf das Haus Allāhs in Makka, die Al-Ka‘ba, Bezug genommen, wo die Makkaner versucht hatten, die Muslime dort vom Verrichten des Gebets abzuhalten. (Für den Versuch, die Al-Ka‘ba zu zerstören vgl. Sura 109 und den Titel: "Die Leute des Elefanten", Islamische Bibliothek).
Und Allāh gehört der Osten und der Westen; wo immer ihr euch also hinwendet, dort ist das Antlitz Allāhs. Wahrlich, Allāh ist Allumfassend, Allwissend. (2:115) 2:115 - Wenn die Muslime für das Gebet eine bestimmte Richtung einnehmen, so bedeutet das nicht, dass sich Allāh (t) nur in dieser einen Richtung befindet. Denn Er ist örtlich unabhängig und Ihm gehört die ganze Schöpfung in allen Himmelsrichtungen. Nach dem Hervortreten des Propheten des Islam war für einige Zeit Jerusalem die Gebetsrichtung für die Muslime. Dies war die erste "Qibla". Aber als die Zeit kam, die Einheit unter den Muslimen zu schmieden und sie um ein einziges Zentrum zu sammeln, wurde die Al-Ka‘ba als verpflichtende Gebetsrichtung festgelegt. Die "Leute des Buches" (u.a. Juden und Christen) erhoben manchen Einwand gegen diesen Wechsel. Einer ihrer Einwände war, dass die Al-Ka‘ba nicht als Gebetsrichtung festgelegt werden kann, weil diese nicht in einer heiligen Richtung liege. Vor dem Aufstieg des Islam war die Menschheit von vielen abergläubigen Vorstellungen durchdrungen. Eine von ihnen war, dass die Leute gewisse Richtungen als heilig betrachteten. Unter dem Einfluss der Sonnen-Verehrung wurde es Allgemeinglauben, dass Ost und West heilige Richtungen seien, da die Sonne im Osten aufgeht und im Westen untergeht. Der Qur’ān weist diesen einseitigen Beweis zurück. Er sagt, dass beide, Ost und West, Allāh gehören. Nach den Regeln arabischer Grammatik wird "l" in "lillāh" für die Partikularisation (Zugehörigkeit) gebraucht. Dies bedeutet, dass diese zwei Richtungen Allāh zugehörig sind; sie gehören zu Ihm und sind von Ihm erschaffen worden. Darüber hinaus ist Allāh (t) so allumfassend, dass Er beide, Ost und West, in Sich einschließt; aber Er Selbst kann durch nichts umfasst, eingeschlossen, ergriffen werden. Er ist frei von körperlichen Beschränkungen. Daher ist es schieres Unwissen und Vielgötterei zu glauben, dass nur diese Richtungen Ihm zugeordnet sind. (Nia) (vgl. 26:23-28 und die Anmerkung dazu).
Und sie sagen: ”Allāh hat Sich einen Sohn genommen.“ Gepriesen sei Er! Wahrlich, Ihm gehört, was in den Himmeln und auf der Erde ist - alles ist Ihm untertan (2:116), Dem Schöpfer der Himmel und der Erde! Wenn Er eine Sache beschließt, so sagt Er nur zu ihr: ”Sei!“ und sie ist. (2:117) 2:116 - Der Vorwurf gilt hauptsächlich für Juden, Christen und Götzendiener in Makka zur Zeit der Offenbarung: Bei den Christen gilt Jesus als Sohn Gottes. Die Juden halten ‘Uzair für den Sohn Gottes (9:30), während die Götzenanbeter die Engel als Töchter Allāhs ansahen. Die Lobpreisung Allāhs ist ein Ausdruck, der nur in Verbindung mit Ihm verwendet werden darf und bedeutet, dass Er über jegliche Beschreibung dieser Art Erhaben ist (vgl. 2:117; 10:68; 13:16; 19:34-37 und die Anmerkung dazu). 2:117 - Dies ist die Erklärung für 2:116. Durch ein einziges Wort vollendet Er seinen heiligen Willen, ohne dafür eine gewisse Prozedur zu unternehmen (vgl. 13:16 und die Anmerkung dazu).
Und diejenigen, die kein Wissen besitzen, sagen: ”Warum spricht Allāh nicht zu uns oder sendet uns ein Zeichen?“ So, wie sie reden, redeten auch diejenigen vor ihnen. Ihre Herzen sind einander gleich. Wir haben die Āyāt klargemacht für Leute mit sicherem Glauben. (2:118) 2:118 - "...diejenigen, die kein Wissen besitzen", sind die Götzendiener Makkas, die keine Offenbarungsreligion besaßen. Derartige Forderung war keineswegs neu, sondern lediglich ein Wiederhall dessen, was schon die früheren Generationen zu ihren Propheten zu reden pflegten.
Wir haben dich mit der Wahrheit gesandt als Verkünder der frohen Botschaft und Warner, und du bist für die Gefährten der Al-Ǧaḥīm nicht verantwortlich. (2:119) 2:119 - Wir haben dich, o Muḥammad, gesandt, damit du frohe Botschaft verkündest und warnst, nicht aber zum Glauben zwingst. Es geht hier darum, den Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, zu trösten und ihm seine Sorgen zu nehmen. Er war nämlich vergramt und niedergeschlagen wegen der Ausdauer und Beharrlichkeit seiner Landsleute im Unglauben. Und wir werden dich nicht nach den Insassen des Höllenbrandes fragen, um von dir Rechenschaft darüber zu erhalten, warum sie nicht geglaubt haben, nachdem du dich immer wieder abgemüht hast, sie zum Glauben aufzurufen. Dem entspricht Allāhs Wort: Du hast so, oder so nur, die Botschaft auszurichten. Wir aber haben abzurechnen (13:40). Man liest auch im Sinne eines Verbotes: Und nach den Insassen des Höllenfeuers sollst du nicht fragen. In einem Ḥadīṯ ist es überliefert, dass Muḥammad, Allāhs Segen und Friede auf ihm, gesagt hat: ”Wüsste ich doch, was meine Eltern getan haben!“ Darauf soll es ihm verboten worden sein, nach den Verhaltnissen der Ungläubigen zu fragen und sich Sorgen um die Feinde Allāhs zu machen. Ferner sagt man, dass der Sinn dieses Verbotes daran liege, die Strafe, die über die Ungläubigen kommt, als besonders schwer hinzustellen. So sagt man: "Wie geht es dem und dem?", wenn man nach einem fragt, der in ein Unglück geraten ist, und bekommt zur Antwort: "Frag lieber nicht nach ihm!" Wenn durch ein solches Verbot die Strafe oder das Unglück des Betroffenen als besonders schwer hingestellt wird, so ist das aus dem Grunde der Fall, weil der Befragte Angst davor haben muss, den grauenvollen Zustand des Betroffenen über seine Lippen zu bringen. Daher frag ihn nicht, und bemühe ihn nicht mit etwas, das ihn doch bloß quält! Oder es liegt folgender Grund vor: Du, der du fragst, vermagst den Bericht darüber nicht anzuhören; denn dieser bereitet dem Zuhörer Qualen und Kummer. So frag lieber nicht. (Zam, Gät) Mit dir werden weder die Juden noch die Christen zufrieden sein, bis du ihrem Bekenntnis gefolgt bist.
Sprich: ”Wahrlich, die Rechtleitung Allāhs ist die einzig wahre Rechtleitung.“ Und wenn du ihrem Ansinnen folgst, nachdem zu dir das Wissen gekommen ist, so wirst du vor Allāh weder Freund noch Helfer haben. (2:120) Diejenigen, denen Wir das Buch gegeben haben, lesen es, wie man es lesen soll. Diese glauben daran. Wer aber daran nicht glaubt - diese sind wahrlich die Verlierenden. (2:121) 2:120 - Der Qur’ān spricht hier ganz richtig vom "Bekenntnis" in der Singularform, obwohl Juden und Christen verschiedener Religion sind. Dadurch wird unterstrichen, dass die Irrlehre stets den gleichen Ursprung hat, selbst wenn sie in vielerlei Formen auftritt. An dieser Feststellung hat sich bis heute nichts geändert. Die Juden und die Christen interessiert nicht im Mindesten, ob die Muslime im Besitz der Wahrheit sind oder ob sie selbst in ihren Schriften die Bestätigung über die Botschaft Muḥammads oder andere Hinweise auf den Islam finden. Nur wenn die Muslime sich entschließen würden, Christen oder Juden zu werden, würden sie von diesen in Ruhe gelassen werden. Die Aufgabe des Islam ist also der einzige Preis, mit dem sie sich zufrieden geben würden. Deshalb bekämpfen die Juden und die Christen den Islam, wo und wann sie nur können. Obwohl sie untereinander Differenzen und Meinungsverschiedenheiten haben, treten sie gegen den Islam und die Muslime stets geeint auf. Dieser Kampf wird allerdings heute nicht mehr offen als Glaubenskrieg ausgetragen, sondern unter allen möglichen Mäntelchen und Vorwänden geführt, wie wirtschaftliche Interessen, politische Zusammenschlüsse, Militärbasen, Kulturabkommen usw. Dabei versuchen sie, den Einfaltigen und Irregeführten unter den Muslimen weiszumachen, dass das Festhalten an Glaubensgrundsätzen veraltet ist und der Vergangenheit angehört. Dies sei nur ein Merkmal von Unterentwickelten, Zurückgebliebenen und Fanatikern. In ihrem innersten Kern sind sich jedoch die neuzeitlichen Bewegungen, die sich aus den einstigen islamfeindlichen Gruppen entwickelt haben, nämlich der Weltzionismus, das weltweite Kreuzzüglertum und der Weltkommunismus, einig: sie alle führen den Kampf zu allererst gegen die Glaubensgrundsätze des Islam, in welcher Form auch immer, und es ist ihr vordringlichstes Bestreben, diesen Felsen, gegen den sie sich so lange vergeblich geworfen haben, endlich zu unterhöhlen und zu zertrümmern (ÜB) (vgl. 13:36-37 und die Anmerkung dazu). 2:121 - "... lesen es, wie man es lesen soll" bedeutet, dass man dies in Ehrfurcht und ohne Voreingenommenheit tut. In diesem Vers werden jene "Leute des Buches" gepriesen, die ihre offenbarte Schrift zu rezitieren pflegen, die Torah, so wie es sein sollte. Dies gilt auch als Preis für jene Gläubigen, die dieses letzte Buch, den Qur’ān, so rezitieren wie es sein sollte. Vortragen des Qur’ān wird als edle Weise der Gottesverehrung in unserer Religion betrachtet. Der Prophet hat erklärt, dass zur Zeit der Rezitation des Qur’ān, das Lesen jedes Buchstabens den gleichen Lohn einbringt wie zehn tugendhafte Taten. An anderer Stelle sagt der Prophet, dass die Lesung des Qur’ān einem Gespräch mit Allāh gleichwertig ist. Der Prophet sagte: ”Solange eine Person den Qur’ān rezitiert, hört Allāh ihm zu.“ Aber diese Stufe der Vollkommenheit kann nur von einer Person erreicht werden, die den Qur’ān ordnungsgemäß rezitiert. Was wird verlangt für das Vortragen des Qur’ān? Eine umfassende Antwort zu dieser Frage schließt drei Arten von Bedingungen ein, eine äußere, eine innere und eine praktische Bedingung. Die äußere Bedingung besteht darin, den Qur’ān in der richtigen weise zu lesen, Wort für Wort und Buchstabe für Buchstabe. Die innere Bedingung besteht darin, die Bedeutung qur’ānischer Texte erfassen zu wollen. Eine Person, die den Qur’ān liest, sollte die Bedeutung seiner Worte und Verse wissen und verstehen, was der Qur’ān von ihm verlangt. Der beste Weg, dieses Ziel zu erreichen, ist die arabische Sprache zu erlernen, die Sprache der Offenbarung. Aber falls dies nicht möglich ist, sollte man autoritative Übersetzungen und Ausdeutungen des Qur’ān lesen. Die dritte Bedingung liegt darin, dass nach dem Lesen des Qur’ān die praktischen Hinweise im wirklichen Leben befolgt werden sollten. Der Zweck der Offenbarung kann wohl erreicht werden, wenn das Leben im Einklang zu den Befehlen des Qur’ān gelehrt wird, im Einzelleben wie auch im Gemeinschaftsleben. Unser individuelles wie auch unser nationales, staatliches Heil hängt davon ab, inwieweit wir diese drei Bedingungen des Vortragens des Qur’ān erfüllen. Muḥammad Iqbal hat richtig ausgeführt: ”Dies ist ein lebendiges Buch, der Qur’ān, seine Weisheit ist ewig und unfehlbar. Wenn ihr wie Muslime leben wollt, so ist das nur möglich, wenn ihr dem Qur’ān treu seid.“ (Nia)
O ihr Kinder Israels! Gedenkt Meiner Gnade, die Ich euch gewährt habe, und (denkt daran) dass Ich euch den Vorrang vor den Völkern gegeben habe. (2:122) Und fürchtet den Tag, an dem keine Seele für eine andere etwas übernehmen kann und von ihr weder Lösegeld angenommen noch ihr eine Fürsprache (etwas) nützen wird. Und diesen wird kein Beistand zuteil. (2:123) 2:122-123 - Hier handelt es sich um eine wiederholte Erinnerung an die obengesagten Verse 2:47- 48 (vgl. die Anmerkung dazu).
Und als Abraham von seinem Herrn durch Worte geprüft wurde und er diese vollbrachte, (da) sprach Er: ”Ich werde dich zu einem Imām für die Menschen machen.“ Da bat Abraham: ”Auch von meiner Nachkommenschaft.“ Er sprach: ”Mein Versprechen erstreckt sich nicht auf die, die Unrecht tun.“ (2:124) 2:124 - Der Prophet Abraham (a.s.) wurde im Jahre 2160 vZtw. geboren und starb 1985 vZtw. Er begann seine Wirkung in seinem Heimatort Ur im Irak. Imām bedeutet vorbildlicher Anführer bzw. Oberhaupt einer Glaubensgemeinschaft. Als Fachbegriff wird diese Bezeichnung ferner für Gelehrte, Vorbeter, Lehrer usw. verwendet. Für ausführliche Information über Abraham (a.s.) (vgl. den Titel: "Allāhs Friede auf Ibrāhīm", Islamische Bibliothek; ferner 8:34-35; 11:69-73; 14:35-36, 38-41; 17: 71-72; 29:26-27 und die Anmerkung dazu).
Und als Wir das Haus zu einem Ort der Einkehr für die Menschen machten sowie zu einer Sicherheit (sprachen Wir): ”Und nehmt euch die Stätte Abrahams zum Gebetsort.“ Und Wir haben Abraham und Ismael auferlegt: ”Reinigt Mein Haus für die es Umkreisenden und (sich dorthin) Zurückziehenden, die Sich-Verneigenden und Sich-Niederwerfenden.“ (2:125) Und als Abraham sagte: ”Mein Herr, mach dies zu einem sicheren Ort und gib Früchte den dort Wohnenden, wer von ihnen an Allāh und den Jüngsten Tag glaubt“, sagte Er: ”Auch den, der ungläubig ist, werde Ich für kurze Zeit versorgen, alsdann ihn ausliefern der Bestrafung des Feuers; und welch ein schlechtes Los ist das!“ (2:126) Und als Abraham mit Ismael die Grundmauern des Hauses errichtete, (sagte er): ”Unser Herr, nimm von uns an; denn wahrlich, Du bist der Allhörende, der Allwissende. (2:127) Und, unser Herr, mach uns Dir ergeben und aus unserer Nachkommenschaft eine Gemeinde, die Dir ergeben ist. Und zeige uns, wie wir Dich anbeten sollen und wende uns Deine Gnade wieder zu; denn wahrlich, Du bist der gnädig Sich-wieder-Zuwendende, der Barmherzige. (2:128) 2:125: Das Haus ist die Al-Ka‘ba in Makka. Über ihre Gründung und wiederaufbau vgl. die beiden Titel: "Allāhs Friede auf Ibrāhīm" und "Zamzam, Geschichte eines Brunnens", Islamische Bibliothek. Die Al-Ka‘ba war immer ein Wallfahrtsort, zu dem alle arabischen Stämme pilgerten, und Handelsgeschäfte betrieben. Dort fanden auch Dichterwettbewerbe statt. Sie galt und gilt als Schutzgebiet für alle Menschen, die die Sicherheit des Ortes gleichermaßen respektierten. Ferner ist die Al-Ka‘ba ein Ort, an dem die Stätte Abrahams befindet. Die Umschreitung der Al-Ka‘ba ist eine wichtige Handlung für die Gültigkeit der Pilgerfahrt. (vgl. die Titel: "Lexikon der Pilgerfahrt" und "Labbaik, Bittgebete für Makka und Al-Madīna", Islamische Bibliothek). Über die Änderung der Gebetsrichtung zur Al-Ka‘ba sagte ‘Umar zum Propheten, Allāhs Segen und Friede auf ihm: ”Wenn wir doch den Standort Abrahams als Gebetsplatz nehmen dürften!“ Die Entscheidung Allāhs darüber im Qur’ān wurde im 8. Jahr n.H. in Al-Madīna offenbart. Die Al- Ka‘ba, wird zumeist einfach als "das Haus" und eine "Stätte", an der die Besucher und dergleichen Einkehr halten, bezeichnet. Oder: zu einer Stätte der Belohnung, indem nämlich die Menschen dafür himmlischen Lohn erhalten werden, wenn sie diese Stätte als Wallfahrer aufsuchen. Man liest auch "zu Stätten der Einkehr, da es sich um eine Stätte für jeden einzelnen Besucher handelt. Und zu einer Sicherheit: und zu einer Stätte der Sicherheit, an der die Menschen, die sich dort aufhalten, keiner Gefahr ausgesetzt sind, wie denn Allāh sagt: "Haben sie denn nicht gesehen, dass wir im Gebiet von Makka einen heiligen Bannbezirk gemacht haben, der sicher ist, während die Leute in ihrer Umgebung mit Gewalt weggeholt werden." (29:67). Oder: zu einer Stätte der Sicherheit, und zwar in dem Sinne, dass die Menschen, die die Wallfahrt dorthin unternehmen, vor der Strafe im Jenseits sicher sind, da die Wallfahrt die vorangegangenen Sünden tilgt. Oder: zu einer Stätte der Sicherheit, an der ein Verbrecher, der dort Zuflucht sucht, solange nicht zur Rechenschaft gezogen wird, bis er diesen Ort verlässt. Die Stätte Abrahams ist der Stein, auf dem sich der Abdruck seines Fußes befindet, und die Stelle, an der er sich aufhielt, als er sich erhob, um die Menschen zur Wallfahrt oder zur Errichtung des Hauses, der Al-Ka‘ba, aufzufordern. Es handelt sich dabei um den Ort, der noch heute als der "Stätte Abrahams" (Maqām Ibrāhīm) gilt. In einem Ḥadīṯ ist es überliefert, dass Muḥammad (a.s.s.) die Hand ‘Umars ergriff und sagte: "Dies ist die Sätte Abrahams." Da fragte ‘Umar: "Wollen wir ihn nicht zu einer Gebetsstätte machen?", worauf der Prophet antwortete: "Das ist mir nicht befohlen worden." Kaum war indessen die Sonne untergegangen, da kam der vorliegende Vers herab. Man sagt auch, dass es sich hier um den Befehl zu der Verrichtung eines Gebets aus zwei Rak‘a nach der 7-maligen Umschreitung (Ṭawāf) der Al-Ka‘ba während der Pilgerfahrt handelt; denn Gābir hat überliefert: "Als der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, mit seinem Ṭawāf fertig war, begab er sich an die Stätte Abrahams, verrichtete dort das genannte Gebet und rezitierte: >Macht euch aus der Stätte Abrahams eine Gebetsstätte.<“" Reinigt mein Haus!: Wir befahlen ihnen, das Haus zu reinigen. Der Sinn des Wortes ist: Reinigt es von den Götzenbildern, den Unreinlichkeiten und dem, was seiner nicht würdig ist! Oder: Macht es frei für diejenigen, die die Umgangsprozession um dieses Haus herum machen und sich dem Kult hingeben, also für diejenigen, die dort weilen oder sich dort dem Kult widmen! (Baid, Gät) (vgl. 22:26f. und die Anmerkung dazu). 2:126 - Das Gebiet von Makka ist unfruchtbar und felsig. Diese Bitte ist darum zugleich ein Gebet um Wohlergehen in diesem Leben. Hier geht Abraham (a.s.) schon behutsamer vor, verglichen mit Vers 2:124, wo er bittet, dass auch seine Nachkommenschaft zu religiösen Führern erhoben werde, und zwar ohne Einschränkung. Die Lehre, die sein Herr ihm erteilt, hat Abraham (a.s.) beherzigt. Wenn er nun um den Lebensunterhalt für die Bewohner Makkas bittet, fügt er also gleichzeitig einschränkend hinzu, wen er damit meint. Aus dem Besitz von Reichtum lässt sich nicht schließen, dass Allāh (t) mit den betreffenden Menschen tatsächlich zufrieden ist oder sie der religiösen Führung für würdig erachtet (ÜB). 2:127 - D.h.: Denn Du hörst, was wir sagen und kennst das Verborgene. 2:128 - Die hierfür verwendeten Worte "Und, unser Herr, mach uns Dir ergeben und aus unserer Nachkommenschaft eine Gemeinde, die Dir ergeben ist" werden in der Imperativform des Verses 2:131 bestätigt. So also ist ein Muslim, der sich vollkommen Allāh (t) hingibt und Ihm gehorcht. Die Hingabe, d.h. Islam, war die Religion aller Propheten, die von Allāh (t) gesandt wurden. Wenn sich Juden und Christen auf Abraham (a.s.) berufen, so sollten sie sich ins Gedächtnis rufen, was Allāh (t) zu Abraham sagte: ”Mein Versprechen erstreckt sich nicht auf die, die Unrecht tun.“ (2:124).
Und, unser Herr, erwecke unter ihnen einen Gesandten aus ihrer Mitte, der ihnen Deine Worte verliest und sie das Buch und die Weisheit lehrt und sie läutert; denn wahrlich, Du bist der Allmächtige, der Allweise.“ (2:129) 2:129 - Die Erhörung dieses Bittgebets in der Singularform "... einen Gesandten aus ihrer Mitte" erfolgte durch die Entsendung Muḥammads (a.s.s.), dessen Urgroßvater Ismael, Sohn Ibrāhīms, ist. Die Aufgabe eines Gesandten besteht hauptsächlich darin, die göttliche Offenbarung zu verkünden und die Weisheit zu lehren und zu läutern.
Und wer verschmäht den Glauben Abrahams außer dem, der sich selbst zum Toren macht? Denn Wir hatten ihn bereits im Diesseits auserwählt, und im Jenseits wird er gewiss unter den Rechtschaffenen sein. (2:130) Als sein Herr zu ihm sprach: ”Sei (Mir) ergeben!“ sagte er: ”Ich habe mich dem Herrn der Welten ergeben.“ (2:131) Und Abraham befahl es seinen Söhnen an und ebenso Jakob: ”Meine Söhne, Allāh hat für euch die Religion auserwählt, deshalb sterbt nicht anders als (Allāh) ergeben zu sein.“ (2:132) 2:130 - Die Muslime sind in ihrer Religion diejenigen, die Abraham (a.s.) am nächsten sind (vgl. 3:68). Diejenigen aber, die diese Religion verschmähen sind die Juden und die Christen durch ihre Irrlehren, die mit der Hingabe und der absoluten Einheit des Schöpfers nicht vereinbar sind (vgl. dazu oben 2:120; 16:120-123 und die Anmerkung dazu). 2:131 - Hier wird Bezug genommen auf die erstaunlichen Beweise für Abrahams bedingungslose Unterwerfung und Hingabe an Allāh (t): zum einen, als er in vollkommenem Vertrauen auf seinen Schöpfer ins Feuer ging (21:68-71; 29:24) und zum anderen. als er bereit war, seinen Sohn Allāh (t) zuliebe zu opfern (37:100-111). (ÜB) 2:132 - Sowohl vom Standpunkt der Bedeutung wie auch vom Standpunkt der Botschaft ist dieser Vers des Qur’ān ein höchstumfassender Vers. Zuerst sagt er uns, dass alle Propheten, die vor dem letzten Propheten Muḥammad (a.s.s.) kamen, wie auch dieser, die Leute einluden, den Islam anzunehmen und nichts anderes als den Islam. Sei es Abraham oder Jakob, sei es Moses oder Jesus, alle von diesen hatten den gleichen Glauben. Daher ist es Pflicht eines jeden Muslims, an all diese Propheten zu glauben, sie gleichermaßen zu achten und sich zu vergegenwärtigen, dass einen Propheten zu verwerfen bedeutet, alle Propheten zu verwerfen, einschließlich des letzten Propheten, Muḥammad. Im zweiten Punkt legt dieser Vers Wert darauf, dass alle Propheten ihren Hausgenossen empfahlen, als Anhänger des Islam zu sterben, das heißt im Zustande des Gehorsams zu Allāh. Da die Zeit des Todes nicht bekannt ist, sollte daher jeder ein Leben im Einklang mit den göttlichen Gesetzen führen, so dass in der Todesstunde jeder im Gehorsam Allāhs gegenüber zu finden ist. Statistiker sagen, dass in jeder Minute etwa einhundert Personen sterben, und dass in den vierundzwanzig Stunden des Tages und der Nacht etwa einhundertfünfzigtausend vom Tode ereilt werden. Niemand weiß, wann sein Name in die Liste dieser Todeskandidaten eingetragen wird. Daher ist es praktische Weisheit, strengen Gehorsam zum göttlichen Willen walten zu lassen und unsere Lebensspanne zu nutzen. (Nia) 2:132 - Der erteilte Befehl geht kettenweise durch alle Geschlechter und es ist ferner die Aufgabe der Väter und Erzieher, derartige Befehle an ihre Nachkommenschaft und Zöglinge zu erteilen. Die von Allāh (t) auserwählte Religion ist nur der Islam (vgl. 3:19, 85).
Wart ihr etwa Zeugen, als Jakob im Sterben lag. Als er zu seinen Söhnen sagte: ”Wem werdet ihr dienen, wenn ich weg bin?“ sagten sie: ”Wir dienen deinem Gott, dem Gott deiner Väter Abraham, Ismael und Isaak, dem Einzigen Gott, und Ihm sind wir ergeben.“ (2:133) Dies ist eine Gemeinde der Vergangenheit; ihr wird zuteil, was sie sich erworben hat, und euch wird zuteil, was ihr euch erworben habt. Und ihr werdet nicht für das verantwortlich sein, was jene getan haben. (2:134) 2:133 - Jakob (arab.: Ya‘qūb) liegt im Sterben. Welche Angelegenheit beschäftigt ihn in der Stunde des Todes? Welche Erbschaft will er seinen Söhnen hinterlassen? Es ist nur der Glaube, der ihn in jener schweren Stunde beschäftigt. ”Wem werdet ihr dienen, wenn ich weg bin?“ Das ist alles, weswegen ich euch hierhergerufen habe.“ Wir ersehen hieraus nicht nur die Bedeutung, die der Glaube für Ya‘qūb (a.s.) hatte, sondern auch die Kontinuität, mit der der Glaube Ibrāhīms an seine Nachkommen weitergegeben wurde. Dass es durch die gesamte Menschheitsgeschichte hindurch tatsächlich ein und dieselbe grundlegende Lehre war, die Allāh (t) Seinen Gesandten offenbarte, wird im Qur’ān vielfach (vgl. oben, Vers 130ff.; ferner: 4:125; 6:161ff.; 16:123; 22:78; 33:7f; 42:13; 57:26f.) betont. Diese Glaubenslehre war, durch alle Zeiten hindurch, die Aufforderung zum "Islam", d.h. zur Ergebung in den Willen Allāhs. Alle späteren Ausprägungen der islamischen Religion, die Allāh (t) den Menschen aus Gnade als Rechtleitung - den besonderen Bedürfnissen ihrer Zeit entsprechend - offenbarte, waren in der Glaubenslehre Ibrāhīms bereits im Keim vorhanden (vgl. den Titel: "Allāhs Friede auf Ibrāhīm" [s.u.: "Ibrāhīm im Qur’ān], Islamische Bibliothek). 2:134 - Jede Gemeinde trägt selbst die Verantwortung für ihre Epoche im Sinne des Qur’ān- Verses 6:164: " ... und keine lasttragende (Seele) soll die Last einer anderen tragen."
Und sie sagen: ”Seid ihr Juden oder Christen, dann werdet ihr rechtgeleitet sein.“ Sprich: ”Nein! (Wir befolgen) die Religion Abrahams, der rechtgläubig war und nicht den Götzenanbetern angehörte.“ (2:135) 2:135 - Der Prophet Abraham (a.s.) wurde im Jahre 2160 vZtw. geboren und starb 1985 vZtw. Er begann seine Wirkung in seinem Heimatort Ur im Irak. Für ausführliche Information über Abraham (a.s.) vgl. den Titel: "Allāhs Friede auf Ibrāhīm", Islamische Bibliothek. Mit diesem Vers sollten die Schriftbesitzer, u.a. Juden und Christen, auf den Ursprung der Glaubenslehre aufmerksam gemacht werden (vgl. ferner 10:104-107; 21:51-56; 30:30 und die Anmerkung dazu).
Sprecht: ”Wir glauben an Allāh und an das, was uns herabgesandt worden ist, und was Abraham, Ismael, Isaak, Jakob und den Stämmen (Israels) herabgesandt wurde, und was Moses und Jesus gegeben wurde, und was den Propheten von ihrem Herrn gegeben worden ist. Wir machen zwischen ihnen keinen Unterschied, und Ihm sind wir ergeben.“ (2:136) 2:136 - "Sprecht" ist ein Befehl, der an die Muslime gerichtet ist. Hierdurch soll von ihnen die Überzeugung bekräftigt werden, dass alle Propheten zu diesem heilvollen Weg gerufen haben. Die Einheit des Glaubens führt zur Einheit der Menschen. "Wir machen zwischen ihnen keinen Unterschied" ist ein göttliches Rezept für den Weltfrieden (vgl. 4:163 und die Anmerkung dazu).
Wenn sie so glauben, wie ihr glaubt, dann werden sie rechtgeleitet sein; wenn sie sich aber abwenden, so sind sie nur in Abspaltung geraten. Doch Allāh wird dir wider sie genügen, und Er ist der Allhörende, der Allwissende. (2:137) (Dies ist unsere) Identität von Allāh, und wer hat eine schönere Identitätsgebung als Allāh! Und Ihm dienen wir. (2:138) 2:137 - Wenn sie glauben, wie die Muslime glauben, so sind sie auf dem rechten Weg. Wenden sie sich von diesem Weg ab, so geraten sie in Abspaltung untereinander, und Allāh (t) wird dir, o Muḥammad, wider sie genügen wegen ihrer starren Haltung. Dieser Vers stellt eine Richtschnur für den Dialog mit Juden und Christen dar. (Für die göttlichen Attribute des Hörens und Wissens, vgl. den Titel: "Und Allāhs sind die Schönsten Namen", Islamische Bibliothek). 2:138 - Die den Gläubigen von Allāh gegebene Identität (bzw. Formgebung) ist noch schöner als jede andere; denn sie ist ein Merkmal für die im Vers 136 genannte einheitliche Stellung aller Offenbarungen und Propheten. Hinzu wirkt zusätzlich die Ausstrahlung der Gläubigen; sie ist ebenfalls eine Identität im Sinne von 48:29)
Sprich: ”Wollt ihr etwa mit uns über Allāh streiten, wo Er unser Herr und euer Herr ist? Doch wir haben unsere Taten und ihr habt eure Taten, und Ihm sind wir aufrichtig zugetan. (2:139) Oder wollt ihr etwa sagen, dass Abraham, Ismael, Isaak, Jakob und die Stämme (Israels) Juden oder Christen waren?“ Sprich: ”Wisst ihr es besser oder Allāh?“ Und wer ist ungerechter als derjenige, der ein Zeugnis verbirgt, das er von Allāh erhalten hat! Und Allāh ist dessen nicht achtlos, was ihr tut. (2:140) Dies ist eine Gemeinde der Vergangenheit; ihr wird zuteil, was sie sich erworben hat, und euch wird zuteil, was ihr euch erworben habt. Und ihr werdet nicht für das verantwortlich sein, was jene getan haben. (2:141) 2:139 - Allāh (t) ist ohne jeden Zweifel der Schöpfer und Erhalter des gesamten Universums (Für die göttlichen Attribute vgl. den Titel: "Und Allāhs sind die Schönsten Namen", Islamische Bibliothek). Dieser Glaube sollte die Grundlage für den Dialog mit den anderen Religionen sein. 2:140 - Wir finden hier ein weiteres Argument für den Dialog mit Juden und Christen. Bei den in diesem Vers erwähnten Propheten bzw. Religionsgemeinschaften handelt es sich um Generationen, die chronologisch vor der Entstehung des Judentums und Christentums existierten; sie sind nach der Lehre des Qur’ān Muslime gewesen (vgl. dazu oben 2:136, die Anmerkung dazu, sowie den Titel: "Allāhs Friede auf Ibrāhīm" [s.u.: "Ibrāhīm im Qur’ān"], Islamische Bibliothek). 2:141 - Diese Argumentation, die wir im Vers 2:134 und die Anmerkung dazu vorfinden, wird bekräftigt wiederholt.
