|
|
Tierschutz im Islam
Bemerkungen zum Tierschutz und dem rituellen Schächten ohne Betäubung
Der Islam kennt, wie das Judentum und das Christentum selbstverständlich auch eine
Verantwortung des Menschen für das Tier als Geschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden
zu schützen ist und dem nicht grundlos Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt werden
dürfen. Der Islam geht in seinem Tierschutzgedanken sogar noch weiter und verbietet
nicht nur die körperliche Misshandlung, sondern er verbietet auch die psychische und
ethische Misshandlung und selbst die verbale Abwertung eines Tieres.
Tierschutz im Islam
Der Religionsbegriff des Islam unterscheidet sich wesentlich von dem im Westen
gebräuchlichen. Aus islamischem Selbstverständnis erfassen die im abendländisch
sozialwissenschaftlichen Bereich allgemein anerkannten Definitionen von Religion nicht
die dem Islam immanente Dimension. Die westlichen Definitionen gestehen dem
religiösen Normensystem im gesamt-gesellschaftlichen Bereich keinen primär
axiomatischen Charakter zu, sondern betrachten Religion eher funktional. Gleichzeitig
reduzieren sie den Funktionsbereich der Religion auf lebensdienliche Wirklichkeit, wie z.
B. die Stiftung und Erhaltung der sozialen Identität, d. h. ausschließlich auf den Bereich
der individuellen Privatsphäre.
Problematisch erscheint in diesem Zusammenhang, wenn wie in vielen
Veröffentlichungen von diesem eigentümlichen westlichen Religionsverständnis
ausgehend über den Islam und dessen Riten und Regeln geschrieben und geurteilt wird,
was unweigerlich zu Missverständnissen führen muss. Diese Fehlinterpretationen und
Verständnisprobleme ergeben sich, weil das unterschiedliche Religionsverständnis nur
selten erkannt bzw. berücksichtigt wird. Besonders fatale Auswirkungen hat dieses
Missverständnis bei der Definition des Tierschutzgedankens.
Ein wesentlicher Unterschied ist beispielsweise, dass im Islam die Normierung des
islamischen Wertesystems durch die Schari'a erfolgt, die alle Lebensbereiche regelt u. a.
auch den Bereich des Umgangs der Geschöpfe (alle Lebewesen - Menschen und Tieren-)
miteinander und untereinander. In diesen Bereich fallen auch die islamischen
Tierschutzbestimmungen. So kommt das positive und von großem
Verantwortungsbewusstsein getragene Verhältnis des Islam zur Schöpfung im
allgemeinen und den Geschöpfen im Besonderen am Umfang der diesem speziellen
Themenkomplex im Quran gewidmet wird deutlich zum Ausdruck.
So tragen eine Reihe von Suren beispielsweise Tiernamen, in anderen Suren wird über Tiere gesprochen bzw.
es werden Tiere in unterschiedlichstem Zusammenhang erwähnt. Gemeinsam ist allen,
das der Mensch immer wieder daran erinnert wird, das Mensch und Tier gleichermaßen
Teil der Schöpfung sind und dass der Mensch sich einst vor Allah auch wegen seines
Umgangs mit den Geschöpfen, den Tieren verantworten muss. Alle Tiere, die im Quran
erwähnt sind, werden ausschließlich positiv aufgegriffen.
Im islamischen Kulturkreis sind Umweltschutz und Tierschutz keine neuzeitliche
Errungenschaft der Aufklärung und des zivilisatorischen Fortschritts, sondern immanenter
Bestandteil des islamischen Wertesystems (Schari’a), und integraler Teil von Lehre und
Praxis.
Umgang mit den Tieren
Tierschutz ist eine islamimmanente Verpflichtung, die auf der Basis von Quran und Sunna
beruht. Die Scharia unterscheidet bei den islamischen Tierschutzbestimmungen
verschiedene Kategorien:
1. physischer Tierschutz
2. psychischer Tierschutz
3. ethisch-moralischer Tierschutz
Diese islamischen Tierschutzbestimmungen sind wie alle anderen Rechte und Pflichten
unabhängig von Gruppen- oder Personeninteressen allgemeingültig, d.h. verbindlich für
alle Muslime und in allen Gesellschaften und basieren ausschließlich auf den beiden
Hauptquellen des Fiqh, dem Qur'an und der Sunna. Muslime sind nach den rituellen
islamischen Gesetzen zwingend verpflichtet mit allen Mitgeschöpfen (u. a. mit allen
Tieren) respektvoll, liebevoll, rücksichtsvoll und artgemäß umzugehen. Abgeleitet wird
diese Fürsorge- und Schutzpflicht und die damit verbundene Verantwortung der Muslime
für alle Geschöpfe aus der islamischen Schöpfungsvorstellung, der Gleichstellung aller
Geschöpfe vor dem Schöpfer.
