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| „Solange wir in den Schulen nur geputzt haben, hatte niemand ein Problem mit dem Kopftuch“
Diskriminierung im Namen der Neutralität Verbote religiöser Kleidung für Lehrkräfte richten sich gegen muslimische Frauen!
„Menschen sollten nach ihrem Verhalten beurteilt werden, nicht auf der Grundlage von Ansichten, die man ihnen unterstellt, weil sie ein religiöses Symbol tragen.“ Haleh Chahrokh, Researcherin für die Abteilung Europa und Zentralasien von Human Rights Watch
Human Rights Watch Bericht
(Berlin) - Die Verbote religiöser Kleidung und Symbole für Lehrkräfte und Beamte in einigen Bundesländern diskriminieren muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht.
Der 73-seitige Bericht „Diskriminierung im Namen der Neutralität“ stützt sich auf umfangreiche Recherchen über einen Zeitraum von acht Monaten. Er untersucht die Verbote aus dem Blickwinkel der Menschenrechte und beleuchtet ihre Auswirkungen auf das Leben muslimischer Lehrerinnen, einschließlich jenen die seit Jahren unterrichten. Aufgrund des Verbots wechselten einige Frauen den Beruf oder zogen ins Ausland, obwohl sie seit ihrer Geburt in Deutschland gelebt hatten.
„Diese Gesetze richten sich eindeutig gegen das Kopftuch. Sie zwingen Kopftuch tragende Frauen, sich entweder für ihren Beruf und für ihren Glauben zu entscheiden", so Haleh Chahrokh, Researcherin für die Abteilung Europa und Zentralasien von Human Rights Watch. „Die Regelungen diskriminieren sowohl auf der Grundlage des Geschlechts als auch der Religion und verletzen die Menschenrechte dieser Frauen."
In der Hälfte der deutschen Bundesländer - Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und im Saarland - gelten Gesetze, die Lehrerinnen an staatlichen Schulen (in einigen Ländern auch anderen Beamtinnen) das Tragen des Kopftuchs im Dienst untersagen. Die Bestimmungen wurden innerhalb der letzten fünf Jahre eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2003 entschieden hatte, dass Restriktionen religiöser Kleidung nur zulässig sind, wenn sie auf einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage erfolgen. In den übrigen acht Ländern gibt es keine vergleichbaren Einschränkungen.
Einige der Gesetze enthalten Ausnahmen für „christlich-abendländische" Kulturtraditionen, keines richtet sich ausdrücklich gegen das Kopftuch. Aussagen aus Landtagsdebatten und die Begründungen der Gesetzentwürfe verdeutlichen jedoch, dass die Verbote das Kopftuch als Fokus haben. Zudem drehten sich die bisher gegen die Verbote angestrengten Gerichtsverfahren (das jüngste Urteil erging am 26. Januar 2009 in einem Fall in Baden-Württemberg) ausnahmslos um die Kopftuchfrage.
„Die Behauptung, die Restriktionen seien nicht diskriminierend, ist haltlos", so Chahrokh. „In der Praxis treffen sie nur muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen."
Human Rights Watch hat wiederholt Staaten - wie Afghanistan, Saudi-Arabien und den Iran - kritisiert, wenn sie Frauen zum Tragen religiöser Kleidung zwingen. Doch Gesetze wie die der deutschen Länder, die Kopftuch tragende Frauen von Teilen des Arbeitsmarkts ausschließen, verletzen die gleichen internationalen Menschenrechtsstandards und schwächen wichtige Frauenrechte in ähnlicher Weise - insbesondere die Religionsfreiheit und die Rechte auf Selbstbestimmung, Privatsphäre und die Freiheit zur Lebensgestaltung nach eigener Überzeugung.
Im Zuge der Recherchen für den Bericht wurden auch muslimische Frauen befragt, die persönlich von den Verboten betroffen sind. In den Gesprächen wurde deutlich, wie einschneidend die Verbote das Leben dieser Frauen verändern. Tatsächlich bedeuten die Gesetze der acht Länder, dass Frauen mit Kopftuch nicht mehr als Lehrerkräfte arbeiten dürfen. In den Fällen, in denen sie der Aufforderung, das Kopftuch abzunehmen, nicht nachkamen, wurden disziplinarrechtliche Verfahren eingeleitet.
Lehrerinnen, die auf dem Tragen des Kopftuchs beharren und mit Rechtsmitteln scheitern, laufen Gefahr, ihre Stelle und ihren Beamtenstatus zu verlieren. Muslimische Referendarinnen finden nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung keine Beschäftigung an staatlichen Schulen, solange sie nicht auf das Kopftuch verzichten.
Vertreter der Landesbehörden rechtfertigen die Verbote mit der Pflicht der Lehrer, die Neutralität der Schule in Religions- und Weltanschauungsfragen zu bewahren. Im Verhalten der betroffenen Lehrerinnen finden sich jedoch keinerlei Anzeichen dafür, dass sie die Pflicht verletzt haben. Die Verbote stützen sich vielmehr einzig auf die Annahme, dass das Tragen eines Kopftuchs an sich die staatliche Neutralität gefährdet.
„Menschen sollten nach ihrem Verhalten beurteilt werden, nicht auf der Grundlage von Ansichten, die man ihnen unterstellt, weil sie ein religiöses Symbol tragen", so Chahrokh. „Wenn konkrete Bedenken über eine Person bestehen, sollte man dem Einzelfall angemessene, gewöhnliche Disziplinarverfahren und Entscheidungen treffen."
Einige der betroffenen Lehrerinnen sagten im Gespräch mit Human Rights Watch, man habe ihre Angebote, alternative Kopfbedeckungen wie Hüte oder auf andere Arten gebundene Tücher zu tragen, abgelehnt. Obwohl die Frauen viele Jahre ihres Lebens ins Studium und in den Ausbau ihrer Qualifikationen investiert hatten, zogen manche von ihnen aufgrund der Verbote in ein anderes Bundesland oder ins Ausland. Andere sahen sich gezwungen, auf das Kopftuch zu verzichten, um ihren Arbeitsplatz nicht zu verlieren. Diese Frauen fühlen sich entfremdet und ausgeschlossen, obwohl viele seit ihrer Geburt in Deutschland leben.
Befürworter der Kopftuchverbote behaupten häufig, die Verbote schützten Frauen vor Unterdrückung und gäben ihnen mehr Freiheit. Alle von Human Rights Watch befragten Frauen erklärten, sie hätten sich aus freiem Willen für das Kopftuch entschieden. Selbst Frauen, die als Lehrerinnen arbeiten und zum Tragen des Kopftuchs gedrängt werden, lassen sich nicht vor Unterdrückung schützen, indem man sie vom Lehrberuf ausschließt. Einige Betroffene wiesen darauf hin, die Verbote hätten ihnen nicht mehr Freiheit gegeben, sondern ihre soziale Lage verschlechtert. Eine Frau meinte dazu: „Solange wir in den Schulen nur geputzt haben, hatte niemand ein Problem mit dem Kopftuch."
Human Rights Watch ruft die Landesregierungen auf, die Gesetze zum Verbot religiöser Kleidung und Symbole zu überprüfen und aufzuheben und ihre Gesetzgebung in volle Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards zu bringen. Die Länder sollten insbesondere dafür sorgen, dass ihre Bestimmungen nicht nach Geschlecht oder Religion diskriminieren und dass sie die Religionsfreiheit und die freie Meinungsäußerung achten.
Quelle: Human Rights Watch www.hrw.org
Hier können Sie den vollständigen 73-seitigen Bericht |
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