Die Toren unter den Menschen werden sagen: ”Was hat sie bewogen, sich von ihrer Qibla abzuwenden, nach der sie sich bisher gerichtet hatten?“ Sprich: ”Allāh gehört der Osten und der Westen; Er leitet, wen Er will, zu einem geraden Weg.“ (2:142) Und so machten Wir euch zu einer Gemeinde von redlicher Gesinnung, auf dass ihr Zeugen seiet über die Menschen und auf dass der Gesandte Zeuge sei über euch. Und Wir haben die Qibla, nach der du dich bisher gerichtet hattest, nur gemacht, damit Wir denjenigen, der dem Gesandten folgt, von demjenigen unterscheiden, der auf seinen Fersen eine Kehrtwendung macht; und dies war wahrlich schwer, außer für diejenigen, die Allāh rechtgeleitet hat. Und es ist nicht Allāh, Der euren Glauben verloren gehen lässt; wahrlich, Allāh ist gegenüber den Menschen Mitleidig, Barmherzig. (2:143) 2:142-143 - "Die Toren unter den Menschen werden sagen...": diejenigen Leute, die nur wenig Einsichtsvermögen aufweisen und dieses durch die blinde Übernahme anderer Ansichten und den Verzicht auf eigene Prüfung entwerten. Gemeint sind diejenigen unter den Heuchlern, Juden und Heiden, die von der Änderung der Gebetsrichtung nichts wissen wollen. Wenn hier im Vorgriff auf die Zukunft von dem berichtet wird, was die Toren später sagen werden, so ist das deshalb nützlich, weil man sich seelisch darauf einstellen und eine Antwort vorbereiten kann und weil diese Nachricht über ein zukünftiges Ereignis das Wunder der göttlichen Offenbarung zeigt. ”Was hat sie bewogen, sich von ihrer Qibla abzuwenden, nach der sie sich bisher gerichtet hatten?“: Gemeint ist die Gebetsrichtung nach Jerusalem. Das Wort "Qibla" bezeichnet ursprünglich die Stellung, die der Mensch einnimmt, wenn er einer Sache entgegensieht. Es wurde dann zu einer gebräuchlichen Bezeichnung für den Ort, dem man sich beim Gebet zuwendet. "Sprich: >Allāh gehört der Osten und der Westen<": Kein Ort ist seinem Wesen nach so beschaffen, dass er Allāh vor einem anderen Ort besonders zugehörte und nicht gegen einen solchen austauschbar wäre. Es geht hier darum, Allāhs Herrschaft über alle Orte der Welt darzustellen, und nicht um die Bestimmung eines besonderen Ortes. "Er leitet, wen Er will, zu einem geraden Weg“: Der gerade Weg besteht darin, dass die Weisheit es gut heißt und das Wohl es erfordert, dass man sich beim Gebet einmal Jerusalem und ein anderes Mal der Al-Ka‘ba zuwendet. "Und so": Hier ist auf den Inhalt des vorangehenden Verses hingewiesen. Damit ist gesagt: So wie Wir euch Muslime zu Menschen gemacht haben, die einen geraden Weg geführt werden. Oder: So wie Wir eure Gebetsrichtung zu der trefflichsten gemacht haben, so haben Wir euch Muslime zu einer in der Mitte stehenden Gemeinschaft gemacht, das heißt zu guten und gerechten Menschen, die im Wissen und Handeln unbescholten sind. Das Wort "Mitte", in der Mitte befindlich, ist ursprünglich eine Bezeichnung für den Ort mit gleichen Seitenflachen. Man hat es dann auf die lobenswerten Charaktereigenschaften übertragen, weil diese mitten zwischen den zwei Seiten des Übermaßes und der Übertreibung liegen. So liegt die Freigebigkeit zwischen der Verschwendung und dem Geiz, und die Kühnheit zwischen der leichtsinnigen Draufgängerei und der Feigheit. Man wendet dieses Wort nun auch auf den Träger solcher Charaktereigenschaften an. Aus dem vorliegenden Wort Allāhs kann man den Schluss ziehen, dass der Konsensus eine maßgebliche Autorität in Glaubensfragen ist; denn wenn in dem, worüber sich die Muslime einig sind, Trug wäre, so wäre dadurch eine Bresche in ihre Gerechtigkeit geschlagen und sie würden nicht in der Mitte stehen. "... auf dass ihr Zeugen seiet über die Menschen und auf dass der Gesandte Zeuge sei über euch": Hier wird das Motiv angegeben, warum Allāh (t) die Muslime zu einer in der Mitte stehenden Gemeinschaft gemacht hat. Gemeint ist: damit ihr Muslime durch die Erwägung der Beweismittel, die Allāh euch bereitet hat, und der Schrift, die Er euch herabgesandt hat, erfahrt, dass Allāh gegen niemand geizig gewesen ist und keinem Unrecht getan hat, sondern Seine Wege offen dargelegt und die Gesandten geschickt hat, welche ihren Auftrag erfüllt und die Menschen ermahnt haben, dass aber die Ungläubigen sich durch ihre Unart dazu verleiten ließen, ihren Wünschen zu folgen und die Zeichen Allāhs zu missachten. Hierin werdet ihr Zeugen über eure Zeitgenossen, Vorfahren und Nachfahren sein. In einem Ḥadīṯ ist es überliefert: Am Tage der Auferstehung werden die Gemeinschaften der Ungläubigen es in Abrede stellen, dass die Propheten ihre Aufgabe erfüllt haben. Dann wird Allāh (t) von den Propheten einen entsprechenden Beweis verlangen, wobei er gar wohl weiß, wie man mit Beweismaterial gegen die leugnenden Ungläubigen vorgeht, und man wird die Gemeinschaft Muḥammads als Zeugen herbeibringen. Wenn nun die anderen Gemeinschaften sagen: "Woher habt ihr erfahren, was ihr bezeugt?", wird die Gemeinschaft Muḥammads antworten: "Wir wissen das aus der Kundgabe Allāhs in Seiner Schrift, welche durch die Zunge seines wahrheitsgetreuen Propheten gesprochen hat. Darauf wird man Muḥammad herbeibringen und ihn nach dem Verhalten seiner Gemeinschaft fragen, worauf er für ihre Gerechtigkeit zeugen wird. "Und Wir haben die Qibla, nach der du dich bisher gerichtet hattest, nur gemacht, damit Wir denjenigen, der dem Gesandten folgt, von demjenigen unterscheiden, der auf seinen Fersen eine Kehrtwendung macht"; das heißt: Wir haben nunmehr als endgültig verbindliche Gebetsrichtung wieder die Seite eingesetzt, der du dich zu allererst zuwandtest, und zwar die Al-Ka‘ba. Muḥammad (a.s.s.) hielt nämlich beim Gebet in Makka die Richtung auf die Al-Ka‘ba ein. Als er dann nach Al-Madīna auswanderte, wurde ihm das Gebet in Richtung auf den Felsendom von Jerusalem befohlen, um eine Verbundenheit mit den Juden herzustellen. Oder es ist in diesem Vers die vorübergehende Richtung auf den Felsendom gemeint; denn Muḥammad hielt, wie Ibn ‘Abbās sagt, auch in Makka die Richtlmg auf Jerusalem ein. Allerdings stellte er sich dabei so, dass die Al-Ka‘ba zwischen ihn und den Felsendom zu stehen kam. Im ersten Fall wäre also von der letztlich tilgenden Einsetzung und im zweiten von der getilgten die Rede. Der Sinn ist im letzten Fall: Eigentlich hast du die Gebetsrichtug auf die Al-Ka‘ba einzunehmen, aber Wir haben Jerusalem deshalb für eine Zeit zu deiner Gebetsrichtung gemacht, um in Erfahrung zu bringen, wer dem Gesandten Allāhs folgt und wer eine Kehrtwendung vollzieht, das heißt, um die Menschen auf eine Probe zu stellen und um in Erfahrung zu bringen, wer dir in deiner Gebetsrichtung nach Jerusalem folgt und wer deiner Religion aus Anhänglichkeit an die Gebetsrichtung seiner heidnischen Vorfahren abtrünnig wird. Oder es ist gemeint: um jetzt nach der Aufhebung der zeitweiligen Richtumg auf Jerusalem in Erfahrug zu bringen, wer dem Gesandten Allāhs folgt und wer nicht und welche Gefolgschaft einer vorübergehenden Eigenschaft zuzuschreiben ist und mit dieser verschwindet. Im ersten Falle ist der Sinn: Wir haben dich deshalb wieder zu der Gebetsrichtung auf die Al-Ka‘ba, die du zu allererst einnahmst, zurückkehren lassen, um in Erfahrung zu bringen, wer fest im Islam beharrt und nicht infolge innerer Unsicherheit und Glaubensschwäche eine Kehrtwendung vollzieht. "Und es ist nicht Allāh, Der euren Glauben verloren gehen lässt": nämlich euer festes Beharren im Glauben. Man sagt auch: euren Glauben an die getilgte Gebetsrichtung und die Gebete, die ihr nach dieser Richtung ausgeführt habt. Es ist nämlich überliefert: Als sich der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, endgültig der Al-Ka‘ba zuwandte, fragte man ihn: "Gesandter Allāhs! Wie steht es mit denjenigen unter unseren Brüdern, die vor dieser Änderung gestorben sind?" Darauf kam herab: "wahrlich, Allāh ist gegenüber den Menschen Mitleidig, Barmherzig" und wird ihren Lohn nicht zunichte werden lassen noch ihre Rechtschaffenheit übergehen. (Baid, Gät)
Wir sehen, wie dein Gesicht sich dem Himmel suchend zukehrt, und Wir werden dich nun zu einer Qibla wenden, mit der du zufrieden sein wirst. So wende dein Gesicht in Richtung der heiligen Moschee, und wo immer ihr auch seid, wendet eure Gesichter in ihre Richtung. Diejenigen, denen das Buch gegeben wurde, wissen bestimmt, dass es die Wahrheit von ihrem Herrn ist. Und Allāh ist dessen nicht achtlos, was sie tun. (2:144) 2:144 - Qibla = Gebetsrichtung; vgl. 2:142, 143, 145 und die Anmerkungen dazu.
Doch, wenn du denjenigen, denen das Buch gegeben wurde, alle Beweise brächtest, würden sie deine Qibla nicht befolgen. Und du befolgst ihre Qibla nicht; sie befolgen ja selbst untereinander ihre jeweilige Qibla nicht. Doch solltest du ihrem Ansinnen folgen nach dem, was dir an Wissen zugekommen ist, so würdest du bestimmt zu denen gehören, die Unrecht tun. (2:145) 2:142-145 - Ka‘b Ibn Mālik berichtete: ”Wir machten uns zusammen mit unseren Stammesgenossen auf den Weg zur Pilgerfahrt nach Makka. Bei uns war auch Al-Barā’ Ibn Ma‘rūr, unser Führer und unser Ältester. Als wir Yaṯrib verlassen hatten, sprach Al-Barā’ zu uns: »Ich bin zu einer Ansicht gekommen, von der ich aber, bei Allāh, nicht weiß, ob ihr mir darin zustimmen werdet oder nicht. Ich bin der Meinung, ich sollte beim Gebet der Al-Ka‘ba in Makka nicht den Rücken kehren, sondern mich ihr zuwenden«. »Wir haben aber erfahren«, wandten wir ein, »dass sich der Prophet beim Gebet stets nach Jerusalem wendet, und wir wollen ihm nicht zuwiderhandeln.« »Ich werde mich trotzdem zur Al-Ka‘ba wenden.«, sagte Al-Barā’. »Wir aber nicht.«, erwiderten wir. Und immer wenn die Zeit zum Gebet kam, richteten wir uns mit dem Gesicht nach Jerusalem, während er sich in Richtung der Al-Ka‘ba wandte. Wir taten dies, bis wir in Makka anlangten. Wir hatten ihn zwar deswegen getadelt, doch er war dabei geblieben. Nach unserer Ankunft bat er mich: »Sohn meines Bruders! Lass uns zum Propheten gehen und ihn wegen meiner Handlungsweise während der Reise fragen. Dass ihr euch in dieser Frage gegen mich gestellt habt, hat mich doch berührt.« So machten wir uns auf, um den Propheten zu fragen. Da wir ihn aber nicht kannten und vorher noch nie gesehen hatten, wandten wir uns an einen Makkaner und erkundigten uns, wo Muḥammad zu finden sei. »Kennt ihr ihn?« fragte er uns. »Nein.«, sagten wir. »Dann kennt ihr vielleicht Al-‘Abbās, seinen Onkel?«, ergänzte er. Als wir dies bejahten, da Al-‘Abbās oft als Händler zu uns kam, fuhr er fort: »Wenn ihr bei der Al-Ka‘ba ankommt, ist Muḥammad der Mann, der bei Al-‘Abbās sitzt.« Wir gingen dorthin und fanden Al-‘Abbās und neben ihm den Propheten. Wir grüßten und setzten uns zu ihm, und der Prophet fragte Al-‘Abbās: »Kennst du die beiden Männer?« »Ja«, antwortete Al-‘Abbās, »das ist Al-Barā’ Ibn Ma‘rūr, der Führer seines Volkes, und der andere ist Ka‘b Ibn Mālik.« Ich werde nie vergessen, wie der Prophet daraufhin ausrief: »Der Dichter?« Al-‘Abbās bestätigte es ihm. Dann wandte sich Al-Barā’ an Muḥammad: »O Prophet Allāhs! Ich machte mich auf diese Reise, nachdem Allāh mir den rechten Weg zum Islam gewiesen hatte, doch war ich der Meinung, mich beim Gebet nicht mit dem Rücken zur Al-Ka‘ba stellen zu können, sondern mich ihr zuwenden zu müssen. Meine Gefährten waren jedoch in dieser Frage derart gegen mich, dass es mich in meinem Herzen berührte. Was meinst du, o Gesandter Allāhs?« »Du hättest eine Gebetsrichtung, wenn du dabei bliebst!« erwiderte ihm der Prophet. Al-Barā’ aber wandte sich wieder der Gebetsrichtung des Propheten zu und betete mit uns gen Jerusalem. Im Monat Ša‘bān, zu Beginn des achtzehnten Monats nach der Ankunft des Propheten in Al-Madīna, wurde die Gebetsrichtung (Qibla) geändert. (Rtt) (vgl. dazu unten 2:149-150)
Diejenigen, denen Wir das Buch gegeben haben, kennen es, wie sie ihre eigenen Söhne kennen; und dennoch verbergen einige von ihnen die Wahrheit, wo sie (sie) doch kennen. (2:146) Dies ist die Wahrheit von deinem Herrn, darum sei nicht einer von denen, die daran zweifeln. (2:147) 2:146 - Mit dem Wort "Buch" ist die offenbarte Schrift Allāhs gemeint (vgl. unten 6:20-21, 114- 115 und die Anmerkung dazu). 2:147 - Die Anrede hier gilt nicht nur dem Propheten Muḥammad (a.s.s.), sondern auch uns Muslime zu allen Orten und Zeiten. Denn wir erleben diese Lage, in der Orientalisten aus den Reihen der Juden und Christen über den Islam lehren. Von ihnen nehmen wir selbst unsere Geschichte und vertrauen ihnen Aussagen über unser Erbe an. Wir geben unser Gehör allem, was sie in ihren Vorlesungen über unseren Qur’ān, über die Sunna unseres Propheten und über das Leben unserer Vorfahren an Zweifeln hineinschmuggeln. Wir schicken zu ihnen Scharen unserer Studenten, die von ihnen in den islamischen Wissenschaften unterrichtet und auf ihren Universitäten ausgebildet werden, um dann mit infiziertem Verstand und Gewissen zu uns zurückzukommen. (ÜB)
Jeder hat eine Richtung, der er sich zuwendet. So wetteifert miteinander in guten Werken. Wo immer ihr auch seid, Allāh wird euch allesamt zusammenführen; wahrlich, Allāh hat Macht über alle Dinge. (2:148) 2:148 - Die Einheit des Glaubens fordert notwendigerweise auch die Einheit der Gebetsrichtung für alle Gläubigen; sie ist im Sinne des darauf folgenden Verses 149 bindend. Die Einnahme einer anderen Richtung im Gebet kommt einer Trennung vom Glauben gleich (vgl. 2:145 und die Anmerkung dazu), es sei denn, man betet in irgendeine Richtung, weil die Festlegung der vorgeschriebenen Gebetsrichtung aus irgendeinem Grund auch immer unmöglich ist. Hierzu gilt der Vers 2:115. Man soll dazu eifern, um das Wohlwollen Allāhs zu erlangen; denn Er wird uns bestimmt am Tage der Versammlung zusammenführen und von uns Rechenschaft für alles verlangen. (vgl. unten 2:149-150).
Und von wo du auch herkommst, wende dein Gesicht in Richtung der heiligen Moschee; denn dies ist gewiss die Wahrheit von deinem Herrn. Und Allāh ist dessen nicht achtlos, was ihr tut. (2:149) Und von wo du auch herkommst, wende dein Gesicht in Richtung der heiligen Moschee. Und wo immer ihr auch seid, wendet eure Gesichter in ihre Richtung, damit die Menschen keinen Beweisgrund gegen euch haben - außer denjenigen unter ihnen, die unrecht tun; so fürchtet nicht sie, sondern fürchtet Mich. Und damit Ich Meine Gnade an euch vollende und damit ihr euch vielleicht werdet rechtleiten lassen. (2:150) 2:149-150 - Und wenn sich die Muslime auf Reisen befinden, so sollen sie für das Gebet die Qibla in Richtung der Al-Ka‘ba in Makka (von Deutschland aus Südost) suchen. Ferner: Unter welchen Umständen auch immer ihr euch befindet, oder zu welcher Zeit es auch sei, oder wo auch immer ihr euch gerade aufhalten mögt. Dieses Gebot wird mehrmals wiederholt, damit die Muslime die überragende Bedeutung ihrer Gebetsrichtung als Mittelpunkt ihres religiösen und gesellschaftlichen Lebens klar erkennen. D.h., damit zum Beispiel die Juden nicht behaupten können: "Der Prophet lehnt unsere Religion ab, befolgt aber trotzdem unsere Qibla (nämlich Jerusalem)", oder die Götzenanbeter etwa sagen: "Er ruft auf zum Bekenntnis Abrahams, beachtet aber dessen Qibla nicht." Diejenigen, die Unrecht tun, werden nie aufhören mit ihren Versuchen, die Muslime unter irgendwelchen Vorwänden in Verruf zu bringen. Das einzig Vernünftige ist, sich überhaupt nicht darum zu kümmern, sich auf dem rechten Weg zu halten und Allāh (t) allein zu fürchten. (ÜB)
Sowie Wir unter euch einen Gesandten aus eurer Mitte erstehen ließen, der euch Unsere Verse verliest und euch läutert und euch das Buch und die Weisheit lehrt und euch lehrt, was ihr nicht wusstet. (2:151) So gedenkt also Meiner, damit Ich eurer gedenke; und seid Mir dankbar und verleugnet Mich nicht. (2:152) 2:151 - Dieser Vers ist mit dem vorangegangenen 150 verbunden und sollte mit ihm zusammen gelesen werden. Der Vers betont die Erhörung des Bittgebets des Propheten Abraham (a.s.) (vgl. oben Vers 126-129). 2:152: Allāh (t) mit Seiner Größe und Allmacht erklärt Sich bereit, Seiner schwachen, machtlosen Geschöpfe zu gedenken, wenn sie Seiner in voller Anerkennung und Dankbarkeit gedenken.
O ihr, die ihr glaubt, sucht Hilfe in der Geduld und im Gebet; wahrlich Allāh ist mit den Geduldigen. (2:153) Und nennt nicht diejenigen, die auf Allāhs Weg getötet wurden, "Tote". Denn sie leben, ihr aber nehmt es nicht wahr. (2:154) 2:153 - Die Aufforderung gilt an die einheitliche Gemeinschaft der Muslime, nachdem ihr in den vorangegangenen Versen die einheitliche Gebetsrichtung zur Pflicht gemacht wurde. Es gibt eine Botschaft der Geduld und der Dankbarkeit wie auch der Erinnerung und der Gottesverehrung in diesen zwei Versen für einen Menschen, der hilflos wurde und keinen Ausweg findet. Zu solch einer Zeit wird er zur Geduld ermahnt. Aber entsprechend dem Qur’ān, wie auch der arabischen Sprache, ist dies nicht die wahre Bedeutung von Geduld. Die wirkliche Bedeutung der Geduld ist, standhaft zu bleiben, sich selbst zu beherrschen. Aus dem gleichen Grunde kommt die Eigenschaft "Aṣ-Ṣābir" von der Wurzel "Ṣabr" (Geduld) und wird gebraucht für eine Wolke, die lange Zeit an der gleichen Stelle bleibt. Gleicherweise, "Aṣ-Ṣābira" wird von den Arabern gebraucht für die Herde, die zum Weiden am Morgen hinausgeht und am Abend sicher nach Hause kommt. Ein anderes Wort vom Qur’ān gebraucht ist "Šukr" (Dank). Im Allgemeinen versteht man in unserer Gesellschaft darunter, dass man "Al-Ḥamdu-lillāh" (Alles Lob gebührt Allāh) ausspricht, wenn man eine Gunst von Allāh empfangen hat. Natürlich schließt "Šukr" diese Bedeutung ein. Aber es ist mehr als dies. Es hat eine sehr weite Bedeutung. Sein wahrer Sinn ist, dass die Gunsterweise Allāhs gottgefällig benutzt werden sollten und entsprechend Seinen Anweisungen. Dies ist der Grund, warum im gleichen Vers das Wort "Kufr" (Verdeckung der Wahrheit, Ablehnung) gebraucht wird. Durch Gegenüberstellung bedeutet "Kufr" Ablehnung oder Undank. Allāh (t) sagt, dass du die Wohltaten Allāhs in der richtigen Weise gebrauchen sollst. Wenn du sie in der falschen Weise gebrauchst, so ist das Ablehnung von Allāh und ruft seine Ungnade hervor. Noch eine andere Lehre liefern diese Verse. Wenn jemand sich hart bedrückt findet oder in eine Versuchung verwickelt wird, so sollte er nicht mutlos werden. Er sollte lieber Hilfe suchen im Gedenken an Allāh und Gebet darbringen. Wenn sich ein Mensch vor Allāh niederwirft, gewinnt er Friede des Gemütes und wird mit der Überzeugung erfüllt, dass er nicht allein ist; ja, Allāh ist mit ihm. Und natürlich, mit wem Allāh ist, dem kann keine Macht auf Erden Schaden bringen, auch wenn sie noch etwas seiner Not hinzufügt. (Nia) 2:154 - Der Ǧihād (Anstrengung) ist die höchste Form der Gottesverehrung im Islam. Es gibt viele Arten von Ǧihād. Er kann geführt werden durch die Feder, durch Hergabe aus dem Vermögen und durch die aufgewendete Zeit und ebenso durch die Zunge. Aber die höchste Form des Ǧihād besteht darin, dass jemand sein Leben im Wege Allāhs hergibt. Wegen des hohen Ranges des Märtyrertums genießt ein Märtyrer eine ausgezeichnete Stellung. Sein Körper wird nicht eingewickelt in das traditionelle Totentuch, sondern er wird begraben in seiner Kleidung, in der er umgekommen ist, auch wenn es mit Blut beschmiert sein sollte. Ja, er bekommt nicht einmal eine Totenwaschung; denn durch sein Märtyrertum ist er jetzt die personifizierte Reinheit. Der Qur’ān geht einen Schritt weiter und sagt, dass man nicht das Wort "gestorben" oder "tot" für die Märtyrer gebrauchen sollte; denn sie leben, nur die Lebenden bemerken nicht die Art des Lebens, das der Märtyrer nun hat. Was ist dies für eine Art des Lebens nach dem Märtyrertum? Der Qur’ān gibt darüber keine Einzelheiten. Aber es ist klar, dass dieses Leben viel mehr vorrangig und kräftig ist als unser gegenwärtiges Leben. Nach dem Qur’ān erhalten die Märtyrer reichliche Fürsorge in einer gründlichen Weise und sie werden so hoch belohnt, dass sie begehren, auf die Erde zurückzukehren mehr als einmal, um das Märtyrertum desöfteren zu "erleben". (Nia)
Und gewiss werden Wir euch prüfen durch etwas Angst, Hunger und Minderung an Vermögen, Menschenleben und Früchten. Doch verkünde den Geduldigen eine frohe Botschaft (2:155), die, wenn sie ein Unglück trifft, sagen: ”Wir gehören Allāh und zu Ihm kehren wir zurück.“ (2:156) Auf diese lässt ihr Herr Segnungen und Barmherzigkeit herab und diese werden rechtgeleitet sein. (2:157) 2:155 - Die Prüfung von Allāh (t) in unserem diesseitigen Leben ist für uns Menschen ein unabwendbares Gesetz. Der Tod gehört ebenfalls dazu und wir sollen immer mit der Prüfung rechnen. Gegen Angst, Hunger und Minderung an Vermögen und Früchten (z.B. durch Feldschäden und Trockenheit) helfen die Bittgebete und die Anflehung an Allāh (t), Er möge Sich uns gnädig mit einer reichlichen Versorgung zuwenden und von uns Trübsal und Angst wegnehmen. Bei Verlust am Menschenleben durch Krieg, Katastrophen, Krankheiten usw. müssen wir uns nach dem Gebot des vorangegangenen Verses 153 in Geduld und Gebet ausharren; nur dann kann die in diesem Vers genannte frohe Botschaft verkündet werden. Die Begründung geht weiter im darauf folgenden Vers 156 (vgl. ferner 9:16 und die Anmerkung dazu). 2:156 - Die Abhängigkeit von unserem Erhabenen Schöpfer führt notwendigerweise zu einem Vertrauensverhältnis zu Ihm, das mit diesen Worten zum Ausdruck kommt. 2:157 - Allāh (t) gibt in diesem Vers Seine Segnungen und Barmherzigkeit als Belohnung für diejenigen bekannt, die sich zu Ihm mit dem im Vers 156 genannten Satz ”Wir gehören Allāh und zu Ihm kehren wir zurück“ bekennen.
Wahrlich, Aṣ-Ṣafā und Al-Marwa gehören zu den Kultstätten Allāhs; und wer zu dem Hause pilgert oder die ‘Umra vollzieht, für den ist es kein Vergehen, wenn er zwischen beiden hinund herschreitet. Und wenn einer freiwillig Gutes tut, so ist Allāh Erkenntlich, Allwissend. (2:158) 2:158 - Hier handelt es sich um den Gang zwischen den beiden Hügeln Aṣ-Ṣafā und Al-Marwa während der Pilgerfahrt; er ist 395 m lang und ist nicht weit von der Al-Ka‘ba in Makka entfernt. Die Offenbarung dieses Verses geschah als die Muslime zur Zeit des Propheten Muḥammad (a.s.s.) meinten, diese Handlung sei ein Überbleibsel aus der heidnischen Zeit vor dem Islam. Für die Vorgeschichte vgl. den Titel: "Zamzam, Geschichte eines Brunnens", Islamische Bibliothek.
Diejenigen, die verbergen, was Wir von den klaren Beweisen und der Rechtleitung herabsandten, nachdem Wir es den Menschen im Buch erklärt hatten, diese verflucht Allāh, und diese verfluchen auch die Fluchenden (2:159); außer denjenigen, die sich reuevoll zuwenden, sich bessern und klarstellen, (was sie von der Offenbarung verbargen). Denen wende Ich Meine Gnade wieder zu; denn Ich bin der gnädig Sich-wieder-Zuwendende, der Barmherzige. (2:160) Wahrlich, diejenigen, die ungläubig sind und in ihrem Unglauben sterben, auf denen lastet der Fluch Allāhs und der Engel und der Menschen allesamt. (2:161) Darin werden sie ewig sein. Die Strafe wird ihnen nicht erleichtert, und es wird ihnen kein Aufschub gewährt. (2:162) 2:159 - Der Anfang dieses Verses stellt eine bleibende Warnung an alle Menschen zu allen Orten und Zeiten dar, die das verheimlichen, was Allāh (t) in Seinem Buch - dem Qur’ān - von den klaren Beweisen und der Rechtleitung herabgesandt hat. Auf denjenigen, die trotz dieser Warnung derartiges Verbrechen begehen, lastet der Fluch Allāhs und der "Fluchenden", d.h. "der Engel und der Menschen allesamt" (s.u. Vers 160), deren Fluch dadurch wirksam wird, weil sie die Übeltaten und das Unrecht gegen die Menschheit verabscheuen. Dies ist auch der Fall, wenn Menschen unterdrückt oder ungerecht behandelt werden: Sie fluchen gegen den Übeltäter und ihre Hilferufe steigen zu Allāh (t) empor und rufen Seinen Zorn hervor. 2:160 - Durch die tätige Reue und die Wiedergutmachung durch Aufhebung der schädlichen Wirkung bleibt das Tor zur Vergebung und Gnadenerweisung offen. Diese Aussage des Qur’ān ist ein Beweis für die Barmherzigkeit Allāhs. 2:161- Diesmal handelt es sich um diejenigen, die - im Gegenteil zum obigen Vers 160 - ungläubig sind, stur auf ihr Verbrechen bestehen und in ihrem Unglauben sterben. Auf ihnen lastet (s. Anmerkung zu 159) der Fluch Allāhs und der "Fluchenden". 2:162 - Die im Vers 161 genannte Kategorie von Menschen wird in aller Ewigkeit verflucht bleiben, und zusätzlich noch unter Qual einer schweren Strafe leiden, die ihnen weder durch Aufschub ausgesetzt, noch im Geringsten erleichtert wird.
Und euer Gott ist ein Einziger Gott. Kein Gott ist da außer Ihm, dem Erbarmenden, dem Barmherzigen. (2:163) 2:163 - Allāh (t) ist unser Einziger Gott (vgl. Sura 112). Es gibt keine anderen Götter neben Ihm. Demnach werden alle anderen Lehren verneint und als bodenlose Irrlehren zurückgewiesen, wie z.B.: Die christliche Lehre von der Dreifaltigkeit Gottes, der Dualismus der Zoroastrier und die Vielzahl der Gottheiten in den polytheistischen Religionen.