Kategorie 1
Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle Handlungen zu unterlassen, die
Tieren und anderen Geschöpfen absichtlich und bewusst physische Schmerzen oder
Leiden zufügen könnten.
Kategorie 2
Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle Handlungen zu unterlassen, die
Tieren und anderen Geschöpfen absichtlich und bewusst psychische Schmerzen oder
Leiden zufügen könnten.
Kategorie 3
Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle Handlungen zu unterlassen, die
Tieren und anderen Geschöpfen absichtlich und bewusst im islamisch ethischen Sinne
schädigen können.
Der Tierschutz und im weiteren Sinne der Umweltschutz im Islam ist aber noch viel
umfassender. Es ist nicht nur verboten, einem anderen Lebewesen physischen Schaden
zuzufügen, sondern man darf die Schöpfung Gottes als solche auch nicht im ethischen
Sinne schädigen. So verbietet die Überlieferung beispielsweise selbst abwertende
Bemerkungen über Mitgeschöpfe, Tiere oder die Schöpfung im Allgemeinen, wie z.B.
dumme Kuh, Mist-Wetter, blöder Affe etc.
Auszug aus dem umfangreichen islamischen Tierschutz-Normenkatalog
•- das Verbot Tiere zu töten, außer für den Fall der Fleischgewinnung als Lebensmittel
•- das Verbot, Tiere als Zielscheibe für Schießübungen zu benutzen
•- das Verbot, Schau-Tierkämpfe zu organisieren bzw. durchzuführen
•- das Verbot, Tiere vor anderen lebenden Tieren zu schächten
•- das Verbot, Tiere zu quälen
•- das Verbot, Tiere durch Brandzeichen im Gesicht zu brandmarken, etc.
Aus dieser kleinen Auswahl von Geboten, Verboten und Regeln bezüglich des
Tierschutzes ist klar erkennbar, dass ein Mangel an Sensibilität, Verantwortungsgefühl bzw. Mitgefühl der Muslime gegenüber der Schöpfung und den Geschöpfen (Tieren) nicht abgeleitet werden kann.
Die Tierschutzbestimmungen beim rituellen Schächten berücksichtigen alle aufgeführten
Kategorien. Das betäubungslose Schächten (im Judentum und im Islam) besteht nicht
nur aus dem Schächtschnitt an sich, sondern es gibt eine Vielzahl von Vorschriften zur
Durchführung des Schächtens sowie strenge Regeln sowohl für vorbereitende als auch für
nachbereitende Maßnahmen, die dem Tier unnötige Qualen beim Schächten ersparen und
seine Würde als Geschöpf wahren sollen.
So ist es beispielsweise verboten ein Tier in Anwesenheit eines anderen Tieres zu
schlachten, es muss verhindert werden, dass das Tier die Todesschreie anderer Tiere
hört, das Schärfen des Messers bzw. das Vorbereiten der Schlachtutensilien darf nicht in
Anwesenheit des Schlachttieres geschehen und selbst das Messer, bzw. die
Schlachtutensilien dürfen nicht im Blickfeld des Tieres liegen, dies alles um dem Tier
unnötigen Stress zu ersparen. Beim Schlachtvorgang selbst ist es vorgeschrieben, dass
der Schlachter sich für jedes Tier Zeit nimmt, zunächst wird das Tier beruhigt, das heißt
streicheln, gut zureden, essen oder trinken anbieten und erst wenn das Tier ruhig und
entspannt ist, darf zum Schnitt angesetzt werden. Dieser muss schnell und professionell
ausgeführt werden. Das Messer muss sehr scharf sein und nach jedem Schächtvorgang
neu geschärft werden, damit mit einem einzigen Schnitt Luftröhre, Speiseröhre und die
beiden Halsschlagadern durchtrennt werden.
Aus dies allem ergibt sich, dass Nachlässigkeit und Missachtung gegenüber der
Schöpfung und anderen Lebewesen mit dem Islam nicht vereinbar sind, dazu gehören
fabrikmäßige Massenschlachtungen am Fließband ebenso wie nicht artgerechte
Tierhaltung, Legebatterien, Massentierhaltung und Tierversuche sowie die Verfütterung
von Tiermehl an Pflanzenfresser. Die Folgen dieser Nachlässigkeit sind hinreichend
bekannt: BSE, geklonte Tiere, tierquälerische Tiertransporte, dubiose
Herkunftsnachweise von Schlachttieren und viele weitere Skandale.
Quelle: Halal-Control
|