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Menschenrechte im Islam

Die islamische Sicht auf die unveräußerlichen Rechte des Menschen in Quran und Sunna

⚖ Menschenrechte im Islam

Die Menschenrechte im Islam beruhen auf einer göttlichen Grundlage und sind daher unveräußerlich. Anders als in weltlichen Systemen, in denen Rechte durch Parlamente gewährt – und wieder entzogen – werden können, sind islamische Menschenrechte direkt von Allah gegeben.

„Und Wir haben wahrlich die Kinder Adams geehrt und sie zu Land und zu Meer getragen und sie mit guten Dingen versorgt und sie vielen Unserer Geschöpfe deutlich vorgezogen.“Quran 17:70

🕐 Das Recht auf Leben

„Und tötet nicht die Seele, die Allah verboten hat zu töten, außer mit Recht.“Quran 17:33
„Wer immer eine Seele tötet – nicht als Vergeltung für eine andere Seele oder wegen Verderbens auf der Erde –, ist so, als hätte er die gesamte Menschheit getötet. Und wer immer eine Seele am Leben erhält, ist so, als hätte er die gesamte Menschheit am Leben erhalten.“Quran 5:32

⚖ Das Recht auf Gleichheit

Der Prophet (ﷺ) sagte in seiner Abschiedspredigt:

„O ihr Menschen! Euer Herr ist Einer und euer Vater ist Einer. Kein Araber hat Vorrang vor einem Nicht-Araber, kein Weißer vor einem Schwarzen, kein Schwarzer vor einem Weißen – außer durch Gottgefälligkeit.“Ahmad ibn Hanbal
„O ihr Menschen, Wir haben euch von einem Mann und einer Frau erschaffen und euch zu Völkern und Stämmen gemacht, damit ihr einander kennt. Der Edelste von euch bei Allah ist der Gottesfürchtigste.“Quran 49:13

⚖ Das Recht auf Freiheit

Khalif Umar ibn al-Khattab (r.a.) sagte seinen Beamten:

„Seit wann habt ihr die Menschen versklavt, obwohl ihre Mütter sie frei geboren haben?“

Der Islam förderte die Freilassung von Sklaven als eine der großen Wohltätigkeiten und machte sie zur Sühne für viele Vergehen. Der Prophet (ﷺ) behandelte Sklaven mit höchster Würde und sagte: „Sie sind eure Brüder. Allah hat sie in eure Obhut gegeben.“

⚖ Das Recht auf Gerechtigkeit

„O die ihr glaubt, seid standhaft als Zeugen für Allah und der Gerechtigkeit wegen, selbst wenn es gegen euch oder eure Eltern und Verwandten (geht).“Quran 4:135

⚖ Das Recht auf Eigentum

„Und verschlingt nicht euer Vermögen untereinander zu Unrecht.“Quran 2:188

⚖ Das Recht auf Privatsphäre

„O die ihr glaubt, betretet keine Wohnungen außer euren eigenen, bis ihr um Erlaubnis gebeten und deren Bewohner begrüßt habt.“Quran 24:27
„O die ihr glaubt, meidet vieles von dem Argwohn… Und bespitzelt euch nicht gegenseitig…“Quran 49:12
📄 Quelle: Islamische Bibliothek – Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul | Bearbeitet von Way-to-Allah.com
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