Wahrlich, im Erschaffen der Himmel und der Erde und im Wechsel von Nacht und Tag und in den Schiffen, die im Meer fahren mit dem, was den Menschen nützt, und in dem, was Allāh vom Himmel an Wasser herniedersandte - und Er gab der Erde damit Leben, nachdem sie tot war und ließ auf ihr allerlei Getier sich ausbreiten - und im Wechsel der Winde und den dienstbaren Wolken zwischen Himmel und Erde, (in alldem) sind Zeichen für Leute, die begreifen. (2:164) 2:164 - Das Zeichen gilt für Leute, die begreifen und über diese Dinge nachdenken und sie mit den Augen des Verstandes betrachten. Vom Propheten (a.s.s.) ist folgendes Wort überliefert: "Wehe dem, der diesen Vers rezitiert und ihn achtlos von sich gibt", das heißt nicht über ihn nachdenkt. Man nehme zur Kenntnis, dass diese Zeichen die Existenz und die Einzigkeit Allāhs in so vielfältiger Hinsicht erweisen, dass eine detaillierte Erklärung hier zu umfangreich wäre. Gäbe es neben diesem Schöpfer noch einen anderen Gott, welcher dasselbe vermöchte, so bestünden verschiedene Möglichkeiten. Entweder würde deren Wille übereinstimmen. Wenn dann beide tätig würden, müssten zwei Wirkende eine einzige Wirkung hervorrufen, was widersinnig ist. Würde indessen nur einer von beiden tätig, so läge ein Übergewicht des Tätigen vor, ohne dass etwas da wäre, das dieses Übergewicht hervorruft, und es läge zugleich eine Schwäche des anderen vor, was mit dessen göttlichem Charakter nicht vereinbar wäre. Oder der Wille der beiden göttlichen Wesen würde nicht übereinstimmen. Das zöge notwendig gegenseitige Behinderung und Verfolgung nach sich, worauf Allāh in 21:22 hinweist. In dem hier kommentierten Vers liegen eine Belehrung über den hohen Rang der Wissenschaft und ihrer Vertreter sowie ein Ansporn, Forschung und Studium dieser Wissenschaft zu betreiben. (Baid, Gät) (vgl. 17:66 und die Anmerkung dazu).
Und es gibt unter den Menschen einige, die sich außer Allāh Seinesgleichen (zum Anbeten) nehmen und lieben, wie man (nur) Allāh lieben soll. Die aber, die glauben, lieben Allāh noch mehr. Und wenn (doch nur) diejenigen, die Unrecht tun, angesichts der Strafe sehen könnten, dass die Macht gänzlich bei Allāh ist und dass Allāh streng in der Bestrafung ist. (2:165) (Dereinst) wenn sich diejenigen, denen (im Diesseits) gefolgt wurde, von jenen lossagen, die ihnen gefolgt sind, und sie die Strafe sehen, während ihnen die Bindungen abgeschnitten sind. (2:166) Und (wenn) diejenigen, die (ihnen) gefolgt sind, sagen: ”Wenn wir zurückkehren könnten, so würden wir uns von ihnen lossagen, wie sie sich von uns losgesagt haben!“ So zeigt ihnen Allāh ihre Taten als gramvolle Reue, und sie kommen aus dem Feuer nicht heraus. (2:167) 2:165-166 - "... angesichts der Strafe" heißt: wenn sie unter der Strafe leiden, dann werden sie erkennen, dass "die Macht gänzlich bei Allāh ist". Wenn die unvermeidlichen Folgen der Verleugnung Allāhs eintreten, dann lösen sich solche falschen Bindungen und die gefolgten Idole selbst sagen sich von ihren Anbetern los. 2:167 - Mit dem Wunsch handelt es sich um die nochmalige Rückkehr auf die Erde. Das schmerzhafte Ende dieser Führer stellt eine Ermahnung an die Adresse der Muslime dar, damit sie bei der Wahl ihrer eigenen Führer auf der Hut bleiben.
O ihr Menschen, esst von dem, was es auf der Erde an Erlaubtem und Gutem gibt, und folgt nicht den Fußstapfen Satans; denn er ist euer offenkundiger Feind. (2:168) Er gebietet euch nur Böses und Abscheuliches, und dass ihr über Allāh sagen sollt, was ihr nicht wisst. (2:169) 2:168-169 - In diesen beiden Versen werden nicht nur Gläubige, sondern alle Menschen angesprochen (vgl. unten 2:172 und die Anmerkung dazu). Das Gebot, von der guten und erlaubten Nahrung zu verzehren, bedeutet, dass derjenige, der eine schlechte Speise stehen lässt, keine Sünde begeht. Denn manche Muslime zwingen sich - aus Dankbarkeit gegenüber unserem Erhabenen Schöpfer - und verzehren jede Speise, auch wenn diese in ihrer Güte zweifelhaft ist; denn damit wollen sie kein schlechtes Gewissen haben. Die Werke Satans haben das Ziel, den Menschen - auch in seiner Nahrung - irrezuleiten. Wir nehmen den Alkohol als Beispiel dafür. Die reine Substanz vor der Gärung ist erlaubt. Nach Verwandlung derselben in Alkohol ist sie verboten. Nun versucht Satan, sich ans Werk zu machen und inspiriert dem Menschen, der Alkohol sei ein Medikament, sogar gesund; Bier sei gut für die Nieren und Harnwege, und Wein gehört zum "guten Ton der modernen Gesellschaft". Dass Satan uns Böses und Abscheuliches gebietet liegt auf der Hand; denn wir wissen, was Alkohol für Unheil in der menschlichen Gesellschaft verursacht (vgl. zu diesem Thema den Titel: "Der Muslim lebt nicht vom Brot allein", Islamische Bibliothek). Als unser Prophet (a.s.s.) von einigen seiner Gefährten nach der Einnahme des Alkohols als Medizin gefragt wurde, antwortete er, Alkohol sei Krankheit und keine Medizin (vgl. 16:114-117 und die Anmerkung dazu).
Und wenn ihnen gesagt wird: ”Folgt dem, was Allāh herabgesandt hat“, so sagen sie: ”Nein! Wir folgen dem, bei dem wir unsere Väter vorgefunden haben“, auch, wenn ihre Väter nichts begriffen hätten und nicht rechtgeleitet gewesen wären? (2:170) Das Gleichnis derjenigen, die ungläubig sind, ist wie das Gleichnis derjenigen, die irgendein (Tier) anschreien, das nichts hört außer Lauten und Zurufen. Taub, stumm und blind sind sie, darum begreifen sie nichts. (2:171) 2:170 - Dieser Vers ist im Hinblick auf die Heiden herabgekommen, denen anbefohlen war, dem Qur’ān und den übrigen von Allāh herabgesandten Beweisen und Zeichen zu folgen, die sich aber stattdessen an die blinde Übernahme überkommenen Glaubens hielten. Man sagt auch, der Vers sei im Hinblick auf eine Gruppe von Juden herabgekommen, die der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, zur Annahme des Islam aufforderte, die jedoch antworteten: "Nein, wir folgen dem Glauben und Brauch, den wir bei unseren Vätern vorgefunden haben; denn diese waren besser und wussten genauer Bescheid als wir. Indessen schließt das, was Allāh als Offenbarung herabgesandt hat, auch die Thora ein, da sie ja ebenfalls zur Annahme des Islam im Sinne eines Zustandes der Gottergebenheit auffordert. "... auch, wenn ihre Väter nichts begriffen hätten und nicht rechtgeleitet gewesen wären?": Der Nachsatz zu diesem Bedingungssatz ist ausgelassen. Gemeint ist: Wenn ihre Väter auch unwissend gewesen sein sollten, nicht über die Religion nachgedacht hätten und nicht zur Wahrheit rechtgeleitet gewesen wären, dann wären sie ihnen trotzdem gefolgt. Diese Stelle zeigt, dass die blinde Übernahme für den abzulehnen ist, der zu eigener Einsicht und zur selbständigen Forschung (Iǧtihād) befähigt ist. Wenn man freilich in der Religion einem anderen folgt und dabei durch irgendeinen Beweis Gewissheit hat, dass er Recht hat, wie es bei den Propheten und denen der Fall ist, die selbständig die Entscheidungen der Offenbarung erforschen, so handelt es sich nicht wirklich um eine blinde Übernahme, sondern man folgt dann dem, was Allāh herabgesandt hat. (Baid, Gät) (vgl. 16:114-117 und die Anmerkung dazu). 2:171 - Dieses Gleichnis geht aus der Szene eines Schafhirten, dessen Zurufe, mit denen er seine Herde antreibt, nicht beim Vieh ankommen, weil die Tiere diese nicht begreifen. Die Ungläubigen ähneln dann dem Vieh, das lediglich die Zurufe hört, ohne zu begreifen, worum ihnen zugerufen wird, als ob sie taub, stumm und blind wären.
O ihr, die ihr glaubt, esst von den guten Dingen, die Wir euch bereitet haben, und seied Allāh dankbar, wenn ihr Ihm allein dient. (2:172) Verboten hat Er euch nur (den Genuss von) natürlich Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber etwas anderes als Allāh angerufen worden ist. Wenn aber jemand (dazu) gezwungen ist, ohne (es) zu begehren und ohne das Maß zu überschreiten, so trifft ihn keine Schuld; wahrlich, Allāh ist Allverzeihend, Barmherzig. (2:173) 2:172 - In Vers 168 wurde die ganze Menschheit angesprochen, hier die Gläubigen, damit sie, die sich Diener Allāhs nennen, Gebrauch machen von allem Guten, das Allāh (t) erschaffen hat, und Ihm danken für Seine Gnade. Hier zeigt sich die Einstellung des Islam gegenüber weltlichen Dingen; denn er lehrt nicht Selbstverleugnung und Kasteiung, sondern ermuntert seine Anhänger, sich der Gaben Allāhs innerhalb der gesteckten Grenzen zu erfreuen. (ÜB) (vgl. 2:168-169 und die Anmerkung dazu). Abū Huraira (r) berichtete: ”Der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Allāh der Erhabene ist gut und nimmt nur Gutes an. Allāh hat den Gläubigen befohlen, was Er den Gesandten befohlen hat, und der Erhabene hat gesagt : >O ihr Gesandten, esst von den guten Dingen und tut Rechtes.< Und der Erhabene hat gesagt: >O ihr, die ihr glaubt, esst von den guten Dingen, mit denen Wir euch versorgten.< Danach erzählte er von einem Mann, der eine lange Reise machte, mit ungekämmtem Haar, Staub bedeckt, der seine Hände zum Himmel streckte und rief: "O Herr, o Herr!" Während seine Speise vom Verwehrten war, sein Trank vom Verwehrten, sein Gewand vom Verwehrten und er mit Verwehrtem ernährt war. Wie kann er erhört werden!«“ (Mu) (vgl. zu diesem Thema den Titel: "Der Muslim lebt nicht vom Brot allein", Islamische Bibliothek) (vgl. ferner 22:30-31; 16:114-117 und die Anmerkung dazu). 2:173 - Das Schwein (Ḫinzīr): Als Zwischenwirt, als Mischbatterie für die Viren, wird das Schwein betrachtet. Es beherbergt sowohl Viren, die von Vögeln stammen, als auch solche vom Menschen. Diese Koexistenz ermöglicht eine Vermischung des aus acht Bruchstücken bestehenden Erbguts der Influenzaviren. Von den dabei entstehenden Erregern wird es immer wieder einigen gelingen, auf den Menschen überzugehen. (FAZ Nr. 293/97) Nach islamischem Recht ist ein verendetes Tier nicht nur das Tier, das eines natürlichen Todes gestorben ist, sondern auch eines, das nicht entsprechend dem Gesetz der Šarī‘a geschlachtet wurde. Fische und dergleichen sind erlaubt, auch wenn sie nicht eigens unter Aussprechung des Namens Allāhs rituell geschlachtet wurden. Es ist nicht nur das Fleisch von Schweinen, das zu essen verboten ist; auch alles Sonstige (wie etwa Schweinsleder oder -Borsten) wird als unrein betrachtet und ist den Muslimen darum untersagt. Das Fleisch der Tiere, über denen beim Schlachten etwas anderes ausgesprochen worden ist als der Name Allāhs, ist den Muslimen untersagt, nicht weil es ihre physische Gesundheit beeinträchtigen könnte, sondern weil es der Reinheit ihrer Psyche abträglich ist. Diese soll, wie auch alles andere im Leben eines Muslims, völlig in Einklang mit der Einheit Allāhs stehen und durch keinerlei negative Einflüsse gestört werden. Hier wird die Verwendung unreiner Dinge unter drei Umständen gestattet: Es muss sich erstens um einen äußersten Notfall handeln, also wenn man zu verhungern oder verdursten droht oder wegen einer Krankheit in Lebensgefahr schwebt und es nichts anderes als das Verbotene gibt; man darf zweitens nicht den Wunsch hegen, Allāhs Geboten zuwider zu handeln; und man sollte drittens keinesfalls auch nur einen Bissen oder einen Tropfen mehr zu sich nehmen als unumgänglich nötig. (ÜB) Es gibt hier verschiedene Fragenkomplexe: (1) Die Mehrheit der Gelehrten stimmt darin überein, dass alle Teile des Schweins verboten sind. Allāh (t) spricht deshalb vom Fleisch und nicht von den übrigen Teilen des Scheines, weil der Hauptnutzen des Scheines an seinem Fleisch hängt. Es liegt hier eine ähnliche Erscheinung vor wie in Allāhs Wort in 62:9. In diesem Falle hat Allāh insbesondere das Kaufgeschäft ausdrücklich verboten, weil es die Hauptbeschäftigung der Leute darstellte. Die Schweineborsten sind dem Wortlaut nach nicht betroffen, obwohl man sich darüber einig ist, auch sie als verboten und unrein anzusehen. Man ist darüber uneins, ob man sie beim Nähen von Leder nutzen darf. Abū Ḥanīfa und Muḥammad Ibn Al-Ḥasan Aš-Šaibānyy halten das für erlaubt, Aš-Šāfi‘yy aber nicht. Abū Yūsuf hat gesagt: "Ich halte das Nähen mit Schweineborsten für verwerflich." Die Argumentation von Abū Ḥanīfa und Muḥammad Ibn Al- Ḥasan Aš-Šaibānyy ist folgende: Wir sehen, dass die Muslime den Schuhmachern die Verwendung von Schweineborsten zugestehen, ohne sie ausdrücklich zu verwerfen. Es besteht eben ein dringendes Bedürfnis danach. Wer in Aš-Šāfi‘yy vom Blut der Flöhe sagt, dass es die Kleidung nicht verunreinige, weil es mühselig sei, sich davor zu schützen, warum soll dann Entsprechendes nicht bei den Schweineborsten statthaft sein, wenn man mit ihnen näht? (2) Es besteht Uneinigkeit über das "Wasserschwein" (das ist das Flusspferd). Ibn Abī Laila, Mālik Ibn Anas und Aš-Šāfi‘yy behaupten, es sei nichts einzuwenden, wenn man etwas esse, was aus einem Gewässer kommt. Abū Ḥanīfa und seine Gesinnungsgenossen sagen, man dürfe es nicht essen. Aš-Šāfi‘yy verwendet Allāhs Wort: „Erlaubt ist euch, das Wild des Meeres zu fangen und es zu verspeisen“ (5:96) als Argument dafür. Abū Ḥanīfa hingegen stützt sich darauf, dass das Wasserschwein ein Schwein sei und sein Genuss daher verboten sei durch Allāhs Wort "Verboten ist euch Fleisch von Verendetem, Blut, Schweinefleisch und das, worüber (beim Schlachten) ein anderes Wesen als Allāh angerufen worden ist" (5:3). Aš-Šāfi‘yy sagt: Wenn man vom Schwein allein spricht, weiß man sofort, dass das Land- und nicht das Wasserschwein gemeint ist, genau wie man, wenn vom Fleisch allein gesprochen wird, sofort weiß, dass es sich der Konvention entsprechend um anderes als Fischfleisch und nicht um dieses handelt. Außerdem bezeichnet man das "Wasserschwein" gar nicht einfach als Schwein, sondern eben als "Wasserschwein". (3) Zu der Frage, ob man ein Gefäß vom Belecken durch ein Schwein siebenmal reinigen müsse, gibt es von Aš-Šāfi‘yy zwei Aussagen. Die erste lautet: Ja, weil man es mit dem Hund vergleichen kann. Die zweite lautet: Nein; denn jene Strenge, wie sie hinsichtlich der Berührung von Hunden vorliegt, sollte die Leute davon abhalten, mit Hunden Verkehr zu haben. Mit dem Schwein aber hatte man keinen Verkehr, und so ist der Unterschied zwischen Schwein und Hund offenkundig. (Ra, Gät) (vgl. zu diesem Thema den Titel: "Der Muslim lebt nicht vom Brot allein", Islamische Bibliothek) (vgl. ferner 22:30-31; 16:114-117 und die Anmerkung dazu).
Diejenigen, die verbergen, was Allāh von dem Buch herabgesandt hat, und es um einen geringen Preis verkaufen, diese verzehren in ihren Bäuchen nichts als Feuer. Und Allāh wird zu ihnen am Tage der Auferstehung weder sprechen noch wird Er sie läutern; und ihnen wird eine schmerzliche Strafe zuteil sein. (2:174) Sie sind es, die den Irrtum für die Rechtleitung erkauft haben und die Strafe für die Vergebung. Wie können sie dem Feuer gegenüber standhaft sein! (2:175) Dies geschieht darum, weil Allāh das Buch mit der Wahrheit herabgesandt hat. Und diejenigen, die sich über das Buch streiten, befinden sich gewiss in weiter Abspaltung. (2:176) 2:174-175 - Das Verbergen bezieht sich auf alles, was Allāh (t) von dem Buch herabgesandt hat; dazu gehören sowohl alle Gebote und Verbote, als auch die Speisevorschriften, die hier erwähnt sind. Diejenigen aber, die davon etwas verbergen, um einen angeblich gewinnträchtigen Handel zu betreiben, sind im Irrtum, weil sie in der Tat das für die Rechtleitung Allāhs und Seine Vergebung erkauft haben; sie erhalten also einen Preis, der - angemessen mit der ihnen von Allāh (t) gedrohten Strafe - sehr gering ist. Denn sie werden in ihren Bäuchen nichts als Feuer verzehren. 2:176 - Das Buch, das Allāh (t) "mit der Wahrheit herabgesandt hat" ist der Qur’ān. Wer aber über den Qur’ān streitet und mit ihm nicht klarkommen will, der befindet sich in einer Abspaltung mit sich selbst und mit seiner Umwelt, d.h. in einer Zwietracht mit der Schöpfung.
Es ist keine Frömmigkeit, wenn ihr eure Angesichter in Richtung Osten oder Westen wendet; Frömmigkeit ist vielmehr, dass man an Allāh glaubt, den Jüngsten Tag, die Engel, das Buch und die Propheten und vom Vermögen - obwohl man es liebt - den Verwandten gibt, den Waisen, den Armen, dem Sohn des Weges, den Bettlern und (für den Freikauf von) Sklaven, dass man das Gebet verrichtet und die Zakāh entrichtet. Es sind diejenigen, die ihr Versprechen einhalten, wenn sie es gegeben haben; und diejenigen, die in Elend, Not und in Kriegszeiten geduldig sind; sie sind es, die wahrhaftig und gottesfürchtig sind. (2:177) 2:177 - Die Lehre über die Gebetsrichtung (vgl. 2:43 und die Anmerkung dazu) soll hier so verstanden werden, dass die Einnahme der Qibla keinesfalls den Menschen mit der echten Frömmigkeit prägt. Denn Frömmigkeit ist vielmehr die Einhaltung der Gebote Allāhs so, dass man an Allāh glaubt, den Jüngsten Tag, die Engel, das Buch und die Propheten und vom Vermögen den Verwandten gibt, den Waisen, den Armen, dem Sohn des Weges, den Bettlern und für den Freikauf von Sklaven (die sog. Empfänger der Zakāh; vgl. den Titel: "Handbuch der Zakāh und der islamischen Wirtschaftslehre", Islamische Bibliothek). Ein wahrer Gläubiger, für den die Liebe zu Allāh (t) und seinen Mitmenschen Priorität hat, muss seinen Glauben durch wohltätige Handlungen untermauern. Sowohl im Gebet (vgl. den Titel: "Was ist Islam?", Islamische Bibliothek) als auch in der Hilfe für andere sollten wir uns nach Möglichkeit mit Gleichgesinnten zusammentun; denn gerade in der Gemeinschaft kann das Erreichbare vervielfacht werden. Die islamischen Tugenden der Standhaftigkeit und Geduld, die unentbehrlich sind für die menschliche Würde, sollen sich vor allem bei drei Gelegenheiten bewähren: bei körperlichen Schmerzen oder Leiden, bei jeder Art von Unglück, gleichviel ob es selbst verschuldet ist oder nicht, und in Zeiten öffentlicher Drangsal, sei es nun Krieg, Gewalttätigkeiten, Seuchen oder was auch immer. (ÜB) (vgl. 17:26 und die Anmerkung dazu).
O ihr, die ihr glaubt! Es ist euch die Wiedervergeltung vorgeschrieben für die Getöteten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, das Weibliche für das Weibliche. Doch wenn jemandem von seinem Bruder etwas vergeben wird, so soll der Vollzug auf geziemende Art und die Leistung ihm gegenüber auf wohltätige Weise geschehen. Diese ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Wer nun von jetzt an (die Gesetze) übertritt, dem wird eine schmerzliche Strafe zuteil sein. (2:178) In der Wiedervergeltung ist Leben für euch, o ihr, die ihr einsichtig seid! Vielleicht werdet ihr (Allāh) fürchten. (2:179) 2:178-179 - Nun werden wir uns mit einigen Bestimmungen des islamischen Strafrechts (arab.: Ḥudūd) beschäftigen. Es muss aber bemerkt werden, dass "Wiedervergeltung" nicht gänzlich mit "Rache" identisch ist. Das islamische Recht zieht nicht nur die Verantwortung des Tötenden für seine begangene Tat in Betracht, sondern legt ebensoviel Nachdruck auf die zivilrechtlichen Verpflichtungen des Täters den Angehörigen des Getöteten gegenüber. Dementsprechend wird Tötung - im Gegenteil zum Raubmord oder Kollektivterror - nicht so sehr als Verbrechen gegen den Staat betrachtet, sondern in erster Linie als Unrecht an den Familienangehörigen des Getöteten, woraus sich das Recht der Angehörigen ergibt, falls sie von der Verhängung der Todesstrafe absehen und von einer angemessenen Entschädigung Gebrauch machen wollen. Somit lassen diese Bestimmungen Raum - sowohl für eine Bestrafung als auch für Gerechtigkeit in der Form einer Wiedergutmachung, in der Sicherheit für die Allgemeinheit liegt, da sie eine wirkungsvolle Maßnahme darstellt, das menschliche Leben zu schützen. Somit trifft der Islam einerseits Vorsorge für die Vorbeugung von Verbrechen, andererseits Güte und Verzeihung zu erweisen. Nach ‘Umar Ibn ‘Abdu-l-‘Azīz und Mālik Ibn Anas darf ein Freier nicht für einen Sklaven und ein Mann nicht für eine Frau getötet werden, und zwar auf Grund dieses Verses. Sie sagen, dieser Vers kommentiere das, was unklar sei in Allāhs Wort "Wir haben ihnen darin (das heißt in der Thora) vorgeschrieben: Leben um Leben, Auge um Auge, Nase um Nase, Ohr um Ohr, Zahn um Zahn." (5:45). Jener letztgenannte Vers sei nämlich offenbart worden, um davon zu berichten, was in der Thora deren Leuten vorgeschrieben ist. Hier hingegen würden die Muslime angesprochen und bekämen das in diesem Vers Stehende als Vorschrift. Nach Qatāda und Abū Ḥanīfa soll dagegen der vorliegende Vers durch Allāhs Wort "Leben um Leben" getilgt sein. Somit bestünde Wiedervergeltung zwischen einem Sklaven und Freien sowie Mann und Frau. Sie ziehen Folgerungen aus dem Wort des Propheten (a.s.s.) "In der Blutschuld sind die Muslime einander gleich", und aus dem Umstand, dass hinsichtlich der Seelen keine gegenseitige Vorzugsstellung in Erwägung gezogen ist, um zu beweisen, dass eine ganze Schar von Menschen, wenn sie einen einzelnen totgeschlagen hätte, um seinetwillen getötet werden könne. In einem Ḥadīṯ ist es überliefert, dass zwischen zwei arabischen Stämmen in vorislamischer Zeit Blutfehde bestand. Dabei hatte der eine Macht über den anderen und schwor: "Wir werden den Freien von euch für den Sklaven von uns, den Mann für die Frau und zwei für einen töten." Darauf wandte man sich mit dieser Angelegenheit an den Gesandten Allāhs, und zwar zu der Zeit, da Allāh den Islam brachte. Bei diesem Anlass kam der vorliegende Vers herab, und der Prophet befahl ihnen, sich gegenseitig gleichzustellen. "Und wenn einem der einen Totschlag begangen hat von Seiten seines Bruders, dem die Ausübung der Wiedervergeltung obliegt, etwas nachgelassen wird": Der Bruder ist der "Walyy" des Getöteten. Man nennt ihn dessen Bruder, weil er ihm insofern nahe steht, sein Bluträcher ist und seine diesbezüglichen Ansprüche betreibt. Oder Allāh (t) erwähnt den Walyy unter der Bezeichnung einer Bruderschaft, damit der eine dem andern durch das Denken daran zugetan sei, was zwischen beiden an Gemeinsamkeit von Artverwandtschaft und Islam besteht. "Soll die Betreibung des Blutgeldes durch den Rächer auf rechtliche Weise und umgekehrt die Bezahlung an ihn auf ordentliche Weise vollzogen werden": Dies ist eine Anweisung, die denjenigen, dem Nachlass gewährt wird, und den Nachlass Gewährenden gemeinsam betrifft. Das heißt: Der Walyy soll den Totschläger auf rechtliche Weise verfolgen, indem er ihn nicht zu hart behandelt und von ihm nur das verlangt, was er auf gute Weise verlangen kann. Und der Totschläger soll den Gegenwert für das vergossene Blut auf ordentliche Weise erstatten, indem er ihn nicht hinausschiebt oder vermindert. "Dies": Der angeführte Entscheid über das Nachlassen und das Blutgeld. Die Gemeinschaft der Muslime hat die Wahl zwischen allen drei: Wiedervergeltung, Blutgeld und Nachlassen, was eine Großzügigkeit und Erleichterung für sie darstellt. Nach Qatāda besteht die schmerzhafte Strafe darin, dass man ihn mit Sicherheit töten und kein Blutgeld von ihm annehmen wird, hat doch der Prophet gesagt: "Ich werde dem keinen Nachlass gewähren, der getötet hat, nachdem er Blutgeld angenommen hat." "In der Wiedervergeltung ist Leben für euch, o ihr, die ihr einsichtig seid!": Der Sinn ist: In dieser Art von Regelung, wie ihn die Wiedervergeltung darstellt, habt ihr gewaltiges Leben. Man tötete nämlich vorher für einen einzelnen Totschläger eine ganze Schar. Wie viel hat doch der Dichter Al-Muhalhil für seinen Bruder Kulaib getötet, sodass die Sippe von Bakr Ibn Wā’il beinahe verschwunden wäre! Er tötete für den Gemordeten auch solche Leute, die diesen nicht getötet hatten. Dadurch kam es zu Bürgerkrieg und gegenseitigem Zerfleischen unter ihnen. Als nun der Islam das Gesetz der Wiedervergeltung brachte, lag darin das Leben jeglichen Lebens oder einer besonderen Art von Leben, nämlich das Leben, das sich daraus ergibt, dass man sich vor dem Totschlag zurückhält, weil man weiß, dass am Totschläger Wiedervergeltung geübt wird. Wenn dieser nämlich einen Totschlag plant und weiß, dass er der Wiedervergeltung verfällt, und sich so vom Totschlag abhalten lässt, dann ist sein Gefährte vor dem Totschlag und er selbst vor der Wiedervergeltung sicher. So ist die Wiedervergeltung die Ursache für das Leben zweier Menschen. (Zam, Gät).
Es ist euch vorgeschrieben, dass, wenn sich bei einem von euch der Tod einstellt, sofern er Gut hinterlässt, den Eltern und den Verwandten auf geziemende Art ein Vermächtnis gemacht wird. Dies ist eine Verpflichtung gegenüber den Gottesfürchtigen. (2:180) Doch wer es umändert, nachdem er es gehört hat - so liegt die Schuld dafür nur bei denen, die es umändern. Wahrlich, Allāh ist Allhörend, Allwissend. (2:181) Wer aber seitens des Erblassers Unrecht oder Vergehen befürchtet und zwischen ihnen Frieden stiftet, so trifft ihn keine Schuld. Wahrlich, Allāh ist Allverzeihend, Barmherzig. (2:182) 2:180 - Hier handelt es sich nicht nur um die Sicherung des Eigentums durch das Erbrecht der Šarī‘a, das wir in Sura 4 ausführlicher finden, sondern auch um die Pflicht zur Niederschrift eines Testaments, damit Streitigkeiten unter Erben vermieden werden können (vgl. die Bestimmungen darüber in der Sunna unter dem Titel: "Auszüge aus dem Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy" und "Von der Sunna des Propheten [Allāhs Segen und Friede auf ihm]", Islamische Bibliothek). 2:181 - Wer von den Zeugen oder den beeidigten Schreibern des Testaments den letzten Willen des Erblassers durch Fälschung oder falsche Aussage ändert, der trägt die Sündenlast. 2:182 - Die Ermahnung des Erblassers, um eine rechtmäßige Behandlung zu begehen ist ein Gebot des Islam. Zeugen und Schreiber des Testaments können nach diesem Vers den Erblasser ermahnen, Allāh (t) zu fürchten und etwa sein ungerechtes Testament zu ändern; oder sie können nach seinem Ableben die betroffenen Parteien zusammenrufen und vor ihnen ihre diesbezügliche Zeugenaussage sprechen. In diesem Fall trifft sie keine Schuld. Der vom Erblasser erklärte letzte Wille ist jedoch zulässig, wenn er einen Erbanteil anderen, die nicht erbberechtigt sind, wie zum Beispiel Arme, Waisenkinder usw. vermachtet; denn nach der Sunna und Meinung der Gelehrten ist er berechtigt, dies mit naximal einem Drittel seines Vermögens zu tun (vgl. dazu 4:11ff.).
O ihr, die ihr glaubt! Das Fasten ist euch vorgeschrieben, so wie es denen vorgeschrieben war, die vor euch waren. Vielleicht werdet ihr (Allāh) fürchten. (2:183) Es sind nur abgezählte Tage. Und wer von euch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage (fasten). Und denen, die es mit großer Mühe ertragen können, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. Und wenn jemand freiwillig Gutes tut, so ist es besser für ihn. Und dass ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr es (nur) wüsstet! (2:184) 2:183 - "Ṣaum" im Arabischen bedeutet "sich von etwas enthalten". Ein Pferd, das sich weigert zu gehen oder Gras zu fressen wird im Arabischen "ṣā’im" genannt. Die Encyclopedia Britannica (Vol. II, p. 106) sagt, dass die Sitte des Fastens in allen Religionen und allen Nationen zu finden ist. Indem der Qur’ān den Muslimen das Fasten so wie vorangegangenen Völkern vorschreibt, macht er klar, dass das Ziel des Fastens ist, Gottesfurcht unter den Muslimen zu schaffen. Was bedeutet "Taqwa" (Gottesfurcht)? Die beste Erklärung für diesen Ausdruck wurde durch einen Gefährten des Propheten (a.s.s.) gegeben. Als er von jemandem gefragt wurde, was Gottesfurcht bedeute, antwortete er: "Bist du jemals durch einen engen Pfad gegangen, der auf beiden Seiten von dornigen Büschen gesäumt ist? Er sagte: "Ja!" Der Gefährte des Propheten fragte diesen Mann, was er dabei getan habe. Der Mann erwiderte: "Ich raffte meine Kleider zusammen, damit sie nicht an den Büschen hängen bleiben." Der Gefährte sagte: "Dies ist Taqwa." Wenn wir die Sache ernsthaft betrachten, so bemerken wir, dass diese ein gutes Gleichnis für unser gegenwärtiges Leben ist. Der Pfad unseres Lebens ist umgeben auf beiden Seiten mit dornigen Büschen der Begierden. Wenn wir nicht vorsichtig gehen, so besteht die Gefahr, dass die Kleider unseres Lebens zerrissen werden. Fasten lehrt uns, vorsichtig zu gehen, unser inneres Leben zu disziplinieren, und es erinnert uns an unsere Rechenschaft im nächsten Leben. (Nia) 2:183 - Man darf die Pflicht zum Fasten nicht unter Strafe oder Prüfung einordnen, sondern als Gehorsam Allāh (t) gegenüber bezeichnen. Denn all das, worauf der Mensch während des Fastens verzichten soll, ist ihm nach dem Fastenbrechen erlaubt. Zum Fasten gehört, dass sich der Gläubige ganz besonders vorbildlich benimmt. Dazu gehören die Selbstbehrrschung in allen Angelegenheiten und die Einstellung aller niedrigen Handlungsweisen. Beschimpfungen, üble Nachreden, Lügen, Betrügen, Unsittsamkeiten, feindselige Äußerungen und Angriffe aller Art, die sowieso im Islam verpönt sind, machen das Fasten zunichte. Abū Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, gesagt hat: ”Wenn Ramaḍān beginnt, werden die Tore des Paradieses geöffnet und die Tore des Höllenfeuers geschlossen, und die Satane werden in Ketten gelegt.“ (Bu, Mu) (vgl. den Titel: "Ar-Rayyan und das Fasten im Ramaḍān", Islamische Bibliothek). 2:184 - Zuerst wurde der Sinn des Fastens erklärt, dass es namentlich Gottesfurcht schaffen soll. Im selben Zusammenhang stehen einige Einzelheiten, die bezüglich der Fastenregeln gegeben worden sind, so was eine Person tun soll, falls sie krank ist oder auf Reisen, oder falls sie völlig unfähig ist, überhaupt zu fasten. Für die Kranken oder für die Reisenden wird festgelegt, dass sie das Fasten unterbrechen können, solange die Zeit der Krankheit oder Reise andauert, dass sie aber die verlorenen Tage später nachholen müssen. Was wird unter Krankheit verstanden? Der Qur’ān hat das nicht umrissen, aber es wurde klar gemacht, dass die Krankheit solcherart sein soll, dass ganz offensichtlich die Möglichkeit besteht, dass sich die Krankheit verschärft, falls das Fasten unternommen wird. Gewöhnliche Unpässlichkeiten sollten nicht dazu führen, das Fasten aufzugeben. Das gleiche gilt für eine Reise. Es gibt unterschiedliche Auffassungen, wie weit die Spanne sein muss, um als Reise betrachtet zu werden. Einige Gelehrten meinen, dass schon bei einer Tagesreise das Fasten unterbrochen werden kann. Aber die hanifitische Rechtsschule schreibt wieder, dass dazu erst eine Reise von drei Tagen in Frage kommt. Bei einer Reise von geringerer Dauer sollte das Fasten gehalten werden. Weiter wurde festgelegt, dass ein Mensch, der das Fasten nicht aushalten kann, einige Personen speisen sollte mit dem gleichen Essen, das er gewöhnlich zu sich nimmt. In diesem Vers wurde der Ausdruck "yuṭīqūnahu" gebraucht. Kenner der arabischen Sprache sagen, dass es zwei Ausdrücke gibt: "Ṭāqa" (Kraft) und "Wus‘" (Vermögen, Fähigkeit). Wenn gesagt wird, dass eine bestimmte Arbeit über eines Menschen "Wus‘" geht, so bedeutet dies, dass er dies nur unter Auftreibung der letzten Kräfte tun könnte. Im Ausdruck "yuṭīqūnahu" ist das gleiche Merkmal gegeben, nämlich dass alte schwache Männer und Frauen das Fasten aufgeben können, falls Fasten für sie unerträglich ist, aber unter der Voraussetzung, dass sie einige arme Personen speisen. (Nia) 2:184 - Der Wortlaut über Krankheit und Reise ist allgemein gefasst und nicht eingeengt. Jede Krankheit und jede Reise erlaubt das Brechen des Fastens unter der Bedingung, dass die versäumten Fastentage später nachgeholt werden. Anas Ibn Mālik (r) sagte: ”Der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Allāh nahm dem Reisenden die Hälfte des Gebets und erlaubte ihm, das Fasten zu brechen; Er erlaubte es auch der stillenden und schwangeren Frau, wenn sie Schaden für ihr Kind fürchtet.«“ Nach der Offenbarung der Fastenpflicht im zweiten Jahr nach der Hiǧra - kurz vor der Verpflichtung zum Kampf - fiel es den Muslimen schwer, das Fasten einzuhalten. Demjenigen, der das Fasten nur mit größter Anstrengung ertragen konnte, ließ Allāh (t) aus Barmherzigkeit die Ersatzleistung in der Form von Armenspeisung zu. Dann legte Er ihnen nahe, das Fasten vorzuziehen, und zwar mit der Begründung: "Und dass ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr es nur wüsstet."
Der Monat Ramaḍān ist es, in dem der Qur’ān als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist und als klarer Beweis der Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer also von euch in dem Monat zugegen ist, der soll in ihm fasten. Und wer krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage (fasten) - Allāh will es euch leicht, Er will es euch nicht schwer machen - damit ihr die Frist vollendet und Allāh rühmt, dass Er euch rechtgeleitet hat. Vielleicht werdet ihr dankbar sein. (2:185) 2:185 - Der Islam sagt klar seinen Anhängern, dass Allāh in der Fastenpflicht den Menschen keine große Beschwernis auferlegen wollte. Das Gesetz, das er offenbarte, zielt darauf ab, Fähigkeiten für die menschlichen Lebewesen zu schaffen. Dies ist der Grund, warum der Prophet (a.s.s.) darauf bestand, dass seine Anhänger ein frühes Morgenmahl einnahmen bevor sie mit dem Fasten begannen. Er hinderte auch seine Anhänger daran, zu fasten ohne überhaupt ein Mahl einzunehmen. Konzessionen wurden gemacht für die Kranken, die Reisenden, die Alten und die Gebrechlichen. Jede Anstrengung wurde gemacht, dass die normale Tagesarbeit nicht wegen des Fastens leiden sollte, und niemand sollte eine Entschuldigung finden, er könne wegen des Fastens keine konstruktive Arbeit leisten. Der Qur’ān sagt, dass du Allāh verherrlichen sollst, dass Er dir eine Religion gegeben hat von solchem Gleichgewicht und solcher Mäßigung; und du solltest versuchen, Ihm bei jedem Schritt in deinem Leben zu danken. (Nia) 2:185 - Ramaḍān ist der neunte Monat des islamischen Kalenderjahres. Die Bedeutung dieses Wortes ist: in dem mit seiner Herabsendung begonnen worden ist. Dies geschah in der Nacht der Bestimmung (Lailatu-l-Qadr). Man sagt auch, er sei als Ganzes zum niedrigsten Himmel und dann Stück für Stück zur Erde herabgesandt worden. Ferner sagt man der Sinn sei: Der Monat Ramaḍān, um dessentwillen der Qur’ān herabgesandt worden ist, lautet doch Allāhs Wort: "Das Fasten ist euch vorgeschrieben" (2:183). Vom Propheten (a.s.s.) ist folgender Ausspruch überliefert: Die Blätter (Ṣuḥuf) Abrahams sind in der ersten Nacht des Ramaḍān herabgesandt. Die Thora ist nach Ablauf von sechs, das Evangelium nach Ablauf von dreizehn und der Qur’ān nach Ablauf von vierundzwanzig Nächten des Ramaḍān herabgesandt worden. (Zam, Gät) (vgl. 2:53 und die Anmerkung dazu).
Und wenn dich Meine Diener über Mich befragen, so bin Ich nahe; Ich höre den Ruf des Rufenden, wenn er Mich ruft. Deshalb sollen sie auf Mich hören und an Mich glauben. Vielleicht werden sie den rechten Weg einschlagen. (2:186) 2:186 - Die Rede ist an Muḥammad (a.s.s.) gerichtet. Das zentrale Thema dieses Verses ist das Gebet. Es ist ein besonderer Stil des Qur’ān, dass er die Pluralform für Allāh gebraucht, wenn er über die Größe Allāhs oder Seine Herrschaft oder Seinen Zorn spricht. Dies ist der königliche Weg der Rede. Wenn der Qur’ān von der Barmherzigkeit oder Gnade Allāhs spricht, gebraucht er wie hier die Singularform. Dies zeigt, dass Allāh besonders Barmherzig zu Seinen Geschöpfen ist. Der Mensch betet, um seine eigenen Bedürfnisse zu erfüllen, aber Allāh behandelt dies als eine der edelsten Formen des Gebets. Es ist Seine Güte, die alle Schleier zwischen Allāh und Seinen Geschöpfen hinwegnimmt. Er sagt, dass Er dir näher ist als die Hauptschlagader. Was immer du brauchst und warum du fragst, erbitte es direkt von Ihm. Die Überlieferung des Propheten sagt, dass Allāh des Menschen Bittgebet auf eine der drei Arten erhört: Entweder wird sein Gebet sofort erhört, oder es wird für das Jenseits aufgehoben, oder entsprechend des Gebetes werden einige drohenden Leiden sofort von ihm genommen, die ihn andererseits befallen haben könnten. Fragst du beispielsweise eine höchst großzügige Person öfters um etwas, so wird sie dich sattbekommen. Nicht aber so Allāh. Bitte Ihn und bitte Ihn wiederholt, Er wird dir gewogen sein. Wenn du aber aufhörst, Seine Wohltaten zu erbitten, wird Er mit dir nicht mehr zufrieden sein. In dieser Welt ist es eine Sache von Ungnade, deine Hände nach einer anderen Person auszustrecken, um etwas zu erbitten; aber bitte Allāh um etwas und du wirst nicht in Ungnade fallen, sondern mehr Beachtung von Ihm erhalten. (Nia) (vgl. die beiden Titel: "Bittet Mich, Ich will eure Bitte erhören" und "Was ist Islam?", Islamische Bibliothek).
Es ist euch erlaubt, euch in der Nacht des Fastens euren Frauen zu nähern; sie sind Geborgenheit für euch und ihr seid Geborgenheit für sie. Allāh weiß, dass ihr gegen euch selbst trügerisch gehandelt habt, und Er wandte euch Seine Gnade wieder zu und vergab euch. So pflegt nun Verkehr mit ihnen und trachtet nach dem, was Allāh für euch bestimmt hat. Und esst und trinkt, bis der weiße Faden von dem schwarzen Faden der Morgendämmerung für euch erkennbar wird. Danach vollendet das Fasten bis zur Nacht. Und pflegt keinen Verkehr mit ihnen, während ihr euch in die Moscheen zurückgezogen habt. Dies sind die Schranken Allāhs, so kommt ihnen nicht nahe! So erklärt Allāh den Menschen Seine Zeichen. Vielleicht werden sie (Ihn) fürchten. (2:187) 2:187 - ‘Umar (r) kam einmal im Ramaḍān zum Propheten, Allāhs Segen und Friede auf ihm, und sagte: ”Ich ließ mich verführen und wohnte meiner Frau bei, nachdem ich geschlafen hatte. Ich will aber fasten.“ Er suchte damit die Erlaubnis um den Beischlaf in den Nächten des Fastenmonats. Die Entscheidung Allāhs darüber im Qur’ān wurde im 2. Jahr n.H. in Al-Madīna offenbart. Bevor dieser Vers offenbart wurde, herrschte unter den Muslimen allgemein die Ansicht, dass Geschlechtsverkehr während des Fastenmonats - selbst nachts nach dem Fastenbrechen - zu meiden sei, was jedoch besonders für junge Ehepaare sehr schwer war. So gab es also heimliche Übertretungen, gefolgt von schlechtem Gewissen. Hier nun ist eindeutig festgelegt, dass während der Nächte des Fastenmonats nichts Sündiges im Verkehr mit dem Ehepartner zu sehen ist. Wer ein sehr enges Verhältnis zur Natur hat, kennt die bezaubernden Erscheinungen der frühen Morgendämmerung. Zuerst tauchen weiße, undeutliche Streifen im Osten auf, dann werden diese überzogen von einer dunklen Zone, der eine rosig-weiße folgt, die sich ganz klar von der Dunkelheit abhebt. Dies ist die echte Morgendämmerung, mit der das Fasten beginnt. "Bis zur Nacht" bedeutet "bis zum Sonnenuntergang". Mit dem Ausdruck "... während ihr euch in die Moscheen zurückgezogen habt" ist eine besondere, nicht obligatorische Form der Andacht während der letzten zehn Tage des Ramaḍān gemeint. Man zieht sich in eine Moschee zurück und widmet sich ganz dem Gebet und der Meditation, zusätzlich zu den vorgeschriebenen religiösen Pflichtübungen. Dabei enthält man sich aller weltlichen Tätigkeiten, Wünsche und Begierden. Man sollte versuchen, sich in sicherem Abstand von diesen Schranken zu halten und sie, nicht einmal zu berühren, weil dann die Gefahr besteht, sie zu überschreiten. Der Prophet (a.s.s.) hat dazu folgendes Beispiel angerührt: ”Jeder König hat ein von Grenzen eingefasstes Land und Allāhs umgrenztes Land ist durch die Schranken Seiner Gebote gekennzeichnet; wer seine Herde nahe an der Grenze weidet, läuft Gefahr, dass sich seine Tiere jenseits verirren.“ (ÜB)
Und verschlingt nicht euer Vermögen untereinander in ungerechter Weise und bietet es nicht den Behörden (zur Bestechung) an, um einen Teil vom Vermögen der Menschen in sündhafter Weise zu verschlingen, wo ihr doch wisst. (2:188) 2:188 - Nach dem Gebot des Fastens werden hier und im darauf folgenden Vers andere Gesetze, Gebote und Lehren zum Heil der Menschheit verkündet. Primär handelt es sich um die Macht des Vermögens bzw. des Geldes im Verständnis der Marktwirtschaft, weil dies eine herrschaftliche Rolle unter den Menschen spielt. Während die ganze Schöpfung Allāh (t) gehört, ist dennoch hier die Rede von "euer Vermögen" und "Vermögen der Menschen", um die Verfügbarkeit des Menschen über einen Teil der Güter im Reich Allāhs durch Seine Ermächtigung zum Ausdruck zu bringen. Es handelt sich um den Befehl "verschlingt nicht"; dieser bedeutet, wenn man sein Vermögen dazu verwendet, andere - etwa Beamte oder Behörden - zu bestechen, um sich unter dem Deckmantel der Rechtmäßigkeit materielle Vorteile zu verschaffen.
Sie fragen dich nach den Neumonden. Sprich: ”Sie sind festgesetzte Zeiten für die Menschen und den Ḥaǧǧ.“ Und es ist keine Frömmigkeit, wenn ihr Häuser von der Rückseite betretet. Frömmigkeit ist vielmehr, (Allāh) zu fürchten. So geht in die Häuser durch ihre Türen hinein und fürchtet Allāh. Vielleicht werdet ihr erfolgreich sein. (2:189) 2:189 - Vor der Botschaft des Islam war das Konzept der Tugend bösartig verdreht. Um das Wohlgefallen Allāhs zu erhalten, wurde es für notwendig gehalten, sich harten Mühen zu unterwerfen und künstlichen Gebräuchen zu folgen, anstatt ein Leben natürlicher Einfachheit zu begehen. Sogar in die Gottesverehrung hatten sich künstliche Gebräuche und Beschränkungen eingeschlichen. Z.B. die Pilgerfahrt zur Al-Ka‘ba ist eine der größten Formen der Gottesverehrung und eine Erinnerung an das große Opfer, das Abraham (a.s.) brachte. Vor der Ankunft des Propheten Muḥammad (a.s.s.) unternahmen die Götzendiener ebenfalls die Pilgerfahrt. Aber einige verdorbene Gebräuche waren auch in diese Form der Gottesverehrung hineingekrochen. Eine davon war, dass ein Mann, der besondere Kleidung für die Pilgerfahrt angelegt hatte, das eigene Haus nicht bei der Haupttür zu betreten pflegte. Im Gegenteil näherte er sich von hinten seinem Hause und betrat das Haus, indem er die Wand hochkletterte. Die Wand hochzuklettern wurde als Tugend betrachtet. In diesem Vers will Allāh, diese falsche Auffassung berichtigen, indem Er sagt, dass es keine Tugend ist, das Haus von hinten zu betreten. Die wahre Tugend besteht in der Gottesfurcht und darin, ein Leben in der Überzeugung zu verbringen, dass man für seine Taten nach dem Tode zur Rechenschaft gezogen wird. Der Qur’ān sagt, dass man das Haus durch die Tür betreten sollte, anstatt falschen Gebräuchen zu folgen; und man sollte die Gottesfurcht pflegen, die die Quelle aller Tugenden ist. Dieser Vers lehrt uns, dass der Islam gekommen ist, um mit irrigen Gebräuchen aufzuräumen. Daher hält er künstliche Zusätze zum Glauben für unnötige und verwerfliche Erneuerungen. Es ist unsere Pflicht, gegen irrige Gewohnheiten zu kämpfen und stattdessen das richtige Konzept der Tugend in unserer Gesellschaft auszubreiten. (Nia) 2:189 - "Sie fragen dich", O Muḥammad. Die Erwähnung der Mondmonate ist dadurch zu begründen, dass mehrere Bereiche des religiösen Lebens mit dem Mondkalender verbunden sind. Die Mondmonate sind ferner festgesetzte "Zeittafel" für die Menschen und für die Pilgerfahrt, bei Fastenbeginn, Fastenende, Eheschließung, Scheidung, Wartefrist der Frauen nach der Scheidung, Transaktionen, Handelsgeschäften, bei Geldforderungen usw. Im Gegenteil zum Sonnenjahr, ist das Mondjahr von den Jahreszeiten unabhängig. Somit kann der Fastenmonat zum Beispiel überall auf der Erde zwischen Sommer, Herbst, Winter und Frühling durchwandern, und jedem Fastenden eine gerechte Fastendauer zu gewährleisten. Die Häuser von der Rückseite zu betreten war ein Brauch bei den heidnischen Arabern, insbesondere bei den Al-Anṣār, von denen überliefert wurde, dass man sein Haus von der Rückseite betrat, wenn er von einer Reise zurückkam (Da). Es wurde ferner überliefert, dass man vor oder während der Pilgerfahrt sein Haus durch eine Hintertür zu betreten pflegte.
Und kämpft auf dem Weg Allāhs gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet nicht. Wahrlich, Allāh liebt nicht diejenigen, die übertreten. (2:190) Und tötet sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben; denn die Verführung (zum Unglauben) ist schlimmer als Töten. Und kämpft nicht gegen sie bei der heiligen Moschee, bis sie dort gegen euch kämpfen. Wenn sie aber gegen euch kämpfen, dann tötet sie. Solcherart ist der Lohn der Ungläubigen. (2:191) Wenn sie aber aufhören, so ist Allāh Allverzeihend, Barmherzig. (2:192) Und kämpft gegen sie, bis es keine Verwirrung (mehr) gibt und die Religion Allāh gehört. Wenn sie aber aufhören, so soll es keine Gewalttätigkeit geben außer gegen diejenigen, die Unrecht tun. (2:193) 2:190 - Kriegführung ist nur als Selbstverteidigung und innerhalb klar festgelegter Grenzen erlaubt. Wenn Krieg geführt wird, soll dies mit allen verfügbaren Kräften, jedoch nicht unbarmherzig geschehen; sondern nur, um Frieden und Freiheit für die Religionsausübung wiederherzustellen. Auf keinen Fall dürfen Frauen, Kinder und alte oder schwache Menschen betroffen sein, Bäume und Äcker zerstört oder ein Friedenschluss verweigert werden, wenn der Feind sich ergibt. Abū Mūsa (r) berichtete: ”Ein Mann kam zum Propheten, Allāhs Segen und Friede auf ihm, und sagte: »Der eine kämpft um Beute, ein anderer, um Ruhm und Ehre zu erlangen, und ein weiterer, um seinen Mut und seine Tapferkeit zu zeigen; wer von diesen sollte als Kämpfer auf dem Weg Allāhs betrachtet werden?« Darauf antwortete der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm: »Wer mit dem einzigen Ziel kämpft, dass das Wort Allāhs obsiegen möge, ist derjenige, der Allāh zuliebe kämpft.«“ (Bu). Als der erste Kalif Abū Bakr das islamische Heer in den Kampf an die syrische Grenze entsandte, gab er dem Heeresführer folgenden Befehl mit auf den Weg: ”Begeht keinen Verrat und weicht nicht vom rechten Weg ab. Auch sollt ihr Kinder, alte Menschen und Frauen weder verletzen noch töten. Zerstört oder verbrennt keine Palmen und fällt keine Obstbäume. Schlachtet weder Schaf noch andere Herden oder Kamele, es sei denn zu eurer Nahrung. Wenn ihr bei Mönchen vorbeikommt, die sich dem Klosterleben gelobt haben, so überlasst sie dem Leben, dem sie sich hingegeben haben.“ (vgl. 9:5, 29; 22:39- 40, 58-60; 27:36-37 und die Anmerkungen dazu). 2:191 - Die Vernichtung des Geistes durch Verführung zum Unglauben ist schlimmer als Töten. Die Anweisung "Und tötet sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, vonwo sie euch vertrieben haben", gilt nur im Zusammenhang mit einer Kampfhandlung, die bereits im Gange ist. Manche Orientalisten begehen einen Irrtum, indem sie diesen Vers als Beweis für die wahllose Tötung von Nichtgläubigen betrachteten. Hier wird auf den Kampf in der Umgebung Makkas Bezug genommen, weil zur Zeit der Offenbarung dieses Verses die heilige Stadt noch in den Händen der Götzendiener war, die den Muslimen die Pilgerfahrt zur Al-Ka‘ba nicht gestatteten. Wenn sie mit Gewalt, die Muslime vom Verrichten ihrer religiösen Pflichten abzuhalten trachteten, hatten sie damit Allāh (t) den Krieg erklärt. (vgl. 9:5, 29; 22:39-40, 58-60; 27:36-37 und die Anmerkungen dazu). 2:192 - Die Muslime sollten sich nach dem göttlichen Maßstab verhalten: Wenn sie einen Krieg führen müssen, so sollte er nicht als Racheakt geführt werden. So lange der Feind sich gegen Allāhs Sache auflehnt, so sollten ihm die Muslime Widerstand leisten. Hört der Feind jedoch mit dem Kampf auf, so sollten auch die Muslime den Kampf sogleich beenden. (vgl. 9:5, 29; 22:39- 40, 58-60; 27:36-37 und die Anmerkungen dazu). 2:193 - In diesem Vers wird das Gebot im vorangegangenen Vers 192 erläutert (vgl. ferner 2:191 und die Anmerkung dazu). Wenn es also lautet: "... bis es keine Verwirrung mehr gibt und die Religion Allāh gehört", so bedeutet das, dass die göttlichen Normen allein Gültigkeit haben (vgl. 8:25, 38-40; 9:5, 29; 22:39-40, 58-60; 27:36-37 und die Anmerkungen dazu).
Der heilige Monat ist für den heiligen Monat, und für die geschützten Dinge ist Wiedervergeltung (bestimmt). Wer nun gegen euch gewalttätig handelt, gegen den handelt in gleichem Maße gewalttätig, wie er gegen euch gewalttätig war, und fürchtet Allāh und wisst, dass Allāh mit den Gottesfürchtigen ist. (2:194) 2:194 - Die heiligen Monate sind: Al-Muḥarram, Raǧab, Ḏu-l-Qa‘da und Ḏu-l- Ḥiǧǧa. Während dieser Monate sind die Menschen verpflichtet, auf Gewalt zu verzichten und jegliche Kampfhandlung einzustellen. Die Unverletzlichkeit der genannten vier Monate muss von den Muslimen gewährleistet werden, solange die anderen es auch tun. Doch wenn sie dies nicht tun, dann haben die Muslime das Recht, sich zu verteidigen. Wer die Unverletzlichkeit der heiligen Monate missachtet, ist damit zu bestrafen, dass er die Sicherheit, die sie ihm bietet, verliert. Allāh (t) hat die Al-Ka‘ba zu einer Oase der Sicherheit und des Friedens in diesem Gebiet gemacht, ebenso wie die heiligen Monate. Leben und Eigentum anderer sind zu schonen und keinem Lebewesen darf Böses angetan werden. Wer diese Schutzvorschriften übertritt, beraubt damit auch sich selbst des Schutzes. Wer das, was anderen heilig ist, angreift, darf seinerseits angegriffen werden. Allerdings sind den Muslimen bei der Wiedervergeltung Schranken auferlegt, die sie nicht überschreiten dürfen. Sie dürfen nur tun, was unbedingt nötig ist, nämlich Gleiches mit Gleichem vergelten, ohne sich zu Übertreibungen hinreißen zu lassen. (ÜB) (vgl. 9:1-2, 29 und die Anmerkungen dazu).
Und spendet auf dem Weg Allāhs und stürzt euch nicht mit eigenen Händen ins Verderben und tut Gutes! Wahrlich, Allāh liebt diejenigen, die Gutes tun. (2:195) 2:195 - Dieser Vers wurde offenbart im Zusammenhang mit dem Ǧihād. Als nach Jahren der Verfolgung den Gefährten des Propheten erlaubt wurde, das Schwert gegen die Ungläubigen zu ziehen, sagt ihnen der Qur’ān, dass es nicht genug ist, sein Leben im Ǧihād zu opfern. Zuweilen ist Opfer an Reichtum und Eigentum auch vonnöten. Sei nicht geizig bei dieser Gelegenheit. Spende aus vollem Herzen, um den Kämpfern zu helfen. Aber eine Bedingung wurde daran geknüpft, dass nämlich Reichtum nur um der Sache Allāhs Willen und um des Wohlwollens Allāhs wegen ausgegeben werden sollte. Ziel sollte nicht sein, das Lob eines Menschen zu erhalten oder die eigenen Reichtümer und die eigene Großzügigkeit zur Schau zu stellen. Der Grundsatz, der diesbezüglich vom Islam niedergelegt ist, sagt, dass die Handlungen durch die Absichten beurteilt werden. Allāh will nicht sehen, wie viel und was du in Seiner Sache gegeben hast. Was Er sehen will, sind deine Beweggründe und Absichten. Mit anderen Worten, Allāh bemisst nicht nach Quantität, sondern nach Qualität. Auch wurde erklärt, wenn du aufhörst, deinen Reichtum für das aufrechte Banner des Islam herzugeben, so werden dadurch die Hände der Feinde gestärkt werden, deine gemeinsame Kraft wird unterminiert werden, und jeder Einzelne des Gemeinwesens wird Ruin und Verderben riskieren. Der Kernpunkt dieses Verses ist, dass der Islam nicht gegen den Erwerb von Reichtum ist. Im Gegenteil, der Erwerb von Geld und Gütern durch eigene Arbeit und Kraft ist eine Pflicht, die vom Islam niedergelegt ist. Jedoch liebt er nicht und verurteilt die Tendenz, das Ansammeln von Reichtum als das höchste und ausschließliche Lebensziel zu preisen und die Ansprüche eines islamischen Gemeinwesens auf dem Altar des Reichtums zu opfern, wenn ein Konflikt zwischen den Bedürfnissen des Gemeinwesens und des einzelnen Individuums besteht. (Nia) 2:195 - Allāh (t) fordert uns auf: ”Und spendet auf dem Weg Allāhs und stürzt euch nicht mit eigenen Händen ins Verderben.“ Aber wie kommt es, dass der Mensch sich mit eigener Hand ins Verderben stürzt, wenn er auf Allāhs Weg nicht spendet? Darüber wird folgendes berichtet: ”Abū Ayyūb sagte: »Wir haben den Propheten Allāhs überall begleitet und mit ihm an vielen Schlachten teilgenommen, wodurch wir immer den Sieg errungen haben. Nachdem aber der Islam ausgebreitet war, haben wir uns zurückgehalten; wir versammelten uns an den Aufenthaltsorten des Propheten. Unser Verhalten haben wir so gerechtfertigt, dass wir einmal die Ehre hatten, auf der Seite des Propheten zu kämpfen; jetzt aber, wo der Islam viele Anhänger hat, haben wir unsere Familien und unsere Kinder und unser Vermögen bevorzugt; wir wollten bei ihm bleiben, zumal der Kampf zu Ende war. Auf Grund unseres Verhaltens wurde der genannte Vers des Qur’ān offenbart.«“ Mit dem Verderben ist hier gemeint, wenn die Muslime dazu neigen, sich ausschließlich den Familien und Geldinteressen zu widmen und den Ǧihād zu unterlassen. Wenn wir weitere Qur’ān-Stellen verfolgen, finden wir viele Beispiele dieser Art: In Sura 9:41 fordert uns Allāh (t) auf, "leicht" (jung) und "schwer" (alt) auszuziehen und mit Gut und Blut auf Allāhs Weg zu eifern, und schließt dabei an: ”Das ist besser für euch, wenn ihr es nur wüsstet!“
Und vollendet den Ḥaǧǧ und die ‘Umra für Allāh. Und wenn ihr daran gehindert werdet, so bringt ein Opfertier dar, das euch (zu opfern) leicht fällt. Und schert nicht eure Häupter, bis das Opfertier seinen Bestimmungsort erreicht hat. Und wer von euch krank ist oder an seinem Haupt ein Leiden hat, der soll Ersatz leisten durch Fasten, Mildtätigkeit oder Darbringen eines Schlachtopfers. Und wenn ihr euch sicher fühlt, dann soll der, der die ‘Umra mit dem Ḥaǧǧ vollziehen möchte, ein Opfertier (darbringen), das ihm (zu opfern) leicht fällt. Und wer keines zu finden vermag, soll drei Tage während des Ḥaǧǧ fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid. Dies sind zehn insgesamt. Dies gilt für den, dessen Angehörige nicht nahe der heiligen Moschee wohnen. Und seid gottesfürchtig und wisst, dass Allāh streng ist im Strafen. (2:196) 2:196 - Für die Bestimmungen der Pilgerfahrt vgl. den Titel: "Lexikon der Pilgerfahrt", Islamische Bibliothek; ferner 22:25-27 und die Anmerkung dazu).
Für den Ḥaǧǧ sind bekannte Monate (vorgesehen). Wer sich in ihnen zum Ḥaǧǧ entschlossen hat, der enthalte sich des Beischlafs und begehe weder Frevel noch unziemliche Rede während des Ḥaǧǧ. Und was ihr an Gutem tut, Allāh weiß es. Und sorgt für die Reise, doch wahrlich, die beste Vorsorge ist die Gottesfurcht. Und fürchtet Mich, o ihr, die ihr einsichtig seid! (2:197) 2:197 - Die Monate für die Pilgerfahrt sind: Šawwāl, Ḏu-l-Qa‘da und Ḏu-l-Ḥiǧǧa. Den Pilgern wird ans Herz gelegt, für ihre Nahrung zu sorgen, damit sie nicht in der Fremde aufs Betteln angewiesen werden müssen. Die Gottesfurcht ist auf jeden Fall die beste Vorsorge auf allen Reisen, sowohl im Diesseits, als auch auf der uns bevorstehenden Reise ins Jenseits. Es ist kein Vergehen von euch, wenn ihr nach der Gunst eures Herrn (durch Handelsgewinn) strebt.
Und wenn ihr von ‘Arafāt herbeieilt, dann gedenkt Allāhs bei Al- Maš‘ari-l-ḥarām. Und gedenkt Seiner, wie Er euch rechtgeleitet hat, obwohl ihr wahrlich vordem unter jenen wart, die irregingen. (2:198) 2:198 - Es wird bei Al-Buḫāryy berichtet, dass die Muslime Bedenken hatten, Handel und Geschäfte während der Pilgerfahrt zu betreiben. Sie wollten dafür sorgen, dass ihre Aufrichtigkeit, reinen Absichten und die Richtigkeit ihrer Pilgerfahrtpflicht makellos bleiben. Darauf wurde der Qur’ān-Vers offenbart. Die Versammlung aller Pilger in ‘Arafāt, östlich von Makka, am 9. Ḏu-l-Ḥiǧǧa stellt den Höhepunkt der Pilgerfahrt dar. Die Gläubigen stehen dort von Mittag bis zum Sonnenuntergang, um Allāh (t) zu gedenken. Das Stehen am ‘Arafāt ist eine Vorbedingung für die Gültigkeit der Pilgerfahrt. Al-Maš‘ari-l-ḥarām befindet sich auf dem Gebiet von Al-Muzdalifa zwischen ‘Arafāt und Minā (vgl. die beiden Titel: "Lexikon der Pilgerfahrt" und "Labbaik - Bittgebete für Makka und Al-Madīna", Islamische Bibliothek).
Dann eilt dorthin weiter, vonwo die Menschen weitereilen, und bittet Allāh um Vergebung. Wahrlich, Allāh ist Allverzeihend, Barmherzig. (2:199) 2:199 - Die Banū Quraiš - damals als Hüter der Al-Ka‘ba - waren stolz darauf, nicht mit den übrigen Pilgern von ‘Arafāt nach Al-Maš‘ari-l-ḥarām auf dem Gebiet von Al-Muzdalifa zu ziehen. Der Qur’ān-Vers bestätigt nicht diesen falschen Stolz und fordert alle Pilger auf, von dorthin weiterzuziehen, "vonwo die Menschen weitereilen" (vgl. den Titel: "Lexikon der Pilgerfahrt", Islamische Bibliothek).
Und wenn ihr eure heiligen Riten beendet habt, dann gedenkt Allāhs so, wie ihr eurer Väter zu gedenken pflegt oder vielmehr mit noch stärkerem Gedenken. Und unter den Menschen sind welche, die sagen: ”Unser Herr, gib uns (Gutes) in dieser Welt.“ Doch haben sie nicht im Jenseits Anteil (am Guten). (2:200) Und unter ihnen sind manche, die sagen: ”Unser Herr, gib uns in dieser Welt Gutes und im Jenseits Gutes und verschone uns vor der Strafe des Feuers!“ (2:201) Diesen wird ein Anteil von dem (gewährt), was sie erworben haben; und Allāh ist schnell im Abrechnen. (2:202) 2:200 - Die Götzendiener von Makka pflegten in ihrer Versammlung nach Beendigung der Pilgerfahrt in Minā die Heldengeschichten ihrer Vorväter zu gedenken und zu preisen. Die Gläubigen werden in diesem Vers aufgefordert, während der Pilgerfahrt, Allāh (t) noch in stärkerem Maß zu huldigen und Ihn intensiver zu verehren als sie dies für ihre Väter tun. 2:201 - Der Qur’ān zeigt in diesem Vers zwei Mentalitäten bzw. Geisteshaltungen. Die eine Mentalität sucht die Welt alleine. Sie hat keinen Glauben an das jenseitige Leben, oder, falls sie Glauben hat, so hat sie ihn so schwach, dass sie niemals über das zukünftige Leben nachdenkt, das Leben in der Ewigkeit. Wenn solch ein Mensch betet oder nach etwas in seinem Herzen trachtet, so begehrt er einzig, dass sein gegenwärtiges Leben leicht und angenehm sein sollte und dass er - was immer er bekommen sollte, er in dieser Welt bekommen sollte. Die andere Geisteshaltung ist jene von Gläubigen: Sie sehen nicht über diese Welt hinweg noch vergessen sie die nächste. Was sie suchen, ist ausgewogen und milde und ihr Gebet ist umfassend. Sie glauben nicht an Mönchtum. So ziehen sie sich niemals von der Welt zurück, als wäre sie etwas Unreines. Sie fliehen niemals von dieser Welt, noch sind sie so kurzsichtig, die Segnungen der anderen Welt zu verscherzen, in dem sie die Vorteile dieser Welt suchen. Ihr Gebet ist: Unser Herr! Gib uns Gutes in dieser Welt und Gutes im Jenseits. "Ḥasana" im Arabischen ist ein Ausdruck, der alle guten Dinge beinhaltet. Die Bedeutung des Gebetes ist: Gib uns diesen Wohlstand, diese Kinder und diese Früchte, die zum Gutsein führen und gib uns auch Gutes im Diesseits, und das Gute des Jenseits ist nichts anderes als das Wohlwollen Allāhs. In der Sunna sprach der Prophet (a.s.s.) oft dieses Gebet. (Nia) 2:202 - Dies ist eine Warnung für diejenigen, die das irdische Leben über alles vorziehen, und eine frohe Botschaft für diejenigen, die an Allāh glauben und mit der Begegnung mit Ihm rechnen.
Und gedenkt Allāhs während einer bestimmten Anzahl von Tagen; und wer eilig in zwei Tagen aufbricht, den trifft keine Schuld, und wer länger bleibt, den trifft keine Schuld, wenn er gottesfürchtig ist. Und fürchtet Allāh und wisst, dass ihr zu Ihm geführt werdet. (2:203) 2:203 - Es handelt sich um die Abschlussphase der Pilgerfahrt während der drei Tage ab dem 10. des Pilgerfahrtmonats Ḏu-l-Ḥiǧǧa, die die Pilger mit weiteren Riten in Minā verbringen. Einem aufrichtigen Diener Allāhs ist es freigestellt, ob er Minā früher oder später verlässt. (vgl. die Titel: "Lexikon der Pilgerfahrt", Islamische Bibliothek).
Und unter den Menschen gibt es manch einen, dessen Rede über diese Welt dich in Verwunderung versetzen mag; und er ruft Allāh zum Zeugen an für das, was in seinem Herzen ist. Und dabei ist er der streitsüchtigste Widersacher. (2:204) Wenn er sich abwendet, bemüht er sich, überall auf der Erde Unheil zu stiften, und vernichtet das Ackerland und die Nachkommenschaft. Und Allāh liebt das Unheil nicht. (2:205) Und wenn ihm gesagt wird: ”Fürchte Allāh!“, überwältigt ihn sündhafter Stolz. Ǧahannam ist ein angemessenes Entgelt für ihn - was für eine schlechte Ruhestätte! (2:206) Und unter den Menschen ist manch einer, der sich selbst hergibt im Verlangen nach Allāhs Wohlgefallen. Und Allāh ist wahrlich gütig gegen die Diener. (2:207) 2:204-206 - In diesem Abschnitt werden immer wieder deutlich die Wesenszüge zweier Arten von Menschen einander gegenübergestellt. Zum einen handelt es sich um die Heuchler, die stets darum bemüht sind, ihre eigene Person in den Mittelpunkt zu stellen. Ihr Äußeres mag gefallen, doch ihr Charakter muss bei näherem Hinsehen missfallen. So oft man sie auch zur Rechtschaffenheit und Frömmigkeit ermahnt, sie sind nicht bereit, zur Wahrheit zurückzukehren. Anstatt den Versuch zu unternehmen, sich zu bessern, überkommt sie falscher Stolz und sie lehnen sich gegen jene auf, die sie auf den Weg der Wahrhaftigkeit und Güte lenken wollen. Bei der anderen Art von Menschen dagegen handelt es sich um die aufrichtigen Gläubigen, die ganz und gar bereit sind, sich Allāh (t) hinzugeben und nur danach trachten, Sein Wohlgefallen zu erlangen. (ÜB) (vgl. 5:100 und die Anmerkung dazu). 2:207 - Während in 2:204-206 von Heuchlern die Rede ist, geht es hier um die wahrhaftigen Gläubigen, die sich um Allāhs Wohlgefallen ernsthaft so bemühen, dass sie sogar ihr eigenes Leben für Ihn opfern.
O ihr, die ihr glaubt! Tretet allesamt ein in das Heil und folgt nicht den Fußstapfen Satans; wahrlich, er ist euer offenkundiger Feind. (2:208) Und wenn ihr straucheln solltet, nachdem die Beweise zu euch gekommen sind, dann wisst, dass Allāh Allmächtig und Allweise ist. (2:209) 2:208 - Das Heil ist ein Sammelbegriff, sowohl für den Islam als auch für seine Gebote und für den Frieden, den Allāh (t) uns durch den Glauben gibt. Also tretet ihr ein, nachdem ihr an Allāh geglaubt habt, in Seine Religion, die Er für euch bestimmt hat, und das ist der Islam, d.h. die völlige Hingabe an Ihn und die Unterwerfung unter Seinen Willen. 2:209 - Die Strauchler schaden nur sich selbst; denn sie können Allāh (t) keinen Schaden zufügen. Die beiden Attribute Allāhs am Ende des Verses stellen zugleich eine Ermahnung dar (vgl. den Titel: "Und Allāhs sind die Schönsten Namen", Islamische Bibliothek).
Erwarten sie etwa, dass Allāh ihnen beschirmt von Wolken erscheine und mit Ihm die Engel - doch dann ist die Sache schon entschieden. Und zu Allāh werden alle Dinge zurückgeführt. (2:210) 2:210 - Erwarten etwa diese "Strauchler" (vgl. 2:208f.) noch mehr Beweise! Allāhs Erhabenheit erlaubt es nicht, mit solchen Argumenten umzugehen; denn statt Beweise über Beweise vorzulegen, entscheidet Er allein über den Ausgang aller Dinge, und mit Seiner Entscheidung wird es für die "Strauchler" zu spät sein (vgl. dazu 6:158; 17:90ff.).
Frage die Kinder Israels, wie viel klare Beweise Wir ihnen gegeben haben. Doch wer die Gnade Allāhs eintauscht, nachdem sie ihm zuteil geworden ist - dann ist Allāh wahrlich streng im Strafen. (2:211) Anziehend erscheint denen, die ungläubig sind, das diesseitige Leben, und sie verhöhnen diejenigen, die glauben. Doch diejenigen, die gottesfürchtig sind, werden am Tag der Auferstehung über ihnen stehen. Und Allāh beschert wem Er will ohne Maß. (2:212) 2:211 - Die Kinder Israels erlebten kettenweise klare Beweise, und zwar vor ihrem Exodus aus Ägypten bis zur Spaltung des Meeres hinaus. Zu diesen Beweisen gehören u.a. ihre Beschirmung mit schattenspendenden Wolken und ihre Versorgung mit Speise und Trank während ihrer Wanderung in der Wüste. Dennoch erklärten sie das goldene Kalb "als ihr Gott", beteten es an und drückten damit ihre Undankbarkeit gegenüber dem Erhabenen Schöpfer aus, Der sie vor kurzem vor Not und Drangsal rettete (vgl. dazu 2:40, 50, 57). 2:212 - Die Güter dieser Welt mögen in den Augen der Ungläubigen so erscheinen, als ob sie von Allāh (t) ungerecht verteilt worden wären; Allāh aber weiß wohl, wem Er damit beschert. Diejenigen aber, die an Allāh glauben und materiell unter den wohlhabenden Ungläubigen stehen, werden am Tag der Auferstehung hochrangig behandelt werden (vgl. dazu 19:85, 86).
Die Menschen waren eine einzige Gemeinschaft. Dann entsandte Allāh die Propheten als Bringer froher Botschaft und als Warner. Und Er offenbarte ihnen das Buch mit der Wahrheit, um zwischen den Menschen zu richten über das, worüber sie uneins waren. Uneins aber waren nur jene, denen es gegeben wurde, nachdem klare Beweise zu ihnen gekommen waren, aus Missgunst untereinander. Doch Allāh leitet mit Seiner Erlaubnis diejenigen, die gläubig sind, zur Wahrheit, über die sie uneins waren. Und Allāh leitet, wen Er will, auf einen geraden Weg. (2:213) 2:213 - Abū Ǧa‘far Aṭ-Ṭabaryy sagt: Die Ausleger sind uneins über die Bedeutung des Wortes Gemeinschaft (arab.: Umma) an dieser Stelle und über die Menschen, die Allāh dadurch kennzeichnet, dass sie eine einzige Gemeinschaft waren. Einige Ausleger meinen, es handle sich um die Menschen, die zwischen Adam und Noah lebten, nämlich um zehn Generationen, die alle einem Gesetz der Wahrheit folgten. Danach seien die Menschen uneins geworden. Für diese Meinung sind als Gewährsmänner anzuführen: Muḥammad Ibn Baššār hat uns auf Grund einer Zeugenkette, die aus Abū Dāwd Aṭ-Ṭaiyālisyy, Hammām Ibn Munabbih und ‘Ikrima besteht folgendes Wort des Ibn ‘Abbās überliefert: Zwischen Noah und Adam lagen zehn Generationen, die einem Gesetz der Wahrheit folgten. Darauf wurden die Menschen uneins, und Allāh (t) ließ die Propheten als Verkünder froher Botschaft und als Warner auftreten. Ibn ‘Abbās sagt: Entsprechend heißt es in der Lesung des vorliegenden Verses bei ‘Abdullāh Ibn Mas‘ūd: Die Menschen waren eine einzige Gemeinde, wurden darauf aber uneins. Al-Ḥasan Ibn Yaḥya hat folgendes Wort des Qatāda zu Allāhs Wort "Die Menschen waren eine einzige Gemeinde" überliefert: Sie befanden sich alle auf dem Weg der Rechtleitung, wurden darauf aber uneins. Dann ließ Allāh die Propheten als Verkünder froher Botschaft und als Warner auftreten. Der erste Prophet, der auftrat, war Noah. Abū Ǧa‘far sagt: Das Wort "Umma" ist nach der Überlieferung des Ibn ‘Abbās, die soeben angeführt wurde, als Religion (Dīn) auszulegen. Die ursprüngliche Bedeutung von "Umma" ist die einer Gemeinschaft (Ǧamā‘a), die sich über eine einzige Religion eins ist. Man begnügte sich dann damit, von der "Umma" statt von der Religion zu sprechen, weil jene auf diese hindeutet. In diesem Sinne sagt Allāh (t): "Und wenn Allāh gewollt hätte, hätte Er euch zu einer einzigen Umma gemacht (5:48; 16:93), das heißt zu Angehörigen einer einzigen Religion und eines einzigen Bekenntnisses. So hat Ibn ‘Abbās bei seiner Auslegung des Wortes Allāhs "Die Menschen waren eine einzige Umma" die Richtung verfolgt, dass sie Angehörige einer einzigen Religion waren, darauf aber uneins wurden. Andere Exegeten behaupten indessen, dass hier folgende Auslegung geboten sei: Adam war in der Wahrheit ein Vorbild (Imām) für seine Kinder. Dann ließ Allāh unter seinen Nachkommen die Propheten auftreten. Diese Ausleger deuten das Wort "Umma" in der Richtung, dass damit der Gehorsam gegen Allāh sowie die Aufforderung, Seine Einheit zu bekennen und Seinem Befehl zu folgen, also eine Handlungsweise, wie sie Adam eigen war, gemeint sei. Dabei beziehen sie sich auf Allāhs Wort "Abraham war eine Umma" (16:120); denn hier hat Allāh mit dem Wort "Umma" ein Vorbild (Imām) in der Tugend offenbart, von dem man sich leiten lässt und dem man folgt. Für diese Meinung sind als Gewährsmänner anzuführen: Muḥammad Ibn ‘Amr hat folgendes Wort des Muǧāhid überliefert: Mit Allāhs Wort "Die Menschen waren eine einzige Umma" ist Adam gemeint. (Tab, Gät) (vgl. 10:18, 19 und die Anmerkungen dazu).
Oder meint ihr etwa, ihr würdet ins Paradies eingehen, ohne (dass etwas) Ähnliches über euch gekommen sei wie über diejenigen, die vor euch dahingegangen sind? Not und Unheil erfasste sie, und sie sind erschüttert worden, bis der Gesandte und diejenigen, die mit ihm gläubig waren, sagten: ”Wann kommt die Hilfe Allāhs?“ Doch wahrlich, Allāhs Hilfe ist nahe. (2:214) 2:214 - Diese Worte sind vornehmlich an die aus Makka ausgewanderten Muslime gerichtet gewesen, die sehr unter Armut und Hunger zu leiden hatten. Damit soll gesagt werden, dass die verstandesmäßige Erkenntnis der Wahrheit an sich noch nicht zur Glückseligkeit verhelfen kann. Sie muss ergänzt werden durch Opferbereitschaft und geistige Läuterung, der die Erduldung von Leiden vorausgegangen ist. Anspruch auf die Hilfe Allāhs haben vornehmlich jene, die es verdienen, die trotz Leid und Not standhaft bleiben, bis zum bitteren Ende. Sie sind es auch, die auf dem Höhepunkt der Heimsuchung davon überzeugt sind, dass Allāhs Hilfe sie erreichen wird und dass es keinen besseren Beistand für sie gibt. (ÜB)
Sie befragen dich, was sie spenden sollen. Sprich: ”Was immer ihr spendet an Gutem, das sei für die Eltern und Verwandten und die Waisen und die Armen und den Sohn des Weges. Und was immer ihr an Gutem tut, wahrlich, Allāh weiß es wohl.“ (2:215) 2:215 - Gut ist alles, was für die Mitmenschen nützlich, hilfreich und für ihr Dasein und ihre Lebenserhaltung wesentlich ist. Die Hergabe von verdorbenen bzw. wenig genießbaren Gütern bedeutet weder Gutes noch ist sie mit dem Glauben an Allāh vereinbar. Ein guter Rat und ein freundliches Wort mögen auch zum Guten gehören, wenn man nichts zu spenden hat.
Zu kämpfen ist euch vorgeschrieben, auch wenn es euch widerwärtig ist. Doch es mag sein, dass euch etwas widerwärtig ist, was gut für euch ist, und es mag sein, dass euch etwas lieb ist, was übel für euch ist. Und Allāh weiß es, doch ihr wisst es nicht. (2:216) 2:216 - Weil der Kampf euch von Allāh (t) vorgeschrieben ist, ist er damit ein Naturgesetz geworden, mit dem ihr leben müsst. obwohl dies von Natur unerträglich und widerwärtig ist. "Doch es mag sein, dass euch etwas widerwärtig ist, was gut für euch ist ...": Gemeint ist all das, was den Gläubigen zwangsweise auferlegt wurde; denn dieses ist ihrer Natur zuwider, obwohl ihre Rechtschaffenheit daran hängt und es die Grundlage für ihr Wohlergehen ist. "... und es mag sein, dass euch etwas lieb ist, was übel für euch ist": Gemeint ist all das, was den Gläubigen untersagt wurde; denn dies ist es, was die Seele liebt und gern hat, obwohl sie dadurch zum Verderben geleitet wird; "mag sein" heißt es deswegen, weil sich die Sache für die Seele ins Gegenteil kehrt, wenn sie sich übt. "Und Allāh weiß es, doch ihr wisst es nicht.": Hierin liegt ein Hinweis darauf, dass die Bestimmungen Allāhs dem überwiegenden Wohlergehen folgen, auch wenn man dieses selbst nicht genau kennt. (Baid, Gät) (vgl. 4:91) 2:216 - Im Leben eines jeden Menschen gibt es verhasste Dinge, von denen er später feststellt, dass sie ihm doch Gutes gebracht haben. Auch findet er, dass manche scheinbaren Annehmlichkeiten ihm in Wirklichkeit Böses beschert haben. Es gibt viele Wünsche, denen man nachtrauert, wenn sie nicht in Erfüllung gehen, obwohl sich später gerade deren Nichterfüllung als Rettung Allāhs erweist. Und es gibt zahllose Heimsuchungen, die einem arg zusetzen, die sich jedoch schließlich als glückbringend herausstellten. Der Mensch sollte sich also Allāh (t) anvertrauen, weil Er das Verborgene kennt. (ÜB)
Sie befragen dich über das Kämpfen im heiligen Monat. Sprich: ”Das Kämpfen in ihm ist schwerwiegend. Doch das Abbringen vom Weg Allāhs und nicht an Ihn zu glauben und (den Zutritt) zur heiligen Moschee (zu verwehren) und deren Bewohner daraus zu vertreiben, ist schwerwiegender vor Allāh. Und die Verführung ist schwerwiegender als Töten.“ Und sie werden nicht ablassen, gegen euch zu kämpfen, bis sie euch von eurem Glauben abbringen, wenn sie dazu imstande sind. Wer sich aber von euch von seinem Glauben abbringen lässt und als Ungläubiger stirbt - das sind diejenigen, deren Taten wertlos sein werden in dieser Welt und im Jenseits. Sie werden die Bewohner des Feuers sein, und darin werden sie ewig verweilen. (2:217) Wahrlich, jene, die glauben und ausgewandert sind und sich auf dem Weg Allāhs mit aller Kraft einsetzen, die sind es, die auf die Barmherzigkeit Allāhs hoffen. Und Allāh ist Allverzeihend, Barmherzig. (2:218) 2:217 - Über die heiligen Monate vgl. 2:194 und die Anmerkung dazu. Zwischen den Muslimen und ihren nicht-muslimischen Feinden kann es keinen Frieden geben, solange die Muslime ihrem Glauben treu bleiben (vgl. dazu 2:120). Die Muslime werden in diesem Vers vor zwei Dingen gewarnt: Erstens, dass sie ihren Feind nicht unterschätzen dürfen; zweitens, dass sie sich nicht von ihrem Glauben abbringen lassen und als Ungläubige sterben (vgl. 9:5, 29; 22:25, 39-40, 58-60 und die Anmerkungen dazu). 2:217-218 - Im Monat Raǧab, nach seiner Rückkehr vom Badr I, schickte der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, den ‘Abdullāh Ibn Ǧaḥš mit einer Gruppe von acht Auswanderern auf einen Streifzug in Richtung Makka. Er gab ihm ein Schreiben mit und befahl ihm, dieses erst zwei Tage nach seinem Aufbruch zu lesen und dann entsprechend dem Inhalt des Briefes zu handeln, ohne aber einen seiner Begleiter dazu zu zwingen. ‘Abdullāh tat wie ihm geheißen. Als er nach zwei Tagen das Schreiben öffnete, las er: »Wenn du diesen Brief gelesen hast, ziehe weiter bis nach Naḫla (Ortschaft zwischen Makka und Aṭ-Ṭā’if), lauere dort den Quraiš auf und versuche für uns zu erfahren, was sie treiben.« ‘Abdullāh fügte sich diesem Befehl, erzählte seinen Gefährten davon und fuhr fort: »Der Prophet hat mir aber verboten, einen von euch zu etwas zu zwingen. Wer also den Märtyrertod sucht, der ziehe mit mir weiter. Wer ihn nicht begehrt, der kehre zurück. Ich jedenfalls handle nach dem Befehl des Gesandten Allāhs.« So zog er los, und keiner seiner Gefährten blieb zurück. Sie durchquerten den Al-Ḥiǧāz, bis sie oberhalb von Furū‘ zum Bergwerk von Baḥrān gelangten. Dort verirrte sich das Maultier, auf dem seine beiden Begleiter Sa‘d und Ibn Ġazwān bisher abwechselnd geritten waren. Während die beiden zurückblieben, um das Tier zu suchen, zog ‘Abdullāh mit den anderen weiter bis nach Naḫla, wo sie auf eine Karawane der Quraiš stießen, die Rosinen, Leder und andere Handelswaren mit sich führte. In dieser Karawane befanden sich unter anderen ‘Amr Ibn Al-Ḥaḍramyy, die beiden Maḫzūmiten, ‘Uṯmān und sein Bruder Naufal sowie Ibn Qaisān, ein Freigelassener des Hišām Ibn Al-Muġīra. Als diese den Streiftrupp erblickten, fürchteten sie sich zunächst, da sie sich ganz in der Nähe gelagert hatten. Dann sahen sie aber ‘Ukāša, einen von ‘Abdullāhs Gefährten, der sich den Kopf wie zur Pilgerfahrt geschoren hatte, und fühlten sich sicher in dem Glauben, es seien harmlose Pilger. Es war der letzte Tag im Monat Raǧab, und ‘Abdullāh beriet sich deshalb mit seinen Gefährten. Er sprach: »Wenn wir sie diese Nacht unbehelligt ziehen lassen, werden sie morgen den heiligen Bezirk erreichen und dort vor uns sicher sein. Töten wir sie aber heute, so töten wir sie im heiligen Monat.« Sie zögerten und hatten Angst sie anzugreifen, machten sich schließlich aber gegenseitig Mut und beschlossen, so viele wie möglich von ihnen zu töten und ihre Waren zu rauben. Al-Waqīd vom Stamm Banū Tamīm traf ‘Amr Ibn Al-Ḥaḍramyy, tödlich mit einem Pfeil. Den ‘Uṯmān und den Freigelassenen Ibn Qaisān nahmen sie gefangen, während Naufal ihnen entkommen konnte. Dann brachte ‘Abdullāh zusammen mit seinen Gefährten die Karawane und die beiden Gefangenen zum Propheten nach Al-Madīna. Der Prophet (a.s.s.) aber war sehr ungehalten und tadelte sie: »Ich habe euch nicht befohlen, im heiligen Monat zu kämpfen.« Er rührte die Karawane und die beiden Gefangenen nicht an und weigerte sich, etwas von den Waren zu nehmen. ‘Abdullāh und seine Gefährten waren bestürzt und dachten, sie seien verloren. Auch ihre muslimischen Brüder machten ihnen heftige Vorwürfe, und die Quraiš in Makka sprachen: »Muḥammad und seine Anhänger haben den heiligen Monat verletzt; denn sie haben Blut vergossen, Güter geraubt und Männer gefangen genommen.« Die noch in Makka lebenden Muslime versuchten, diesem Vorwurf mit der Behauptung zu begegnen, es sei dies nicht im Monat Raǧab, sondern bereits im Monat Ša‘bān geschehen. Als der Vorfall schließlich immer heftiger diskutiert wurde, offenbarte Allāh Seinem Propheten diese Worte. Nachdem Allāh diese Qur’ān-Verse herabgesandt und damit die Muslime von ihrer Besorgnis befreit hatte, nahm der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, die Karawane und die beiden Gefangenen an. Die Quraiš schickten aus Makka einen Boten zu ihm, um die beiden Gefangenen, ‘Uṯmān und Ibn Qaisān, loszukaufen, doch der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, ließ ihnen ausrichten: »Wir lassen euch sie nicht auslösen, solange unsere beiden Gefährten nicht wieder aufgetaucht sind; (er meinte damit Sa‘d und Ibn Ġazwān, die ihr verirrtes Maultier gesucht und deswegen am Kampf nicht teilgenommen hatten) wir fürchten, ihr tut ihnen etwas an. Wenn ihr sie tötet, töten wir auch eure beiden Männer.« Als dann Sa‘d und Ibn Ġazwān doch wieder auftauchten, nahm er von den Quraiš die Auslösesumme an. Ibn Qaisān wurde aber ein guter Muslim und blieb beim Propheten, bis er später im Kampf beim Brunnen von Ma‘ūna als Märtyrer starb. ‘Uṯmān dagegen kehrte nach Makka zurück und starb dort als Ungläubiger. Nachdem die qur’ānische Offenbarung ‘Abdullāh und seine Gefährten von ihrer Angst erlöst hatte, waren sie um ihre Vergeltung besorgt und fragten den Propheten, Allāhs Segen und Friede auf ihm: »O Gesandter Allāhs! Können wir hoffen, dass uns der Streifzug so vergolten wird wie denen, die sich im Kampf für Allāh befinden?« Als Antwort sandte Allāh diese Offenbarung herab, mit der Er ihnen die größte Hoffnung auf eine solche Vergeltung machte. (Rtt) (vgl. dazu den Titel: "Der Ǧihād - das Gesetz von Saat und Ernte", Islamische Bibliothek) (vgl. ferner 8:72; 9:5, 20-22, 29; 16:41-42; 22:25, 39- 40, 58-60 und die Anmerkungen dazu).
Sie befragen dich über Berauschendes und Glücksspiel. Sprich: ”In beiden liegt großes Übel und Nutzen für die Menschen. Doch ihr Übel ist größer als ihr Nutzen.“ Und sie befragen dich, was sie spenden sollen. Sprich: ”Den Überschuss.“ So macht euch Allāh die Zeichen klar, damit ihr nachdenken mögt (2:219) über diese Welt und das Jenseits. Sie befragen dich über die Waisen. Sprich: ”Ihre Lage zu verbessern ist gut. Und wenn ihr ihre Angelegenheiten mit den euren zusammentut, so sind sie eure Geschwister.“ Und Allāh weiß den Unheilstifter von dem zu unterscheiden, der Gutes tut. Und wenn Allāh es gewollt hätte, hätte Er euch in Bedrängnis gebracht. Wahrlich, Allāh ist Allmächtig, Allweise. (2:220) 2:219 - Man nehme zur Kenntnis, dass in Allāhs Wort "Sie befragen dich über Berauschendes (Al-Ḫamr) und Glückspiel (Al-Maisir)" nicht näher erklärt ist, nach was die Leute gefragt haben. Es ist nämlich möglich, dass sie nach dem wahren Wesen und der Natur des Weines gefragt haben. Ferner können sie gefragt haben, ob es erlaubt sei, Nutzen aus dem Berauschenden zu ziehen. Und schließlich können sie gefragt haben, ob es erlaubt oder sündhaft sei, ihn zu trinken. Da Allāh indessen auf die Frage mit einem Hinweis auf die Sündhaftigkeit antwortet, liefert die spezielle Ausrichtung der Antwort einen Beweis dafür, dass die Frage sich auf die Erlaubnis und die Sündhaftigkeit richtete. In dem Vers liegen verschiedene Fragenkomplexe: Es wurde berichtet: Über das Berauschende sind vier Verse herabgekommen. In Makka kam folgendes Wort Allāhs herab: "Und Wir geben euch von den Früchten der Palmen und Weinstöcke zu trinken, woraus ihr euch einen Rauschtrank (Sakar) und schönen Unterhalt macht" (16:67). Die Muslime tranken daraufhin solche Getränke, da sie ihnen erlaubt waren. Nun sagten aber ‘Umar, Mu‘āḏ und eine Gruppe der Prophetengefährten: "O Gesandter Allāhs! Erstatte uns ein Gutachten über das Berauschende; denn dieser nimmt den Verstand und raubt das Vermögen! Da kam über das Berauschende das folgende Wort Allāhs herab: "Sprich: In ihm liegt eine schwere Sünde. Und dabei ist es für den Menschen auch manchmal von Nutzen." Nunmehr tranken es einige Leute, während andere es unterließen. Damals lud ‘Abdurraḥmān Ibn ‘Auf einige Leute ein, und sie tranken und wurden berauscht. Einer von ihnen erhob sich, um das Gebet zu verrichten und rezitierte falsch: "Sprich: Ihr Ungläubigen! Ich verehre" (statt: Ich verehre nicht) "was ihr verehrt" (109:1f.). Hierauf kam herab: "Kommt nicht betrunken zum Gebet!" (4:43), und die Zahl derer, die das Berauschende tranken, nahm ab. Nun kamen einige von den Al-Anṣār zusammen, darunter Sa‘d Ibn Abī Waqqāṣ. Als sie betrunken waren, prahlten sie und trugen sich gegenseitig Gedichte vor, bis schließlich Sa‘d ein Gedicht hersagte, das eine Schmähung der Al-Anṣār enthielt. Da nun einer der Al-Anṣār mit dem Kinnknochen eines Kamels auf Sa‘d einschlug und ihm eine tiefe Kopfwunde beibrachte, beklagte sich dieser beim Gesandten Allāhs, und ‘Umar sagte: "O Allāh! Gib uns eine zureichende Erklärung über die Al-Ḫamr (das Berauschende)!" Da kam herab: "Al- Ḫamr, das Glückspiel, die Opfersteine und die Lospfeile sind ein wahrer Greuel und Teufelswerk. Meidet es! Vielleicht wird es euch dann wohlergehen. Der Satan will ja durch Al-Ḫamr und das Glückspiel nur Feindschaft und Hass zwischen euch aufkommen lassen und euch vom Gedenken Allāhs und vom Gebet abhalten. Wollt ihr denn nicht damit aufhören?" (5:90f.). ‘Umar (r) meinte dazu: "Werden wir aufhören, o Herr?" Al-Qaffāl hat gesagt, die Weisheit dessen, dass das Verbot des Al-Ḫamr-Trinkens in dieser Aufeinanderfolge erging, liege in folgendem: Allāh (t) wusste, dass die Leute an das Al-Ḫamr-Trinken gewohnt waren und vielfachen Nutzen daraus zogen. So wusste Er auch, dass es für sie unerträglich gewesen wäre, wenn Er ihnen den Weingenuss auf einen Schlag untersagt hätte, und so wollte Er zweifellos deshalb beim Verbot des Al-Ḫamr- Trinkens diese Stufung und Milde für die Gläubigen. Es gibt jedoch auch Leute, die behaupten, Allāh (t) habe das Berauschende und das Glückspiel in dem vorliegenden Vers verboten, und sein Wort "Kommt nicht betrunken zum Gebet!" sei erst danach herabgekommen. Mit diesem Wort sei nämlich die Forderung verbunden, dass das Al-Ḫamr-Trinken während der Gebetszeit verboten ist; denn wer Al-Ḫamr trinkt, kann sein Gebet nur im Rausch verrichten. Wenn also der Rausch verboten sei, so sei damit auch das Verbot des Trinkens von Al-Ḫamr einbegriffen. Nach diesem Wort sei dann der Vers 5:90f. herabgekommen. Er stelle die strengste nur mögliche Form des Verbotes dar. Ibn ‘Umar (r) hat gesagt, dass ‘Umar folgendes gesagt hat: "Das Verbot kam an einem bestimmten Tag herab, als das Berauschende aus fünferlei Dingen bereitet wurde, nämlich aus Trauben, Datteln, Weizen, Gerste und Hirse. Unter Ḫamr verstand man damals das, was den Verstand "bedeckt" (ḫamara). Hieraus kann man dreierlei Schlüsse ziehen: (a) Der erste ist folgender: ‘Umar hat berichtet, dass die Al-Ḫamr einem bestimmten Tag verboten wurde, als man sie ebenso aus Weizen, Gerste und Hirse wie aus Trauben und Datteln gewann. Dies beweist, dass man das alles als Ḫamr bezeichnete. (b) Der zweite ist folgender: ‘Umar hat gesagt, dass der Wein an einem bestimmten Tag verboten wurde, als man ihn aus diesen fünf Dingen gewann. Dies ist so gut wie eine ausdrückliche Erklärung, dass das Al-Ḫamr-Verbot das Verbot dieser fünf Arten umfasst. (c) Der dritte ist folgender: ‘Umar hat ergänzend von jeglichem Getränk gesprochen, das den Verstand "bedeckt". Zweifellos kannte ‘Umar den richtigen Sprachgebrauch. Somit geht seine Überlieferung dahin, dass Al-Ḫamr eine Bezeichnung für alles ist, was den Verstand "bedeckt". Und so weiter. Abū Dāwūd hat weiterhin nach Nāfi‘ und dieser nach Ibn ‘Umar überliefert: Der Gesandte Allāhs hat gesagt, dass jedes berauschende Getränk verboten sei. Der Sinn der Aussage des Gesandten Allāhs besteht darin, dass jedes berauschende Getränk im Hinblick auf die Sündhaftigkeit des Genusses zu behandeln ist. Von ‘Ā’iša (r), Gattin des Propheten (a.s.s.), wurde folgendes überliefert: Man fragte den Gesandten Allāhs nach dem Bit‘-Getränk, worauf er antwortete: ”Jedes Getränk, das berauscht, ist verboten.“ Abū Dāwūd hat nach Ǧābir Ibn ‘Abdullāh folgendes überliefert: ”Der Gesandte Allāhs hat gesagt, dass von dem, welches in großer Menge berausche, auch eine kleine Menge verboten ist.“ Nach ‘Ā’iša (r) wurde überliefert: ”Ich hörte, wie der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Jedes Berauschende ist verboten. Was in der Menge eines "Farq" berauscht, ist auch in der geringeren Menge einer Handvoll verboten.«“ Al-Ḫaṭṭābyy hat gesagt, der Farq sei ein Maß, das sechszehn "Raṭl" umfasse. Hier zeigt sich am allerdeutlichsten, dass die Sündhaftigkeit sich auf alle Teile des berauschenden Getränks erstreckt. (Raz, Gät) (vgl. dazu 4:43, 5:90 und die beiden Begriffe "Berauschendes" und "Glücksspiel" im Titel: Handbuch der Zakāh und der islamischen Wirtschaftslehre", Islamische Bibliothek). 2:219 - ‘Umar bat Allāh mehrmals, bezüglich des Alkohols eine klare Aussage zu offenbaren, indem er sagte: ”O Allāh, gib uns über alles Berauschende eine entscheidende Erklärung!“ Die Entscheidung Allāhs darüber im Qur’ān wurde im 4. Jahr n.H. in Al-Madīna offenbart (vgl. dazu den Titel: "Al-Fārūq ‘Umar Ibn Al-Ḫaṭṭāb", Islamische Bibliothek). 2:219 - Dies ist ein berühmter Vers des Qur’ān. In diesem Vers wurde eine fundamentale Lehre niedergelegt, die - falls sie mit richtigem Ernst ausgeübt wird - zum Aufbau einer Wohlfahrtsgesellschaft führen wird. Die Gefährten des Propheten (a.s.s.) waren immer eifrig darin, ihren Reichtum im Wege Allāhs auszugeben. Sie wollten nichts für sich selbst behalten und waren ängstlich darauf bedacht, jede kleine Münze um des Islam willen auszugeben. Nachdem sie die Zakāh gezahlt hatten, fragten sie oft den Propheten, was sie noch mehr spenden sollten. In diesem Vers ist eine Antwort auf diese Frage gegeben! Allāh (t) sagt: Sie fragen dich, wie viel sie spenden sollen; sprich: Was über euren Eigenbedarf hinausgeht. Auf diese Weise kamen sie nicht in Verlegenheit, was ihren Wunsch anbelangte, ihren Reichtum um Allāhs Willen auszugeben; und nachdem sie ihre legitimen Bedürfnisse erfüllt hatten, konnten sie dem Land und dem Gemeinwesen dadurch dienen, aus ihrem überflüssigen Reichtum auszugeben. Diese Lehre des Islam kam zu einer Zeit, als der Verwaltungsapparat und die wirtschaftlichen Verhältnisse noch in einem Entwicklungsstadium waren. Die Verwaltung hatte keinen besonderen Sitz, durch den es Sozialeinrichtungen auf einem kollektiven Standard einrichten konnte. Daher überließ der Qur’ān diese Sache zur Entscheidung der Individuen, nach dem sie die Zakāh gezahlt hatten. Dies ist der Grund, warum der Qur’ān darauf Wert legt, die Armen zu speisen, die Bedürftigen zu unterstützen, den Waisen zu helfen. Heute, wo der Verwaltungsapparat sich zu solch einem Ausmaße entwickelt hat, dass er jeden Aspekt des menschlichen Lebens berührt, und das Gemeinwohl die Verantwortung des Staates wurde, ist es umsomehr notwendiger geworden, dass der überflüssige Reichtum, der nur unter einigen begüterten Leuten zirkuliert, an einem Platz konzentriert wird und unter regelmäßiger Planung hergegeben wird, die Armut zu beheben. Wenn dies die heutige Ordnung würde, so würde der Klassenkampf, der den Frieden der Menschheit in jeder Lebenssphäre zerstört, zu einem Ende kommen. (Nia) (vgl. dazu 9:9-11) 2:220 - Vor der Zeit des Islam war es üblich, dass die mit der Obhut von Waisen Betrauten, deren Besitz mit dem ihren zusammentaten, damit Handel trieben und den Unterhalt ihrer Mündel davon bestritten. Dies blieb nicht immer ohne Schädigung der Waisen. Die Muslime wurden in einigen Qur’ān-Versen davor gewarnt, sich am Eigentum der Waisen zu vergreifen. Daraufhin waren sie übereifrig bestrebt, die Belange der Waisen von den ihren zu trennen, was wiederum nicht ohne Benachteiligung für die Elternlosen blieb. In diesem Vers nun wird zur Mäßigung aufgerufen. Die Muslime haben durchaus das Recht, auch über das den Waisen Gehörende zu verfügen, doch müssen sie dabei stets darauf bedacht sein, dies nur zum Wohle der ihnen Anvertrauten zu tun. Waise verdienen dieselbe Liebe und Fürsorge wie leibliche Brüder. Wenn man sich, über das, was für ihren Unterhalt benötigt wird hinaus, an ihrem Vermögen insgeheim und ungerechtfertigterweise bereichert, so sieht doch Allāh (t) alles, was man tut. (ÜB) In unserer sog. modernen und zivilisierten Zeit gibt es immer noch Meldungen, die zeigen, wie die Waisenkinder misshandelt werden. Australische Waisenkinder z.B. sind nach einem Bericht der Zeitung "The Age" mehr als fünfundzwanzig Jahre lang für medizinische Experimente missbraucht worden. Wie die Zeitung berichtete, wurden an den Kindern bis 1970 unter anderem Untersuchungen für Impfstoffe gegen Herpes, Keuchhusten und Grippe vorgenommen. Auch seien Mittel erprobt worden, deren Wirksamkeit sich in Tierversuchen nicht habe feststellen lassen. Die Regierung im Bundesstaat Victoria kündigte eine Untersuchung der Fälle an. Die Zeitung berief sich auf Berichte aus medizinischen Fachzeitschriften aus den vierziger und fünfziger Jahren, wonach unter anderem die staatlichen "Commonwealth Serum laboratories" die Versuche in den Waisenhäusern vornahmen. Einige der zu Forschungszwecken missbrauchten Waisen waren demnach noch im Säuglingsalter. Die Kinder hatten häufig Abwehrreaktionen in Form von Abzessen gezeigt oder sich übergeben müssen. Ein anderes Forschungsinstitut hat inzwischen zugegeben, dass es einen Impfstoff gegen Herpes an sechzehn Säuglingen in einem Heim in Melbourne getestet habe. Ein Sprecher des Laboratoriums versicherte jedoch, dass die Untersuchungen mit dem Einverständnis des Erziehungspersonals vorgenommen worden seien. (FAZ 132/97) (vgl. 17:34-35 und die Anmerkung dazu).
Und heiratet keine Götzenanbeterinnen, ehe sie glauben. Und eine gläubige Dienerin ist besser als eine Götzenanbeterin, mag sie euch auch noch so gut gefallen. Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzenanbetern, ehe sie glauben. Und ein gläubiger Diener ist besser als ein Götzenanbeter, mag er euch auch noch so gut gefallen. Jene rufen zum Feuer, doch Allāh ruft zum Paradies und zur Verzeihung mit Seiner Erlaubnis und macht den Menschen Seine Zeichen klar, damit sie Seiner gedenken mögen. (2:221) 2:221 - Der Glaube spielt eine wesentliche Rolle in allen Beziehungen der menschlichen Gesellschaft, auch bei der Gründung einer Familie, die im islamischen Recht als Keimzelle der Gesellschaft gilt; sie wird durch die Heirat gegründet. Die beiden Ehepartner sollen für ihre große Aufgabe mit dem Glauben ausgerüstet sein. Männer und Frauen als Götzendiener sind dagegen nicht geeignet.
Und sie befragen dich über die Menstruation. Sprich: ”Sie ist ein Leiden. So haltet euch von den Frauen während der Menstruation fern und kommt ihnen nicht nahe, bis sie rein sind; und wenn sie rein sind, dann geht zu ihnen, wie Allāh es euch geboten hat. Wahrlich, Allāh liebt diejenigen, die sich (Ihm) reuevoll zuwenden und die sich reinigen.“ (2:222) Eure Frauen sind ein Saatfeld für euch; darum bestellt euer Saatfeld wie ihr wollt. Doch schickt (Gutes) für eure Seelen voraus. Und fürchtet Allāh und wisst, dass ihr Ihm begegnen werdet. Und verheiße den Gläubigen die frohe Botschaft. (2:223) 2:222 - Anas berichtete: ”Wenn eine Frau von ihnen menstruierte, aßen die Juden gewöhnlich nicht mit ihr gemeinsam und hielten sich nicht mit ihr zusammen in den Häusern. Da fragten die Leute den Propheten, Allāhs Segen und Friede auf ihm, und Allāh, der Erhabene, offenbarte: "Und sie befragen dich über die Menstruation ..." Da sagte der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm: "Macht alles, mit Ausnahme des Geschlechtsverkehrs." (Mu). Die kirchlichen Vorschriften für die Christen bestimmten: "Wenn eine Frau Ausfluss hat, und zwar den monatlichen Blutfluss, dann bleibt sie sieben Tage in ihrer Unreinheit. Jeder, der sie berührt, wird unrein bis zum Abend. Alles, worauf sie während ihrer Unreinheit liegt, wird unrein, ebenso wird alles unrein, worauf sie sitzt. Jeder, der ihr Lager berührt, muss seine Kleider waschen und sich baden; er ist unrein bis zum Abend." (Leviticus 15:19-21) Im Gegensatz zu diesen Religionsgemeinschaften gab es andere Leute, die sich ohne Bedenken geschlechtlich mit menstruierenden Frauen verkehrten. Über diese Sache suchten die Muslime Rat bei ihrem Propheten (a.s.s.). Die Menstruation wird im Qur’ān sowohl als Leiden, als auch Unreinheit bezeichnet; doch ist es lediglich das weibliche Organ, das durch die Menstruation verunreinigt ist, nicht der ganze Körper der Frau. Die Muslime dürfen mit ihren Frauen essen und trinken und sie während ihrer Periode auch umarmen und küssen. Nur der Geschlechtsverkehr ist untersagt, und zwar sowohl aus medizinischen wie auch aus hygienischen Gründen. Hier handelt es sich nicht um eine gesetzliche Vorschrift, sondern der natürliche Instinkt des Menschen wird angesprochen, der ihm die richtige Handlungsweise eingibt (ÜB). Vor dem Ausdruck: "dann geht zu ihnen, wie Allāh es euch geboten hat" müssen wir eine Weile stehen bleiben, um herauszufinden, was damit gemeint ist. Denn der Qur’ān lobt zwar an verschiedenen Stellen (vgl. 21:91; 23:5; 24:30-31; 33:35; 70:29; 66:12) diejenigen, die ihre Schamteile bewahren, eine offene Erklärung aber über die Geschlechtsorgane, die für den Geschlechtsverkehr zuständig sind, finden wir jedoch nicht. Wo steht also dieses Gebot? Es liegt also auf der Hand; denn es steht in der Schöpfungsart von Mann und Frau und in deren Anatomie. Dort, wo man die Gefühle für einander hat, wo die Erregung geschieht und wo das Verlangen für die Befriedigung des Geschlechtstriebs möglich ist, so ist dort die Stelle, die Allāh uns geboten hat. Mit anderen Worten bedeutet all das, dass Homosexualität und Perversion, wie z.B. der Anal- und Oralverkehr verboten sind (vgl. dazu die Titel: "Handbuch der muslimischen Frau", Islamische Bibliothek). 2:223 - Das Saatfeld ist der fruchtbare Boden, in den der Samen eingesenkt wird. Der Ausdruck ist ein höflicher Vergleich für den Geschlechtsverkehr mit der Frau, mit der unentbehrlich die Fortpflanzung der Menschheit gemacht wird. Die Ausdrucksweise "wie ihr wollt" wird von manchen Kommentatoren als "wann ihr wollt" erklärt, und das ist falsch. Damit ist jedoch gemeint, in welcher Körperlage der Geschlechtsverkehr auch immer geschieht, so soll dieser mit den normalen Geschlechtsteilen geschehen; denn der Anal- und Oralverkehr sind verboten (Näheres vgl. den Titel: "Handbuch der muslimischen Frau" [unter "Geschlechtsverkehr"], Islamische Bibliothek).
Und macht Allāh nicht bei euren Schwüren zum Hinderungsgrund, ehrlich und gottesfürchtig zu sein und Frieden zwischen den Menschen zu stiften. Und Allāh ist Allhörend, Allwissend. (2:224) Allāh wird euch nicht Unachtsamkeit in euren Schwüren zum Vorwurf machen, doch macht Er euch das zum Vorwurf, was eure Herzen erworben haben. Und Allāh ist Allverzeihend, Nachsichtig. (2:225) 2:224 - Man sollte nicht den Namen Allāhs missbrauchen, um billige Zwecke zu erreichen wie dies die Götzendiener vor dem Islam zu tun pflegten (vgl. 5:89 und die Anmerkung dazu). 2:225 - ‘Ā’iša, Allāhs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: ”Der Qur’ān-Vers >Allāh wird euch keine Unachtsamkeit in euren Schwüren zum Vorwurf machen [...]< wurde wegen (der beiden Schwurformen) >Nein, bei Allāh< und >Doch, bei Allāh< offenbart.“ (Bu) Unser Prophet Muḥammad (a.s.s.) hat gesagt: ”Wenn jemand einen feierlichen Schwur ablegt und dann feststellt, dass etwas anderes die richtigere Handlungsweise wäre, dann sollte er das tun, was richtiger ist; er soll dann seinen Schwur brechen und dafür Buße tun.“ (Bu, Mu) Für den Bruch eines Schwurs beträgt die Buße entweder die Speisung von zehn Armen, oder die Einkleidung derselben Zahl, oder die Befreiung eines Sklaven. Wenn man bedürftig ist und die Mittel dazu nicht aufbringen kann, so sind drei Fastentage einzuhalten. Unbedachte bzw. "gerutschte" Schwüre sind nicht bußpflichtig (vgl. 5:89; 16:91; 24:22 und die Anmerkung dazu).
Diejenigen, die Enthaltsamkeit von ihren Frauen beschwören, sollen vier Monate warten. Wenn sie sich dann von ihrem Schwur entbinden wollen, ist Allāh wahrlich Allverzeihend, Barmherzig. (2:226) Doch wenn sie den festen Entschluss zur Scheidung gefasst haben, dann ist Allāh wahrlich Allhörend, Allwissend. (2:227) 2:226 - Es gehört zu den Vorzügen der islamischen Gesetzgebung, dass die Dauer der Enthaltsamkeit durch das Verlassens des Ehebettes gesetzlich begrenzt ist, damit der Mann keine Möglichkeit hat, die weiblichen Gefühle seiner Frau für unbeschränkte Dauer zu beeinträchtigen (vgl. 2:227). 2:227 - Tut er dies trotzdem (vgl. 2:226), steht der Frau die Scheidung gesetzlich zu. Vom Richter erhält der Mann auf Antrag der Frau eine Verwarnungsfrist von höchstens vier Monaten, nach denen der Richter die Ehe scheidet, wenn der Mann der Frau in der genannten Frist nicht beigewohnt hat. (vgl. die beiden Titel: "Die Scheidung nach islamischem Recht" und "Handbuch der muslimischen Frau", Islamische Bibliothek).
Geschiedene Frauen sollen selbst drei Perioden abwarten, und es ist ihnen nicht erlaubt, zu verbergen, was Allāh in ihrer Gebärmutter erschaffen hat, wenn sie an Allāh und an den Jüngsten Tag glauben. Und ihre Ehemänner haben vorrangig das Anrecht, sie dann zurückzunehmen, wenn sie eine Versöhnung anstreben. Und ihnen (den Frauen) stehen die gleichen Rechte zu wie sie (die Männer) zur gütigen Ausübung über sie haben. Doch die Männer stehen eine Stufe über ihnen. Und Allāh ist Allmächtig, Allweise. (2:228) 2:228 - Diese Wartezeit nach der Scheidung ist für Frauen vorgeschrieben, damit eindeutig festgestellt werden kann, ob eine Schwangerschaft vorliegt. Bei jungen Frauen beträgt sie drei Monatsperioden, bei älteren Frauen, die keine Regel mehr haben, drei Kalendermonate, während es bei Gattinnen, mit denen die eheliche Beziehung noch nicht vollzogen wurde, keine Wartezeit gibt. Im Fall der Schwangerschaft verlängert sich die Wartezeit bis nach der Entbindung. Mit abwarten ist gemeint, bevor sie eine Ehe eingehen. Die Wartezeit ist einerseits da, um eine eventuelle Schwangerschaft feststellen zu können, andererseits ist es eine angemessene Zeit, in der sich die Ehepartner über ihre Gefühle füreinander klar werden können. Die geschiedenen Frauen haben die Pflicht, die Wartezeit einzuhalten und nicht zu verbergen, was Allāh (t) in ihren Schößen erschaffen hat. Der Mann dagegen hat die Pflicht, auf jeden Fall in der Wartezeit für den Unterhalt seiner Frau zu sorgen (vgl. 4:34). Hat er dann schließlich die Absicht, in die Ehe zurückzukehren, so darf dies nur mit dem festen Vorsatz geschehen, die Ehe gut weiterzuführen. Im Islam gehen die Bestrebungen dahin, den Ehestand so lang wie irgend möglich zu erhalten, insbesondere wenn Kinder vorhanden sind. (ÜB)
Die Scheidung ist zweimal. Dann (sollen die Männer die Frauen) in angemessener Weise behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, irgendetwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gegeben habt, es sei denn, beide (Mann und Frau) befürchten, die Schranken Allāhs nicht einhalten zu können. Und wenn ihr befürchtet, dass sie die Schranken Allāhs nicht einhalten können, dann liegt kein Vergehen für sie beide in dem, was sie hingibt, um sich damit loszukaufen. Dies sind die Schranken Allāhs, so übertretet sie nicht. Und wer die Schranken Allāhs übertritt - das sind diejenigen, die Unrecht tun. (2:229) Und wenn er sie entlässt, dann ist sie ihm nicht mehr erlaubt, solange sie nicht einen anderen Mann geheiratet hat. Wenn dieser sie entlässt, ist es kein Vergehen für beide, wenn sie zueinander zurückkehren, sofern sie annehmen, dass sie die Gebote Allāhs einhalten können. Dies sind die Schranken Allāhs, die Er denjenigen klarmacht, die wissen. (2:230) 2:229-230 - Für die ausführlichen Bestimmungen über die Scheidung vgl. den Titel: "Die Scheidung nach islamischem Recht", Islamische Bibliothek).
Und wenn ihr euch von den Frauen scheidet und sie sich der Erfüllung ihrer Wartezeit nähern, dann behaltet sie in gütiger Weise oder entlasst sie in gütiger Weise. Doch behaltet sie nicht aus Schikane, um zu übertreten. Und wer dies tut, der fügt sich selbst Unrecht zu. Und macht euch nicht über die Zeichen Allāhs lustig, und gedenkt der Gnade Allāhs, die Er euch erwiesen hat und dessen, was Er euch vom Buch und der Weisheit herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allāh und wisst, dass Allāh über alles Bescheid weiß. (2:231) 2:231 - Wenn der Ehemann die Vorschriften Allāhs missbraucht, um der Frau Schaden zuzufügen, so tut er dies zu seinem eigenen Nachteil; denn Allāh (t) zieht uns zur Rechenschaft über all das, was wir begangen haben. Allāh (t) hat dem Menschen für die Rechtleitung die Offenbarung und die Vernunft zum Selbstdenken gegeben. Wenn man der Gnade des Allmächtigen gedenkt und Ihn fürchtet, dann wird er nicht im Geringsten mit der Offenbarung Spott treiben und eine schwerwiegende Sünde gegenüber dem Schöpfer begehen.
Und wenn ihr die Frauen entlasst und sie ihren Termin erreichen, dann haltet sie nicht davon ab, ihre Gatten zu heiraten, wenn sie sich in gütiger Weise einigen. Dies ist eine Ermahnung für denjenigen unter euch, der an Allāh und an den Jüngsten Tag glaubt. Das ist besser für eure Lauterkeit und Reinheit. Und Allāh weiß, doch ihr wisst nicht. (2:232) 2:232 - Mit dem "Termin" ist die gesetzliche Wartefrist gemeint. (s. oben 2:228 und die Anmerkung dazu). Unter "ihre Gatten zu heiraten" fällt entweder ein anderer Gatte oder selbst der Ex-Ehemann, falls beide Parteien - Mann und Frau - in einem neuen Ehevertrag in gütiger Weise einigen. Diese göttliche Maßnahme gibt der Frau eine freie Entscheidung über ihr eigenes Leben, und ist damit besser und reiner für alle Beteiligten.
Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. (Das gilt) für die, die das Stillen vollenden wollen. Und es obliegt dem, dem das Kind geboren wurde, für (die Mütter) ihre Nahrung und Kleidung auf gütige Weise Sorge zu tragen. Von keiner Seele soll etwas gefordert werden über das hinaus, was sie zu leisten vermag. Einer Mutter soll nicht wegen ihres Kindes Schaden zugefügt werden, und dem, dem das Kind geboren wurde, nicht wegen seines Kindes. Und für den Erben gilt das gleiche. Und wenn sie beide in gegenseitigem Einvernehmen und nach Beratung (das Kind vorzeitig) entwöhnen wollen, dann liegt darin kein Vergehen für sie. Und wenn ihr eure Kinder stillen lassen wollt, so ist es kein Vergehen für euch, sofern ihr das, was ihr vereinbart habt, in gütiger Weise bezahlt. Und fürchtet Allāh und wisst, dass Allāh wohl sieht, was ihr tut. (2:233) 2:233 - Diese zweite Sura, "Al-Baqara", gilt in der Gelehrsamkeit als solche, die das Zusammenleben in der islamischen Gesellschaft regelt; denn sie wurde zu Al-Madīna offenbart (vgl. oben die Einleitung zu dieser Sura) nach dem Zustandekommen des islamischen Staates. In den vorangegangenen Versen haben wir ausführliche Gebote über Heirat, Scheidung, Menstruation, Wartefrist und Wiederheirat erfahren. In diesem Vers ist von Mutterschaft, Kindern und Stillen die Rede. Da dies inmitten der Anweisungen im Zusammenhang mit der Scheidung steht, bezieht es sich vornehmlich auf geschiedene Mütter, in deren Fall es besonders wichtig ist, dass die Interessen der Kinder gewahrt werden. Das bedeutet, dass eine frühere Beendigung des Stillens ebenfalls zulässig ist. Allāh, der Allwissende, empfiehlt den Müttern das Stillen ihrer Kinder zwei Jahre lang, weil dies sowohl für das physische wie auch für das psychische Wohlbefinden das Beste ist. Die neuesten Forschungsergebnisse haben gezeigt, dass eine zweijährige Stillzeit dem störungsfreien Wachstum des Neugeborenen am zuträglichsten ist. Ein Vater darf die Liebe der Mutter zu ihrem Kind nicht dazu benützen, um sich vor dem vorgeschriebenen Unterhalt zu drücken. Ebenso ist es der Mutter untersagt, die Sorge des Vaters um das Wohl des Kindes dazu zu missbrauchen, ihm finanziell zu überlasten. Das heißt, wenn der Vater stirbt, obliegt dem Erben des Vaters die Pflicht, für das Kind zu sorgen. (ÜB).
Und wenn diejenigen von euch, die abberufen werden, Gattinnen zurücklassen, so sollen diese (Witwen) vier Monate und zehn Tage abwarten. Und wenn sie dann ihren Termin erreicht haben, so ist es kein Vergehen für euch, wenn sie in gütiger Weise über sich selbst verfügen. Und Allāh ist wohl vertraut mit dem, was ihr tut. (2:234) 2:234 - Diesmal geht es um die Witwen (vgl. oben 2:233 und die Anmerkung dazu), die vor Ablauf der Wartezeit keine neue Ehe eingehen dürfen. Für sie beträgt die Wartezeit vier Monate und zehn Tage. Bei Schwangerschaft läuft diese nach der Geburt des Kindes ab. Wird das Kind unmittelbar nach dem Ableben seines Vaters geboren, so endet damit die Wartezeit für seine Mutter. Hierzu ist zu bemerken, dass die Wartezeit einer Witwe länger ist als die einer geschiedenen Frau. Hier spielen die Aspekte der Pietät und des Zusammenlebens eine Rolle. Der Lebensunterhalt für eine Witwe während der Wartezeit ist aus der Hinterlassenschaft ihres verstorbenen Ehemannes zu bestreiten. Nach Ablauf der Wartezeit dürfen weder die Angehörigen der Frau noch die ihres verstorbenen Ehemannes sie hindern, einen Mann ihrer Wahl zu heiraten.
Und es ist kein Vergehen für euch, wenn ihr ihnen (den Frauen) gegenüber Heiratsabsichten andeutet oder euch insgeheim mit diesem Gedanken tragt. Allāh wusste, dass ihr an sie denken werdet. Doch verabredet euch nicht heimlich mit ihnen, außer ihr sprecht ein geziemendes Wort. Und fasst keinen festen Entschluss zum Ehebund, bevor die Wartezeit erfüllt ist. Und wisst, dass Allāh dessen gewahr ist, was in euren Seelen ist. Darum seid vor Ihm auf der Hut. Und wisst, dass Allāh Allverzeihend und Nachsichtig ist. (2:235) 2:235 - Heiratsabsichten während der Wartezeit nur anzudeuten oder innerlich einen Heiratswunsch zu hegen, eine Witwe nach Ablauf ihrer Wartezeit zu heiraten, sind nicht verboten. Mit offenen Heiratsangeboten dagegen soll man zurückhaltend sein, damit man die Gefühle einer trauernden Frau nicht verletzt.
Es ist kein Vergehen für euch, wenn ihr die Frauen entlasst, bevor ihr sie berührt oder ihnen eine Brautgabe gewährt habt. Doch gewährt ihnen Versorgung: der Wohlhabende (nach dem), was er vermag, und der Minderbemittelte (nach dem), was er vermag - eine Versorgung auf gütige Weise. (Dies ist) eine Verpflichtung für die Gütigen. (2:236) 2:236 - Das Lösen eines Ehevertrags vor der Gewährung einer Brautgabe und bevor die geschlechtliche Beziehung zwischen Braut und Bräutigam vollzogen ist, bedeutet kein Verstoß gegen göttliche Vorschrift. Um eine freundliche Atmosphäre zwischen beiden Partnern und ihren Angehörigen zu schaffen, wird hier aus Menschlichkeit geboten, die "enttäuschte" Braut nicht mit leeren Händen gehen zu lassen. Ihr gegenüber freigebig zu sein wird in der Weise ans Herz gelegt. Ihr Versorgung zu gewähren oder Geschenke zu machen gehört dazu. Die Höhe des Gegebenen wird hier nicht bestimmt. Nur die Güte eines jeden Menschen wird angesprochen.
Und wenn ihr sie entlasst, bevor ihr sie berührt habt, jedoch nachdem ihr ihnen eine Brautgabe ausgesetzt habt, dann zahlt die Hälfte dessen, was ihr ausgesetzt habt, es sei denn, sie erlassen es (euch) oder der, in dessen Hand der Ehebund ist, erlässt es. Und wenn ihr es erlasst, so kommt das der Gottesfürchtigkeit näher. Und vergesst nicht, einander Güte zu erweisen. Wahrlich, Allāh sieht wohl, was ihr tut. (2:237) 2:237 - Wird der Ehevertrag nach der Gewährung einer Brautgabe und bevor die geschlechtliche Beziehung zwischen Braut und Bräutigam vollzogen ist, gelöst, so gehört die Hälfte der Brautgabe der Frau, es sei denn, der Mann erlässt ihr freiwillig die ganze Brautgabe, oder die Frau bzw. ihr gesetzlicher Vertreter die Zahlung aus freier Entscheidung erlässt. Wie die Güte und Freigebigkeit im vorangegangenen Vers ans Herz gelegt wurden, werden diese hier weiter betont. Derartiges gütiges Verhalten im Umgang mit den Mitmenschen in schweren Zeiten ist unerlässliche Voraussetzung für die Pflege der innermenschlichen Beziehung.
Haltet die Gebete ein, sowie das mittlere Gebet. Und steht in demütiger Ergebenheit vor Allāh. (2:238) Doch wenn ihr in Furcht seid, dann betet zu Fuß oder im Reiten. Und wenn ihr in Sicherheit seid, gedenkt Allāhs, wie Er euch das gelehrt hat, was ihr nicht wusstet. (2:239) 2:238 - Neben dem allgemeinen Befehl zur Einhaltung der fünf Pflichtgebete im Islam, wird hier besonders die Einhaltung des mittleren Gebets betont. Wenn man davon ausgeht, dass das Morgengebet das erste der fünf Gebete ist, so ist das Nachmittagsgebet nach dem Mittagsgebet das mittlere. Geht man davon aus, dass der neue Tag im islamischen Kalender nach dem Sonnenuntergang beginnt, so ist das Abendgebet vor dem Nachtgebet das erste und das Morgengebet das mittlere. Beide Gebete - Morgengebet und Nachmittagsgebet können als "mittleres Gebet" genannt werden; sie fallen für den Betenden schwer ein, weil das Nachmittagsgebet in der Freizeit der Muse und Entspannung nach Beendigung der Arbeit verrichtet werden muss, und weil man sich für das Morgengebet aus dem Schlaf erheben und es in der Morgendämmerung verrichten muss. (vgl. dazu den Titel: "Aṣ-Ṣalāh - das Gebet im Islam", Islamische Bibliothek). 2:239 - Hier geht es um das sog. "Gebet bei Furcht". In der derartigen Not ist man nach diesem Vers mit der Einhaltung der Gebetsrichtung nicht gebunden. Die vorgeschriebene Verbeugung und Niederwerfung im Gebet kann dann nur angedeutet werden. Die Belehrung hierzu gehört zum Wissen, das Allāh (t) uns in Übereinstimmung mit der Offenbarung in 96:1ff. gegeben hat.
Und diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen zurücklassen, sollen ihren Gattinnen Versorgung für ein Jahr vermachen, ohne dass sie vertrieben werden. Gehen sie jedoch weg, so ist es kein Vergehen für euch, wenn sie zu ihrem Besten über sich selbst verfügen. Und Allāh ist Erhaben, Allweise. (2:240) Und den geschiedenen Frauen eine Versorgung auf gütige Weise (zu geben, ist) eine Verpflichtung für die Gottesfürchtigen. (2:241) So macht euch Allāh Seine Zeichen klar; vielleicht werdet ihr (es) begreifen. (2:242) 2:240 - Es handelt sich um das Recht einer Witwe auf ihr Verbleiben im häuslichen Bereich ihres verstorbenen Ehemannes für die Dauer eines Jahres, sofern sie in dieser Zeit nicht wieder geheiratet, und wenn sie nach 4:12 von ihm nichts geerbt hat. 2:241 - Der Qur’ān ermahnt hier um weitere Rechte der Frauen; denn derartige Versorgung für eine geschiedene Frau ist verpflichtend, abgesehen von ihrem Recht auf Auszahlung der Morgengabe. 2:242 - Man muss sich über Allāhs Zeichen Gedanken machen, die in Seiner Gesetzgebung verankert sind. Wenn man gerecht und unbefangen alle Vorschriften der Offenbarung durchleuchtet, stellt man fest, dass diese nicht von Menschenhand und -geist erlassen sind; alles, was Allāh uns gebietet und verbietet, ist von Sinn und Begreiflichkeit erfüllt.
Hast du nicht über jene nachgedacht, die in Todesfurcht zu Tausenden aus ihren Häusern auszogen? Allāh sprach zu ihnen: ”Sterbt!“ Dann gab Er ihnen das Leben (wieder). Wahrlich, Allāh ist huldvoll gegen die Menschen, doch die meisten Menschen sind nicht dankbar. (2:243) Und kämpft auf dem Weg Allāhs und wisst, dass Allāh Allhörend und Allwissend ist. (2:244) Wer ist es, der Allāh ein gutes Darlehen gibt, damit Er es ihm um ein Vielfaches verdoppele? Und Allāh schmälert und mehrt, und zu Ihm werdet ihr zurückgebracht. (2:245) 2:243 - In seinem Kommentar (Bd. 1, S. 529) erwähnt Ibn Kaṯīr die Geschichte eines Volkes, das zu den Kindern Israels gehörte. Da die Menschen dort von einer vernichtenden Seuche heimgesucht wurden, so zogen sie in Todesfurcht zu Tausenden aus ihren Häusern in das Wildnis der Wüste; sie glaubten damit, dem Tod entronnen zu sein. Da erging der Befehl Allāhs über sie und sie starben allesamt. Nach einer Zeitepoche erweckte Allāh (t) unter den Kindern Israels einen ihrer Propheten, der Allāh darum bat, dass dieses tote Volk wieder durch ihn ins Leben gerufen wurde. Allāh (t) erhörte seine Bitte und ließ diese Menschen vor den Augen Seines Propheten aus dem Tod auferstehen (vgl. dazu Ezechiel 37,1ff.). 2:244 - Der Befehl zum Kampf in diesem Vers wird in derselben Sura wiederholt (vgl. 2:216 und die Anmerkung dazu). Der Kampf auf dem Weg Allāhs hat im Islam Normen und Gesetze und darf nicht als bloßes Angreifen ohne Maß und ohne Grund für selbstsüchtige Zwecke oder aus Habgier vorgenommen werden. Die islamischen Gelehrten gehen davon aus, dass der im Qur’ān gegebene Kampfbefehl nur zur Selbstverteidigung gegen einen Angriff oder zur Beendigung der Unterdrückung erlaubt ist; die Geschichte des Islam hat dies auch bestätigt. 2:245 - Eine Spende auf dem Weg Allāhs gilt als ein gesichertes Darlehen, das dem Spender vielfach zurückgezahlt wird, sowohl im Diesseits als auch im Jenseits (vgl. die ausführliche Beschreibung dazu im Titel: "Der Ǧihād - das Gesetz von Saat und Ernte", Islamische Bibliothek).
Hast du nicht nachgedacht über die Vornehmen von den Kindern Israels (in der Zeit) nach Moses, als sie zu einem Propheten unter ihnen sagten: ”Setze für uns einen König ein, damit wir auf dem Weg Allāhs kämpfen!“ Er sagte: ”Ist es nicht möglich, dass ihr, wenn euch vorgeschrieben ist zu kämpfen, doch nicht kämpfen werdet?“ Sie sagten: ”Was sollte uns dazu bewegen, dass wir nicht auf dem Weg Allāhs kämpfen, wo wir doch aus unseren Häusern vertrieben und von unseren Söhnen (getrennt) worden sind?“ Doch als ihnen vorgeschrieben wurde zu kämpfen, da wandten sie sich ab bis auf wenige von ihnen. Und Allāh kennt die Ungerechten. (2:246) 2:246 - vgl. unten 2:247, die Anmerkung dazu und die diesbezüglichen interessanten Anmerkungen bei ÜB.
Und ihr Prophet sagte zu ihnen: ”Wahrlich, Allāh hat bereits Saul zum König über euch eingesetzt.“ Da fragten sie: ”Wie kann ihm die Herrschaft über uns zustehen, wo wir doch das (größere) Anrecht auf die Herrschaft haben als er und ihm nicht genügend Vermögen gegeben ist?“ Er sagte: ”Wahrlich, Allāh hat ihn vor euch auserwählt und hat ihm reichlich Wissen und körperliche Vorzüge verliehen. Und Allāh gibt Seine Herrschaft, wem Er will.“ Und Allāh ist Allumfassend, Allwissend. (2:247) 2:247 - Dieser Teil des qur’ānischen Textes sollte im langen historischen Zusammenhang studiert werden. Dreitausend Jahre vorher, noch vor der Herrschaft Davids, erlitten die Israeliten Niederlage um Niederlage durch die Hände der Philister in Syrien. Ihr Prophet war alt geworden. Die Israeliten verlangten von ihm, dass er einen König und Herrscher über sie ernenne, unter dessen Führung sie Krieg führen könnten gegen ihre Feinde. Daher ernannte der Prophet den Saul (arab.: Ṭālūṭ) zum Herrscher über sie. Aber die Israeliten waren verärgert darüber und kritisierten ihn. Sie meinten: Wie kann Saul zum Herrscher über uns ernannt werden. da er aus keiner wohlhabenden Familie kommt noch adlige Geburt und Familie genießt? Die Antwort, die vom Propheten gegeben wurde, ist in obigen Versen des Qur’ān dargelegt. Die Antwort ist kurz aber umfassend und sie wirft Licht auf die Qualitäten eines Herrschers. Der Prophet sagte zu den Israeliten: "Euer Einwand ist grundlos. Führerschaft hängt nicht von Reichtum und adliger Geburt ab. Sie erfordert zwei Qualifikationen, die Saul im hohen Grade besitzt. Erstens verfügt er über das erforderliche Wissen, zweitens ist er euch in Gesundheit und körperlicher Stärke überlegen." Die Antwort zeigt, dass sowohl für ein Individuum wie für eine Nation die Aneignung von Macht und Herrschaft einem göttlichen Gesetz unterworfen ist. In diesem Gesetz wird niemand begünstigt und die Führerschaft und die Herrschaft entsprechend dieses Gesetzes geht an eine Person oder eine Nation, die gut bewandert in den modernen Wissenschaften ist, wie auch über körperliche Stärke verfügt. Daher haben wir als Muslime die Pflicht, andere Nationen in der Kenntnis moderner Wissenschaften und in der materiellen Stärke zu übertreffen. Dies ist im vollkommenen Einklang zu den Lehren des Qur’ān. (Nia)
Und ihr Prophet sagte zu ihnen: ”Wahrlich, ein Zeichen für seine Herrschaft soll sein, dass die Bundeslade zu euch (zurück-) kommen wird; darin ist Frieden von eurem Herrn und ein Vermächtnis von dem, was die Nachkommen von Moses und die Nachkommen von Aaron hinterlassen haben. Sie wird von Engeln getragen. Wahrlich, darin ist ein Zeichen für euch, wenn ihr Gläubige seid.“ (2:248) 2:248 - Die Bundeslade enthielt die geheiligten Vermächtnisse des Hauses Moses und Aarons, nämlich unter anderem Fragmente der Steintafeln mit den Geboten, die Moses (a.s.) am Berg Sinai empfangen hatte, sowie ein Original der Thora, das unter der Anleitung von Moses niedergeschrieben und den Leviten übergeben worden war. Die Lade war von den Philistern erobert worden, doch flößte sie ihnen solche Furcht ein, dass sie sie schließlich, auf einen Karren gebunden von zwei Milchkühen gezogen, zu den Kindern Israels zurücksandten. Da sie ohne Wagenlenker zurückkehrte, wurde sie offensichtlich auf Anweisung Allāhs von Engeln in die Richtung der Kinder Israels geleitet. Die Rückkehr der Bundeslade mit ihrem Inhalt, von Engeln getragen, stellte ein großes Wunder dar, das den Kindern Israels Zuversicht und Sicherheit in ihrem Kampf gegen ihre Feinde verleihen sollte. Wie ihnen ihr Prophet sagte, war dieses Wunder auch ein Beweis für die Richtigkeit der Auserwählung Sauls zu ihrem König.
Und als Saul mit den Heerscharen auszog, sagte er: ”Wahrlich, Allāh wird euch an einem Fluss prüfen. Wer aus ihm trinkt, gehört nicht zu mir, und wer nicht davon kostet, der gehört wahrlich zu mir, außer dem, der nur eine Handvoll mit seiner Hand (daraus) schöpft.“ Und sie tranken davon bis auf wenige von ihnen. Und als sie den Fluss überquert hatten, er und diejenigen, die mit ihm gläubig waren, sagten sie: ”Wir haben heute keine Kraft gegen Goliath und seine Heerscharen.“ Doch diejenigen, die damit rechneten, dass sie Allāh begegnen würden, sagten: ”Wie oft hat nicht eine geringe Schar über eine große Schar gesiegt mit Allāhs Erlaubnis! Und Allāh ist mit den Geduldigen.“ (2:249) 2:249 - Allāh (t) wählte für den Kampf diejenigen aus, die dazu fähig waren. Die Prüfung mit dem Trinken trennte die willensstarken Kämpfer von den wankelmütigen und schwachen. Die kleine Schar, die Saul die Treue gehalten hatte, war fest entschlossen, standhaft zu bleiben. Unter dieser Schar befand sich auch David (a.s.) (vgl. unten 2:251).
Und als sie gegen Goliath und seine Heerscharen in den Kampf zogen, sagten sie: ”Unser Herr, verleih uns reichlich Geduld und festige unsere Schritte und hilf uns gegen das Volk der Ungläubigen.“ (2:250) Und sie schlugen sie mit Allāhs Erlaubnis, und David erschlug Goliath, und Allāh gab ihm die Herrschaft und die Weisheit, und Er lehrte ihn, was Er wollte. Und wenn Allāh nicht die einen Menschen durch die anderen zurückgehalten hätte, dann wäre die Erde wahrhaftig von Unheil erfüllt. Doch Allāh ist huldvoll gegen alle Welten. (2:251) Dies sind die Zeichen Allāhs. Wir tragen sie dir in Wahrheit vor. Und wahrlich, du bist einer der Gesandten. (2:252) 2:250 - Hier muss der Leser auf das schöne Bittgebet der Gläubigen aufmerksam gemacht werden. Nach Standhaftigkeit des Herzens erfolgen die gefestigten Schritte und der Sieg über den Feind. Dem Feind nicht zu begegnen, um nicht gegen ihn kämpfen zu müssen, stellt keinen frommen Wunsch von den Dienern Allāhs dar (vgl. 7:126; 8:45-46 und die Anmerkungen dazu). 2:251 - Über David (a.s.) im Jugendalter wird folgendes berichtet: David hatte keine Kenntnis im Umgang mit Waffen und Rüstung. Selbst im Lager der Kinder Israels war er kaum bekannt und Goliath machte sich über ihn lustig. Selbst sein eigener älterer Bruder schalt ihn, weil er seine Schafe verlassen hatte; denn oberflächlich besehen war er nichts weiter als ein armer Schafhirte, sein Glaube aber machte ihn zu einem mehr als würdigen Gegner der Heerscharen der Philister. Als Saul ihm seine eigenen Waffen und Rüstung anbot, lehnte der junge Held dies ab; denn er war nicht vertraut im Umgang mit ihnen, während er seine Steinschleuder wohl zu gebrauchen wusste. David (a.s.) suchte fünf Kieselsteine aus und schoss sie so geschickt mit seiner Schleuder ab, dass er Goliath zu Boden streckte. Dann hob er Goliaths eigenes Schwert auf und erschlug ihn damit. Dies erschreckte die Soldaten der Philister derart, dass sie die Flucht ergriffen. Das Konzept des Aufstiegs und Niedergangs von Völkern erklärt auch die Rolle des Kampfes im Islam. (ÜB) 2:252 - Allāh (t) erzählt Seinem Gesandten Muḥammad, Allāhs Segen und Friede auf ihm, diese Geschichte, um ihm einiges über die göttliche Verfahrensweise mit anderen Propheten vertraut zu machen. (ÜB)
Dies sind die Gesandten. Wir haben einigen von ihnen den Vorrang über andere gegeben. Unter ihnen sind welche, zu denen Allāh gesprochen hat, und einige, die Er um Rangstufen erhöht hat. Und Wir gaben Jesus, dem Sohn Marias, die klaren Beweise und unterstützten ihn durch heilige Eingebung, und wenn Allāh es so gewollt hätte, dann hätten sich diejenigen, die nach ihnen kamen, nicht gegenseitig bekämpft, nachdem klare Beweise zu ihnen gekommen waren. Sie wurden jedoch uneins. Die einen von ihnen waren gläubig, die anderen ungläubig. Wenn Allāh es so gewollt hätte, dann hätten sie sich nicht gegenseitig bekämpft. Doch Allāh tut, was Er will. (2:253) 2:253 - Allāh (t) allein ist dazu berechtigt, den Unterschied zwischen Seinen Propheten und Gesandten zu machen. Zu diesem Vers vgl. unten 2:258 und die Anmerkung dazu: Dort geht es nämlich bei uns Menschen darum, dass wir in Glaubensfragen keine unterschiedliche Behandlung der Propheten und Gesandten machen dürfen. Moses (a.s.) z.B. war der einzige Prophet, mit dem Allāh (t) sprach. Dieses Privileg ließ Allāh (t) nicht einmal einem Propheten zu, den die Christen angeblich für den "Sohn Gottes" halten. Das Beglaubigungswunder eines Propheten bildete nur ein Spezifikum für ihn selbst. Es war keine Selbstverständlichkeit für andere Propheten, dass sie auf Grund ihres Prophetentums, das Wunder eines ihrer Vorgänger zu wiederholen; denn alles geschah nur mit der Erlaubnis Allāhs. Die Hervorhebung Jesu als Sohn Marias hat hier einen Grund. Denn als die Botschaft des Qur’ān herabgesandt wurde, galt die irrige Auffassung, dass er "Gottes Sohn" sei und es war auch die Rede von seiner "Doppelnatur" als Mensch und Gott zugleich. Deshalb wird hier auf seine menschliche Natur hingewiesen (vgl. 10:18, 19, 93; 17:54- 55 und die Anmerkungen dazu; ferner den Titel: "Allāhs letzte Botschaft", Islamische Bibliothek).
O ihr, die ihr glaubt! Spendet von dem, was Wir euch (an Gut) beschert haben, bevor ein Tag kommt, an dem es kein Handeln, keine Freundschaft und keine Fürsprache (mehr) geben wird. Die Ungläubigen sind es, die Unrecht tun. (2:254) 2:254 - Hier muss bemerkt werden, dass der Aufruf zum Spenden nicht an alle Menschen gerichtet ist, sondern nur an die Gläubigen, die an den Tag der Auferstehung und der Abrechnung, der noch kommen wird, glauben. An diesem Tag helfen innermenschliche Beziehungen und weltliche Interessen nicht mehr (vgl. 14:31 und die Anmerkung dazu).
Allāh - kein Gott ist da außer Ihm, Dem Ewiglebenden, Dem durch Sich Selbst Seienden. Ihn ergreift weder Schlummer noch Schlaf. Ihm gehört, was in den Himmeln und was auf der Erde ist. Wer ist es, der bei Ihm Fürsprache einlegen könnte außer mit Seiner Erlaubnis? Er weiß, was vor ihnen und was hinter ihnen liegt; sie aber begreifen nichts von Seinem Wissen, es sei denn das, was Er will. Weit reicht Sein Thron über die Himmel und die Erde, und es fällt Ihm nicht schwer, sie (beide) zu bewahren. Und Er ist der Hohe, der Allmächtige. (2:255) 2:255 - Dies ist der berühmte Thron-Vers des Qur’ān. Die göttlichen Attribute sind im Titel: "Und Allāhs sind die Schönsten Namen", Islamische Bibliothek, ausführlich erörtert. Die Behauptung, der Papst sei Gottesvertreter auf Erden und der kirchlicher Brauch des Sündenerlasses werden durch den Wortlaut dieses Verses zunichte gemacht. "Ihn ergreift weder Schlummer noch Schlaf", nicht einmal den sog. Sekundenschlaf: DAS BESTE 4/96, S. 48f. berichtet: "Müdigkeit gehört zu den häufigsten Schwierigkeiten, mit denen Autofahrer Kämpfen. Bei jedem vierten tödlichen Unfall ist vom Einschlafen als Ursache auszugehen. Jedem Fahrer muss klar werden, dass er bereits durch Übermüdung und erst recht durch den Sekundenschlaf vorübergehend jegliche Reaktionsfähigkeit verliert. Fachleute wissen es besser: Willenskraft reicht nicht, um der Schläfrigkeit auf Dauer zu widerstehen. In Allāhs Wort "Weit reicht Sein Thron über die Himmel und die Erde" bedeutet: Sein Thron ist nicht eng genug für die Himmel und die Erde, weil er zu ausgedehnt und zu weit ist. Dabei handelt es sich um nichts anderes als eine anschauliche Darstellung und enorme Vorspiegelung seiner Größe. So sagt Allāh (t): "Und die Ungläubigen haben Allāh nicht richtig eingeschätzt. Am Tage der Auferstehung wird Er die ganze Erde im Griff haben und die Himmel zusammengefaltet in Seiner Rechten." (39:67). (Zam, Gät) (vgl. 10:3;13:10f.; 22:75-76 und die Anmerkung dazu).
Es gibt keinen Zwang im Glauben. Der richtige Weg ist nun klar erkennbar geworden gegenüber dem unrichtigen. Wer nun an die Götzen nicht glaubt, an Allāh aber glaubt, der hat gewiss den sichersten Halt ergriffen, bei dem es kein Zerreißen gibt. Und Allāh ist Allhörend, Allwissend. (2:256) 2:256 - Dieser Vers besagt, dass der Glaube an den Islam und seine Lebensweise niemandem aufgezwungen wird. Der Islam garantiert, nachdem er den Menschen die Grundsätze der religiösen Vorstellungen darlegt, dieses Recht und untersagt seinen Anhängern, ihre Mitmenschen zum Glauben zu zwingen. Er versucht die Menschen nicht mit materiellen Argumenten zu überzeugen, und schon gar nicht mit Drohungen und Gewalt. (ÜB) (vgl. 16:35-37 und die Anmerkung dazu). 2:256 - In der Religion gibt es keinen Zwang; das heißt: Allāh (t) lässt den Glauben nicht durch Zwang und Nötigung geschehen, sondern durch Befähigung und freie Wahl. Dementsprechend hat Er gesagt: "Und wenn dein Herr gewollt hätte, wären die, die auf der Erde sind, alle zusammen gläubig geworden. Willst du nun die Menschen dazu zwingen, dass sie gläubig werden? (10:99). Das heißt: Wenn Er gewollt hätte, hätte Er sie zum Glauben gezwungen. Aber das hat Er eben nicht getan, sondern den Glauben auf die Grundlage freier Wahl gestellt. "Der rechte Weg des Glaubens ist klar geworden vor der Verirrung": Der Glaube ist vom Unglauben durch deutliche Hinweise unterschieden. "Wer nun an Aṭ-Ṭāġūt nicht glaubt": Wer sich frei dafür entscheidet, nicht an den Satan oder die Götzen, sondern an Allāh zu glauben. "Da hält sich damit an dem festesten Band": Diese Ausdrucksweise hängt zusammen mit dem starken, fest gedrehten Strick. Es ist das Band, bei dem man sich vor dem Reißen, das heißt der Zertrennung sicher fühlt. Es wird hier das durch Einsicht und Schlussfolgerung gewonnene Wissen des Glaubens mit etwas konkret Wahrgenommenem verglichen, so dass derjenige, der dies hört, es sich so vorstellt, als würde er es unmittelbar betrachten. So werden seine Überzeugung und seine Gewissheit darüber gefestigt. Man sagt, es handle sich hier um eine Kundgabe im Sinn eines Verbotes, nämlich: Übt in der Religion keinen Zwang aus! Doch sagen einige Leute, dies sei getilgt durch Allāhs Wort "Führe den Kampf gegen die Ungläubigen und die Heuchler und sei hart gegen sie!" (9:73; 66:9). Man sagt auch, das Verbot des Zwanges gelte speziell hinsichtlich der Leute der Schrift, da sie sich durch das Entrichten von Tribut gegen Zwang gefeit hätten. In einem Ḥadīṯ ist es überliefert, dass einer der Al-Anṣār von den Banū Sālim Ibn ‘Auf zwei Söhne hatte, die das Christentum angenommen hatten, bevor der Gesandte Allāhs geschickt wurde. Beide kamen nach Al-Madīna, und ihr Vater war dauernd um sie und sprach: "Bei Allāh! Ich werde euch nicht eher weglassen, als bis ihr euch zum Islam bekehrt habt." Die beiden weigerten sich indessen, und nun kamen sie alle drei mit ihrer Streitfrage vor den Gesandten Allāhs. Der Mann von den Al-Anṣār sagte: "O Gesandter Allāhs! Soll ein Teil von mir ins Höllenfeuer kommen und ich es mit ansehen?" Darauf kam der vorliegende Vers herab, und der Vater ließ die beiden gewähren. (Zam, Gät) 2:256 - Dieser Vers ist eine Fortsetzung der vorhergehenden Abhandlung über den Ǧihād. Es wurde hervorgehoben, dass es nicht das Ziel des Krieges ist, die Menschen mit Gewalt zu Muslimen zu machen. Ziel des Krieges ist einzig, Unordnung abzuschaffen. Was die Annahme des Glaubens des Islam anbelangt, so ist das dem Einzelnen eine Glaubenssache, und Glaubensmeinungen betreffen des Menschen Geist. Gewalt kann Körpern angetan werden aber nicht dem Geist. Darüber hinaus wird Gewalt von der Lehrschule angewendet, deren Argumente auf wackligen Fundamenten ruhen. Was den Islam anbelangt, so sind all seine Lehren klar. Der Qur’ān hat eine klare Linie der Unterscheidung zwischen dem Richtigen und dem Irrigen gezogen, zwischen Wahrheit und Falschheit, zwischen Licht und Finsternis. Daher kann jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand die Einladung des Islam annehmen. Ein anderer Aspekt der Sache ist, dass Allāh (t) und Sein Prophet, wie auch Seine Gesetzgebung (Šarī‘a) die Anwendung von Gewalt zulassen, wenn sie für die Erhaltung des Lebens und der menschlichen Werte die einzige Lösung ist. Der Qur’ān sagt, dass wer immer die falschen Götter (Ṭāġūt) verwirft und an Allāh glaubt, der wird davon Nutzen ziehen, weil er eine starke Unterstützung erhält, die nicht zerbricht, und mit deren Hilfe der Mensch seine Schwierigkeiten in diesem Leben überwinden und Erfolg im Jenseits gewinnen kann. Wenn daher die Geschöpfe Allāhs Vorteile durch die Annahme des Islam haben, so will Allāh ihnen den Islam nicht aufzwingen. Kernpunkt der Sache ist, dass es in der wahren Religion keinen Zwang gibt. Es hängt ausschließlich von des Menschen Willen ab, ob er den Islam annimmt. (Nia)
Allāh ist der Beschützer derjenigen, die glauben. Er führt sie aus den Finsternissen ins Licht. Diejenigen aber - die ungläubig sind, deren Freunde sind die Götzen. Sie führen sie aus dem Licht in die Finsternisse. Sie werden die Bewohner des Feuers sein, darin werden sie ewig bleiben. (2:257) 2:257 - Die Finsternis steht hier als Sammelbegriff für alle Arten von Unheil, das einen Ungläubigen in all seinen Lebensbereichen, sowohl im Diesseits als auch im Jenseits. In der Finsternis irrt man sich ab und ohne Licht kann man den richtigen Weg nicht finden. Ferner ist die Finsternis identisch mit der Falschheit, während Licht mit der Wahrheit identisch ist. Im Qur’ān steht das Wort Licht stets im Singular, während sein Gegenteil, die Finsternis, immer im Plural gebraucht wird. Das bedeutet, dass der richtige Weg nur ein einziger ist, während es sehr zahlreiche Formen der Abweichung davon gibt. (ÜB) (vgl. 10:62-64; 16:63 und die Anmerkung dazu).
Hast du nicht über jenen nachgedacht, der über seinen Herrn mit Abraham ein Wortgefecht führte, weil Allāh ihm die Herrschaft gegeben hatte? Als Abraham sagte: ”Mein Herr ist Derjenige, Der lebendig macht und sterben lässt“, sagte er: ”Ich bin es, der lebendig macht und sterben lässt.“ Da sagte Abraham: ”Doch es ist Allāh, Der die Sonne im Osten aufgehen lässt; so lass du sie im Westen aufgehen.“ Da war der Ungläubige verwirrt. Und Allāh leitet nicht die ungerechten Leute. (2:258) 2:258 - Die Kommentatoren gehen davon aus, dass es sich hier um den König Nimrud handelt, dem Allāh die Herrschaft über sein Volk gegeben hatte. Als Herrscher betrachtete sich dieser König als derjenige, der über dessen Leben und Tod zu bestimmen hat, weil er Menschen in seinen Kerkern, die mit dem Tod verurteilt worden sind, begnadigen und ihnen das Leben schenken, während er über andere - ohne Rechenschaft zu befürchten - mit dem Tod bestrafen kann. Als das Wortgefecht mit dem Tyrann fruchtlos verlief, lenkte Abraham (a.s.) die Aufmerksam des weltlichen Herrschers - ohne jedes "wenn" und "aber" - auf die unabänderlichen Gesetze des Allmächtigen Schöpfers (vgl. dazu den Titel: "Allāhs Friede auf Ibrāhīm" [s.u.: "Ibrāhīm im Qur’ān], Islamische Bibliothek) (vgl. ferner 26:69-77 und die Anmerkung dazu).
Oder (hast du auch nicht über) den (nachgedacht), der an einer Stadt vorüberkam, die wüst in Trümmern lag? Da sagte er: ”Oh, wie soll Allāh dieser nach ihrer Zerstörung wieder Leben geben?“ Und Allāh ließ ihn für hundert Jahre tot sein. Dann erweckte Er ihn wieder. Er sprach: ”Wie lange hast du verharrt?“ Er sagte: ”Ich verharrte einen Tag oder den Teil eines Tages.“ Da sprach Er: ”Nein, du verharrtest einhundert Jahre. Nun betrachte deine Speise und deinen Trank. Sie sind nicht verdorben. Und betrachte deinen Esel. Wir machen dich damit zu einem Zeichen für die Menschen. Und betrachte die Knochen, wie Wir sie zusammensetzen und dann mit Fleisch bekleiden.“ Und als ihm dies klargemacht worden war, sagte er: ”Ich weiß, dass Allāh Macht hat über alle Dinge.“ (2:259) 2:259 - Die gestellte Frage ist kein Ausdruck der Bezweifelung, sondern der Bewunderung der Allmacht Allāhs; genauso wie die Frage Abrahams (a.s.) im darauf folgenden Vers. Man bemerkt im darauf folgenden Satz wie die göttliche Verfahrensweise ohne Worte weitergeht. Wenn nach 22:47 ein Tag bei Allāh 1000 Jahre unserer Zeitrechnung beträgt, so beträgt bei Ihm der Zeitablauf von hundert Jahren 2 Stunden und 24 Minuten (vgl. dazu 18:19). Während Speise und Trank, die der Mann zurückgelassen hatte, nicht dem Verfallsgesetz unterlagen, blieben von dem Esel nur die Knochen. Da wurde die Allmacht Allāhs für den Betrachter erkennbar (vgl. 18:19-20; 26:69-77 und die Anmerkung dazu).
Und gedenke, als Abraham sagte: ”Mein Herr, lass mich sehen, wie Du die Toten wieder zum Leben bringst.“ Er sprach: ”Glaubst du denn nicht?“ Er sagte: ”Doch! Aber (ich frage), um mein Herz zu beruhigen.“ Er sagte: ”Nimm dir vier Vögel und zerstückle sie, dann setze auf jeden Berg einige Teile davon. Hierauf rufe sie. Sie werden eilends zu dir kommen. Und wisse, dass Allāh Allmächtig und Allweise ist!“ (2:260) 2:260 - Mit dem vorangegangenen Vers 258 fängt die Frage über Leben und Tod an. Im Vers 259 geht es weiter mit einer anderen Variante der Wiederbelebung der Materie. Nunmehr in diesem Vers wird das Leben vor den Augen Abrahams beendet und wiederholt. Dieses Beispiel und jene vorangegangen Beispiele festigen in uns den Glauben an die Auferstehung nach dem Tod (vgl. den Titel: "Allāhs Friede auf Ibrāhīm" [s.u.: "Ibrāhīm im Qur’ān], Islamische Bibliothek) (vgl. ferner 26:69-77 und die Anmerkung dazu).
Das Gleichnis derjenigen, die ihr Vermögen auf dem Weg Allāhs ausgeben, ist wie das Gleichnis eines Samenkorns, das sieben Ähren wachsen lässt, in jeder Ähre hundert Körner. Und Allāh vervielfacht es, wem Er will. Und Allāh ist Allumfassend, Allwissend. (2:261) 2:261 - Mit diesem Vers stehen wir kurz vor dem Ende der Sura Al-Baqara. Im Sprachstil des Verses merken wir, dass keine Befehlsform zum Ausgeben des Vermögens auf dem Weg Allāhs verwendet wird, sondern ein Gleichnis zur Ermunterung zum Ausgeben. Mit den beiden vorangegangenen Versen 244 und 245 werden die Gläubigen dagegen dazu aufgefordert (für die ausführliche Erklärung zu diesem Vers vgl. den Titel: "Der Ǧihād - das Gesetz von Saat und Ernte", Islamische Bibliothek).
Diejenigen, die ihr Vermögen auf dem Weg Allāhs spenden, dann dem, was sie gespendet haben, weder Vorhaltung noch Ungemach folgen lassen, denen wird ihr Lohn von ihrem Herrn zuteil werden, und weder Angst wird über sie kommen noch werden sie traurig sein. (2:262) Gütige Rede und Verzeihung sind besser als ein Almosen, dem ein Übel folgt; und Allāh ist Reich und Milde. (2:263) O ihr, die ihr glaubt, vereitelt nicht eure Almosen durch Vorhaltungen und Ungemach, gleich dem, der sein Gut ausgibt, um von den Leuten gesehen zu werden, und nicht an Allāh glaubt und an den Jüngsten Tag. Das Gleichnis dessen ist das Gleichnis eines Felsens mit Erdreich darüber, und es trifft ihn ein Platzregen und lässt ihn hart. Sie richten nichts aus mit ihrem Verdienst; denn Allāh leitet nicht die ungläubigen Leute. (2:264) 2:262 - Seinen Reichtum im Wege Allāhs auszugeben ohne zu versuchen, seinen Ruf der Großzügigkeit aufzurichten und ohne Aufheben machen zu wollen, ist eine hoch verdienstvolle Tat im Islam. Der Qur’ān betont mehrmals, dass die Gläubigen diese Gewohnheit so viel wie möglich pflegen sollten. In diesem Vers hat Allāh auch die Gläubigen aufgefordert, ihren Reichtum für die Sache Allāhs auszugeben, und es wurde hervorgehoben, dass ein Mensch göttliche Belohnung erwarten darf, wenn er seinen Reichtum im Wege Allāhs ausgibt, vorausgesetzt, dass er sich immer zwei Dinge vergegenwärtigt. Erstens sollte jemand, der von seinem Reichtum jemandem gibt, niemals von seiner Großzügigkeit reden oder von den Wohltaten, die er jenem erwiesen hat. Wenn er jemandem hilft, so sollte er nicht erwarten, dass dieser ihm dankbar ist. Er sollte nicht in seinem Herzen das Gefühl hochheben, dass er ein Wohltäter wäre. Zweitens sollte er keine Ungerechtigkeit gegen die Person begehen, der er hilft. (Nia) 2:262-263 - Mit diesem Vers schützt Allāh (t) Würde und Gefühle des Empfängers (ÜB). "Ungemach zufügen" bedeutet, dass man gegen den Beschenkten anmaßend wird, weil man ihm etwas gegeben hat. Ferner, dass es ein Unterschied ist, ob man etwas spendet oder ob man darauf verzichtet, auf derartige Verdienste zu pochen und dem Beschenkten Ungemach zuzufügen. Ferner soll es deutlich machen, dass dieser Verzicht besser ist als das Spenden selbst, genau wie Allāh den geraden Kurs im Glauben durch Sein Wort in 41:30; 46:12 für besser hingestellt hat als die Annahme des Glaubens. "Freundliche Worte": eine höfliche Ablehnung. "Und Verzeihen": und dass man dem Bittenden vergibt, wenn sich seine Bitte für den Angegangenen als lästig erweist, oder dass man von Allāh Vergebung erhält, weil man höflich abgelehnt hat, oder dass der Bittende vergibt, weil er die höfliche Ablehnung als zureichenden Entschuldigungsgrund ansieht. (Zam, Gät) 2:264 - Falsche Wohltätigkeit, nur damit man von den Menschen dabei beobachtet wird, ist in Wirklichkeit gar keine Wohltätigkeit. Ja, sie ist sogar noch schlimmer; denn sie beweist den Unglauben an Allāh (t) und an das Jenseits. "Und Allāh durchschaut euer Tun", heißt es im darauf folgenden Vers 265. (ÜB)
Das Gleichnis jener aber, die ihr Gut ausgeben im Trachten nach Allāhs Wohlgefallen und zur Stärkung ihrer Seele, ist das Gleichnis eines Gartens auf einem Hügel: es trifft ihn ein Platzregen, und da bringt er seine Früchte zweifach (hervor). Und wenn ihn kein Platzregen trifft, so doch Tau. Und Allāh durchschaut euer Tun. (2:265) 2:265: vgl. ÜB zu 2:264 und die Anmerkung dazu.
Wünscht einer von euch, dass er einen Garten besitze mit Palmen und Reben, durcheilt von Bächen, in dem er allerlei Früchte habe, und dass ihn das Alter treffe, während er (noch) schwache Sprösslinge habe, und (dass) ihn (den Garten) ein feuriger Wirbelsturm da treffe und er verbrenne? So erklärt euch Allāh die Zeichen; vielleicht denkt ihr (darüber) nach. (2:266) 2:266 - Die milde Gabe verleiht dem Spender Schutz und Sicherheit. Wer im diesseitigen Leben nicht Gutes tut, der wird wie dieser beschriebene alte Mann sein, dessen Nachkommenschaft noch zu schwach ist, um ihn beim neuen Anfang und Wiederaufbau zu unterstützen.
O ihr, die ihr glaubt, spendet von dem Guten, das ihr erwarbt, und von dem, was Wir für euch aus der Erde hervorkommen lassen, und sucht darunter zum Spenden nicht das Schlechte aus, das ihr selber nicht nähmt, ohne dabei die Augen zuzudrücken; und wisst, Allāh ist Reich und Gepriesen. (2:267) Satan droht euch Armut an und befiehlt euch Schändliches, Allāh aber verheißt euch Seine Vergebung und Huld. Und Allāh ist Allumfassend und Allwissend. (2:268) Er gibt die Weisheit, wem Er will, und wem da Weisheit gegeben wurde, dem wurde hohes Gut gegeben; doch niemand bedenkt dies außer den Einsichtigen. (2:269) 2:267 - Das gespendete Gut soll auf ehrliche und aufrichtige Weise erworben sein. Anlass für die Offenbarung dieses Verses war das Gebaren einiger von Al-Anṣār, die bei der Dattelernte die weniger guten Früchte in der Moschee des Propheten aufgehängt hatten, damit sich die Armen davon nehmen konnten. Mit diesem Vers hat Allāh (t) die Gläubigen auf einzigartige Weise zurechtgewiesen, woran wir sehen, dass es in einer geschlossenen Gemeinschaft durchaus auch Mitglieder geben kann, die Zurechtweisung nötig haben. (ÜB) 2:268 - In den vergangenen Versen wurden die Gläubigen aufgefordert, ihren Reichtum im Wege Allāhs auszuteilen. Im Allgemeinen glauben die Menschen, dass sie selbst arm werden, wenn sie ihren Reichtum im Wege Allāhs ausgeben, sei es für das Wohl des eignen Landes oder des Gemeinwesens oder um bedürftigen Brüdern und Schwestern zu helfen. Der Qur’ān sagt, dass diese Idee eine Einflüsterung Satans ist. Er sagt, dass wann immer du deinen Reichtum im Wege Allāhs ausgegeben hast, Satan dich mit Armut bedroht und dir Liederlichkeit und Unzucht befiehlt. Im Arabischen bedeutet "Al-Fāḥšā’" alle schlechten Dinge und Eigenschaften. Aber dieser Ausdruck wird besonders für die Krankheit des Geizes gebraucht. Das berühmte arabische Wörterbuch "Al-Qāmūs", sagt: "Al-Fāḥiš" bedeutet "Al-Baḫīl" (der Geizhals). Auf diese Weise befiehlt Satan "Al-Fāḥšā’", was bedeutet, dass man geizig wird, obgleich dies ein teuflischer Charakterzug ist. Daher sagt der Qur’ān, dass dich Satan zum Geiz aufruft und dass er dir mit Armut droht. Allāh, um dessen Willen du deinen Reichtum ausgibst, verspricht dir im Gegenteil zu Wohltaten Gunsterweise. Zuerst zeigt Er dir Seine Gunst, in dem Er dir Verzeihung gewährt, und zweitens wird Er dich mit Wohltaten in dieser Welt segnen, falls du deinen Reichtum Ihm zum Wohlgefallen ausgegeben hast. Dein Reichtum wird nicht abnehmen; er wird eher zunehmen und du wirst Würdigkeit in diesem Leben gewinnen. Gedenke, dass Allāh Allumfassend ist und dass Er allein dich mit unzähligen Wohltaten begünstigen kann. Er wird dir vergeben entsprechend deiner Absichten. Nun liegt es an dir, ob du den Einflüsterungen Satans über den Geiz zulegst, oder ob du Allāhs Gnaden erntest durch die göttlichen Verheißungen. (Nia) 2:269 - "Er gibt die Weisheit": Er verleiht Seinen Beistand beim Trachten nach Wissen und beim Handeln danach. Weise ist vor Allāh, wer wissend ist und danach handelt. (Zam, Gät) Die Bedeutung des Verses ist, dass Wissen und Weisheit die besonderen Gaben Allāhs sind und dass keine Gesellschaft oder kein Gemeinwesen ein Monopol darauf hat. Allāh kann Seine Segnungen zu jedem geben, den Er liebt; und wer diesen Segen erhält, sollte ihn als überreiches Gut betrachten. In der arabischen Grammatik ist "Ḫairan kaṯīran" (überreiches Gut) ein alltäglicher Satz, der Größe anzeigt. Dies bedeutet, dass Weisheit eine solch große Gabe ist und eine solch hohe Tugend, dass ihre Größe grenzenlos ist. Der Prophet (a.s.s.) sagte das gleiche, in dem er seine Anhänger lehrt, dass Allāh dem Gläubigen Verständnis des Glaubens gibt, dem er etwas Gutes geben will. Der Wert, der der Sache nach Wissen vom Qur’ān und Propheten beigemessen wird, ist in diesen Versen voll wiedergegeben. Der Qur’ān und der Empfänger des Qur’ān haben einen großen Segen auf die Menschheit verliehen, in dem die erste Offenbarung gebracht wurde, die als Folge hatte: "Lies im Namen deines Herrn!" (96:1ff.) Der Prophet war eine Verkörperung des Wissens, aber selbst bis zum letzten Atemzuge seines Lebens betete er zu Allāh: "O Herr, vermehre mein Wissen." Wenn der Mensch gestorben ist, so ist ein Kapitel seiner Handlungen geschlossen; aber der Prophet sagt, dass vorteilhaftes Wissen dem gelehrten Mann selbst noch nach dem Tode Gutes bringt. Dieses vorteilhafte Wissen wird durch den Qur’ān als "überfließendes reichliches Gut" bezeichnet. Nun liegt es an uns Menschen, dass wir uns dem Erwerb dieses überfließenden Gutes widmen. (Nia) U
nd was ihr an Spende gebt oder als Gelübde versprecht, seht, Allāh weiß es, und die Ungerechten finden keine Helfer. (2:270) Wenn ihr Almosen offenkundig gebt, so ist es angenehm, und wenn ihr sie verbergt und sie den Armen gebt, so ist es besser für euch und sühnt eure Missetaten. Und Allāh ist eures Tuns kundig. (2:271) 2:270 - Spenden und Gelöbnisse können nur gegenüber Allāh (t) abgeleistet und eingehalten werden. Tut man dies einem anderen gegenüber, so begeht man Beigesellung bzw. Götzendienerei, wie dies der Fall war mit den heidnischen Bräuchen in der Zeit der Ǧāhiliyya vor dem Islam. 2:271 - Das Geben von Almosen ist gut, sei es geheim oder offenkundig. Es ist besser, wenn "die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut". Eine derartige offenkundige Handlung darf auf keinen Fall mit der Absicht getan werden, nur von Menschen gesehen und als Freigebig gelobt zu werden. Hat man vor, die Menschen zum Spenden zu bewegen, dann ist es jedoch besser, die Tat zu offenbaren, insbesondere wenn es sich um die Entrichtung der pflichtmäßigen Abgabe der Zakāh handelt.
Ihre Rechtleitung obliegt nicht dir, sondern Allāh leitet recht, wen Er will. Was immer ihr an Gutem spendet, das ist für euch selbst, und ihr (sollt) nicht spenden, es sei denn aus Verlangen nach dem Angesicht Allāhs. Und was immer ihr an Gutem spendet, das soll euch voll zurückerstattet werden, und es soll euch kein Unrecht zugefügt werden. (2:272) (Dies ist) für die Armen, die auf dem Weg Allāhs (daran) gehindert werden, sich frei im Land zu bewegen. Der Unwissende hält sie für reiche wegen (ihrer) Zurückhaltung. Du aber erkennst sie an ihrem Auftreten. Sie betteln die Menschen nicht aufdringlich an. Und was immer ihr an Gutem spendet, wahrlich, Allāh weiß es. (2:273) Diejenigen, die ihr Vermögen bei Nacht und Tag, geheim oder offen, spenden - denen ist ihr Lohn von ihrem Herrn (gewiss), und sie brauchen keine Angst zu haben noch werden sie traurig sein. (2:274) 2:272 - "Ihre Rechtleitung obliegt nicht dir, o Muḥammad. "... sondern Allāh leitet recht, wen Er will": Er verleiht Sein Wohlwollen dem, von welchem Er weiß, dass ihm das Wohlwollen Nutzen bringt und dass er sich von Verbotenem fernhält. (Zam, Gät). Für den Satz"...es sei denn aus Verlangen nach dem Angesicht Allāhs" vgl. oben 2:270 und die Anmerkung dazu. 2:273 - "... auf dem Weg Allāhs" ist in weitestem Sinn zu verstehen. 2:274 - "... bei Nacht und Tag" bedeutet, dass der Zeitpunkt für die Unterstützung der Bedürftigen offen bleibt. Dem Bittsteller, der aus Not um eine Hilfe in der Nacht bittet, darf kein Vorwurf gemacht werden. Dies ist ferner ein Prüfstein für den Spender, dessen Tür für die Not immer offen bleibt. Der Gebende empfindet durch seine Freigebigkeit die wahre Glückseligkeit. Angst vor Armut braucht er nicht zu haben und wegen der von ihm gegebenen Spende aus seinem Vermögen braucht er nicht traurig sein. Hierzu muss bemerkt werden, dass der Spender nach 25:67 die goldene Mitte zwischen Geiz und Verschwendung berücksichtigen muss (vgl. dazu 17:26-30). 2:274 - Außer dem Glauben an Allāh und seine Propheten sind Gebet und Zakāh die Grundlagen der Religion. Der Geist des Gebets besteht darin, die Rechte Allāhs zu achten. Der Geist der Zakāh besteht darin, den Geist der Freigebigkeit zu pflegen. Die Zakāh wird von keinem gezahlt, der geizig ist, während ein freigebiger Mensch Angenehmes und Zufriedenheit fühlt, wenn er die Zakāh zahlt. Studiert man den Qur’ān, so sieht man, dass zwei Worte häufig wiederkehren: Das Wort "Infāq" (den Reichtum im Wege Allāhs auszugeben) und das Wort "‘Atā’" (das Hergeben um der Sache Allāhs Willen). In diesen Versen werden jene Personen gelobt, die bereit sind, Tag und Nacht, heimlich und öffentlich, ihren Reichtum im Wege Allāhs herzugeben. Solche Personen haben ihren Lohn bei ihrem Herrn. Sie werden weder Furcht haben noch traurig sein. "Ḫauf" im Arabischen bedeutet jene Geisteshaltung, die Furcht empfindet wegen künftiger Gefahren, während "Ḥuzn" im Arabischen die Sorge bezeichnet, die jemand über Glück in der Vergangenheit fühlt. Jene, die ihren Reichtum um Allāhs Willen ausgeben, werden weder bereuen, ihren Reichtum, in dieser Welt ausgegeben zu haben, noch werden sie irgendeine Furcht für ihre Zukunft empfinden, wenn sie an die Behandlung denken, die ihnen zuteil werden wird. Sie werden in jeder Beziehung ganz glücklich sein, und Allāh wird ihnen großen Lohn geben. Der Prophet (a.s.s.) hat auf die Wichtigkeit der Freigebigkeit hingewiesen und hat in seinen Gesprächen mehr als einmal sie hervorgehoben. Einmal fragte er seine Gefährten: ”Gibt es einen unter euch, der das Eigentum seiner Hinterbliebenen höher hält als sein eigenes Eigentum?“ Die Gefährten sagten: ”Da gibt es niemanden.“ Der Prophet sagte: ”Das, was er vorneweg geschickt hat, das ist sein Eigentum, und was er zurückgelassen hat, das ist das Eigentum seiner Hinterbliebenen.“ Der obige qur’ānische Vers lehrt uns, dass wir nicht die Liebe zum Reichtum pflegen sollten. Im Gegenteil, wir sollten die Gewohnheit pflegen, um Allāhs Sache willen unseren Reichtum auszugeben. Dies wird Erhöhung in dieser Welt bringen und Heil im Jenseits. (Nia)
Diejenigen, die Zinsen verschlingen, sollen nicht anders dastehen als wie einer, der vom Satan erfasst und zum Wahnsinn getrieben wird. Dies (soll so sein) weil sie sagen: ”Handel ist dasselbe wie Zinsnehmen.“ Doch Allāh hat den Handel erlaubt und das Zinsnehmen verboten. Und wenn zu jemandem eine Ermahnung von seinem Herrn kommt und er dann aufhört - dem soll verbleiben, was bereits geschehen ist. Und seine Sache ist bei Allāh. Wer es aber von neuem tut - die werden Bewohner des Feuers sein, darin werden sie ewig bleiben. (2:275) 2:275 - Ibn ‘Abbās, Allāhs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: ”Der zuletzt offenbarte Qur’ān- Vers war der Vers über das Verbot der Zinsen (Ribā).“ (Bu) Unser Prophet (a.s.s.) hat auf das schärfste nicht nur das Nehmen und Geben von Zinsen verurteilt, sondern sogar das Niederschreiben und Bezeugen solcher verabscheuungswürdigen Geschäfte, weil das Zinsgeschäft die Brüderlichkeit unter den Mitmenschen zerstört und die Bereitschaft für Mildtätigkeit verschwinden lässt. "... sollen nicht anders dastehen", wenn sie aus ihren Gräbern erweckt werden. "Als wie einer, der vom Satan geschlagen ist"; das heißt: als einer der zu Boden gestreckt ist. Dies ist die Strafe dafür, dass sie sagen: Handel und Zins sind ein und dasselbe. Man könnte nun fragen: Warum ist nicht in Umkehr der Reihenfolge von Handel und Zins gesagt, dass Zins und Handel ein und dasselbe sind, da im vorliegenden Zusammenhang doch vom Zins und nicht vom Handel die Rede ist? Man hätte doch sagen müssen, dass die Zinsnehmer den Zins mit dem Handel vergleichen und den Zins dann für erlaubt halten. Ihr Scheinargument besteht ja darin, dass sie sagen: Wenn jemand etwas für zwei Dirham kaufen würde, das nur einen Dirham wert ist, so wäre das statthaft. Ebenso ist es, wenn man einen Dinar für zwei verkauft. Darauf kann erwidert werden: Hier liegt eine Art Übersteigerung vor, und zwar in der Richtung, dass sie in ihrem festen Glauben an die Erlaubnis des Zinses einen derartigen Grad erreicht haben, dass sie den Zins als Urform und Norm des Erlaubten ansetzen, um dann den Handel damit zu vergleichen. "Doch Allāh hat den Handel erlaubt und das Zinsnehmen verboten": Durch dieses Wort Allāhs wird bestritten, dass sie beide gleich behandeln dürfen, und gezeigt, dass ein Analogieschluss wie ihn das Scheinargument der Zinsnehmer darstellt durch eine anderslautende ausdrückliche Bestimmung zunichte gemacht wird. Denn dieses Wort Allāhs erweist, dass ihr Analogieschluss zwischen Erlaubnis und Verbot Allāhs nichtig ist. (Zam, Gät)
Allāh wird den Zins dahinschwinden lassen und die Mildtätigkeit vermehren. Und Allāh liebt keinen, der ein hartnäckiger Ungläubiger und Übeltäter ist. (2:276) Wahrlich, denjenigen, die gläubig sind und gute Werke tun und das Gebet verrichten und die Zakāh entrichten, ist ihr Lohn von ihrem Herrn (gewiss) und sie brauchen keine Angst haben noch werden sie traurig sein. (2:277) 2:276 - Unser Prophet (a.s.s.) sagte: ”Welche Vermehrung sich auch immer durch Zinsen ergeben sollte, am Ende führt sie doch zur Verarmung.“ (Ha) 2:277 - vgl. 2:274 und die Anmerkung dazu. Was die Verrichtung des Gebets und die Entrichtung der Zakāh angeht vgl. 2:43, die Anmerkung dazu und die beiden Titel: "Aṣ-Ṣalāh - das Gebet im Islam" und "Handbuch der Zakāh und der islamischen Wirtschaftslehre", Islamische Bibliothek.
O ihr, die ihr glaubt, fürchtet Allāh und verzichtet auf das, was noch übrig ist an Zinsen, wenn ihr Gläubige seid. (2:278) Und wenn ihr dies nicht tut, dann ist euch Krieg angesagt von Allāh und Seinem Gesandten. Doch wenn ihr bereut, dann soll euch euer Kapital zustehen, so dass weder ihr Unrecht tut, noch euch Unrecht zugefügt wird. (2:279) Wenn jemand in Schwierigkeiten ist, dann gewährt ihm Aufschub, bis eine Erleichterung (eintritt). Doch wenn ihr mildtätig seid, so ist es besser für euch, wenn ihr es nur wüsstet. (2:280) Und fürchtet den Tag, an dem ihr zu Allāh zurückgebracht werdet. Dann wird jeder Seele das zurückerstattet, was sie erworben hat, und ihnen wird kein Unrecht geschehen. (2:281) 2:278 - Zu diesem Vers wird auf die Predigt unseres Propheten (a.s.s.) während der "Abschiedspilgerfahrt" verwiesen (vgl. den Titel: "Muḥammad - Prophet der Barmherzigkeit", Islamische Bibliothek). 2:279-281 - Die Kriegserklärung gilt an die Gläubiger aus dem Zinsgeschäft, um die "geplagten" Schuldner zu befreien. Im Qur’ān finden wir bei keinem der Gebote und Verbote eine derartige Drohung mit dem Krieg. Die Rücknahme des bezahlten Kapitals stellt kein Unrecht gegen den Schuldner dar. Erwähnenswert hierzu kann folgende Pressemeldung sein: ”Japans Kredithaie gehen beim Eintreiben von Schulden immer brutaler vor. "Verkauf doch eine Niere", fordert die Tonbandstimme. "Viele unserer Schuldner haben nur noch eine. Oder verkaufe ein Auge." Das sei nur die Spitze des Eisbergs, kommentierte ein Rechtsanwalt. Die Stimme gehöre einem Schuldeneintreiber, der im Auftrag der Kreditfirma Nichiei Bürgen eines Schuldners zur Rückzahlung des Kredits auffordere. Der Vorgang beschäftigt nicht nur die Justiz, sondern auch die Finanzaufsichtsbehörde FSA: Sie lässt Nichiei und andere so genannten "Shoko"- Kreditgesellschaften überprüfen. "Shoko"-Kredite sind legale Darlehen zu Zinsen bis zu 40 Prozent. In einem Fall sollen Eintreiber beim Begräbnis eines Klienten aufgetaucht sein, der sich aus Verzweiflung über die Schulden das Leben genommen hatte, und bürgende Angehörige zur Zahlung aufgefordert haben.“ (KStA Nr. 261 v. 8. Nov. 1999).
O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr eine Anleihe gewährt oder aufnehmt zu einer festgesetzten Frist, dann schreibt es nieder. Und ein Schreiber soll es in eurem Beisein getreulich niederschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allāh es gelehrt hat. So schreibe er also, und der Schuldner soll es diktieren und Allāh, seinen Herrn, fürchten und nichts davon weglassen. Und wenn der Schuldner schwachsinnig oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, dann soll sein Sachwalter getreulich für ihn diktieren. Und lasst zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen, und wenn es keine zwei Männer gibt, dann (sollen es bezeugen) ein Mann und zwei Frauen von denen, die euch als Zeugen geeignet erscheinen, damit, wenn sich eine der beiden irrt, die andere von ihnen sie (daran) erinnert. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie gerufen werden. Und verschmäht nicht, es niederzuschreiben - (seien es) große oder kleine (Beträge) - bis zur festgesetzten Frist. Das ist rechtschaffener vor Allāh und zuverlässiger, was die Bezeugung angeht und bewahrt euch eher vor Zweifeln, es sei denn es handelt sich um eine sogleich verfügbare Ware, die von Hand zu Hand geht unter euch; dann ist es kein Vergehen für euch, wenn ihr es nicht niederschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr miteinander Handel treibt. Und weder dem Schreiber noch dem Zeugen soll Schaden zugefügt werden. Und wenn ihr es tut, dann ist es wahrlich ein Frevel von euch. Und fürchtet Allāh. Und Allāh lehrt euch, und Allāh ist über alles kundig. (2:282) 2:282 - Die obige Formulierung schließt jegliche Form von Darlehensgeschäften ein. Sie bezieht sich sowohl auf den Darlehensgeber wie auch auf den Darlehensnehmer. Freunde und Verwandte neigen dazu, Darlehensangelegenheiten nicht schriftlich niederzulegen, weil sie meinen, das sei ein Zeichen für mangelndes Vertrauen. Doch Allāh (t) ermahnt dazu, dass alle Übereinkünfte bezüglich Schulden und geschäftliche Dinge aufgeschrieben und bezeugt werden sollten, damit alles seine Ordnung hat. Nach einem Prophetenwort gibt es dreierlei Arten von Menschen, deren Bittgebet vor Allāh kein Gehör findet: erstens: diejenigen, die missmutige Gattinnen haben und sich nicht von ihnen scheiden lassen; zweitens: diejenigen, denen das Vermögen von Waisen anvertraut wird und die es diesen übergeben, ehe sie volljährig sind; drittens diejenigen, die Geld verleihen, ohne dafür ein Dokument oder Zeugen zu haben. "Und wenn der Schuldner schwachsinnig oder schwach ist..." kann sich entweder auf Minderjährige oder sehr alte Menschen beziehen, die nicht mehr Herr ihrer geistigen Kräfte sind. Der Sachwalter kann irgendjemand sein, der die Angelegenheiten des Betreffenden in Händen hat, sei es sein Vater, sein Erbe oder wer auch immer sonst. Die Anweisung, dass zwei Frauen anstelle eines Mannes Zeugnis ablegen können, ist damit zu begründen, was Allāh (t) gesagt hat, nämlich, "damit, wenn sich eine der beiden irrt, die andere von ihnen sie (daran) erinnert". Der Schreiber wird zur Gerechtigkeit bei seiner Tätigkeit ermahnt. Es wird genau bestimmt, wer die Schuld zu diktieren hat. Da zu befürchten ist, dass der Kreditgeber, falls er selber diktiert, sich Vorteile verschaffen und somit den Schuldner schädigen könnte, ist es die Aufgabe des Schuldners, dies zu tun. Er befindet sich in der schwächeren Position und es liegt in seinem Interesse, dass das Geschäft zu beider Zufriedenheit abgewickelt wird, wobei auch an ihn die Ermahnung ergeht, Gerechtigkeit walten zu lassen. So wie der Schreiber der Pflicht unterliegt, die Niederschrift vorzunehmen als Gegenleistung für die Gnade Allāhs, schreiben zu können, ist es auch Aufgabe der Zeugen, ihren Anteil beizutragen und für Wahrhaftigkeit und Gerechtigkeit zu sorgen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Die Zeugen sind manchmal dem Zorn einer der Geschäftsparteien ausgesetzt. Um dem vorzubeugen, ist es strengstens verboten, sie bei der Wahrheitsfindung auf irgendeine Weise zu behelligen. Der Versuch, auf einen der Zeugen Druck auszuüben, wird als Angriff auf die Gesetze Allāhs angesehen. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn alltägliche Geschäfte unter benachbarten Händlern nicht schriftlich festgehalten werden. Aufrichtigkeit in weltlichen Dingen ist nicht nur eine Sache, die in das Ermessen des einzelnen gestellt ist und den Geschäftsinteressen dient, sondern eine Gewissenssache und eine religiöse Pflicht. Selbst in unseren alltäglichen Angelegenheiten sollen wir uns der Allgegenwart Allāhs bewusst sein. (ÜB) 2:282 - Über Zeugenaussage in der heutigen Zeit kann folgende Pressemeldung aufschlussreich sein: "Die Merkfähigkeit von Zeugen ist verschwindend gering", kommentierte der Richter sein Experiment und sprach den 26jahrigen Angeklagten frei. Zeugenaussagen, im Strafverfahren "das" klassische Beweismittel, werden schon seit langer Zeit mit Skepsis gesehen. Nur durch "Zweier Zeugen Mund wird allerwegs die Wahrheit kund", besagt ein deutsches Sprichwort. Im Alten Testament werden für einen vollen Beweis zwei, besser drei Zeugen gefordert. Auch in älteren Strafprozessordnungen wurden für den Schuldnachweis zwei gut beleumundete Zeugen verlangt. Dabei geht es nicht ausschließlich um die Angst, vom Zeugen belogen zu werden. Denn auch vom wahrheitsliebenden Auskunftsgeber sind "Fehler, Irrtümer und Täuschungen nicht seltene Ausnahmen, sondern eher die Regel", weiß der Rechtswissenschaftler Stephan Barton, der sich eingehend mit dieser Thematik beschäftigt hat. "Redlich, aber falsch" seien Angaben oft allein schon deshalb, "weil die Augen des Zeugen keine Videokamera sind und sein Gedächtnis kein abspielbares Band."“ (KStA Nr. 287/1998).
Und wenn ihr auf einer Reise seid und keinen Schreiber findet, dann soll ein Pfand in Empfang genommen werden. Und wenn einer von euch dem anderen (etwas) anvertraut, dann soll der, dem es anvertraut wurde, das ihm Anvertraute zurückgeben und Allāh, seinen Herrn, fürchten. Und unterdrückt das Zeugnis nicht. Und wer es verbirgt, dessen Herz ist wahrlich mit Schuld befleckt. Und Allāh ist dessen kundig, was ihr tut. (2:283) 2:283 - Das Pfänden ist im Falle des gegenseitigen Vertrauens nur auf Reisen beschränkt. Ansonsten ist es Pflicht, die Gewährung eines Kredits niederzuschreiben. Wenn das Pfand ein Reittier oder ein milchspendendes Tier ist, so steht dem Geldgeber die Nutznießung des Tiers gegen das Futtergras zu.
Allāh gehört das, was in den Himmeln und was in der Erde ist. Und ob ihr kundtut, was in euren Seelen ist, oder es geheim haltet, Allāh wird euch dafür zur Rechenschaft ziehen. Dann verzeiht Er, wem Er will, und bestraft, wen Er will. Und Allāh hat Macht über alle Dinge. (2:284) 2:284 - Die Macht Allāhs zu bestrafen schließt nicht aus, dass Seine Barmherzigkeit Seinen Zorn überwiegt. Für den Ausdruck in "in der Erde" vgl. den einleitenden Teil dieses Werkes.
Der Gesandte glaubt an das, was ihm von seinem Herrn herabgesandt worden ist, ebenso die Gläubigen; sie alle glauben an Allāh und an Seine Engel und an Seine Bücher und an Seine Gesandten. Wir machen keinen Unterschied zwischen Seinen Gesandten. Und sie sagen: ”Wir hören und gehorchen. Gewähre uns Deine Vergebung, unser Herr, und zu Dir ist die Heimkehr. (2:285) Allāh fordert von keiner Seele etwas über das hinaus, was sie zu leisten vermag. Ihr wird zuteil, was sie erworben hat, und über sie kommt, was sie sich zuschulden kommen lässt. Unser Herr, mache uns nicht zum Vorwurf, wenn wir (etwas) vergessen oder Fehler begehen. Unser Herr, und erlege uns keine Bürde auf, so wie Du sie jenen auferlegt hast, die vor uns waren. Unser Herr, und lade uns nichts auf, wofür wir keine Kraft haben. Und verzeihe uns, und vergib uns, und erbarme Dich unser. Du bist unser Beschützer. So hilf uns gegen das Volk der Ungläubigen!“ (2:286) 2:285 - Zu diesem Vers vgl. oben 2:253 und die Anmerkung dazu. Ferner Vers 3-4 über die Frage des Glaubens, und den Titel: "Was ist Islam?", Islamische Bibliothek. 2:286 - Dieser letzte Vers in dieser herrlichen Sura wurde anläßlich der Himmelsreise des Propheten (a.s.s.), etwa ein Jahr vor seiner Auswanderung nach Al-Madīna offenbart. Zu dieser Zeit hatte der Kampf zwischen den Muslimen und den Ungläubigen seinen Höhepunkt erreicht. Hier wurden die Muslime gelehrt, dieses Gebet an Allāh zu richten. (vgl. 7:199-200; 23:62-66 und die Anmerkung dazu).
Alles Lob gebührt Allāh, Dem Herrn der Welten.
Ende der Sura 2